Übertrag vom Comdirect-Depot der minderjährigen Tochter zum Comdirect-2.Depot der Eltern
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am 21.09.2021 12:56
Hallo,
meine Tochter hat ein Comdirect-Depot mit Wertpapieren. Da sie gerade mit der Pubertät zu kämpfen hat, würde ich gerne das Depot an ein neu erichtetes 2. Comdirect-Depot (der Eltern) übernehmen. Ist das steuerfrei oder ist das wie ein Gläubigerwechsel? Hat da jemand mit Erfahrung? Danke euch und schönen Tag. LG Toni
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Depot
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am 21.09.2021 17:40
@Fix1 schrieb:
@Antonia schrieb:
Das Kindesdepot auf ein Elterndepot umzuschichten, ist meines Wissens nicht möglich.
Falls doch, ist das sicherlich zu handhaben, wie unter Fremden.
Was dabei steuerlich zu beachten ist, kann hier keiner beantworten, da sämtliche notwendigen Eckdaten dazu fehlen.
Ich hatte die steuerlichen Folgen hinsichtlich Ertragsteuern auf der einen Seite und Schenkungsteuer auf der anderen Seite skizziert. Ganz viele Eckdaten braucht man dazu nicht. Nichts für ungut! 😉
Ja sorry @Fix1 habe ich gerade erst gesehen!
Weiß nicht, warum ich das überlesen habe?
Danke!!!
____________________
Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau
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am 21.09.2021 17:42
@Crazyalex schrieb:Das mag jetzt undiplomatisch sein - aber ich sage es trotzdem ganz genau wie ich es denke:
Wenn die Lage so ist hast Du nicht "noch 9 Monate Zeit" sondern 17,25 Jahre was falsch gemacht.
@Crazyalex: das diskutieren wir dann nochmal, wenn du deine Kinder durch die Pubertät gebracht hast 😝
Grüße,
Andreas
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am 21.09.2021 17:48
Manchmal könne auch die Eltern nichts dafür sondern ist einfach das Umfeld.
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21.09.2021 18:03 - bearbeitet 21.09.2021 18:04
Wir alle kennen die Person, die hinter dem Pseudonym @Toni Erdmann steht nicht.
Was allerdings deutlich sichtbar ist, ist, dass die Aktion mit den Informationen die dieser Avatar zur Verfügung gestellt hat, entweder sinnlos (da ohnehin keine Verfügungsgewalt bis zum 18. Lebensjahr besteht) oder juristisch fragwürdig ist, denn:
1. Die Aktien gehören dem Kind, da ist es egal ob sie von den Eltern geschenkt wurden oder von der reichen Lieblingstante aus Amerika.
2. Das Kind ist ab dem 7. Lebensjahr beschränkt geschäftsfähig
3. Eltern dürfen dem Kind im Zuge ihrer ->Sorgerechtsverpflichtung kein Geld wegnehmen, sie sind im Gegenteil dazu verpflichtet es zu vermehren (bzw. es zu versuchen)
Ergo: Gegen den Willen seines Kindes darf man solche Geschäfte nicht ausführen, das Kind kann einen verklagen.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Man muss nur eben wissen was man tut.
hx.
(Prof. Dr. A. Celentano, Universität Mailand, 1967, Finanzprognostiker)
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am 21.09.2021 20:06
@haxo , danke für die Rechtsinfo und den Link. Sehr interessant. Leider gibt es schon mal neben dem Recht Wahrheiten, die nicht verdrängt werden können. Die Ansprache bzw. Einleitung finde ich allerdings armselig. Schöne Grüße aus Pandora.
Zwischenzeitlich ist uns eine andere Lösung empfohlen worden und die werden wir verfolgen.
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am 21.09.2021 20:15
@Toni Erdmann , sorry für die erneut unpassende Ansprache.
Ich dachte, nachdem du dich ausgiebig darüber echauffiert hast, dass dir andere Communauten anscheinend zu nahe gekommen sind, wäre ein neutraler und vor allem wertfreier Beginn das Richtige.
Manchen Leuten kann man es eben nie Recht machen .
Wat schallst moken.
hx.
(Prof. Dr. A. Celentano, Universität Mailand, 1967, Finanzprognostiker)
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21.09.2021 20:36 - bearbeitet 21.09.2021 21:03
@haxo schrieb:Manchen Leuten kann man es eben nie Recht machen .
Ist doch ganz leicht: Nur das sagen, was der Empfänger hören will. Wenn er eben hören möchte, dass das alles ganz einfach und 1+2=28 ist, dann müssen wir eben genau das hier kundtun. Ist das nicht die Aufgabe einer solchen Community?
Und ja, es wurde hier nur nach den steuerlichen Aspekten gefragt. Wenn ich aber irgendwo frage, wie ich am besten bei meinem Nachbarn einbreche, ist es durchaus angebracht, dass mir dazu auch jemand sagt, dass das juristisch schwierig für mich werden könnte.
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am 21.09.2021 21:42
Ich stehe noch eher am Anfang mit meinen Minderjährigen-Depot.
In einer Finanztest-Zeitschrift meine ich gelesen zu haben, dass man in bestimmten Fällen auch einen Auszahlplan / Entnahmeplan kurz vor dem 18. Geburtstag abschließen kann. Der Grundgedanke war hier, das angesparte Kapital vertraglich für Jahre festanzulegen und nur kleine Abschöpfungen zu ermöglichen.
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am 21.09.2021 22:13
@Toni Erdmann schrieb:Zwischenzeitlich ist uns eine andere Lösung empfohlen worden und die werden wir verfolgen.
Na dann .... (wie auch immer das ausgeht)
Seit einer meiner Bekannten aufgrund eines Gemeinschaftskontos mit seiner Frau hinsichtlich Schenkungssteuer üblen Ärger und am Ende einen teuren Vergleich mit dem Finanzamt hatte (hier mehr Info, wie sowas passieren kann) kann ich vor der Institution nur warnen.
@comDesolange das Vermögen dabei im Besitz des Kindes bleibt, sind solche Festanlagen mit Auszahlungsplan wahrscheinlich i.O. Wie gesagt der Grundsatz ist: der Treuhänder darf alles, was das Potential hat, das Vermögen des Kindes zu vermehren.
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am 21.09.2021 22:19
Entscheidend ist doch, was Ihr wollt:
Wenn Ihr Geld für Eure Kids anlegen wollt, damit die mal mit Eintritt der Volljährigkeit ein nettes Sümmchen haben, dann eröffnet ein Junior-Depot bei der comdirect (oder bei einem Marktbegleiter). Dann gehört das Vermögen auf diesem Konto, weil es auf das Kind läuft, eurem Nachwuchs. Ihr seid lediglich die Treuhänder. Da gibt es jede Menge Rechtsprechung dazu, weil Eltern Geld für den Immobilienerwerb abgezweigt haben und die Kinder geklagt haben.
Dann solltet Ihr aber schon in jungen Jahren dem Kind vermitteln, was es mit Sparen und Vermogensbildung, mit Investitionen in Wertpapiere auf sich hat. Wenn das gelingt, gut ... wenn nicht, auch gut: es ist nicht mehr euer Geld sondern das des Kindes.
Wenn Ihr das nicht wollt, dann müsst Ihr das Geld auf Euren Namen anlegen. Dann könnt Ihr es auch für die Ausbildung des Kindes verwenden aber eben auch für alles andere.
Der ideelle Wert, den so ein Junior-Depot haben kann, geht halt dann flöten. Und wenn der Nachwuchs nicht so gerät, wie es Euren Vorstellungen entspricht, könnt Ihr dann frei entscheiden, ihm das Ersparte vorzuenthalten.
Kann man machen, hat aber mit der ursprünglichen Idee nichts mehr zu tun.
Grüße,
Andreas
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