am 17.09.2021 14:39
Im Zusammenhang mit dem Verwahrungsentgelt fällt ja durchweg der Begriff "Sichteinlagen". Aber was zählt nun dazu? Girokonto und Tagesgeldkonto dürften klar dazu zählen. Aber wie sieht es z.B. beim Depot aus?
Gibt es irgendwo eine klare Aufschlüsselung, wie hoch meine "Sichteinlagen" denn sind?
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 17.09.2021 15:16
@Crazyalexist heute sehr 'pädagogisch' drauf ... aber jetzt kommt glücklicherweise das Wochenende 😎
Grüße,
Andreas
am 17.09.2021 15:18
Na ja - ich will ja nur helfen!
Und eine einfache Antwort führt zu einer Erkenntnis.
Sich die Antwort selber zu erarbeiten jedoch zusätzlich zu Verständnis!
Gruß Crazyalex
am 17.09.2021 15:26
Hallo @binbash !
Herzlich willkommen hier in der Community!
Deine Frage stellen sich derzeit viele Leute, damit bist du also nicht alleine 😉
Ein Aktiendepot gehört nicht zu den Sichteinlagen.
Sichteinlagen sind Guthaben, an die du ohne Verzögerung zugreifen kannst, wie zum Beispiel Tagesgeld- und Girokonten.
Hoffe deine Fragen diesbezüglich sind beantwortet!
am 17.09.2021 15:27
@Crazyalex schrieb:Und eine einfache Antwort führt zu einer Erkenntnis.
Sich die Antwort selber zu erarbeiten jedoch zusätzlich zu Verständnis!
Du hast - wie eigentlich immer - recht!
Schönes Wochenende,
Andreas
17.09.2021 16:31 - bearbeitet 17.09.2021 16:54
17.09.2021 16:31 - bearbeitet 17.09.2021 16:54
Sichteinlage
Geld, auf das jederzeit zugegriffen werden kann (Girokonto, Tagesgeld).
Spareinlage
Geld, auf das erst nach Kündigung zugegriffen werden kann (Sparbuch).
Termineinlage
Geld, auf das bis zu einem festgelegten Termin gar nicht zugegriffen werden kann (Festgeld)
Allen Einlagen gemein ist, dass es sich um Geld handelt.
Da sich in einem Depot kein Geld sondern Wertpapiere befinden, gehört es zu keinem der oben genannten Punkte und somit auch nicht zu den Sichteinlagen.
am 17.09.2021 18:56
@GetBetter schrieb:
Allen Einlagen gemein ist, dass es sich um Geld handelt.
Uiii...da lehnt sich jemand weit aus dem Fenster...
am 01.11.2021 10:27
Und was ist mit dem Referenzkonto? Darüber habe ich in diesem Threat bisher keine Aussage gefunden (oder aber überlesen)...
Jetzt, wo comdirect die Grenze für Sichteinlagen mit Datum vom 1.11.2021 und Wirksamkeit zum 26.11.2021 auf EUR 50.000,00 senkt (obwohl sie doch laut der eigenen AGB dies spätestens 2 Monate vorher "anbieten" will...) könnte das bedeuten, daß man im Falle eines WP-Verkaufes schnell über die 50K-Grenze kommt...
am 01.11.2021 10:33
Hallo @fjoon,
wenn du mit Referenzkonto das Verrechnungskonto in deiner Kontoverbindung meinst, kann ich bestätigen, dass dies ebenfalls als Sichteinlage gilt.
Beste Grüße
Jan-Ove
am 01.11.2021 10:41
Genau das meinte ich - vielen Dank.
22.11.2021 10:08 - bearbeitet 22.11.2021 10:10
22.11.2021 10:08 - bearbeitet 22.11.2021 10:10
Das Verrechnungskonto ist eine Sichteinlage.
Ich wollte gerade fragen, da sah ich die Antwort oben.
Löschen geht hier offenbar nicht.
Sorry