am 20.04.2022 23:18
Hallo zusammen,
ich habe gerade eine Bitte um Zustimmung zu neuen Konditionen in der Postbox gefunden und eine Frage zur Änderung beim Verwahrentgelt.
Die neue Formulierung listet nach dem Verwahrentgelt nur noch Freibetragsgrenzen für neuere Kundenverbindungen auf.
Für mich ließt sich der Absatz damit nun so, als ob Altkunden ein Verwahrentgelt ohne Freibetragsgrenze entrichten müssen. Das ist aber nicht gemeint oder?
Das Kleingedruckte unter (8) scheint unverändert und enthält für mich nichts in diese Richtung außer der "Erweiterungen".
Hier zum Vergleich die aktuelle Formulierung, da würde ich mich als Altkunde passenderweise nicht wieder finden:
Vielen Dank für eure Hilfe
am 10.05.2022 21:10
@zumbi08: der "Vorteil" ist, dass du weiter ein Konto bei der comdirect hast. Wenn das für dich kein Vorteil ist, warum hast du dann ein Konto bei der comdirect?
[Achtung: rein rhetorische Frage, auf die ich keine Antwort erwarte!]
Grüße,
Andreas
10.05.2022 22:38 - bearbeitet 10.05.2022 22:42
Angesichts steigender Zinsen und Inflation sind Negativzinsen über ein Entgelt nicht Zeitgemäß.
Sofern du ohnehin ein Vermögen an Gebühren in Orderentgelte hinterlässt, wird die Bank auch ohne Zustimmung dankbar für deine Kundschaft sein oder dir ein passendes Angebot machen.
Immer mehr Banken haben die Negativzinsen wieder verworfen oder Freigrenzen deutlich angehoben, da es in einem veränderten Marktumfeld nicht haltbar ist.
Oder leg dir ein paar Aktien der Bank ins Depot, dann kannst du auf der HV deine Meinung dazu äußern 😉
Spaß
am 27.05.2022 17:34
Ich sehe das ursprüngliche Thema noch immer nicht beantwortet. Alle zu diesem Thema gebannten Links und Informationsquellen beziehen sich auf bereits erfolgte Updates des PLVs.
Ich lese die PLV auch so, dass für Bestandskunden (Kontoeröffnung vor 2020) ab Juli Verwahrentgelte von 0,5%p.a. verlangt werden - ohne Freibetrag.
Kann mich jmd aufklären? Sonst bleibt mir wohl nichts übrig als vorsichtshalber zu einer anderen Bank zu migrieren.
In Zeiten steigender Zinsen ist das neue PLV wohl jetzt schon überarbeitungswürdig.
07.06.2022 21:44 - bearbeitet 07.06.2022 21:47
Interessant übrigens, dass uns die Comdirect selbst in ihren News darüber informiert, dass Negativzinsen rechtlich umstritten sind.
“So entschied das Landgericht Düsseldorf, dass Geldhäuser für Einlagen auf Girokonten kein gesondertes Entgelt berechnen dürfen. Das Landgericht Berlins erklärte Verwahrentgelte für Tagesgeld- und Girokonten für unzulässig. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.“
am 29.06.2022 10:12
@Rallo schrieb:
Ich lese die PLV auch so, dass für Bestandskunden (Kontoeröffnung vor 2020) ab Juli Verwahrentgelte von 0,5%p.a. verlangt werden - ohne Freibetrag.
Hallo @SMTcomdirect,
ich finde den Absatz im PLV ab 01.07.2022 auch nach wie vor undeutlich. Es klingt als müssten Altkunden nun ein Verwahrentgelt ohne jeglichen Freibetrag bezahlen, weshalb ich bisher nicht zustimmen mag.
Leider finde ich keine zufriedenstellende Antwort zum neuen PLV und möchte mich nicht auf veraltete FAQs verlassen. Müssen jetzt Altkunden ein Verwahrentgelt ohne Freibetrag bezahlen oder nicht?
Über eine kurze Rückmeldung seites der Bank würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
am 29.06.2022 11:13
Hallo @zumbi08,
an der Aussage unserer FAQs hat sich nichts geändert. Wenn du dein Konto vor dem besagten Termin eröffnet hast, gilt für dich diese Aussage:
Zitat:
"Sofern Sie Ihre Kundenverbindung vor dem 17.01.2020 eröffnet haben, ergeben sich keine neuen Regelungen hinsichtlich des Verwahrentgeltes bei Zustimmung zu den Änderungen der allgemeinen und produktbezogenen und unseres Preis- und Leistungsverzeichnisses. Ein Verwahrentgelt wird nicht erhoben.
Bei hohen Einlagen möchten wir diesbezüglich individuelle Vereinbarungen mit unseren Kunden schließen. In diesem Fall erhalten Sie ein separates Schreiben von uns."
Viele Grüße
Jessica
am 29.06.2022 11:27
@SMT_Jessica schrieb:Hallo @zumbi08,
an der Aussage unserer FAQs hat sich nichts geändert. Wenn du dein Konto vor dem besagten Termin eröffnet hast, gilt für dich diese Aussage:
Zitat:
"Sofern Sie Ihre Kundenverbindung vor dem 17.01.2020 eröffnet haben, ergeben sich keine neuen Regelungen hinsichtlich des Verwahrentgeltes bei Zustimmung zu den Änderungen der allgemeinen und produktbezogenen und unseres Preis- und Leistungsverzeichnisses. Ein Verwahrentgelt wird nicht erhoben.
Bei hohen Einlagen möchten wir diesbezüglich individuelle Vereinbarungen mit unseren Kunden schließen. In diesem Fall erhalten Sie ein separates Schreiben von uns."
Viele Grüße
Jessica
Das PLV ist da aber schon sehr schwammig, oder lese ich das irgendwie falsch?
Naja, dann verlasse ich mich da mal drauf. Danke schön für die schnelle Antwort!
am 29.06.2022 12:58
Es bedarf ausdrücklicher (schriftlich fixierter) Bedingungen, um eine (Dienst)Leistung abzurechnen. Schon deshalb würde die Nicht-Erwähnung der Altfälle in diesem Abschnitt mE keine Zahlungspflicht für ein VwE begründen. Daher hat ja CoDi individuell die Sonderzusatzvereinbarung mit Gleitklausel (so nenn ich es) "angeboten", wo der Zinssatz steigen und fallen kann. Noch tat sich da ja nichts.
Im übrigen verwendet CoDi eine modifizierte Berechnungsformel bei geringfügiger Überschreitung des Freibetrags für das VwE an, d.h. ob zulässig oder nicht, es wird immer mind. 0,01€ berechnet.
am 03.06.2023 13:50
Hallo zusammen,
gibt es noch Verwahrentgelt?
Im PLV steht "Erweiterungen bestehender Kundenverbindung mit Eröffnungsdatum vor dem 17.01.2020 sind hiervon ausgenommen."
Ich habe mein Konto vor 2020 eröffnet, habe aber letztes Jahr gezwungenermaßen diese neuen Kontokonditionen zugestimmt.
Da hab ich leider keinen Überblick mehr was für wen gilt.
Danke!
am 03.06.2023 14:00
Da sich codi diese Hintertür offen gelassen hat, muss man sagen: Ja!
Allerdings wird dafür seit längerem ein Zinssatz von 0% angesetzt, womit keine Abrechnung von VwE erfolgt.