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Verwahrentgelt - PLV ab 01.07.2022

zumbi08
Autor ★★
21 Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich habe gerade eine Bitte um Zustimmung zu neuen Konditionen in der Postbox gefunden und eine Frage zur Änderung beim Verwahrentgelt.

 

Die neue Formulierung listet nach dem Verwahrentgelt nur noch Freibetragsgrenzen für neuere Kundenverbindungen auf.

Für mich ließt sich der Absatz damit nun so, als ob Altkunden ein Verwahrentgelt ohne Freibetragsgrenze entrichten müssen. Das ist aber nicht gemeint oder?

 

zumbi08_0-1650488413367.png

 

Das Kleingedruckte unter (8) scheint unverändert und enthält für mich nichts in diese Richtung außer der "Erweiterungen".

 

Hier zum Vergleich die aktuelle Formulierung, da würde ich mich als Altkunde passenderweise nicht wieder finden:

 

zumbi08_3-1650488892309.png

 

Vielen Dank für eure Hilfe

 

 

 

 

 

 

 

 

39 ANTWORTEN

Mr.Grillhaxe
Experte
94 Beiträge

Guten Morgen,

 

so weit ich mich erinnere, wird die Anpassung zum Verwahrentgelt in einer individuellen Vereinbarung geregelt. Dort sind dann auch die neuen Obergrenzen aufgeführt.

Bei der Zustimmung zu den neuen Konditionen ging es in der Vergangenheit um andere Punkte (z.B. Gebühren für die Kreditkarte etc).

 

Grüße!

DerDaku
Autor ★
4 Beiträge

Da hängt Fußnote 8 dran. Darin steht, dass es nicht für Kundenverbindungen von vor dem 1.01.2020 gilt.

DerDaku_0-1650525350549.png

 

zumbi08
Autor ★★
21 Beiträge

Die Fussnote wurde nicht überarbeitet und behandelt "Erweiterungen bestehender Kundenverbindungen".

Ich habe mein Konto nicht "erweitert", schätze ich jedenfalls so ein.

 

Kann ich daraus schließen, dass wenn Erweiterungen ausgeschlossen sind, auch die Kundenverbindung ohne Erweiterung ausgeschlossen ist? 🤔

digitus
Legende
8.359 Beiträge

Das steht genau so auch hier: https://www.comdirect.de/faq/verwahrentgelt-altkunden (über Volltextsuche auf der Bank-Webseite).

 

 

zumbi08
Autor ★★
21 Beiträge

Klar, bezieht sich aber alles nicht auf das neue PLV ab 01.07., bspw. von 250k ist keine Rede mehr im PLV.

 

Edit: Will damit sagen, dass die FAQ vielleicht einfach noch nicht überarbeitet sind.

Kial
Experte
83 Beiträge

Ich habe dies auch gelesen. Wenn es auch nicht ganz passt. Die Zeit der Tolerierung einer Nichtzustimmung scheint zu enden. Das bedingungslose Girokonto ist gestrichen.  

Diplomat
Autor ★
5 Beiträge

Ich bin auf Grund dieser ganzen Zustimmungshinweise letztlich verwirrt und verunsichert. Bitte nicht missverstehen: Ich bin begeistert von meinem Comdirectkonto und finde, dass es sehr gut zu verwalten ist. Da verzeihe ich auch zweifache IT-Katastrophen (aus Kundensicht) wie die Darstellung von Umsatzübersichten von fremden Konten. Aber seitdem diese Zustimmungsaufforderungen zu Vertragsänderungen als Brief oder Mail bei mir ankommen, wird es mir zu unübersichtlich und zu anstrendend als "normal" nutzender Kunde.

 

Kann man nicht einfach mal - zusätzlich zu den offiziellen und langatmigen Anhangsdokumenten, die wohl gesetzlich vorgeschrieben sind - eine einfache Auflistung erstellen, an welchen Stellen meine Zustimmung eine Verschlechterung oder eine Verbesserung für meine (!) Kundenbeziehung zur Comdirect bedeuten würde? Einfach mal ganz ehrlich und in Alltagssprache.

 

Vielleicht ist ja alles gar nicht so schlimm und ich stimme problemlos zu, weil ich die Veränderungen akzeptieren kann. Aber derzeit habe ich auf Grund der vielen Texte und Formulierungen eher ein ungutes Gefühl mit einer zu voreiligen Zustimmung.

 

Ich bitte um Unterstützung.

 

Vielen Dank an das Comdirect-Team.

__dpk
Mentor
859 Beiträge

Hallo @Diplomat ,

 

diese Änderungen werden hier beschrieben und häufige Fragen dazu hier beantwortet.

Wenn die Menschen nur über das sprächen, was sie begreifen, dann würde es sehr still auf der Welt sein.
- Albert Einstein -