am 03.06.2023 14:00
Hallo @ETFNewbie
Nein, scheint nicht mehr so zu sein
am 03.06.2023 19:09
Ich finde es auch merkwürdig, dass im PLV kein Hinweis auf veränderliche Zinsen beim Verwahrentgelt steht, sondern nur von fixen 0,5% die Rede ist, und dann nur ein Hinweis im FAQ was von 0% aus Kulanz erzählt.
03.06.2023 19:14 - bearbeitet 04.06.2023 09:51
03.06.2023 19:14 - bearbeitet 04.06.2023 09:51
@__dpk schrieb:Ich finde es auch merkwürdig, dass im PLV kein Hinweis auf veränderliche Zinsen beim Verwahrentgelt steht, sondern nur von fixen 0,5% die Rede ist, und dann nur ein Hinweis im FAQ was von 0% aus Kulanz erzählt.
Ich vermute da schlicht ein einfaches, rechtliches Problem dahinter: Eine Änderung des Verwahrentgelts im PLV müsste die Codi sich vom Kunden bestätigen lassen - dann geht wieder das Gemecker los weil man einer Vertragsänderung zustimmen soll.
Ein Hinweis auf veränderliche Zinsen geht heute auch nicht mehr: Der Kunde muss einer Änderung der Konditionen ausdrücklich zustimmen.
Der gewählte Weg über die "Kulanz" mit 0% ist m. E. schlicht der einfachste, praktikabelste bei dem es an sich eigentlich keien Probleme geben dürfte: Die Kunden sind besser gestellt als im PLV vereinbart, müssen nicht machen und wenn die Zeiten wieder schlechter werden sollten entfällt die Kulanz und das PLV greift wieder 😉
Gruß Crazyalex
04.06.2023 09:48 - bearbeitet 04.06.2023 09:49
04.06.2023 09:48 - bearbeitet 04.06.2023 09:49
Bei den stetig steigenden Dispo- und Überziehungszinsen ist das auch kein Problem.
Warum sollte es beim Verwahrentgelt nicht genauso möglich sein?
am 04.06.2023 11:54
@ETFNewbie schrieb:Im PLV steht "Erweiterungen bestehender Kundenverbindung mit Eröffnungsdatum vor dem 17.01.2020 sind hiervon ausgenommen."
Ich habe mein Konto vor 2020 eröffnet, habe aber letztes Jahr gezwungenermaßen diese neuen Kontokonditionen zugestimmt.
Da hab ich leider keinen Überblick mehr was für wen gilt.
Es gilt das, was dort steht. Wenn die Eröffnung vor dem Datum war bist du ausgenommen, das ist jetzt keine Raketenwissenschaft.
@MikeCharly schrieb:Da sich codi diese Hintertür offen gelassen hat, muss man sagen: Ja!
Nein eben nicht. Das krumme Datum beruht auf einem BGH (oder BFH?) Urteil nach dem Verwahrentgelte für Bestandskunden nicht zulässig sind/waren. Wenn man bisschen in der Community stöbert findet man einige Posts zur Zustimmung zu individuellen Vereinbarungen für Bestandskunden, das wären aber dann Vertragszusätze unabhängig des PLV.
@__dpk schrieb:Bei den stetig steigenden Dispo- und Überziehungszinsen ist das auch kein Problem.
Warum sollte es beim Verwahrentgelt nicht genauso möglich sein?
Ich denke was Alex meint ist, dass es nicht mehr geht, das hätte von Anfang an variabel geregelt gewesen sein müssen. Wenn man es jetzt ändern möchte bräuchte man Zustimmung.
Dazu wäre die Frage ob Verwahrentgelte rechtlich überhaupt variabel sein dürfen, da es sich ja streng genommen nicht um Zinsen handelt sondern eben ein Entgelt - und damit läuft auch der Vergleich mit Dispo/Überziehung gegen die Wand. Ja sicher die Einführung derer beruht auf den Negativzinsen der EZB, aber es sind eben keine "Negativzinsen", sondern ein Entgelt und muss damit (so meine Vermutung) bindend und fix geregelt sein.
am 04.06.2023 14:15
Danke euch für die Rückmeldung!
Noch eine Frage:
Im PLV steht "Das Entgelt wird auf Grundlage der kumulierten, bezogen auf sämtliche in der Kundenverbindung enthaltenen Konten (z B. Girokonto, Tagesgeld PLUS-Konto, Verrechnungskonto, CFD-Konto und Wertpapierkreditkonto), täglichen Salden (Kontostände) nach Abzug des Freibetrages berechnet."
Ist mit Wertpapierkreditkonto das Wertpapierdepot gemeint?
Danke!
am 04.06.2023 14:18
@ETFNewbie schrieb:Ist mit Wertpapierkreditkonto das Wertpapierdepot gemeint?
Nein. In deinem Depot sind schließlich keine Sichteinlagen sondern Wertpapiere.
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am 08.06.2023 11:19
@Tarulia schrieb:@__dpk schrieb:Bei den stetig steigenden Dispo- und Überziehungszinsen ist das auch kein Problem.
Warum sollte es beim Verwahrentgelt nicht genauso möglich sein?Ich denke was Alex meint ist, dass es nicht mehr geht, das hätte von Anfang an variabel geregelt gewesen sein müssen. Wenn man es jetzt ändern möchte bräuchte man Zustimmung.
Dazu wäre die Frage ob Verwahrentgelte rechtlich überhaupt variabel sein dürfen, da es sich ja streng genommen nicht um Zinsen handelt sondern eben ein Entgelt - und damit läuft auch der Vergleich mit Dispo/Überziehung gegen die Wand. Ja sicher die Einführung derer beruht auf den Negativzinsen der EZB, aber es sind eben keine "Negativzinsen", sondern ein Entgelt und muss damit (so meine Vermutung) bindend und fix geregelt sein.
Andere Banken sind in der Lage eine für den Kunden klare Formulierung mit Bezug auf die EZB Zinsen zu finden, die ohne Kulanz auskommt.
Schade, dass die Comdirect dazu nicht in der Lage war.
am 08.11.2023 09:21
Hallo Comdirect-Team,
wenn man als Bestandskunde (über 25 Jahre) jetzt ein weiteres Konto (HebelSelect) eröffnet und hiermit dem Verwahrentgeld zustimmt, gilt dies dann für alle Konten bzw. die gesamte Kundenverbindung, auch wenn man bisher dem Verwahrentgeld noch nicht zugestimmt hat oder bezieht sich dies ausschließlich auf das neu eröffnete Konto?
Nur für den Fall daß irgendwann wieder Verwahrentgeld erhoben wird?
mfg
am 08.11.2023 10:00