am 16.06.2018 21:35
Je mehr ich mich mit dem Thema Geldanlage und Vermögensdiversifikation beschäftige, um so mehr komme ich zu dem Schluss, dass Gold ein sinnvoller Bestandteil eines ausgewogenen Depots darstellt. Kleine Barren sind aber vergleichsweise teurer, außerdem Problem der sicheren Aufbewahrung etc.
Um also trotzdem gute Handelbarkeit in auch flexibler Stückelung zu ermöglichen, bin ich beim Thema ETC gelandet.
Xetra-Gold ist in der Aufbewahrung nicht kostenfrei, erscheint mir daher nicht so interessant. Alternativ gibt es EUWAX Gold und EUWAX Gold II, ersteres im Sparplan bei Comdirect, letzteres aber wohl nach einem Jahr steuerfrei beim Verkauf.
Muss bei EUWAX Gold eigentlich beim Verkauf alles versteuert werden, oder wie bei Aktien nur der Verkaufsgewinn?
Übersehe ich irgendetwas, oder ist EUWAX Gold II (WKN: EWG2LD) für eine Anlage in Gold über die Börse derzeit die beste Wahl?
Wie sicher ist so eine Schuldverschreibung bei einem Börsencrash einzuschätzen?
@SMT_Service wann gibt es denn EUWAX Gold II im Sparplan?
am 25.09.2022 16:54
Ich habe jetzt keine Erfahrung dazu bei der Comdirect.
Aber es ist unwahrscheinlich daß Banken da unterschiedlich verfahren.
EUWAX Gold 2 wird steuerfrei abgerechnet.
Die Haltedauer interessiert die Bank auch nicht. Steuerpflichtige Verkäufe hat der Kunde dem FA zu erklären.
am 26.09.2022 15:20
Hallo zusammen,
bei der WKN EWG2LD wird auf Bankebene grundsätzlich keine Steuerberechnung durchgeführt, da Veräußerungsgewinne/-verluste in dieser Gattung keinen Kapitalertrag darstellen und somit nicht der Abgeltungsteuer unterliegen.
Wird die einjährige Haltedauer unterschritten, muss der Veräußerungsgewinn/-verlust als privates Veräußerungsgeschäft im Rahmen der persönlichen Einkommensteuerveranlagung deklariert werden. Bei Verkäufen nach Ablauf der einjährigen Haltedauer (Spekulationsfrist) muss von eurer Seite nichts unternommen werden.
Beste Grüße
Jan-Ove
am 26.09.2022 15:56
Vielen dank. Jetzt ist alles klar.
Ich habe keine Ahnung, warum kundenbetreung nicht auf meine Mail antwortet, aber @SMT_comdirect ist zuverlässig wie immer. 😊
am 16.11.2024 15:24
Hallo,
um kein neues Thema zu eröffnen, hole ich hier Mal diese alten Thread hoch.
Wie ja alle mitbekommen habe, hat Gold dieses Jahr gut performt, also habe ich bei Xetra Gold Anteile verkauft und so rund 1200€ Gewinn erwirtschaftet.Da der Gewinn bei Xetra Gold ja als privates Veräußerungsgeschäft gilt, hatte ich nur noch die 1000€ als Freibetrag im Kopf und genau das war mein Fehler, weil Freigrenze und nicht Freibetrag.Nun gut, aus Fehlern lernt man und nun komme ich zu meiner Frage.
Ich könnte aktuell ebenfalls Xetra Anteile verkaufen und dabei einen Verlust erzielen, so dass ich keinen Gewinn mehr erzielt hätte.Muss dies dann trotzdem noch in der Steuererklärung angegeben werden oder ist dies dann hinfällig, weil Verlust höher als Gewinn?
am 16.11.2024 15:38
*Edit. Und noch eine Frage, wie verhält es sich, wenn ich zum Beispiel Anteile verkaufe und dabei 300€ Verlust erwirtschafte und somit bei 900€ Gewinn und unter der Freigrenze lande.Muss ich dann die 900€ trotzdem versteuern?
Vielen Dank schonmal im voraus.
am 16.11.2024 15:44
Hallo@Strada, herzlich willkommen in unserer Krabbelgruppe,
entscheidend bzgl. der steuerlichen Handhabung ist die Haltedauer.
Grüße,
Andreas
am 16.11.2024 15:53
Hallo,
danke für die Antwort, leider bin ich in der Haltedauer unter 1 Jahr. 😉
am 16.11.2024 16:22
Innerhalb der Spekulationsfrist kannst du Gewinne und Verluste verrechnen. Am einfachsten beides angeben und die Abrechnungen bereit halten falls das FA die sehen will