am 21.03.2019 11:54 - zuletzt bearbeitet am 25.07.2019 14:57 von ehemaliger Nutzer
am 21.03.2019 11:54 - zuletzt bearbeitet am 25.07.2019 14:57 von ehemaliger Nutzer
+++Update 26.03.2019+++
Nachfolgend findet ihr Links zu hilfreichen Kommentaren innerhalb dieses Threads. Einfach auf die jeweilige Frage klicken und schon landet ihr auf der entsprechenden Antwort. Die Liste werden wir bei Bedarf laufend ergänzen.
++++
Liebe Community,
die Abschaltung des iTAN-Verfahrens gemäß der EU-Zahlungsdiensterichtline (Payment Service Directive 2; kurz: PSD2) ist seit geraumer Zeit in aller Munde und auch in der Community gab es bereits dazu den einen oder anderen Thread. Das haben wir zum Anlass genommen, um auf die Abschaltung des iTAN-Verfahrens detailliert einzugehen.
Unterschiede zwischen photoTAN und iTAN und warum das photoTAN sicherer ist.
Anders als beim iTAN-Verfahren werden beim photoTAN-Verfahren TANs dynamisch generiert und sind nur transaktionsgebunden gültig. Eine genutzte TAN, wird nach dem Vorgang automatisch in der photoTAN-App oder im Lesegerät gelöscht.
Warum soll ich schon jetzt das photoTAN-Verfahren aktivieren, obwohl PSD 2 das iTAN-Verfahren noch bis September 2019 erlaubt?
Wir möchten sicherstellen, dass die Umstellung auf das photoTAN-Verfahren für unsere Kunden so reibungslos wie möglich verläuft. Wir haben uns deshalb dazu entschieden, unsere Kunden gestaffelt in Gruppen über die bevorstehende Abschaltung zu informieren und entsprechend die Abschaltung vorzunehmen. Alle unsere Kunden haben somit genügend Zeit, sich über die Neuerungen zu informieren und zur photoTAN zu wechseln.
Wie lange kann ich nach der Aktivierung des photoTAN-Verfahrens noch meine iTAN-Liste nutzen?
Sobald das photoTAN-Verfahren aktiviert wurde, verliert die iTAN-Liste ihre Gültigkeit.
Was passiert, wenn ich weiter das iTAN-Verfahren nutzen und nicht zum photoTAN-Verfahren wechseln möchte?
Wenn nicht zum photoTAN- oder mobileTAN-Verfahren gewechselt wird, können nach Ablauf der Frist beim Online-Banking keine Aufträge mehr erteilt werden. Wir empfehlen daher dringend, den Wechsel spätestens dann vorzunehmen, wenn wir über den jeweiligen Umstellungstermin informieren.
Auf welchen Geräten kann ich die comdirect photoTAN-App installieren?
Die photoTAN-App ist für Geräte mit den Betriebssystemen Android, iOS (Apple) und Windows verfügbar. Erhältlich sind die Apps in den offiziellen App-Stores und den Windows Phone Store.
Kann ich die photoTAN auch beim Mobile Banking mit meinem Smartphone nutzen?
Selbstverständlich! Hierbei handelt es sich um eine sogenannte App2App‐Lösung, die besonders schnell und praktisch ist. Voraussetzung ist, dass entweder die neue comdirect App, die trading App oder Mobox – die App zum JuniorGiro – auf dem entsprechenden Smartphone installiert ist. Diese verbindet sich dann automatisch mit der photoTAN‐App, und das Scannen der Grafik entfällt.
Was kann ich tun, wenn ich kein Smartphone besitze?
Selbstverständlich kann auch ohne ein mobiles Endgerät das photoTAN-Verfahren genutzt werden. In diesem Fall muss ein Lesegerät genutzt werden, das sich unsere Kunden für einmalig 34,90 Euro auf dem Postweg zuschicken lassen können.
Was muss ich beachten, wenn ich das Smartphone wechsle?
In diesem Fall gibt es mehrere Möglichkeiten:
Mit dem bisherigen aktivierten Smartphone
Mit dem Aktivierungsbrief
Mit der Wiederherstellungsnummer (ab April 2019)
Ab April wird es eine Wiederherstellungsnummer geben, die der Kunde via SMS erhält, um photoTAN auf seinem Smartphone zu aktivieren.
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 07.01.2020 11:11
Hallo, neuerdings brauche ich für wirklich jeden Mist eine TAN. Ich starte eine Umsatz-Abfrage - Tan anfordern. Ich starte eine neue Abfrage mit anderen Parametern - wieder Tan anfordern. Und das kostet ja auch jedesmal. Ich finde das unverschämt. Kann man das irgendwie deaktivieren?
am 07.01.2020 11:15
Hallo und herzlich willkommen!
Hast Du Dich schon mal mit dem Thema 'PSD2' beschäftigt?
Gruß Crazyalex
am 07.01.2020 11:16
PSD2? nein, noch nicht....dann les ich mich da wohl mal ein
am 07.01.2020 11:18
ok, das ist also das Photo-Tan Verfahren? Und wenn ich das aktiviere, brauche ich nicths anderes mehr??? geht das dann aber nur über das Smartphone?
am 07.01.2020 11:28
Hallo @sneezie,
mit der Einführung der PSD 2-Finanzdienstleisterichtlinie im September 2019 hat es einige Änderungen bei den TAN-Verfahren gegeben. Es sind EU-weit nur noch dynamische Verfahren erlaubt (bei uns sind das photoTAN und mobileTAN), bei denen die TAN erst bei der Auftragserteilung generiert wird. Eine Liste mit auf Papier vorgedruckten TANs ist damit nicht mehr gestattet.
Wir haben die wichtigsten Änderungen auf dieser Seite zusammengefasst.
Hier findest du Infos zu photoTAN.
Außerdem gibt es bereits einen längeren Thread zu PSD 2. Ich werde deinen Beitrag dorthin schieben. 🙂
Viele Grüße
Philipp
am 07.01.2020 11:29
Zu unterscheiden ist zwischen...
Punkt 1 ist in der PSD2 geregelt. Da hat die comdirect keinen Einfluss drauf und ist daher auch nicht deaktivierbar.
Punkt 2 läuft bei der comdirect mittels mobileTAN (scheinst Du aktiviert zu haben).
Dabei bekommst Du eine SMS die Dir in Rechnung gestellt wird.
Bei der photoTAN kannst Du kostenlos TANs erzeugen, allerdings brauchst Du dafür eine App und folglich ein Smartphone oder Tablet (WLAN reicht).
am 07.01.2020 11:52
Ah, das heißt, eine TAN brauche ich in jedem Fall für jede Abfrage usw. Da kann comdirect nichts dafür, das ist einfach neuerdings so. ABER - die mobile TAN kostet was, die Photo Tan nicht? Dann macht das ja Sinn über die Photo Tan
07.01.2020 11:53 - bearbeitet 07.01.2020 11:59
07.01.2020 11:53 - bearbeitet 07.01.2020 11:59
Zu Punkt 1 bei dem Beitrag von GetBetter darf aber mal wieder erinnert werden, dass die comdirect Bank für deutlich mehr Aktivitäten TANs verlangt als es PSD2 vorschreibt. Für einen Großteil der Abfragen ist also nicht PSD2 verantwortlich, sondern nur die Ignoranz bzw. Geschäftstüchtigkeit der Verantwortlichen bei comdirect.
Und zu der Bemerkung von SMT_Philipp oben, wonach iTANs nicht mehr zulässig sein sollen, darf daran erinnert werden, dass das nur für Zahlungsverkehrsaufträge gilt. Für Wertpapieraufträge, interne Umbuchungen, Aufträge im Rahmen der Kontenverwaltung, Abruf von Dokumenten aus der Postbox u.ä. dürfte das iTAN-Verfahren weiter verwendet werden. Andere Banken machen das auch.
am 07.01.2020 12:05
na, das is aber ja auch nett 😕
am 07.01.2020 13:14
Einer der wenigen sehenswerten Vorträge auf dem 36C3 beschäftigt sich damit:
was_hat_die_psd2_je_fur_uns_getan