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Versehentlich Freistellungsauftrag doppelt ausgeschöpft

me1k
Autor ★★★
68 Beiträge

Guten Morgen,

folgendes ist mir gestern Abend aufgefallen: 

Anfang des Jahres habe ich bereits im Januar meinen Sparerpauschbetrag von 801€ bei der comdirect ausgeschöpft. Und zwar so, dass ich ihn auch mit realisierten Verlusten nicht mehr "wiederherstellen" konnte. Also ab Januar musste ich auf jeden Gewinn die Kapitalertragssteuer zahlen. Nun bin ich mit meinem Depot Mitte des Jahres aber zu einer anderen Bank. Dort habe ich auch einen Freistellungsauftrag eingerichtet und im November habe ich erneut Aktien mit Gewinn verkauft und auch wieder die kompletten 801€ ausgeschöpft. 

Nun wäre meine Frage, wie ich das wieder korrigieren kann? 

Könnte ich heute - oder auf jeden Fall noch vor dem letzten Handelstag dieses Jahr - einfach Aktien bei denen ich Verlust habe verkaufen, um die 801€ "wiederherzustellen" ? Das wäre für mich die einfachste Variante.

Ich würde diese Aktien verkaufen und direkt bzw nach 24h wieder kaufen. 

 

Geht das so einfach?

Wenn nicht, würde ich vermutlich dann einfach beim Finanzamt anrufen und die Fragen, wie ich mich nun verhalten soll.

Gruß

45 ANTWORTEN

digitus
Legende
8.350 Beiträge

Hallo @me1k,

 

ich bin nicht der Steuerfreak, aber für mich klingt das nach einem Plan. Vielleicht kann (der in vielerlei Hinsicht, aber auf diesem Gebiet besonders bewanderte) @nmh was dazu sagen.

 

Du solltest aber auf jeden Fall bei der anderen Bank dringend auch den FStA auf Null setzen, sonst könnte es dir als Betrug ausgelegt werden.

 

Grüße,

Andreas

krokodil1
Experte ★★
462 Beiträge

Hallo,

 

melde Dich bei Deiner neuen Bank und teile denen Dein Missgeschick mit. Schreibe auf alle Fälle auch sicherheitshalber einen netten Brief an das Finanzamt (um ganz sicher zu gehen).

 

Wenn Du keine Abgeltungssteuer zahlen möchtest, "musst" Du natürlich Deine Verlust-Aktien verkaufen. Ich würde sicherheitshalber die Aktien HEUTE, Mittwoch schon verkaufen: Bei einem Verkauf morgen oder übermorgen ist die Wertstellung erst nächstes Jahr - ich bin mir nicht ganz sicher - aber ich denke, die Verluste gelten dann erst für 2022 ...? @nmh kann dazu bestimmt mehr sagen.

 

Bei Deiner Steuererklärung nächstes Jahr gibst Du natürlich ALLE Zinsen und Gewinne an und schreibst dazu, dass Du versehentlich 2x einen Freistellungsauftrag erteilt hast.

 

Ich würde aber auf ALLE FÄLLE dem Finanzamt VORAB (heute noch) Bescheid geben.

 

Gruß

kroko

 

Glücksdrache
Legende
3.624 Beiträge

Hallo @me1k,

 

es ist vergleichsweise dringend unverzüglich beim Finanzamt anzurufen.

 

Denn: Ca. 2009 hat die damalige Bundesregierung nicht nur eine massive Steuererhöhung durchgesetzt, sondern auch ein zentrales Register aller Bankkonten und Schließfächer.

 

Und zwar noch lange vor der von einer Minderheit der Gelehrten als verfassungswidrig angesehenen Personenkennziffer.

 

Mein Rat im Rahmen des gesellschaftlichen Handelns und ohne irgendeinen Beratungs- oder Haftungsanspruch besteht aus folgenden drei Aktionen. Sozusagen als ganz allgemeine Arbeitsanleitung ohne Bezug zu Deinem Fall:

1.) Finanzamt anrufen sobald Du heute in der Arbeit ausstempeln kannst oder Pause hast

(oder Arbeitgeber sagen, daß Du paar Stunden Gleitzeit brauchst) 

2.) Sachverhalt dem Finanzamt erklären und einräumen, daß Du einen Fehler gemacht hast. 

3.) Gespräch entweder bestätigen lassen oder Fax hinterherschicken. Die Fax-Nummer steht auf Deinem Steuerbescheid. 

4.) Zur Vermeidung/Verringerung eines Verwaltungsverfahrens wegen unabsichtlicher Steuerverkürzung (im Gegensatz zu absichtlicher Steuerhinterziehung) jetzt sofort den geschätzten Betrag des Schadens überweisen. 

5.) Die sofortige Zahlung bevor Du davon wissen könntest, daß etwaige Ermittlungen angestoßen werden, räumt den Tatvorwurf durch tätige Reue weiter aus. 

 

So würde ich vorgehen. Weil es zeitlich schwierig und nervig ist sich zum zuständigen Bundesamt für Steuern durchzutelefonierenn. 

 

So kannst Du dieses unerfreuliche Thema abräumen. Leider klingt mein Beitrag sehr sachlich, vielleicht unfreundlich. 

 

Der Sachverhalt isso, leider. Aber Kopf hoch und die Tage zwischen Weihnachten 🎄und Neujahr bitte genießen. 

 

Liebe Grüße 

 

Gluecksdrache

 

me1k
Autor ★★★
68 Beiträge

Ohje, der Herr beim Finanzamt war zwar sehr freundlich, konnte mir aber leider absolut keine gute Auskunft dazu geben. Er meinte nur, dass ich das dann mit der Steuererklärung für 2021 wieder korrigieren kann. 

Zu dem Thema "Heute Aktien mit Verlust verkaufen um den Gewinn auszugleichen" konnte er mir aber nichts sagen 😞 

Tarquin
Autor ★★★
49 Beiträge

Hallo @me1k ,

 

ich hatte auch mal überzogen, allerdings nur leicht. Hab das dann in der Steuererklärung alles angegeben, wurde dann entsprechend verrechnet und bis auf einen Satz im Kommentar vom Finanzamt, dass bitte darauf zu achten ist, kam davon nichts mehr.

Kann natürlich je nach Finanzamt unterschiedlich gehandhabt werden, allerdings scheint der Finanzbeamte es ja ähnlich zu sehen.

 

Grüße Tarquin

CurtisNewton
Mentor ★★★
2.859 Beiträge

Normalerweise kann man den Freistellungsauftrag für das laufende Jahr bis zum Jahresende noch ändern und bekommt dann von der Bank eine korrigierte Abrechnung.

 

Für die Comdirect ist die Frist hier genannt: Jahreswechsel 2021/2022 | comdirect.de

 

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"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo

GetBetter
Legende
7.282 Beiträge

@me1k 

 


@me1k  schrieb:

Nun wäre meine Frage, wie ich das wieder korrigieren kann? 


Dieses Jahr noch heiraten wäre eine Möglichkeit 😉

 

Spaß beiseite.

Den Anruf beim FA hast Du schon gemacht. Den hätte ich auch empfohlen, wenngleich das wohl eher eine Geste ist als das er rechtliche Bedeutung hätte.

 

Wenn bei der zweiten Bank die Gewinne tatsächlich durch Aktien erfolgt sind, dann sollte tatsächlich die Realisierung von entsprechend hohen Verlusten das Problem beheben, noch bevor es überhaupt auf die FA-Ebene kommt.

Falls Du dazu Fonds oder ETFs verkaufst, dann bitte das Thema Teilfreistellung beachten.

 

Darüber hinaus würde ich die Sache einfach per Steuererklärung und Anlage KAP aus der Welt schaffen. Dies allerdings so frühzeitig wie möglich.

 

 


@digitus  schrieb:

Du solltest aber auf jeden Fall bei der anderen Bank dringend auch den FStA auf Null setzen, sonst könnte es dir als Betrug ausgelegt werden.


Das klappt aber erst nach Jahreswechsel da eine Reduzierung nur bis runter zur aktuellen Ausnutzung möglich ist. Da alles bereits ausgenutzt ist, ist folglich eine Reduzierung gar nicht mehr möglich.

me1k
Autor ★★★
68 Beiträge

 


@GetBetter  schrieb:

Wenn bei der zweiten Bank die Gewinne tatsächlich durch Aktien erfolgt sind, dann sollte tatsächlich die Realisierung von entsprechend hohen Verlusten das Problem beheben, noch bevor es überhaupt auf die FA-Ebene kommt.

Falls Du dazu Fonds oder ETFs verkaufst, dann bitte das Thema Teilfreistellung beachten.


Also ich habe auch bei der zweiten Bank angerufen, bei der ich fälschlicherweise einen zweiten FSA genutzt habe. Die Dame meinte, ich hätte "nur" 709€ genutzt. 
Die Aktien, die ich verkaufen würde, hätten einen Verlust von 1276€. Somit lägen in meinem Verlusttopf 1276€, die ja die 709€ die ich steuerfrei genutzt habe, übersteigen und somit wieder alles "ok" ist, sehe ich das richtig?


@GetBetter  schrieb:

Darüber hinaus würde ich die Sache einfach per Steuererklärung und Anlage KAP aus der Welt schaffen. Dies allerdings so frühzeitig wie möglich.



Und was trage ich dort dann ein? Muss ich da sämtliche Aktiengeschäfte im Jahr 2021 aufzählen oder nur das letzte, mit dem ich versehentlich den zweiten Steuerfreibetrag ausgeschöpft habe?


MikeCharly
Experte ★★
304 Beiträge

Ich glaube, selbst wenn du jetzt noch verkaufen würdest, um Verluste zu realisieren, ändert das nichts an dem Problem. Denn das ist die Meldung der FStA durch die (depotführenden) Banken, welche die erlaubte Grenze überschreitet, egal ob ausgenutzt oder nicht. Wenn die Änderung (also Herabsetzung dergestalt, dass es bankenübergreifend max 801€ sind) noch möglich ist, dann tu es. Wenn dein Kundenkonto bei codi nicht mehr exisitiert, gehts da wohl nicht mehr. Alles weitere, auch mit der vmtl, formlosen Mitteilung an das FA und dann nötigen EStE inkl KAP für 2021, wurde ja bereits genannt.