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Versehentlich Freistellungsauftrag doppelt ausgeschöpft

45 ANTWORTEN

nmh
Legende
9.960 Beiträge

@GetBetter 

 

Die Banken melden die genutzten (nicht die beantragten) Freistellungen monatlich an das Bundeszentralamt für Steuern. Rechtsgrundlage ist Par. 45d EstG, dort findet Du alle Details (siehe auch Par. 93c AO). Übermittelt werden elektronisch u.a. Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Steuer-ID-Nummer und natürlich die freigestellten Beträge. Weitere Details findet man in Steuerkommentaren, z.B. Kirchhof EstG.

 

Die Meldung ist auch der Grund dafür, dass genutzte Freistellungsaufträge nicht mehr reduziert werden können; ich bitte nochmals um Entschuldigung für meine zunächst falsche Auskunft.

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

GetBetter
Legende
7.308 Beiträge

@nmh 

Besten Dank für die Erläuterungen. Somit ist mir der Ablauf jetzt klar.

NordlichtSH
Mentor ★★
1.829 Beiträge

Und das Bundeszentralamt für Steuern schickt irgendwann Listen (bzw Datensätze) an die zuständigen Regionalfinanzämter, in denen aufgeführt wird, wer mehr als den erlaubten Freistellungsbetrag ausgeschöpft hat.

 

Das aber auch erst längere Zeit nach Ablauf des entsprechenden Kalenderjahres, wenn die meisten schon längst ihre Steuererklärungen abgegeben haben und das Finanzamt auf einen Blick abgleichen kann: ja, der hat zu viele Kapitalerträge freistellen lassen, aber das hat er ehrlich in der Steuererklärung angegeben und nachversteuert. 

FMB
Experte ★
151 Beiträge

 

Die Meldung ist auch der Grund dafür, dass genutzte Freistellungsaufträge nicht mehr reduziert werden können; ich bitte nochmals um Entschuldigung für meine zunächst falsche Auskunft.

 

 


@nmh , gilt das immer. Verluste stehen doch über den Freibetrag.

Ich konnte einen voll genutzten Freibetrag (bei ebase) wieder auf 0 setzten nachdem ich einen Verlust größer als den Freibetrag realisiert hatte. Allerdings erst nach ein par Tagen. Leider habe ich mir den Zeitraum nicht gemerkt.

 

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Ich habe mir vorhin die steuerlichen Vorschriften und drei unterschiedliche EStG-Kommentare intensiv durchgelesen. Es scheint keine gesetzliche Regelung zu geben, ob ein genutzter Freistellungsauftrag noch reduziert oder widerrufen werden kann. Aus diesem Grund habe ich die obige Auskunft gegeben: Freistellungsauftrag löschen. Leider scheinen aber manche Banken diesen Service nicht anzubieten.

 

Vielleicht könnte bitte das @SMTcomdirect  mal bei der Steuerabteilung nachfragen: Kann ein Kunde unterjährig einen Freistellungsauftrag für das laufende Jahr ändern (reduzieren, z.B. widerrufen), obwohl schon Erträge freigestellt wurden? Comdirect könnte in diesem Fall einfach dem Kunden die Steuer nachbelasten.

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

NordlichtSH
Mentor ★★
1.829 Beiträge

Nachdem der freigestellte Betrag durch realisierte Verluste auf 0 gesetzt wurde, ist er ja wieder ungenutzt.

 

Und dann kann er vom Kunden auch wieder entsprechend reduziert oder ganz gestrichen werden

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Die (wie immer ausgezeichnete) Steuerabteilung bei comdirect hat mir folgende Antwort gegeben:

 

Im Schreiben des Bundesministerium der Finanzen vom 18.01.2016, Randziffer 258 ist geregelt, dass der Freistellungsauftrag nur bis zur Inanspruchnahme reduziert werden darf. Ein Widerruf ist somit auch nur möglich, wenn der Freistellungsbetrag nicht beansprucht wurde.

 

Auszug Randziffer 258; BMF-Schreiben 18.01.2016

Wird im Laufe des Kalenderjahres ein dem jeweiligen Kreditinstitut bereits erteilter Freistellungsauftrag geändert, handelt es sich insgesamt nur um einen Freistellungsauftrag. Wird der freizustellende Betrag herabgesetzt, muss das Kreditinstitut prüfen, inwieweit das bisherige Freistellungsvolumen bereits durch Abstandnahme vom Steuerabzug ausgeschöpft ist. Ein Unterschreiten des bereits freigestellten und ausgeschöpften Betrages ist nicht zulässig.

 

Das BMF-Schreiben liegt mir vor. Keine Überraschung: Die Aussage der Steuerkollegen bei comdirect ist natürlich völlig richtig.

 

Damit dürfte der Sachverhalt geklärt sein. Herzlichen Dank an @SMT_Jessica  und an die Steuerabteilung, deren gesamte Arbeit in 2021 etwa zu einem Drittel durch meine privaten Depots verursacht war. Tapfer von Euch!

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

Zilch
Legende
7.851 Beiträge

Ich bin nun nicht den ganzen Thread durchgegangen, mir ist aber dasselbe 2020 passiert. Nicht ganz über 801 Euro, aber ich habe ein Depot mit 300 Euro FSA vergessen. Ich bin davon ausgegangen, dass ich keine automatische Verlängerung des FSA hatte und deswegen in 2020 keinen FSA bei dieser Bank. 

Hab mich vertan.

Dieses Jahr habe ich in der Steuererklärung die Anlage KAP ausgefüllt, was ganz einfach war, da die dafür notwendigen Unterlagen (die Jahressteuerbescheinigung) schlichtes "Nummer 7 in Nummer 7 der Steuererklärung eintragen" ausweisen. Das heißt du überträgst die Unterlagen nur in dein Steuerprogramm, indem du die Felder kopierst. Wenn du mehrere Banken hast addierst du einfach die Werte aus den einzelnen Steuererklärungen. Oder dein Programm bietet dir das Anlegen mehrerer Banken, was noch einfacher ist.

Danach zahlst du eben Steuer nach und gut ist. Kein Drama. Ich habe weder mit dem Finanzamt telefoniert noch sonst irgendetwas unternommen. Die Finanzämter verfolgen nicht jeden Kleinanleger und schon gar nicht wegen ein paar H€, dafür sind die zu überlastet. Es fällt wahrscheinlich nicht mal auf, wenn du die Anlage KAP nicht abgibst. Aber dann bist du schon im Bereich der Steuerhinterziehung und wenn es dann doch auffällt dann wird's richtig teuer.

 

Edit: Zur Klarstellung - ich hatte über 1100€ FSA benutzt und konnte das nicht mehr bei den Banken korrigieren. Ich habe von niemandem irgend ein Schreiben dazu bekommen oder sonst was, sondern das schlicht in meiner Steuererklärung angegeben und habe dadurch die Steuern nachgezahlt. 

 

Also mein Resümee: Keine Panik, Anlage KAP ausfüllen und gut ist. Edit: Sollte nur nicht jedes Jahr vorkommen, könnte auffällig werden 😉

 

Das ist kein Ratschlag, sondern nur meine persönliche Erfahrung zu einer recht ähnlichen Situation.

______________________
Research alone won't ensure a profit. Your main goal should be to make money, not to get an A in How to Read a Balance Sheet. - RD

me1k
Autor ★★★
68 Beiträge

@Zilch  schrieb:

Dieses Jahr habe ich in der Steuererklärung die Anlage KAP ausgefüllt, was ganz einfach war, da die dafür notwendigen Unterlagen (die Jahressteuerbescheinigung) schlichtes "Nummer 7 in Nummer 7 der Steuererklärung eintragen" ausweisen. Das heißt du überträgst die Unterlagen nur in dein Steuerprogramm, indem du die Felder kopierst. Wenn du mehrere Banken hast addierst du einfach die Werte aus den einzelnen Steuererklärungen. Oder dein Programm bietet dir das Anlegen mehrerer Banken, was noch einfacher ist.


Hi @Zilch und danke dir für deine Antwort. Von der comdirect habe ich meine Jahressteuerbescheinigung erhalten. Nun habe ich bei der anderen Bank angerufen und wollte wissen, wann/wie/wo dieser Jahressteuerbescheid ausgestellt wird und da meinte die Dame am Telefon, dass dieser lediglich ausgestellt wird, wenn man Steuern abgeführt hat. Ich habe aber keine Steuern abgeführt, weil ich nicht den gesamten FSA + Verlusttopf mit meinem Gewinn aufgebraucht habe und somit noch ~90€ des FSA über waren. 
Darauf hin meinte ich, dass ich aber diesen Jahressteuerbescheid bräuchte wegen des doppelten FSA und darauf hin konnte sie mir nicht weiterhelfen, da sie den Bescheid halt nicht ausstellen, wenn keine Steuern abgeführt worden sind .. 

Hat die Dame recht oder weiß Sie es einfach nicht besser?

digitus
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8.360 Beiträge

@me1k:

 

Also bei mir ist im Persönlichen Bereich --> Verwaltung --> Steuerübersicht dies hier zu finden:

 

Bildschirmfoto_2022-01-03_11-26-27.png

Das sieht für mich so aus, als ob du sie beantragen könntest wenn du sie nicht eh automatisch bekommst.

 

Grüße,

Andreas

 

Edit: Hatte übersehen, dass du die "andere Bank" meintest. Da sollte das aber analog möglich sein. Selbst wenn keine Steuer abgeführt wird, kann das bescheinigt werden.