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Steueroptimierung (Freibetrag) vs Vorabpauschale

Sefiroth
Autor ★
7 Beiträge

Hallo,

 

ich bin erst vor kurzem auf das Thema Steueroptimierung gestoßen, indem man Teile seines ETFs zum Jahresende verkauft und rückkauft, um den Freistellungsauftrag voll nutzen zu können. Die Ersparnis an Steuern soll da die Verkauf/Kauf-Kosten deutlich überwiegen: Wenn ich unsere vollen 2000 Euro ausschöpfe, spare ich 500 Euro Steuern. Klingt gut.

 

Ich würde das dieses Jahr zum ersten Mal machen wollen und habe probehalber die Steuersimulation bemüht. Die sagt mir, dass ich 38 meiner A0RPWH ETFs verkaufen müsste, um den Freistellungsauftrag auszuschöpfen.

 

Soweit so gut. Aber wie spielt da die Vorabpauschale mit rein bzw. wo wird diese berücksichtigt? In der Steuersimulation offenbar nicht. Ich habe bisher nicht verstanden, wie die vorab gezahlten Steuern bei Teilverkäufen gehandhabt werden. 

 

Kann mir das jemand erklären oder hat einen guten Link dazu?

 

Vielen Dank!

10 ANTWORTEN

Silver_Wolf
Legende
5.269 Beiträge

Die VAP wird hier noch nicht richtig berücksichtigt.

Das musst du schon selbst machen.  😞

 

Sefiroth
Autor ★
7 Beiträge

Ja, aber wie?

 

Ich komme gerade nicht an meine gespeicherten Dokumente, aber im Archiv meines Comdirekt Postfachs habe 4 Steuermitteilungen bezüglich der Vorabpauschale zu diesem ETF (alles einfachshalber gerundet):

Jan 2020: VAP 7 Euro, bezahlt 5 Euro

Jan 2021: VAP 2 Euro, bezahlt 1 Euro

Jan 2024: VAP 140 Euro, bezahlt 100 Euro

Jan 2025: VAP 180 Euro, bezahlt 130 Euro

Keine Ahnung, warum 2022 & 2023 da fehlt... Aber fürs Beispiel egal...

 

Ich habe also 329 Euro als Vorabpauschale abgegolten, ja?  Werden die bei einem Teilverkauf des ETFs (38 von ca. 160) - und sei es nur 1 ETF - dann die kompletten 329 Euro gegengerechnet? Ich stoße vor allem auf Berechnungen, wie man die Vorabpauschale ausrechnet und wie sie beim Komplettverkauf gehandhabt wird. Aber nicht wie sie beim Teilverkauf berücksichtigt wird 😞

Fix1
Experte ★★★
523 Beiträge

@Sefiroth  schrieb:

Ich habe also 329 Euro als Vorabpauschale abgegolten, ja?  Werden die bei einem Teilverkauf des ETFs (38 von ca. 160) - und sei es nur 1 ETF - dann die kompletten 329 Euro gegengerechnet? Ich stoße vor allem auf Berechnungen, wie man die Vorabpauschale ausrechnet und wie sie beim Komplettverkauf gehandhabt wird. Aber nicht wie sie beim Teilverkauf berücksichtigt wird 😞


Vereinfacht ausgedrückt: Die Vorabpauschale klebt am jeweiligen Anteil. Wenn du also alle 160 Anteile zum gleichen Zeitpunkt gekauft hast (und damit die Vorabpauschale gleichmäßig auf alle Anteile verteilt ist), werden bei Veräußerung von 38 Anteilen exakt 38/160 der gesamten Vorabpauschalen berücksichtigt. Ich hoffe, das hilft dir. 🙂

Sefiroth
Autor ★
7 Beiträge

Das erfüllt mich mit Furcht 😅 Die Anteile wurden per monatlichem Sparplan gekauft. D.h. an jedem Anteil klebt vermutlich etwas aus einer oder mehreren VAP-Runden. Wie zur Hölle soll ich das denn nachvollziehen...? Und den Ersten, der Excel sagt, möge der Blitz treffen 😉 

 

Ist das wieder einer dieser Fälle, wo die Bank es zwar centgenau weiß - aber erst nach dem Verkauf in Form der Abrechnung verrät?

 

 

Crazyalex
Legende
9.374 Beiträge

ähm.... einfach händisch nachrechnen wenn man Excel vermeiden will 😉

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

Sefiroth
Autor ★
7 Beiträge

Du bist gut 😄

 

Ich werde mir das mal (mit Excel) anschauen - für 7 Jahre rückwirkend ist das ja einigermaßen machbar. Ist nur traurig, dass das ja in der großen Datenbank von Comdirect drinstehen muss. Fände es schön, da als Kunde ranzukommen, anstatt selber die Daten aus den Briefen abtippen zu müssen. 

ae
Mentor ★★★
3.473 Beiträge

@Sefiroth  schrieb:

Das erfüllt mich mit Furcht 😅

 


braucht es nicht 😉

 


Ist das wieder einer dieser Fälle, wo die Bank es zwar centgenau weiß - aber erst nach dem Verkauf in Form der Abrechnung verrät?

 


Leider ja, kann man so sagen, es sei denn man rechnet mit ganz spitzem Bleistift nach. 

Ich würde mir ne Prise Pragmatismus holen und würde kurz und grob nachrechnen. Ob dann im Endeffekt bis zu 10 Euro Steuer anfallen oder bis zu 10 Euro vom Freibetrag verschenkt werden würde mir kein Kopfzerbrechen bereiten. 

gruss ae

—————————
>>> Meine Glaskugel funktioniert, ist geputzt und auf dem neuesten Stand der Technik
>>>> Leider weigert sie sich konsequent, mit mir zu reden

Fix1
Experte ★★★
523 Beiträge

Ich persönlich würde in diesem Fall bei der Steueroptimierung nicht bis auf den letzten Euro genau optimieren wollen,  sondern eher überschlagen.

 

Wobei Excel dabei natürlich dein Freund ist. 

 

Für den Hinterkopf: Bei der Veräußerung gilt das Fifo-Prinzip. Das heißt, es werden die 38 Anteile verkauft, die du zuerst gekauft hast. Da hängt also ein etwas größerer Teil der Vorabpauschalen dran, weil die schon mehrere VAP-Runden gedreht haben. 

 

Und zu deiner Frage, warum du für zwei Jahre keine VAP finden kannst: Zwei Jahre lang wurde deswegen keine VAP besteuert, weil der sog. Basiszins negativ war. Die Berechnung der VAP lief damit ins Leere.

 

Viele Grüße

 

Lukas

GetBetter
Legende
8.087 Beiträge

@Sefiroth  schrieb:

Keine Ahnung, warum 2022 & 2023 da fehlt... Aber fürs Beispiel egal...


Weil der zur Berechnung der Vorabpauschale anzusetzende Basiszins für die Jahre 2021 und 2022 negativ war, resultiert eine Vorabpauschale von exakt 0,00 €.

 


@Sefiroth  schrieb:

Das erfüllt mich mit Furcht 😅 Die Anteile wurden per monatlichem Sparplan gekauft. D.h. an jedem Anteil klebt vermutlich etwas aus einer oder mehreren VAP-Runden. Wie zur Hölle soll ich das denn nachvollziehen...? Und den Ersten, der Excel sagt, möge der Blitz treffen 😉 


Keinen Bock auf einen Blitz, daher rate ich zu Bleistift und Papier 😝

 

Aber Du kannst es Dir relativ einfach machen:

Ich setze voraus, dass bisher nur Anteile ge- aber noch nie verkauft wurden (Steueroptimierung hat ja bisher keine stattgefunden). Demnach wären also die in 2019 gekauften Anteile noch im Depot und würden bei einem Verkauf auch als erstes rausfliegen.

 

Jetzt prüfst Du wie viele Anteile Du in 2019 gekauft hast, wie viele in 2020, in 2021 etc. – bis Du auf eine Summe von ca. 42 kommst (38 lt. Steuersimulation + ca. 10% Zuschlag).

Als nächstes unterstelle ich, dass Du den letzten der 42 Anteile spätestens in 2022 gekauft haben dürftest. Wenn dem so ist, dann kannst Du einfach jedem der zum Verkauf stehenden Anteile einen Vorabpauschale von 2,60 € zurechnen. Dieser Betrag ergibt sich aus den Vorabpauschalen der Jahre 2023 (1,24 €) und 2024 (1,32 €) sowie ein wenig Kleckerkram für 2019 und 2020. 2021 und 2022 können wir wie gesagt vergessen.

 

Bei 38 Anteilen ergibt das also einen Betrag von rd. 100 €, der bereits versteuert ist ohne in der Steuersimulation berücksichtigt worden zu sein.

100 € Steuerbemessungsgrundlage entspricht rd. 140 € Gewinn (Teilfreistellung!).

 

Also prüfst Du mittels der Steuersimulation wie viele Anteile Du verkaufen musst, um 140 € mehr Gewinn zu erzielen, als Du es beim Verkauf von 38 Anteilen tätest. Das ist die Zahl die Du suchst.

 

Falls Du Dich übrigens fragst wo die angegebenen 1,24 € bzw. 1,32 € herkommen: aus Excel.

Ich führe nämlich Buch über die Vorabpauschalen jedes einzelnen Anteils. 😊