1€ Gutschrift aufs Girokonto lebenslang beworben
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22.02.2021 21:49 - bearbeitet 22.02.2021 21:50
Hallo zusammen,
ich bin einer der langjährigen Kunden, die ca. 2007/8 ein Konto eröffnet haben, als die codi noch mit einem Euro Gutschrift aufs Girokonto ein Leben lang geworben hat.
Wie sieht es denn theoretisch rechtlich aus? Ich lebe noch, und auch wenn die codi inzwischen ein Teil der Coba ist, ist sie auch nicht tot. Die Coba sollte ja alle Rechtspflichten der codi übernehmen bzw. die sollten weiter bestehen.
Ich könnte auch nicht eine Firma übernehmen, deren alte Rechnungen nicht bezahlen und sagen "ätsch, die Firma gibt es nicht mehr".
Das ist eigentlich das einzige, das mich am neuen Kontenmodell stört. Klar ist, dass es für die codi in der Form nicht profitabel ist und sie es so auch nicht mehr neu anbieten würden, aber Verträge sind nunmal einzuhalten, auch wenn sie zwischenzeitlich für eine Seite ungünstig werden.
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Girokonto
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am 22.02.2021 22:05
Die Postbank ist seinerzeit gerichtlich gezwungen worden, dass ihr als lebenslang kostenlos beworbenes Konto für die entsprechenden Kunden kostenlos bleibt.
Klingt erstmal gut. Verhindert aber nicht, dass die Bank dann von ihrem davon unberührten Kündigungsrecht Gebrauch macht.
- Albert Einstein -
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am 22.02.2021 22:11
Hallo @WilliFischer,
schau Dir die Aktionsbedingungen von damals (inklusive Kleingedrucktem) an, ob es nicht irgendwelche Hintertüren gibt und wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast und einen Anwalt, der der comdirect ein Schreiben schickt, um Deine Ansprüche geltend zu machen ... bitte ...
Wir reden von 12 € im Jahr, oder?
[Ich verkneife mir jetzt die Feststellung, dass es schön ist, dass Du keine größeren Sorgen hast ...]
Grüße,
Andreas
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am 22.02.2021 22:21
Es geht nicht um persönliche Befindlichkeiten, sondern um den Umstand, dass hier ggf. rechtsverbindliche Verträge geschlossen wurden, die mithin einzuhalten sind. Ich finde die Diskussion entsprechend interessant.
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am 22.02.2021 22:26
@JRK schrieb:Es geht nicht um persönliche Befindlichkeiten, sondern um den Umstand, dass hier ggf. rechtsverbindliche Verträge geschlossen wurden, die mithin einzuhalten sind.
Genau DAFÜR habe ich den üblichen Weg vorgeschlagen:
- Überprüfung der Vertragsunterlagen
- anwaltliche Beratung
- Schreiben des Anwalts/der Anwältin an das Kreditinstitut
- ggf. Klage
Grüße,
Andreas
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am 22.02.2021 23:42
@JRK schrieb:Es geht nicht um persönliche Befindlichkeiten, sondern um den Umstand, dass hier ggf. rechtsverbindliche Verträge geschlossen wurden, die mithin einzuhalten sind. Ich finde die Diskussion entsprechend interessant.
Auf die dauerhafte Einhaltung einer Zusage zu bestehen ist relativ aussichtslos, wenn diese im Rahmen eines unbefristeten (und damit jederzeit kündbaren) Vertrages gewährt wurde. Dieser rechtsverbindliche Vertrag stirbt also im Zweifel einen schnellen Tod.
Das ist ein Kampf mit stumpfen Waffen in den ich keine 10 Minuten meiner Lebenszeit investieren würde.
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am 23.02.2021 07:16
Erwähnt sei hierbei die Kündigungswelle des roten Riesen und den (nach deren Sicht) ruinösen unbefristeten Prämiensparverträgen. Gerichtlich wurde später, nach 15 Jahren Laufzeit eine Kündigungsmöglichkeit aus besonderem Grund bestätigt. D.h. das Glanzprospektversprechen ist nicht mehr bindend. Und auf sonderbare Weise können sie jetzt außergewöhnlich, überdurchschnittlich hohe Jahresbilanzen vorweisen.
23.02.2021 08:05 - bearbeitet 23.02.2021 08:06
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23.02.2021 08:05 - bearbeitet 23.02.2021 08:06
Ich denke bei solchen "Versprechen" gibt es zwei Arten:
Das eine ernstgemeinte, auf das man sich als Verbraucher verlassen will und muss, wie z.B Riesterverträge () oder Bausparverträge (
) und so Angebote aus dem Kaugummi-Automaten wie "Handy für 1€" oder eben dieses hier.
Bei den ersteren lohnt es sich Energie reinzustecken, ist aber (leidvolle Erfahrung) ohnehin meist vergebens.
Die zweiteren sind eigentlich eher ein Armutszeugnis für das Unternehmen, sich auf so ein Marktschreier:innen-Niveau herabzulassen.
Also bei mir hätte die codi damals nicht gepunktet. Im Gegenteil.
Weg mit Schaden, vielleicht noch eine abschätzige süffisante Bemerkung hinterher.
hx.
(Prof. Dr. A. Celentano, Universität Mailand, 1967, Finanzprognostiker)
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23.02.2021 09:08 - bearbeitet 23.02.2021 09:09
@WilliFischer schrieb:
Ich könnte auch nicht eine Firma übernehmen, deren alte Rechnungen nicht bezahlen und sagen "ätsch, die Firma gibt es nicht mehr".
Doch, das nennt sich Liquidation oder Firmenbestattung. Das kannst du in den nächsten Jahren live bei Wirecard miterleben.
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am 23.02.2021 09:09
Interessanter Sachverhalt. Ich bin kein Jurist, aber die Zusage wurde doch als Gesellschaft der comdirect Bank AG gegeben. Inwieweit die Commerzbank AG eine Verpflichtung hat, diese Zusage zu "übernehmen", wäre in der Tat mal zu klären. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass sie dazu verpflichtet ist. Damit wäre mit dem Tod der comdirect Bank AG das Thema vom Tisch. Aber wie gesagt, bin auf dem Gebiet Laie.
Vielleicht kalkuliert die Commerzbank auch einfach ein, dass wegen 12 €/p.a. keiner auf die Barrikaden geht...?
