Vorabpauschale
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am 13.01.2023 21:01
justETF hat bei @Joerg78 abgeschrieben sich des Themas auch angenommen:
ETF und Steuern: das Investmentsteuergesetz
Grüße und ein schönes Wochenende,
Andreas
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13.01.2023 21:16 - bearbeitet 13.01.2023 21:21
Wenn wir jedesmal 50 Cent bekommen würden wenn hier was diskutiert wird und es 5 Tage später in einem der Börsenmedien auftaucht...
"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo
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am 13.01.2023 21:53
Noch eine Ergänzung: Finanzfluss hat einen Vorabpauschalen-Rechner aufgesetzt: https://www.finanzfluss.de/rechner/vorabpauschale-berechnen
Grüße,
Andreas
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am 13.01.2023 22:46
Ich finde es schon recht lächerlich wie dieses Thema derzeit überall hoch gespielt wird.
Jemand der einen Fonds von 100k hat kann doch wohl mal 446 Euro Steuern aus der Portokasse bezahlen. 🙂
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am 14.01.2023 06:53
Wo hast Du das denn jetzt rausgelesen? Es geht hier doch bloß um den technischen Vorgang der Vorabpauschale und den Auswirkungen, da es jetzt mal einen positiven Basiszins gibt. Natürlich kann das Thema jetzt erst mal wieder für 11 Monate beiseite gelegt werden. Dann im Dezember mal schauen ob etwas Geld auf das Verrechnungskonto muss (danke für den Link @digitus ) und alles wird gut 😀
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am 14.01.2023 08:34
@Joerg78Du könntest die Link-Sektion im Vorabpauschalen-Absatz der ETF-FAQ mal überarbeiten und deinen Artikel hier einbauen (und vielleicht auch den Vorabpauschalen-Rechner von Finanzfluss) 🤗.
Grüße,
Andreas
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am 14.01.2023 14:03
@digitus schrieb:@Joerg78Du könntest die Link-Sektion im Vorabpauschalen-Absatz der ETF-FAQ mal überarbeiten und deinen Artikel hier einbauen (und vielleicht auch den Vorabpauschalen-Rechner von Finanzfluss) 🤗.
Ist erledigt: Von der ETF-FAQ habe ich auf diesen Thread verlinkt, den von dir aufgefundenen Rechner habe ich in diesem Thread im Eingangsbeitrag mit eingebaut 🙂
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am 26.03.2023 13:45
In der Berechnung der Vorabpauschale taucht ja unter anderem der Anteilswert am Jahresanfang auf.
Weiß jemand welcher Wert da genau genommen wird, z.B. der aus dem Jahresdepotauszug, oder der letzte Kurs des Vorjahres, oder der niedrigste Kurs am letzten Handelstag des Vorjahres, oder irgendein anderer genau definierter Wert? Macht das jede Bank anders oder ist das gesetzlich geregelt, welcher Wert angesetzt wird?
Mir geht es um die präzise Bestimmung der nötigen Liquidität, statt diese vorab nur grob über den Daumen zu peilen. Vielleicht hat jemand sogar Abrechnungen aus den Vorjahren, mit denen man das mal überprüfen könnte?
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am 26.03.2023 14:51
@cdr schrieb:Weiß jemand welcher Wert da genau genommen wird, z.B. der aus dem Jahresdepotauszug, oder der letzte Kurs des Vorjahres, oder der niedrigste Kurs am letzten Handelstag des Vorjahres, oder irgendein anderer genau definierter Wert?
Gemäß § 18 InvStG wird der Rücknahmepreis des Investmentanteils zu Beginn des Kalenderjahres angesetzt.
Unter dem Beginn des Kalenderjahres ist wohl der 01.01. zu verstehen, so dass der von der Fondsgesellschaft für den letzten (Handels-)Tag des Vorjahres veröffentliche Kurs relevant sein dürfte.
@cdr schrieb:Mir geht es um die präzise Bestimmung der nötigen Liquidität, statt diese vorab nur grob über den Daumen zu peilen. Vielleicht hat jemand sogar Abrechnungen aus den Vorjahren, mit denen man das mal überprüfen könnte?
Die Abweichungen zwischen dem von mir angenommenen und evtl. weiteren denkbaren Kursen sind derart gering, dass die Varianz der benötigten Liquidität allenfalls 0,x% beträgt. Das sollte ausreichend präzise sein.
Auf allen mir bekannten Abrechnungen der Vorabpauschale ist außerdem nur der Betrag ohne Herleitung ausgewiesen. Gerade diese Herleitung ist im Fall laufender Sparpläne aber relativ aufwendig, so dass die Empfänger eine solche Abrechnung im Normalfall vermutlich nur auf Plausibilität, nicht aber auf den exakten Betrag überprüfen.
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am 26.03.2023 15:53
@cdr schrieb:In der Berechnung der Vorabpauschale taucht ja unter anderem der Anteilswert am Jahresanfang auf.
Weiß jemand welcher Wert da genau genommen wird, z.B. der aus dem Jahresdepotauszug, oder der letzte Kurs des Vorjahres, oder der niedrigste Kurs am letzten Handelstag des Vorjahres, oder irgendein anderer genau definierter Wert? Macht das jede Bank anders oder ist das gesetzlich geregelt, welcher Wert angesetzt wird?
Mir geht es um die präzise Bestimmung der nötigen Liquidität, statt diese vorab nur grob über den Daumen zu peilen. Vielleicht hat jemand sogar Abrechnungen aus den Vorjahren, mit denen man das mal überprüfen könnte?
Wozu sollte man sich diese Mühe machen? Genau kann man das eh nicht nachrechnen.
Einfach schauen was da zum Jahresbeginn belastet wird.
Abrechnungen aus den letzten Jahren zum Vergleich gibt es nicht da die Vorabpauschale Null war.

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