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Vorabpauschale

213 ANTWORTEN

motto
Autor ★★
28 Beiträge

Hier noch ein hilfreicher Link.

 

Was ich festgestellt habe, ist dass nicht die Vorabpauschale vom Verrechnungskonto eingezogen wird sondern "nur" die Steuer. Also ca. 27% (Abgeltungssteuer + Soli + Kirchensteuer) von der Vorabpauschale.

 

https://www.comdirect.de/cms/vorabpauschale.html#information

 

GetBetter
Legende
7.871 Beiträge

@Joerg78 

Eine sehr schöne und nachvollziehbare Zusammenfassung. Vielen Dank dafür.

 

Eine Sache sollte man noch gesondert erwähnen, da sie in der Anfangsphase (als das Thema noch neu war und die errechnete Vorabpauschale noch Werte größer Null hatte) gerne zur Verwirrung geführt hat:

In die Berechnung fließt tatsächlich immer der Wert der Fondsanteile am Jahresanfang ein, selbst wenn man selber die Anteile erst im Laufe des Jahres zu einem völlig anderen Kurs gekauft hat.

 

Das  kann zu – auf den ersten Blick – merkwürdig anmutenden Konstellationen führen.

Wenn beispielsweise ein Fonds während eines Kalenderjahres einen Wertzuwachs zu verzeichnen hatte, im eigenen Depot für den Zeitraum zwischen Kauf und Jahresende aber Buchverluste stehen, so ist die Vorabpauschale (fiktiver Gewinn) dennoch positiv und die entsprechende (zeitgewichtete) Steuer fällt an.

Umgekehrt gilt das natürlich genauso.

Joerg78
Mentor ★★★
2.950 Beiträge

Hallo @motto und @GetBetter ,

 

ich habe die von euch angesprochenen Punkte nochmal im Eingangsposting verdeutlicht 🙂

 

Viele Grüße,

Jörg

Silver_Wolf
Legende
4.654 Beiträge

Ich möchte noch hinzufügen daß man sich nicht über die teilweise unlogische Kontruktion dieser Steuer-Berechnung aufregen sollte.

Das kommt eben alles von Fachleuten die nicht wissen was sie tun.  🙂

 

Keine Ahnung warum der Basiszins am Anfang des Jahres festgelegt wird.

Die Zinsen können sich im Laufe des Jahres ja ändern (und werden es auch).

Ein Mensch mit auch nur durchschnittlicher Intelligenz würde wohl vermuten daß man am Jahresende einen irgendwie gewichteten Durchschnittswert für den Zins berechnet.  😞

Chris65
Autor ★★★
38 Beiträge

@Silver_Wolf  schrieb:

Ich möchte noch hinzufügen daß man sich nicht über die teilweise unlogische Kontruktion dieser Steuer-Berechnung aufregen sollte.

Das kommt eben alles von Fachleuten die nicht wissen was sie tun.  🙂

 

Keine Ahnung warum der Basiszins am Anfang des Jahres festgelegt wird.

Die Zinsen können sich im Laufe des Jahres ja ändern (und werden es auch).

Ein Mensch mit auch nur durchschnittlicher Intelligenz würde wohl vermuten daß man am Jahresende einen irgendwie gewichteten Durchschnittswert für den Zins berechnet.  😞


Nicht unlogisch, sondern bewusst anlegerfreundlich. Natürlich hätte der Gesetzgeber "am Jahresende einen irgendwie gewichteten Durchschnittswert für den Zins" zugrunde legen können, dann hätte man die Vorabpauschale aber erst unmittelbar vor der tatsächlichen Kontobelastung ausrechnen können. Mit der gefundenen Lösung bleibt dem Anleger hingegen ein ganzes Jahr Zeit, die Liquidität zu beschaffen.

GetBetter
Legende
7.871 Beiträge

@Silver_Wolf  schrieb:

Keine Ahnung warum der Basiszins am Anfang des Jahres festgelegt wird.

Die Zinsen können sich im Laufe des Jahres ja ändern (und werden es auch).

Ein Mensch mit auch nur durchschnittlicher Intelligenz würde wohl vermuten daß man am Jahresende einen irgendwie gewichteten Durchschnittswert für den Zins berechnet. 


Die derzeitige Regelung ist nicht nur einfacher und transparenter als ein Durchschnittswert, sie ist auch sinnvoller und logischer.

 

Ziel ist es nämlich nicht den tatsächlichen Gewinn zu besteuern sondern den Steuerstundungseffekt ein wenig aufzuweichen, indem der Staat zumindest teilweise mitkassiert. Im Falle eines klassischen Buy&Hold-Anlegers der sein Depot am Lebensende vererbt kann es andernfalls nämlich locker einige Jahrzehnte dauern bis erstmals Steuern fällig werden.

 

Um nicht die tatsächlichen (Buch)-Gewinne anzusetzen (was viele Probleme im Falle von Buch-Verlusten aufwerfen würde), unterstellt man eine sichere Anlage ohne wesentliche Schwankungen, kakuliert den damit innerhalb eines Jahres erzielbaren Ertrag und besteuert diesen mit einem einem Sicherheitsabschlag von 30% an (daher der Faktor 0,7).

 

Dieser fiktive, sicherheitsorientierte Anleger packt sein Geld am Jahresanfang z.B. auf ein Festgeldkonto und weiß aufgrund eines sich nicht ändernden Zinssatzes genau, was er während des Jahres erhält und zum Jahreswechsel gutgeschrieben bekommt. Inbesondere betreibt er kein Tagesgeld-Hopping auf der Jagd nach dem immer noch etwas höheren Zinssatz.

 

Die Regelung zur Vorabpauschale spiegelt genau das wieder und ist insofern aus meiner Sicht eines der seltenen Beispiele, die ich sogar für auffallend gut durchdacht halte.

CurtisNewton
Legende
3.877 Beiträge

@Joerg78  schrieb:

 

[...]

Ich habe einen Fondsanteil im Laufe des Jahres verkauft - wird dennoch eine Vorabpauschale erhoben?

Nein, zum Jahresende nicht mehr gehaltene Fondsanteile unterliegen keiner Vorabpauschale (die Besteuerung erfolgte ja bereits durch den Verkauf).

 

Ich habe im Laufe des Jahres Fondsanteile gekauft - wird wird hier die Vorabpauschale berechnet?

Die Vorabpauschale wird anteilig berechnet, und zwar ab dem Monatsersten, in dessen Monat entsprechende Anteile gekauft wurden (wurden Fondsanteile am 30.11. eingebucht, so werden dennoch volle 2 Monate berücksichtigt!); in die Berechnung fließt nichtsdestotrotz immer der Jahresanfangswert ein! Dies kann zur interessanten Konstellation führen, dass trotz Buchverlust eine Vorabpauschale einbehalten werden kann (Beispiel: Jahresanfangswert 100€, Jahresendwert 104€, Kaufkurs im November 106€).

[...]

 


In dem genannten Fall (100 / 104 / 106) könnte man dann ja Optimieren in dem man am letzen Handelstag des alten Jahres verkauft und am ersten des nächsten Jahres wieder kauft, vorausgesetzt man hat keinen Gap und die Ordergebühren sind niedriger als der steuerliche Vorteil. Also noch eine Variante in dem Spiel "wie kommt man möglichst nahe an den Freibetrag ran". Oder übersehe ich da jetzt was?

 

 

--------------------
"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo

Silver_Wolf
Legende
4.654 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

@Silver_Wolf  schrieb:

Keine Ahnung warum der Basiszins am Anfang des Jahres festgelegt wird.

Die Zinsen können sich im Laufe des Jahres ja ändern (und werden es auch).

Ein Mensch mit auch nur durchschnittlicher Intelligenz würde wohl vermuten daß man am Jahresende einen irgendwie gewichteten Durchschnittswert für den Zins berechnet. 


Die derzeitige Regelung ist nicht nur einfacher und transparenter als ein Durchschnittswert, sie ist auch sinnvoller und logischer.

 

Um nicht die tatsächlichen (Buch)-Gewinne anzusetzen (was viele Probleme im Falle von Buch-Verlusten aufwerfen würde), unterstellt man eine sichere Anlage ohne wesentliche Schwankungen, kakuliert den damit innerhalb eines Jahres erzielbaren Ertrag und besteuert diesen mit einem einem Sicherheitsabschlag von 30% an (daher der Faktor 0,7).

 

 


Nicht ganz.  🙂

Verluste und Ausschüttungen werden doch berücksichtigt.

Wenn der Ertrag kleiner als der Basisertrag ist wird nur Ersterer besteuert.

Und wenn der Ertrag negativ ist ist die Pauschale auch Null.

GetBetter
Legende
7.871 Beiträge

@CurtisNewton  schrieb:

In dem genannten Fall (100 / 104 / 106) könnte man dann ja Optimieren in dem man am letzen Handelstag des alten Jahres verkauft und am ersten des nächsten Jahres wieder kauft, vorausgesetzt man hat keinen Gap und die Ordergebühren sind niedriger als der steuerliche Vorteil. Also noch eine Variante in dem Spiel "wie kommt man möglichst nahe an den Freibetrag ran". Oder übersehe ich da jetzt was?


Die Vorabpauschale ist ja kein Vor- oder Nachteil, der am Jahresende verfällt. Schließlich werden bei einem zukünftigen Verkauf vor der Feststellung der Steuerbemessungsgrundlage alle während der Haltezeit bereits versteuerten Vorabpauschalen abgezogen und mindern so den noch zu versteuernden Erlös. Es geht durch den Jahreswechsel also nichts verloren.

 

Gleiches gilt auch bei jedem normalen Verkauf mit Verlust, da ja auch die Verlustverrechnungstöpfe ins Folgejahr vorgetragen werden.

 

Es ist also alles eine Frage der zeitlichen Abfolge der Cashflows und somit der persönlichen Liquidität, wobei die Vorabpauschale keinen Spezialfall darstellt.

 

 

 


@Silver_Wolf  schrieb:
Verluste und Ausschüttungen werden doch berücksichtigt.

Wenn der Ertrag kleiner als der Basisertrag ist wird nur Ersterer besteuert.

Und wenn der Ertrag negativ ist ist die Pauschale auch Null.


Ja und?

Es steht doch der Korrektheit des Grundgedankens nicht entgegen wenn man Sonderfälle zugunsten des Anlagers berücksichtigt und beispielsweise Ausschüttungen gegenrechnet. Durch deren standardmäßige Besteuerung ist das Anliegen des Staates (Aufweichen der Steuerstundung) ja ohnehin erreicht.

KWie2
Mentor ★★
1.612 Beiträge

Hallo,

 

erst einmal vielen Dank an @Joerg78  für das super dargestellte Thema.

 

Jetzt bleibt nur noch ein sportliches "Halali!" offen:

wir ergänzen die steuerliche Optimierung zum Jahresende , die davon ja teilweise berührt wird, ...

 

 

Spoiler

Die grob halbwegs abschätzbaren Vorabpauschalen sind ja beim Hochziehen der Einkaufswerte durch Verkauf mit Rückkauf vom Freibetrag abzuziehen.

... durch eine Steuerliche Optimierung über das gesamte Jahr:

Wer findet den Turnaround-Kandidaten, der seit Jahresbeginn deutlich gefallen ist, in den man aber nun investieren und hoffen kann, trotz Gewinnen von der Vorabpauschale verschont zu bleiben?

 

Halb Spaß natürlich, denn wer würde seine Anlagestrategie von zufälligen Funden hochriskanter Anlagemöglichkiten abhängig machen?

Wer würde die trotzem weiterhin weitgehende Steuerstundung bei Buy&Hold durch eine jährliche Jagd auf Turnaround-Kandidaten zerstören?

Am besten dürfte es meist sein, die steuerliche Optimierung zum Jahresende unter Berücksichtigung einer Abschätzung der Vorabpauschale durchzuführen, also den Freibetrag möglichst zu treffen, falls man nicht ohnehin drüber liegt.

 

Gruß: KWie2

... irgendwo in 'nem Portfolio zwischen Graham und Bogle ...

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