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Vorabpauschale

213 ANTWORTEN

GetBetter
Legende
7.867 Beiträge

@Silver_Wolf  schrieb:

Abrechnungen aus den letzten Jahren zum Vergleich gibt es nicht da die Vorabpauschale Null war.


Für die Jahre 2019 und 2020 (steuerrelevant jeweils im Folgejahr) war die Vorabpauschale der breitstreuenden Fonds durchaus positiv. Nur in den sonstigen Jahren betrug sie Null, weil entweder am Jahresende kein Gewinn stand (2018), oder weil der Basiszins negativ war (2021) oder beides (2022).

Silver_Wolf
Legende
4.640 Beiträge

Ich lasse Leuten die immer alles besser wissen müssen gerne ihren Spaß.

Das tangiert mich nun Null.

 

Und einen Basiszinssatz von 0,07 Prozent runde ich persönlich auf Null wegen Irrelevanz.   🙂

 

 

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

Gut dass du für uns bestimmst was relevant ist und was nicht, das macht das Leben leichter 👍

 

Auch bei 0,07% sind das bei einem angenommenen Jahresanfangswert von 100 Euro noch 0,049 Euro pro Stück. Das mag sicher nicht viel sein, aber es soll ja Leute geben die auch mehr als 1 Anteil eines Fonds im Depot haben.

huhuhu
Legende
8.259 Beiträge

@Silver_Wolf  schrieb:

Ich lasse Leuten die immer alles besser wissen müssen gerne ihren Spaß.

Das tangiert mich nun Null.

 

 

 


...nun ja, die Woche fängt ja wieder toll an,

STREIK überall wo man hinschaut

Und "nette" Sätze von älteren Herrschaften

ei lovet  😊

Und das bei steigenden Kursen ☝️

SunnyAnnie
Autor
1 Beiträge

Wow, endlich mal jemand, der mir das Thema verständlich erläutern konnte, vielen Dank!

Ich bin nur hier drübergestolpert:

"Nehmen wir also mal einen nicht-ausschüttenden Fonds XY, der hat fiktiv zum 1.1.2023 einen Wert von 100€ gehabt.

Der Basisertrag pro Fondsanteil liegt dann bei 100 * 70% * 2,55% = 1.785€ (100 * 0,7 * 0,0255)."

Müsste das rot markierte nicht 1,785€ heissen (also mit Komma)? Weiter unten steht es mit Komma. Hat mich ein bisschen verwirrt. (Sry bin manchmal ein kleiner Monk...)

Joerg78
Mentor ★★★
2.944 Beiträge

@SunnyAnnie Ist gefixt, der Punkt sollte natürlich ein Komma sein 🙂

MadMattNJ
Experte
83 Beiträge

Mich interessiert dieses Thema auch gerade und ich habe mal meinen Standard-ETF (A2PKXG) als Beispiel rausgesucht, da mir die Herleitung des "ETF-Werts" in der Berechnung nicht so klar ist.

 

Laut historischen Kursen von ariva hatte der ETF einen Schlusskurs von der Fondsgesellschaft am 30.12. von 90,7653 € (ich gehe mal davon aus, dass der deutsche Fiskus nicht den NAV in $ heranzieht und diesen dann zu irgendeinem Wechselkurs umrechnet).

Der erste Kurs der Fondsgesellschaft von 2023 kommt dann am 03.01. und der Eröffnungskurs liegt bei 91,8456 €. Bei XETRA lag der Eröffnungskurs am 02.01. bei 91,60 €.

Mich würde schon interessieren welcher Kurs hier benutzt wird. Hat hier jemand Erfahrung bzw. die Vorabpauschalen aus vergangenen Jahren mal zurückgerechnet?

Und ja mir ist klar, dass selbst bei 1000 Anteilen des ETFs der Unterschied der Vorabpauschale zwischen dem letzten Kurs aus 2022 und dem ersten aus 2023 lediglich bei 3,2x € liegt. 

GetBetter
Legende
7.867 Beiträge

@MadMattNJ  schrieb:

Mich würde schon interessieren welcher Kurs hier benutzt wird. Hat hier jemand Erfahrung bzw. die Vorabpauschalen aus vergangenen Jahren mal zurückgerechnet?


Ich habe die Frage verstanden, auch wenn ich mir die Antwort möglichst leicht mache und sie insofern nicht so detailliert ausfällt wie von Dir wahrscheinlich erhofft.

 

Wichtig ist zunächst mal, dass es (fast) unerheblich ist welchen Wertzuwachs der ETF innerhalb des Jahres hatte. Beim thesaurierenden A2PKXG reicht in den meisten Fällen der grobe Vergleich. Gab es einen Zuwachs, dann gibt es eine Vorabpauschle. Gab es keinen Zuwachs, dann ist auch die Vorabpauschale Null.

 

Die genaue Höhe dieses Zuwachses spielt nur dann eine Rolle, falls er in jenem schmalen Band liegt, in dem eine Kappung der Vorabpauschale greifen würde. Das dürfte statistisch nur alle sonstwieviel Jahre mal eintreffen. Je niedriger die Zinsen desto unwahrscheinlicher ist auch dieses Ereignis.

 

Da gerade bei laufenden Sparplänen mit wiederholten Zukäufen die Berechnung relativ aufwendig ist, habe ich mir die Rückrechnung und Kontrolle bisher immer erspart. Das ändert sich höchstens mal, wenn der Winter lang und kalt werden sollte.

LukezZ
Autor ★★
27 Beiträge

Ich schließe mich mal @MadMattNJ an, ich interessiere mich ebenfalls für den zugrunde gelegten Preis.

Eigentlich geht dem „Börsen- oder Marktpreis“ ja der „Rücknahmepreis“ voraus, den ich für meine ETF aber nicht auftreiben kann. Bleibt also die Frage, welcher Preis hier für den Jahresanfang und auch das -ende als Basis herangezogen werden.

 

EDIT: Kommt hier vielleicht der Nettoinventarwert (NAV) infrage? Laut einigen Websiten scheint das der Rücknahmepreis zu sein und den finde ich zum Beispiel bei Amundi. Ist leider nur in Dollar und eröffnet damit die Frage, mit welchem Wechselkurs hier gerechnet wird.

Eine Option könnten zum Beispiel die Zahlen der Bundesbank sein, die sich hier finden lassen. Einfach auf „Devisenkurse, Euro-Referenzkurse, Gold“ klicken, dann auf „Euro-Referenzkurse der Europäischen Zentralbank“, dann „Tageskurse“. Von dort aus bis nach unten zu USD scrollen und einen Blick in die Tabelle werfen. Ich biete 1,0666 USD/Euro für den 30.12.2022. 🙂

 

EDIT 2: Nach einer quälenden Recherche habe ich irgendwann entdeckt, dass man den NAV ganz bequem bei Finanzfluss.de nachgucken kann. In der ETF-Suche gibt es für jeden ETF in der Chartübersicht die Möglichkeit von Gettex auf NAV zu wechseln und schon sieht man die Werte. Für drei verschiedene ETF kann ich bestätigen, dass sie zu den Werten passen, die die Emittenten selbst veröffentlichen.

Krümelchen
Autor ★
3 Beiträge

Hallo, ich habe gehört, dass es steuerlich nachteilig sei, die Vorabpauschale über den Freistellungsauftrag aus dem Sparerpauschbetrag zu "bezahlen" bzw. besser gesagt zu vermeiden, denn die somit nicht zahlbare Vorabpauschale würde mir später beim Verkauf des ETFs dann auch nicht auf den zu versteuernden Gewinn bzw. auf die bei Verkauf zu zahlende Steuerlast angerechnet und der Verbrauch des Pauschbetrags sei somit im Moment des Verkaufs verloren. Das sei ein Nachteil.

Besser sei es, die Vorabpauschale zu bezahlen und den Sparerpauschbetrag für andere Zwecke zu verwenden bzw. zu verbrauchen, also für Zinsen, Dividenden und Verkäufe... Nur so würde sich der Sparerpauschbetrag abschließend steuerlich mindernd auswirken. Stimmt das so? Wird die durch Pauschbetragverbrauch nicht gezahlte Vorabpauschale nun steuerlich eingeloggt und gilt somit steuerlich trotz der Nichtzahlung als "gezahlt" oder eben nicht? Denn dann müsste ich meinen Sparerfreibetrag von meinem Depot mit den ETFs abziehen und auf mein separates Aktiendepot umlenken, damit der Pauschbetrag nicht für die Vorabpauschale verwendet wird, sondern für die Dividenden und ggfs. Verkäufe bei Aktien zur Verfügung steht und dort abschließend Abgeltungssteuer plus Soli spart. Danke schon mal für eine Info hierzu.

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