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Gemeinschaftsdepot in 2 Einzeldepots aufsplitten

BigPapa
Autor ★
5 Beiträge

Zur Zeit haben meine Frau und ich ein Gemeinschaftsdepot.

Nun überlegen wir, dieses in ein Depot für meine Frau und eins für mich aufzuteilen.

 

Wie würde diese Aufteilung steuerrechtlich (Stichwort: Schenkungssteuer) bewertet?

 

Angenommen das Gemeinschaftsdepot hat einen Wert von 100.000 Euro und jeder soll Anteile im Wert von ca. 50.000 € transferiert bekommen.
Würde ich (steuerrechtlich) durch den einen Übertrag meiner Frau 25.000 € schenken und sie mir durch den anderen Übertrag ebenfalls 25.000 €? Soweit ich weiß lassen sich Schenkungen ja nicht gegeneinander aufrechnen?

 

9 ANTWORTEN

digitus
Legende
8.360 Beiträge

Hallo @BigPapa, herzlich willkommen in unserer Krabbelgruppe,

 

sollte dir bei der Recherche zu deiner Frage dieser Artikel entgangen sein?

 

https://magazin.comdirect.de/finanzwissen/anlegen-und-investieren/gemeinschaftsdepot-vorteile-nachte...

 

Grüße,

Andreas

GetBetter
Legende
7.321 Beiträge

Hallo @BigPapa und herzlich willkommen.

 


@BigPapa  schrieb:

Angenommen das Gemeinschaftsdepot hat einen Wert von 100.000 Euro und jeder soll Anteile im Wert von ca. 50.000 € transferiert bekommen.
Würde ich (steuerrechtlich) durch den einen Übertrag meiner Frau 25.000 € schenken und sie mir durch den anderen Übertrag ebenfalls 25.000 €? Soweit ich weiß lassen sich Schenkungen ja nicht gegeneinander aufrechnen?


Hmmm, gute Frage. Offen gesagt höre ich das mit dem Verrechnungsverbot zum ersten Mal. Das heißt aber nicht, dass es nicht tatsächlich existiert.

 

Ungeachtet dessen ist aber auch die Frage relevant, wie die ursprünglichen Zuführungen zum GemeischaftsDepot aufgeteilt waren. Faktisch ist nämlich jede Einzahlung des Einen eine Schenkung in Höhe des halben Betrages an der jeweils Anderen. Sollte es ein solches Verrechnungsverbot tatsächlich geben, dann wäre zu klären ob dies nur für zeitgleiche Schenkungen gilt (beide Parteien schenken sich bei der Aufteilung jeweils 25k) oder auch über die relevante Zeitspanne von 10 Jahren. 

 

Mein Gefühl sagt mir, dass eine Verrechnung möglich ist. Andernfalls wäre beispielsweise ein gemeinsamer Aufbau eines Gemeinschaftskontos durch gleichhohe Zuwendungen spätestens  steuerpflichtig, sobald die Grenze von 2 Mio überschritten wird.

 

Vielleicht kann @Fix1 etwas Licht ins Dunkel bringen.

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.189 Beiträge

@digitus  schrieb:

 

sollte dir bei der Recherche zu deiner Frage dieser Artikel entgangen sein?

 

https://magazin.comdirect.de/finanzwissen/anlegen-und-investieren/gemeinschaftsdepot-vorteile-nachte...

 


Ich finde da wird doch sehr oft etwas übertrieben.  😞

Klar, wenn ein Partner etwas in ein Gemeinschafts-Konto/Depot einbringt dann liegt eine Schenkung vor.

Aber doch nicht bei der Entnahme.

Wenn es keinen anders lautenden Vertrag gibt gehört das Depot 50:50 beiden.

Wenn man das dann entsprechend auf zwei Einzeldepots verteilt wird da gar nichts geschenkt.

Jeder bekommt den Teil der ihm eh gehört.

digitus
Legende
8.360 Beiträge

@Silver_Wolf  schrieb:Wenn es keinen anders lautenden Vertrag gibt gehört das Depot 50:50 beiden.

Wenn man das dann entsprechend auf zwei Einzeldepots verteilt wird da gar nichts geschenkt.

Jeder bekommt den Teil der ihm eh gehört.


Das weißt du?

Oder hast eine entsprechende Quelle (mit Link)?

Oder du mutmaßt es aus gesundem Menschenverstand (was immer das ist) heraus?

 

Neugierig,

Andreas

 

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.189 Beiträge

@digitus  schrieb:

@Silver_Wolf  schrieb:Wenn es keinen anders lautenden Vertrag gibt gehört das Depot 50:50 beiden.

Wenn man das dann entsprechend auf zwei Einzeldepots verteilt wird da gar nichts geschenkt.

Jeder bekommt den Teil der ihm eh gehört.


Das weißt du?

Oder hast eine entsprechende Quelle (mit Link)?

Oder du mutmaßt es aus gesundem Menschenverstand (was immer das ist) heraus?

 

Neugierig,

Andreas

 


Reiner, gesunder Menschenverstand.   🙂

Und der Gesetzgeber ist davon nicht immer weit entfernt.

 

Wenn ich etwas aus einer Gemeinschaft an der mir 50% gehören in diesem Anteil entnehme dann kann das keine Steuerpflicht begründen.

Also sofern sich die Rechtsform nicht ändert.

 

Eine Entnahme aus einer GmbH ist ein ganz anderes Thema.

 

Bevor ich nach einer Quelle suche musst du mich noch etwas mehr drangsalieren.  🙂

Fix1
Experte ★★
425 Beiträge

Hallo @BigPapa ,

 

auch von mir ein herzliches Willkommen. @GetBetter hatte ja gefragt, ob ich noch etwas zur Diskussion beitragen kann. Das mache ich natürlich gerne und gebe direkt Entwarnung.

 

Bei der von dir geschilderten "Auseinandersetzung" entsteht keine Schenkungsteuer.

 

Ein Verbot der Verrechnung von Schenkungen existiert nicht. Vielmehr bedarf es zur Besteuerung einer freigebigen Zuwendung einer Entreicherung von A und eine Bereicherung von B (Par 7 ErbStG)

 

In deinem Fall existiert aber keine Be- und Entreicherung. Bereits vor Teilung des Depots gehört dem A wirtschaftlich (Par 39 AO) die Hälfte des Depots und nach der Teilung ebenfalls.

 

Im übrigen erinnert der Sachverhalt an die Erbauseinandersetzung, die steuerlich auch unbeachtlich ist 

 

Sachverhalt:

X stirbt. A und B erben in 01 ein Mietwohngrundstück im Wert von 500.000 und ein Konto mit 500.000. Im Jahr 03 setzen sie sich auseinander. A bekommt das Grundstück und B das Geld.

 

Lösung:

Sowohl bei A als auch bei B ist in 01 der Erwerb des hälftigen Grundstücks und der Hälfte des Geldes zu versteuern.

 

Die Auseinandersetzung in 03 ist irrelevant. Insbesondere werden in 03 keine Schenkungen bewirkt.

 

Ich hoffe, ich konnte helfen.

 

Viele Grüße

 

Lukas

BigPapa
Autor ★
5 Beiträge

Vielen Dank für die auführliche Antwort!

 


@Fix1  schrieb:

Ein Verbot der Verrechnung von Schenkungen existiert nicht.


Auf Schenkungsteuerfalle Gemeinschaftskonten » Haubner, Schäfer und Partner mbB (haubner-stb.de) heißt es:
"Eine Verrechnung der Einzahlungen mit späteren Abhebungen ist schenkungsteuerlich nicht möglich!"

 

Mal ein Beispiel:

Ich zahle 100 k€ auf ein Gemeinschaftskonto ein, meine Frau ebenfalls.

Anschließend lösen wir das Gemeinschaftskonto wieder auf und jeder von uns bekommt davon 100 k€ überwiesen.

 

Ohne Verrechnung der Einzahlungen mit den Abhebungen (Rücküberweisungen) hätte ich meiner Frau 100 k€ geschenkt (50 k€ bei der Einzahlung auf das Gemeinschaftskonto + 50 k€ bei der späteren Rücküberweisung auf ihr Konto ), und sie mir ebenfalls 100 k€.

 

Eigentlich wurde aber keiner von uns be- bzw. entreichert, so dass ich vermuten würde, dass auch hier keine Schenkungssteuer anfällt?

 

 

 

Fix1
Experte ★★
425 Beiträge

Korrekt.

CurtisNewton
Mentor ★★★
2.895 Beiträge

Vielen Dank dass ihr mein Leben um das Wort "entreichert" erweitert habt.

Es gibt Sachen die gibt es nicht, außer bei Juristen.

 

Wer käme denn. mit gesundem Menschenverstand, auf die Idee, wenn zwei Personen je 100K einzahlen und wieder je 100K entnehmen, dass da eine Schenkung vorliegt?

 

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"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo