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Freistellungsauftrag bei Heirat

Fritschi
Autor ★
7 Beiträge

Guten Abend liebe Community,

 

ich bin neu im Forum, jedoch schon seit 2020 am Investieren sowohl in Aktien als auch ETF's.

 

Ich habe bezüglicher meiner Frage schon etwas im Forum gestöbert. Zwar ging es hin und wieder so nebenbei um mein spezifisches Thema jedoch nie konkret - daher mein Beitrag. 

 

Zu den Gegebenheiten:

 

Meine Frau und ich haben Mitte 2023 geheiratet. 

Sie ist selbstständig und ich bin ich in einem Angestelltenverhältnis.

Durch die Geburt unserer Tochter im letzten Jahr war meine Frau bis Herbst diesen Jahres in Elternzeit.

 

Nun habe ich sehr zeitnah nach unserer Hochzeit unserer Hausbank (Sparkasse, Altlasten..) darüber informiert, dass wir geheiratet haben. (ich habe meinen Namen geändert, daher war das notwendig)

 

Ohne mich vorher zu fragen (ich habe auch nichts unterschrieben) hat ein Bankangestellter daraufhin meinen Freistellungsauftrag "auf Eheleute umgestellt." Also aus 1.000 € mach 2.000 €. Was sicherlich nett gemeint war. 

 

Und nun kommen wir zur zentralen Frage: Stand jetzt (es sei denn ich werde hier eines besseren belehrt) habe ich nicht vor für 2023 eine sog. Zusammenveranlagung mit meiner Frau durchzuführen. Allein die Tatsache, dass meine Frau im Jahr 2023 ca. ein Dreiviertel Jahr in Elternzeit war und auch Elterngeld bezogen hat (Stichwort Progressionsvorbehalt) lässt mich vermuten, dass dies nicht sinnvoll ist. 

Ich kann doch aber keinen gemeinsamen Freistellungsauftrag in Anspruch nehmen, wenn ich eine Einzelveranlagung mache? 

 

Ich habe dann innerhalb von ein paar Tagen auch schon die ein oder andere Steuergutschrift erhalten, weil meine Frau eben ihren Freistellungsauftrag kaum nutzt. Ich befürchte aber, dass dies alles falsch ist rückabgewickelt werden muss. Der Bankangestellte, der offenbar für mich zuständig ist, ist leider absolut keine Hilfe. Auf meinen Hinweis, dass ich mir nicht sicher bin ob es steuerlich sinnvoll ist das jetzt einfach umzustellen meinte er einfach "dafür gibt es Steuerberater." Ich erwähne nochmals, er hat das einfach ohne meine Order umgestellt.. Nun hat er mir letzte Woche am Telefon versichert, dass es kein Problem sei, wenn wir unsere Steuer einzeln machen. Meine Recherche sagt aber bislang eher etwas anderes. Aber konkret finde ich hierzu leider nichts. 

 

Ich hoffe der Sachverhalt ist verständlich ausgedrückt.

 

Ich würde mich über Feedback und Input sehr freuen!


Liebe Grüße

 

 

 

10 ANTWORTEN

GetBetter
Legende
7.282 Beiträge

@Fritschi  schrieb:

Ich kann doch aber keinen gemeinsamen Freistellungsauftrag in Anspruch nehmen, wenn ich eine Einzelveranlagung mache? 


Zunächst mal ein herzliches Willkommen in der Community. 

 

Bzgl. Deiner Frage kenne ich die Antwort nicht wirklich, habe aber eine Vermutung:

Ich gehe davon aus, dass ihr durchaus zunächst einen gemeinsamen Freistellungsauftrag einreichen könnt. Die Voraussetzungen für eine gemeinsame Veranlagung wären ja immerhin gegeben.

 

Solltet ihr Euch dann, aus welchen Gründen auch immer, letztlich für eine Einzelveranlagung entscheiden, dann werden im Rahmen der Steuererklärung eben auch die Kapitalerträge wieder separiert und die tatsächlich anfallende Kapitalertragssteuer neu berechnet.

 

Gäbe es keine solche Korrekturmöglichkeit, dann würde ja schon während des eigentlichen Steuerjahres eine verbindliche Entscheidung zur Veranlagungsart getroffen werden müssen, die ja sonst erst bei der Abgabe der Steuererklärung, also frühestens im Folgejahr, erforderlich wäre.

 

Ich bin mir aber sicher, dass @Fix1 hierzu eine noch fundiertere Antwort geben kann.

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.149 Beiträge

Wenn man eine Steuererklärung abgibt und die Kapitalerträge erklärt dann spielt es keine Rolle was da wo und für wen frei gestellt wurde. Das wird alles am Ende verrechnet.

digitus
Legende
8.350 Beiträge

@Fritschi: Herzlich willkommen in unserer Krabbelgruppe!

 

Ich verstehe nicht ganz, warum du meinst, dass eine Zusammenveranlagung nicht sinnvoll sein könnte?!

 

Grüße,

Andreas

 

Edit: Ergänzend dieser Artikel

Fritschi
Autor ★
7 Beiträge

@digitus: Vielen Dank! 🙂

 

Ich spiele auf diesen Sachverhalt (Punkt 3) an:

 

https://www.finanztip.de/steuererklaerung/einzelveranlagung/

 

Meine Frau war 2023 bis Mitte Oktober in Elternzeit und hat dementsprechend eine Lohnersatzleistung (Elterngeld) bezogen. 

 

Liebe Grüße

Fix1
Experte ★★
424 Beiträge

Hallo @Fritschi 

 

etwas Fundierteres als der liebe @GetBetter kann ich natürlich nicht beitragen. Aber ich kann dich ebenfalls beruhigen. Die Entscheidung zur Art der Veranlagung müsst ihr erst nach Ablauf des jeweiligen Veranlagungsjahres bei Abgabe der Erklärung zur Einkommensteuer treffen.

 

Es ist also "organisatorisch" kein Problem, wenn ihr zunächst einen gemeinsamen Freistellungsauftrag nutzt. Es kann dann aber eben dazu kommen, dass ihr deswegen Steuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen nachzuzahlen habt, wenn es zu keiner Zusammenveranlagung kommt.

 

Im übrigen würde ich - wenn ich raten müsste - aus dem Bauch heraus auch sagen, dass für euch eine Zusammenveranlagung die günstigere Variante sein könnte. Ja, die Lohnersatzleistungen können für eine getrennte Veranlagung sprechen. Aber die unterschiedliche Höhe der Einkünfte gehen in die andere Richtung. Und deine Kapitaleinkünfte womöglich auch, die eben bei einer Zusammenveranlagung (zusammen mit denen deiner Frau) bis 2.000 Euro steuerfrei bleiben.

 

Das Gute ist, dass ihr das nicht jetzt entscheiden müsst. Das könnt ihr ganz in Ruhe mit Elster ausrechnen, wenn ihr alle Daten habt. 

 

Viele Grüße

 

Lukas

Fritschi
Autor ★
7 Beiträge

Guten Tag Community,

 

zunächst mal lieben Dank für das Feedback!

 

Ein Stück weit bringt das schon mal Klarheit in die Angelegenheit.

 

Weiterführend hätte ich hier aber eine weitere Frage.

 

Ich tracke meine Dividenden - wenn ich hier aber nun Kapitalertragsteuer nachzahle/zurückerhalte kann das Ganze doch nicht mehr wirklich nachvollzogen werden, oder? Habe ich hier einen Denkfehler? 

 

Liebe Grüße

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.149 Beiträge

@Fritschi  schrieb:

 

Weiterführend hätte ich hier aber eine weitere Frage.

 

Ich tracke meine Dividenden - wenn ich hier aber nun Kapitalertragsteuer nachzahle/zurückerhalte kann das Ganze doch nicht mehr wirklich nachvollzogen werden, oder? Habe ich hier einen Denkfehler? 

 

Liebe Grüße


Was willst du da wo nachvollziehen, die Netto Gesamtperformance?

Ich benutze eine Excel Tabelle in die ich alle Dividenden eintrage.

Daneben habe ich eine Tabelle mit allen Erträgen, Steuerabzügen und Teilfreistellungen. Damit prüfe ich ob die Bank richtig rechnet.

Fritschi
Autor ★
7 Beiträge

Ich selbst arbeite hier auch mit Excel. Aber wenn z. B. die Freibeträge wie im Moment zusammenlege und somit Kapitalertragsteuerfrei Dividenden kassiere und ich Anfang 2024 feststelle, dass eine Einzelveranlagung in Summe mehr Sinn macht muss ich ja hier Steuern auf gewisse Dividenden zurückzahlen, oder nicht? 

GetBetter
Legende
7.282 Beiträge

@Fritschi  schrieb:

Ich selbst arbeite hier auch mit Excel. Aber wenn z. B. die Freibeträge wie im Moment zusammenlege und somit Kapitalertragsteuerfrei Dividenden kassiere und ich Anfang 2024 feststelle, dass eine Einzelveranlagung in Summe mehr Sinn macht muss ich ja hier Steuern auf gewisse Dividenden zurückzahlen, oder nicht? 


Wie schon geschrieben werden im Falle eines zunächst gemeinschaftlich erteilten Freistellungsauftrag nach einer späteren Entscheidung für eine Einzelveranlagung die Kapitalertragssteuern neu berechnet. Sicher ist, dass es anschließend zwar mehr, aber keinesfalls weniger Steuern sein können. 

Für Deine Excel bedeutet das dann tatsächlich, dass anschließend etliche Einträge korrigiert oder eine Ausgleichsbuchung hinzugefügt werden müsste.

 

Relevant wird das ja nur, wenn das Gesamtpaket über alle Steuerarten (also über die reine KapESt hinaus) bei Einzelveranlagung positiv ist. Dann gilt es zu entscheiden was Dir wichtiger ist:

Weniger Steuern zahlen und dafür die Excel anpassen oder auf das Geld pfeifen solange nur Excel unangetastet bleiben kann. 

 

Ich hätte da eine klare Meinung.