⌛ ETF-Notizen
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am 21.12.2023 20:29
Sowohl der Ausschütter (A1JVCA) wie auch der Thesaurierer (A2PK5J) sind hier sparplanfähig.
Im Informer steht noch die falsche TER, bei Just ETF ist schon die richtige drin.
"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo
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am 21.12.2023 22:07
@CurtisNewton schrieb:Sowohl der Ausschütter (A1JVCA) wie auch der Thesaurierer (A2PK5J) sind hier sparplanfähig.
Bei TR, Scalable und finanzen.net|zero sogar dauerhaft kostenfrei besparbar.
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am 22.12.2023 00:57
Die beste Performance weist allerdings bisher der HSBC MSCI WORLD ETF (A1C9KK / A3DN5J) auf.
Daran wird sich der UBS MSCI World ETF messen lassen müssen.
22.12.2023 08:32 - bearbeitet 22.12.2023 08:42
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22.12.2023 08:32 - bearbeitet 22.12.2023 08:42
@Klever: Danke für den Hinweis. Liegt an der Tracking Difference (TD), die beim HSBC sogar negativ ist (-0,03 - siehe hier), das heißt dass der ETF seinen Index schlägt. Der UBS ist mit einer TD von 0,2 schlechter.
Spitzenreiter ist diesbezüglich übrigens der SPDR MSCI World mit einer TD von -0,1%.
Die Seite TrackingDifferences.com ist hierfür eine interessante Informationsquelle ... muss mal schauen, ob ich die in meiner Inforamtionsquellen-FAQ genannt habe.
Einen guten Endspurt Richtung Weihnachten wünscht
Andreas
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am 22.12.2023 09:16
Wobei ich die mal die Frage in den Raum werfe wie relevant die TD ist. Wenn man sich die historische TD anschaut ist zum Beispiel beim HSBC von -0.4 bis +0.9 alles vertreten. In den einem Jahr lief das optimierte Sampling besser, in dem anderen schlechter. Sofern der Sampling Algo keinen Bias würde ich erwarten dass sich das über die Jahre mit einer Gauß Kurve um den Nullpunkt einschwingt (TER bereinigt).
Insofern kann man aus der Menge mit vollständiger oder synthetischer Replikation einfach den mit der geringsten TER nehmen.
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am 22.12.2023 09:27
@CurtisNewton: Darüber kann man trefflich streiten 😉.
Solange wir im Promillebereich sind, dürfte das in den meisten Fällen "rosa Rauschen" sein. Es ist eine Größe, die man kennen sollte, aber ob man bei den kleinen Unterschieden die Wahl seines Anlagevehikels allein davon abhängig machen will, muss kritisch gesehen werden.
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28.12.2023 23:02 - bearbeitet 29.12.2023 09:40
Man denkt das deutsche Steuersystem ist schon kompliziert genug, und die Regierung presst den Bürger schon genug aus.
Irre was sich die politischen Bürokraten so einfallen lassen.
Man kann es immer noch perfider machen, so dürfen ETF-Sparer zum 01.01. vorab Steuern auf nicht realisierte Gewinne zahlen.
Dieser gierige Staat kriegt nie genug. 🤬
„
Vorabpauschale: Darauf müssen ETF-Sparer achten
An jedem 1. Januar fällt die Vorabpauschale an, eine Vorsteuer auf die Kursgewinne deines ETFs. Sie wird immer zu Beginn eines Jahres für das vergangene Jahr berechnet und vom Broker automatisch eingezogen.
[…]
Gilt der Steuerfreibetrag bei der Vorabpauschale?
Ja, die Vorabpauschale kann mit dem Steuerfreibetrag verrechnet werden. Hast du bei deinem Broker einen Freistellungsauftrag eingereicht, wird die Vorabpauschale verrechnet und der Freibetrag um die Summe gekürzt. In der Praxis muss die Vorabpauschale nur dann bezahlt werden, wenn ein Anleger mehrere Broker hat und seinen ETF bei einem hält, bei dem er keinen Freistellungsauftrag eingereicht hat.
Die bereits gezahlten Vorabpauschalen werden bei der Auflösung deines ETFs bzw. bei einem Auszahlungsplan verrechnet. Du minimierst damit deine Steuerlast in der Zukunft.“
Köstlich ist der letzte Satz, man könnte gerade meinen das ist eine tolle Sache, denn man „minimiert“ Steuern in der Zukunft.
Ok, zugegeben ich ärgere mich nur stellvertretend für ETFler, ich habe keine mehr.😉
Korrektur von Fehler
Die Börse reagiert gerade mal zu zehn Prozent auf Fakten. Alles andere ist Psychologie. — André Kostolany
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am 28.12.2023 23:15
@Storm: Deine Klage klingt so, als ob die Vorabpauschale was neues wäre. Sie ist aber tatsächlich bereits 2018 mit dem Investmentsteuergesetzeingeführt worden ...
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am 29.12.2023 09:16
Aber @Storm berichtet uns,dass dies jetzt auch für Etfs gilt
Anstatt Merzbierdeckel Theorie zu folgen,wird es komplexer und komplexer
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29.12.2023 09:36 - bearbeitet 29.12.2023 13:08
Moin,
die Regelung galt von Beginn an natürlich für Fonds (und damit ETF). Kunststück: Denn für Fonds ist die Regelung ja extra gemacht worden.
Im übrigen war die Regelung vorher (für thesaurierende ausl. Fonds) komplizierter: Stichwort "ausschüttungsgleiche Erträge". Alte Hasen werden sich erinnern. Ein Graus, wenn man den Fonds beispielsweise im Jahr 2017 verkauft hat und nachweisen musste, dass man in den 15 Jahren der Haltezeit auch brav mittels Steuererklärung diese ausschüttungsgleichen Erträge versteuert hat. Und wenn man das dann vergessen hatte...
Einmal mehr gilt: Früher war nicht alles besser. Die Regelung heute läuft zumindest "automatisch".
Viele Grüße
Lukas
Edit und PS: Der liebe @Joerg78 hat genau zu diesem Thema einen super Beitrag erstellt: klick
