06.10.2025 13:29 - bearbeitet 10.10.2025 09:17
+++Update 10.10.2025+++
Optimierung der Namensanzeige bei Umlauten und Personen mit weiteren Vornamen. Details - im Kommentar.
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Es ist soweit: Ab dem 09.10.2025 überweist du dein Geld mit einer sogenannten Empfängerüberprüfung – damit ist das Überweisen noch einmal sicherer.
Was ist die Empfängerüberprüfung?
Die Empfängerüberprüfung – englisch „Verification of Payee“ – ist ein EU-Standard, der für alle deutschen Banken gilt.
Und so funktionert’s
Gut zu wissen
Die Vier Status bei einer Empfängerprüfung
Grün: Die Angaben stimmen überein.
Gelb 1: Die Angaben stimmen fast überein.
Was passiert in einem solchen Fall?
Die Maske zeigt dir den Namen des Kontoinhabers an. Wenn der Name mit deinen Unterlagen übereinstimmt, nimmt man den Vorschlag an und gibt die Transaktion frei. Ist man sich unsicher, dann bricht man den Vorgang ab.
Rot: Die Angaben stimmen nicht überein.
Es gibt große Abweichungen z.B. beim Empfängernamen. In einem solchen Fall erfolgt kein Namensvorschlag.
Sollte die Transaktion dennoch freigeben werden, geht das Geld ggf. an eine falsche Person. Prüfe die korrekten Kontodaten und setze dich am besten direkt mit dem Empfänger in Verbindung.
Gelb 2: Abgleich aktuell nicht verfügbar
Wichtige Tipps für eine sichere Überweisung.
FAQ
Ich möchte lieber weiterhin ohne Empfängerüberprüfung überweisen. Geht das?
Das ist nicht möglich. Die Empfängerüberprüfung erfolgt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben bei allen Standardüberweisungen und Echtzeitüberweisungen in Euro zwischen Zahlungskonten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
Gilt die Empfängerüberprüfung für alle Konten, also auch für Geschäftskonten oder bei Auslandsüberweisungen?
Ja, die Empfängerüberprüfung gilt für alle Überweisungen in Euro zwischen Zahlungskonten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) – also auch für Geschäftskonten.
Erfolgt die Empfängerüberprüfung auch bei Telefonüberweisungen und Electronic-Banking-Verfahren wie StarMoney?
Muss ich jetzt bei jeder SEPA-Überweisung den Namen der Empfängerin bzw. des Empfängers exakt so eingeben, wie er bei der Bank hinterlegt ist?
Was kann ich tun, wenn ich mir beim Namen der Empfängerin bzw. des Empfängers meiner Überweisung unsicher bin?
Was bedeutet es genau, wenn es zwischen meiner Eingabe und dem hinterlegten Namen bei der Empfängerbank kleine Abweichungen gibt?
Gibt es Beispiele, die Rückmeldung der Empfängerüberprüfung besser zu verstehen?
Die folgenden Beispiele geben dir einen Überblick, wie die Rückmeldung der Empfängerüberprüfung aussehen kann:
Warum erhalte ich die Meldung "Abgleich nicht möglich" - selbst wenn ich schon häufig an diese IBAN überwiesen habe und das Geld bisher immer bei der richtigen Person angekommen ist?
Es kann verschiedene Gründe geben, warum die Empfängerüberprüfung nicht durchgeführt werden kann:
Bitte prüfe noch einmal die Kontodaten und entscheide dann, ob du die Überweisung trotzdem vornehmen möchtest. Wichtig: comdirect haftet nicht, wenn du Geld auf ein falsches Konto überweist.
In welchem Fall wird mein Name bei der Empfängerüberprüfung angezeigt?
Was müssen Personen beachten, die dir Geld überweisen möchten?
Die folgenden Beispiele geben dir einen Überblick, wie die Rückmeldung der Empfängerüberprüfung aussehen kann:
Falls du mehrere Vornamen hast, aber deine Freunde nur deinen Rufnamen kennen, gibt es keinen Grund zur Sorge: Stimmen der Nachname und mindestens ein Vorname überein, wird die Empfängerüberprüfung nicht beeinträchtigt. Es genügt die Angabe eines Vornamens.
Achte darauf, dass deine persönlichen Daten immer aktuell sind. Wenn sich dein Name ändert, kannst du diese Daten einfach im Persönlichen Bereich anpassen.
Mit unserer FAQ hoffen wir, alle eure Fragen beantwortet zu haben. Sollten dennoch welche auftauchen, diskutiert sie hier gerne in diesem Thread.
Viele Grüße
Christoph
ACHTUNG: Die hier abgebildeten FAQ sind eine Kopie der Informationsseite zur Empfängerprüfung. Änderungen werden so schnell wie möglich in die FAQ hier in der Community eingepflegt. Im Zweifelsfall befinden sich die neuesten Inhalte auf der besagten Informationsseite.
am 08.10.2025 13:39
Dazu steht in den FAQ folgendes:
Sonderzeichen wie „ä“, „ö“ oder „ü“ werden in der Überweisung automatisch in „ae“, „oe“ oder „ue“ umgewandelt. Die Eingabe „Jörg Mustermann“ führt also zu dem Vorschlag „Joerg Mustermann“.
Diskriminiert wird hier natürlich niemand.
Doch, denn es gibt schon seit Jahren die UTF-8 mit der sich alle Zeichen der Welt darstellen lassen.
Warum wird das nicht genutzt. Mein Rechner kann sogar meine Notizzettel lesen, wenn ich abfotografiere. Das kann also nicht mehr der Grund sein.
am 08.10.2025 13:42
Was ich aber faszinierend finde, ist die Tatsache, dass beim Datenschutz hier mit zweierlei Maß gemessen wird: Während bei Curtis "Kunigunde" Newton (@CurtisNewton) sein verhasster (!) zweiter Vorname angezeigt wird (den er wirklich niemandem verraten will - aber halt auf seinem Ausweisdokument vorhanden ist) und daher bewusst ÜBERALL wo es geht, diesen heraushält, ist es so, dass bei einigen Banken (z.B. Com, ING) dafür die IBAN bei eingehenden Überweisungen ein Datum ist, dass scheinbar gehütet werden muss wie ein Staatsgeheimnis während andere Banken (die meisten bei denen ich Kunde bin) die einfach anzeigen...
Das mit der "IBAN anzeigen" habe ich auch schon mal mitbekommen. Total bescheuert. Es handelt sich doch um meinen Vertragspartner und seine direkte Adresse (Bandadresse). Warum sollte mir die nicht angezeigt werden? Seine Postadresse kenne ich doch auch, wenn er mir einen Breif oder ein Paket geschickt hat.
am 08.10.2025 13:50
@tria1312 wrote:
Dazu steht in den FAQ folgendes:
Sonderzeichen wie „ä“, „ö“ oder „ü“ werden in der Überweisung automatisch in „ae“, „oe“ oder „ue“ umgewandelt. Die Eingabe „Jörg Mustermann“ führt also zu dem Vorschlag „Joerg Mustermann“.
Diskriminiert wird hier natürlich niemand.
Doch, denn es gibt schon seit Jahren die UTF-8 mit der sich alle Zeichen der Welt darstellen lassen.
Warum wird das nicht genutzt. Mein Rechner kann sogar meine Notizzettel lesen, wenn ich abfotografiere. Das kann also nicht mehr der Grund sein.
Ok. Dann erkläre mir doch bitte, in welcher Form sich bei einer Umwandlung von "ä" in "ae" eine Diskriminierung manifestiert - also in der Art, als dass der Empfänger eine echte und spürbare Benachteiligung oder Herabwürdigung erfährt.
VG
Christoph
am 08.10.2025 14:27
@SMT_Chris schrieb:
@tria1312 wrote:Dazu steht in den FAQ folgendes:
Sonderzeichen wie „ä“, „ö“ oder „ü“ werden in der Überweisung automatisch in „ae“, „oe“ oder „ue“ umgewandelt. Die Eingabe „Jörg Mustermann“ führt also zu dem Vorschlag „Joerg Mustermann“.
Diskriminiert wird hier natürlich niemand.
Doch, denn es gibt schon seit Jahren die UTF-8 mit der sich alle Zeichen der Welt darstellen lassen.
Warum wird das nicht genutzt. Mein Rechner kann sogar meine Notizzettel lesen, wenn ich abfotografiere. Das kann also nicht mehr der Grund sein.
Ok. Dann erkläre mir doch bitte, in welcher Form sich bei einer Umwandlung von "ä" in "ae" eine Diskriminierung manifestiert - also in der Art, als dass der Empfänger eine echte und spürbare Benachteiligung oder Herabwürdigung erfährt.
VG
Christoph
Naja, Diskriminierung ist vermutlich der falsche Begriff.
Der Vorname und Name einer Person sind aber ein wesentliches Identitäts-Merkmal einer Person und Teil der Persönlichkeit.
Dieser Teil wird nun in maschinenlesbare Form gepresst.
Das muss man nicht unbedingt moegen.
Fakt ist leider auch, dass offenbar einige Banken noch nicht mal die Umwandlung von ä,ü,ö in entsprechd ae, ue, und oe geschafft haben.
Die lassen einfach die „ e“ weg.
Damit wird aus z.B. aus Jörg oder Joerg einfach Jorg.
Wenn dies bei 2 Vornamen und dem Nachnamen passiert, dann hoert der Spass auf.
08.10.2025 19:35 - bearbeitet 08.10.2025 19:36
Hinweis für alle Nutzer der Software "hibiscus" bzgl. Überweisungen:
https://homebanking-hilfe.de/forum/topic.php?t=27572
und
https://www.willuhn.de/wiki/doku.php?id=vop
Gruß Crazyalex
am 09.10.2025 07:16
Leider gehört auch die comdirect zu den Banken, die die Umwandlung von Sonderzeichen nicht auf die Reihe bekommen.
Mal die Unicode-Diskussion außen vor gelassen (und ich hoffe meine Annahme ist richtig, das die falsche Übermittlung/Interpretation von der Empfängerbank [also comdirect kommt]), dann ist dann nochmal ein ganz neuer Level von Unfähigkeit und Ignoranz, wenn ein "ö" nicht wenigstens in ein übliches "oe" umgewandelt wird, sondern der korrekte Vorschlag seitens der comdirect dann "o" lautet. Das kann doch nicht euer Ernst sein.
09.10.2025 08:55 - bearbeitet 09.10.2025 08:56
Deutsche Umlaute sind bei SEPA zulässig und spezifiert.
Wenn diese Zeichen in anderen teilnehmenden EU Ländern ignoriert werden, die wiederum andere gängige Zeichen haben, ist das verständlich.
Aber deutsche Banken sollten bzw. müssen verpflichtet werden, diese Spezifikation mit deutschen Umlauten vollständig zu unterstützen!
Also, warum nutzt codi nicht die Möglichkeiten?
Es kann nicht angehen, das gefühlt 50 % der Bevölkerung im Zahlungsverkehr jetzt mit Warnmeldungen assoziiert und stigmatisiert werden, bei dem Leute verunsichert werden, während die nicht betroffene Seite "grün" ist.
Und genau das ist der Punkt. Nicht per se, allen Umlautlern ist bewusst und akzeptiert, dass die Umlaute zB in EMail Adressen nicht möglich sind.
Wie schon benannt, der Absender schreibt den Namen richtig, das System der codi bspw. warnt jetzt (imho grundlos) davor, es passt nicht genau und gibt auch noch einen falschen Vorschlag als die korrekte Schreibweise an.
Die Abwertung und Verharmlosung auch durch SMT, nun stellt euch mal nicht so an, ist typische Argumentation, wenn es einen nicht selbst betrifft.
am 09.10.2025 09:12
Es kann nicht angehen, das gefühlt 50 % der Bevölkerung im Zahlungsverkehr jetzt mit Warnmeldungen assoziiert und stigmatisiert werden, bei dem Leute verunsichert werden, während die nicht betroffene Seite "grün" ist.
Ich sehe den Punkt und gebe das gerne an den Fachbereich weiter, damit geprüft wird, was an Anpassungen vorgenommen werden kann. Selbstverständlich ist es nicht die Absicht, Menschen mit Umlauten im Namen zu stigmatisieren. Was aber korrekt ist: Letztlich ist die Empfängerprüfung dafür gedacht, dem Sender ein Gefühl von Sicherheit zu geben. Ein Hinweis macht den Sender ggf. stutzig. Aber mal ehrlich: Der Hinweis lautet Angaben stimmen nahezu überein - das ist m.E. kein Warnhinweis. Stimmen die Angaben tatsächlich nicht überein, dann wird in der Tat gewarnt: Angaben stimmen nicht überein
Aber wie schon gesagt, ich lasse prüfen, was an Änderungen möglich ist.
Die Abwertung und Verharmlosung auch durch SMT, nun stellt euch mal nicht so an, ist typische Argumentation, wenn es einen nicht selbst betrifft.
Wir bzw. ich habe weder etwas abgewertet, noch verharmlost. Ebenfalls hab ich an keiner Stelle geschrieben, dass man sich mal nicht so anstellen soll. Bitte keine falschen Tatsachenbehauptungen in den Raum stellen. Danke.
VG
Christoph
am 09.10.2025 09:20
Die von dir genannte Regelung betrifft grundsätzlich alle Buchstaben/ Texte, die auf Überweisungen erscheinen (dürfen)
Selbstverständlich können auch Namen mit diesen Buchstaben geschrieben werden.
Das hilft aber nicht weiter.
Die EU-Richtlinie zum Namensabgleich besagt dazu :
Einige Attribute des Namens des Zahlungsempfängers, an dessen Konto der Zahler eine Überweisung versenden möchte, wie das Vorhandensein diakritischer Zeichen ... in verschiedenen Alphabeten, ... können dazu führen, dass der vom Zahler angegebene Name des Zahlungsempfängers und der mit dem vom Zahler angegebene Identifikator des Zahlungskontos ... verbundene Name nicht genau, aber nahezu übereinstimmen.In diesen Fällen sollte der Zahlungsdienstleister .. dem Zahler den Namen des mit dem vom Zahler angegebenen Identifikator für das Zahlungskonto verbundenen Zahlungsempfängers in einer Weise angeben, die die Einhaltung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (8) gewährleistet.
am 09.10.2025 09:56
@SMT_Chris schrieb:
Es kann nicht angehen, das gefühlt 50 % der Bevölkerung im Zahlungsverkehr jetzt mit Warnmeldungen assoziiert und stigmatisiert werden, bei dem Leute verunsichert werden, während die nicht betroffene Seite "grün" ist.
Ich sehe den Punkt und gebe das gerne an den Fachbereich weiter, damit geprüft wird, was an Anpassungen vorgenommen werden kann. Selbstverständlich ist es nicht die Absicht, Menschen mit Umlauten im Namen zu stigmatisieren. Was aber korrekt ist: Letztlich ist die Empfängerprüfung dafür gedacht, dem Sender ein Gefühl von Sicherheit zu geben. Ein Hinweis macht den Sender ggf. stutzig. Aber mal ehrlich: Der Hinweis lautet Angaben stimmen nahezu überein - das ist m.E. kein Warnhinweis.
Na wenn es kein Warnhinweis ist, dann zeigt doch bitte auch keinen Hinweis mit Warncharakter an. Denn das erzeugt genau das Gegenteil eines Sicherheitsgefühls.
Wenn jemand an "Marin Mustermann" überweisen will, kommt visuell fast identische Hinweis bei "Der Empfängername lautet Marin Hans Mustermann" wie bei "Der Empfängername lautet Abzocke24 GmbH". Da wird es heutzutage doch wohl smartere Lösungen geben. Ebenso beim Kampf der Banken mit der Verarbeitung von Umlauten.
Gibt es außerdem schon Feedback bzgl. der Datenschutzbedenken bei der Möglichkeit, Namensbestandteile zu recherchieren?