06.10.2025 13:29 - bearbeitet 10.10.2025 09:17
+++Update 10.10.2025+++
Optimierung der Namensanzeige bei Umlauten und Personen mit weiteren Vornamen. Details - im Kommentar.
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Es ist soweit: Ab dem 09.10.2025 überweist du dein Geld mit einer sogenannten Empfängerüberprüfung – damit ist das Überweisen noch einmal sicherer.
Was ist die Empfängerüberprüfung?
Die Empfängerüberprüfung – englisch „Verification of Payee“ – ist ein EU-Standard, der für alle deutschen Banken gilt.
Und so funktionert’s
Gut zu wissen
Die Vier Status bei einer Empfängerprüfung
Grün: Die Angaben stimmen überein.
Gelb 1: Die Angaben stimmen fast überein.
Was passiert in einem solchen Fall?
Die Maske zeigt dir den Namen des Kontoinhabers an. Wenn der Name mit deinen Unterlagen übereinstimmt, nimmt man den Vorschlag an und gibt die Transaktion frei. Ist man sich unsicher, dann bricht man den Vorgang ab.
Rot: Die Angaben stimmen nicht überein.
Es gibt große Abweichungen z.B. beim Empfängernamen. In einem solchen Fall erfolgt kein Namensvorschlag.
Sollte die Transaktion dennoch freigeben werden, geht das Geld ggf. an eine falsche Person. Prüfe die korrekten Kontodaten und setze dich am besten direkt mit dem Empfänger in Verbindung.
Gelb 2: Abgleich aktuell nicht verfügbar
Wichtige Tipps für eine sichere Überweisung.
FAQ
Ich möchte lieber weiterhin ohne Empfängerüberprüfung überweisen. Geht das?
Das ist nicht möglich. Die Empfängerüberprüfung erfolgt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben bei allen Standardüberweisungen und Echtzeitüberweisungen in Euro zwischen Zahlungskonten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
Gilt die Empfängerüberprüfung für alle Konten, also auch für Geschäftskonten oder bei Auslandsüberweisungen?
Ja, die Empfängerüberprüfung gilt für alle Überweisungen in Euro zwischen Zahlungskonten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) – also auch für Geschäftskonten.
Erfolgt die Empfängerüberprüfung auch bei Telefonüberweisungen und Electronic-Banking-Verfahren wie StarMoney?
Muss ich jetzt bei jeder SEPA-Überweisung den Namen der Empfängerin bzw. des Empfängers exakt so eingeben, wie er bei der Bank hinterlegt ist?
Was kann ich tun, wenn ich mir beim Namen der Empfängerin bzw. des Empfängers meiner Überweisung unsicher bin?
Was bedeutet es genau, wenn es zwischen meiner Eingabe und dem hinterlegten Namen bei der Empfängerbank kleine Abweichungen gibt?
Gibt es Beispiele, die Rückmeldung der Empfängerüberprüfung besser zu verstehen?
Die folgenden Beispiele geben dir einen Überblick, wie die Rückmeldung der Empfängerüberprüfung aussehen kann:
Warum erhalte ich die Meldung "Abgleich nicht möglich" - selbst wenn ich schon häufig an diese IBAN überwiesen habe und das Geld bisher immer bei der richtigen Person angekommen ist?
Es kann verschiedene Gründe geben, warum die Empfängerüberprüfung nicht durchgeführt werden kann:
Bitte prüfe noch einmal die Kontodaten und entscheide dann, ob du die Überweisung trotzdem vornehmen möchtest. Wichtig: comdirect haftet nicht, wenn du Geld auf ein falsches Konto überweist.
In welchem Fall wird mein Name bei der Empfängerüberprüfung angezeigt?
Was müssen Personen beachten, die dir Geld überweisen möchten?
Die folgenden Beispiele geben dir einen Überblick, wie die Rückmeldung der Empfängerüberprüfung aussehen kann:
Falls du mehrere Vornamen hast, aber deine Freunde nur deinen Rufnamen kennen, gibt es keinen Grund zur Sorge: Stimmen der Nachname und mindestens ein Vorname überein, wird die Empfängerüberprüfung nicht beeinträchtigt. Es genügt die Angabe eines Vornamens.
Achte darauf, dass deine persönlichen Daten immer aktuell sind. Wenn sich dein Name ändert, kannst du diese Daten einfach im Persönlichen Bereich anpassen.
Mit unserer FAQ hoffen wir, alle eure Fragen beantwortet zu haben. Sollten dennoch welche auftauchen, diskutiert sie hier gerne in diesem Thread.
Viele Grüße
Christoph
ACHTUNG: Die hier abgebildeten FAQ sind eine Kopie der Informationsseite zur Empfängerprüfung. Änderungen werden so schnell wie möglich in die FAQ hier in der Community eingepflegt. Im Zweifelsfall befinden sich die neuesten Inhalte auf der besagten Informationsseite.
08.10.2025 11:40 - bearbeitet 08.10.2025 12:06
08.10.2025 11:40 - bearbeitet 08.10.2025 12:06
@tria1312 schrieb:
NeinBisher konntest du an eine existierende IBAN als Empfänger „ Micky Maus“ eintragen.
Tatsächlicher Kontoinhaber war aber die „ Betrüger + Co KG“
Dann frage ich mich ernsthaft, wozu auf einem Überweisungsträger der Name des Empfängers eingetragen werden musste. Hatte doch dann gar keinen Mehrwert. Und das glaube ich einfach nicht.
Doch - ist so.
Wenn ich mich nicht irre, gab es gaaaaaaaanz früher schon mal einen (verpflichtenden) Abgleich - damals, als es noch Überweisungen auf Papier gab 😉
Der wurde dann aber abgeschafft.
Jetzt ist er wieder da - in digitalisierter, "modernerer" Form.
@tria1312 schrieb:Erstens wird das Risiko bei Überweisungen von der Bank nunmehr ganz klar und eindeutig auf den Kunden verlagert.
Im Zweifel wird ein Gelb oder Rot übermittelt, das der Kunde bestätigen muss.
OK, Teil 1 verstehe ich.
Aber ob eine IBAN korrekt ist, ermittelt doch die Bank, wenn ich die Überweisung abschicke, dass kann ich ja nicht machen. Und ich werde ja keine Überweisung durchführen, wo ich den Empfänger nicht kenne. Und wenn ich an einen Verbrecher gerate - so wie es mir schon mal passiert ist - dann hilft mir auch kein Hinweis "hey, der Name ist aber nicht korrekt geschrieben (gelber Hinweis)".
Doch - hilft schon... Wenn Du jetzt Dein (vermeintliches) Knöllchen fürs Falschparken an die "Bußgeldbehörde Hintertupfingen" überweisen sollst - und die angegebene IBAN aber "Mafia & Co" lautet, KÖNNEN bei Dir jetzt die Alarmglocken klingeln. Davor hattest Du diesbezüglich bei der Überweisung keine Chance.
Ist nur ein kleiner Baustein - aber er hilft.
Zudem fallen jetzt allgemein "Falschüberweisungen" besser dem Überweiser auf.
Gruß Crazyalex
am 08.10.2025 11:47
@Marin schrieb:
3. Trotz der Einfachheit des Features und der großen Ankündigung scheint es noch einige offene Fragen und Bedenken zu geben, die ich zum Teil erschreckend finde. Z.B. der von @CurtisNewton geschilderte Fall, falls der wirklich so existieren sollte. Ich habe einen zweiten Vornamen, denen außer Banken und Behörden eigentlich niemand kennt und benutzt. Ich glaube nicht einmal mein Arbeitgeber. Das bedeutet, dass künftig jeder, der mir Geld überweist, ein orangenes Warnlämpchen bekommt (obwohl eigentlich gar nichts los ist) und zudem mit persönlichen Daten versorgt wird, von denen ich beschlossenen hatte, sie nicht mit der Öffentlichkeit zu teilen?
Wenn man bedenkt, was sonst alles nicht möglich sein soll "wegen des Datenschutzes", wirkt das wie ein schlecht durchgeführter Schildbürgerstreich.
Die Sache mit dem zweiten Vornamen ist in der Tat problematisch. Außerdem gibt es ja sogar dritte oder noch mehr Vornamen. In Zukunft wird es "interessant" zu erfahren, wie Leute alles so heißen.
Eine Information, die ich aber gar nicht haben will, sondern die im Gegenteil sogar nachteilig für mich ist:
Der Zahlungsverkehr wird ausgebremst.
Statt einer schnell und einfach ausgeführten Überweisung erhält man eine Anzeige in gelb mit zusätzlichen und manchmal kuriosen Vornamen. Man muss einen zusätzlichen Schritt durchlaufen: Freigabe.
Weiterhin beschäftigt man sich unwillkürlich mit "ach so heißt der/die also vollständig; ist ja witzig; was es doch alles für Namen gibt; damit haben die Eltern dem/der aber keinen Gefallen getan" usw.
Das hält einen nur auf, bringt aber absolut gar nichts.
Grüße
Klever
08.10.2025 12:22 - bearbeitet 08.10.2025 12:29
08.10.2025 12:22 - bearbeitet 08.10.2025 12:29
@MikeCharly, @CurtisNewton, liebe Community,
sorry, dass ich mich erst jetzt melden.
Als einer von Millionen Bürgern in DE mit Umlaut im Namen werde ich also ab 9.10. als potentiell unsicherer Bankpartner diskriminiert mit gelber Warnung, weil die EU konforme Standardisierung nur einen minimalen, begrenzten Zeichensatz abbildet?
Dazu steht in den FAQ folgendes:
Sonderzeichen wie „ä“, „ö“ oder „ü“ werden in der Überweisung automatisch in „ae“, „oe“ oder „ue“ umgewandelt. Die Eingabe „Jörg Mustermann“ führt also zu dem Vorschlag „Joerg Mustermann“.
Diskriminiert wird hier natürlich niemand.
In diesem Thread habe ich mich bereits zu dem Fall geäußert. Die Empfängerprüfung wird nicht dazu führen, dass eine Transaktion nicht ankommt, nur weil statt Mickey Mateo Mouse lediglich Mickey Mouse seitens des Absender eingetragen worden ist. Die Ursache scheint mir eine andere zu sein.
Nun zu der bisher wichtigsten Frage: Wird bei einem Gemeinschaftskonto auch der Name des zweiten Kontoinhabers angezeigt?
Nein. Die FAQ wurden angepasst.
Man muss einen zusätzlichen Schritt durchlaufen: Freigabe.
Nein, es ist kein zusätzlicher Schritt. Es ist nur ein Hinweis, der nicht freigegeben werden. Du kannst alles ignorieren und dann deine Transaktion wie gewohnt freigeben.
Das hält einen nur auf, bringt aber absolut gar nichts.
Die Banken, also wir, setzen hier lediglich eine Richtline um. Natürlich gibt es Fälle, in denen eine Anfrage und das Ergebnis unnötig sind. z.B. wenn alle Daten bekannt sind. Aber es gibt eben auch genug Fälle, in denen eine solche Abfrage und der entsprechende Hinweis, dass die Daten eben nicht übereinstimmen, durchaus hilfreich sind. Fraud-Beispiele gibt es hier genug.
VG
Christoph
08.10.2025 12:35 - bearbeitet 08.10.2025 12:38
Soweit für mich voll nachvollziehbar!
Was ich aber faszinierend finde, ist die Tatsache, dass beim Datenschutz hier mit zweierlei Maß gemessen wird: Während bei Curtis "Kunigunde" Newton (@CurtisNewton) sein verhasster (!) zweiter Vorname angezeigt wird (den er wirklich niemandem verraten will - aber halt auf seinem Ausweisdokument vorhanden ist) und daher bewusst ÜBERALL wo es geht, diesen heraushält, ist es so, dass bei einigen Banken (z.B. Com, ING) dafür die IBAN bei eingehenden Überweisungen ein Datum ist, dass scheinbar gehütet werden muss wie ein Staatsgeheimnis während andere Banken (die meisten bei denen ich Kunde bin) die einfach anzeigen...
Ich weiß: Das Thema "IBAN anzeigen" gehört hier nicht direkt in den Thread - steht aber mit dem Datenschutz für mich aber mittelbar im Zusammenhang.
Gruß Crazyalex
P.S.: @CurtisNewton wieso hast Du eigentlich einen Frauennamen als zweiten Vornamen?
am 08.10.2025 12:44
Diesen geistigen Spagat muss man erstmal machen, um sich wegen Umlaute oder fehlendem 3. Vornamen etc. "diskriminiert" zu fühlen 😉
am 08.10.2025 12:49
@Crazyalex schrieb:
P.S.: @CurtisNewton wieso hast Du eigentlich einen Frauennamen als zweiten Vornamen?
Das machen kluge Eltern heutzutage rein vorsorglich.
Man weiss ja nie, wann man sich das Kind mal „umentscheiden“ will oder muss 🙄
am 08.10.2025 13:03
@Floppy85 schrieb:Diesen geistigen Spagat muss man erstmal machen, um sich wegen Umlaute oder fehlendem 3. Vornamen etc. "diskriminiert" zu fühlen 😉
Glückwunsch, wenn du nicht betroffen zu sein scheinst.
Ab morgen steht also praktisch für jeden, der an mich was überweisen soll oder möchte, sogar bei mir selbst, eine Warnung mit Ausrufezeichen und Beachtung, das es eine falsche Person sein könnte.
Getoppt wird es noch, wie SMT gerade schrieb, dass dort dann als Vorschlag steht: Der korrekte Name lautet Joerg Mustermann, was schlicht falsch und mitnichten korrekt ist. Vielleicht steht bei einer anderen Bank dann nur Jorg oder sowas.
08.10.2025 13:12 - bearbeitet 08.10.2025 13:14
08.10.2025 13:12 - bearbeitet 08.10.2025 13:14
@Crazyalex schrieb:
P.S.: @CurtisNewton wieso hast Du eigentlich einen Frauennamen als zweiten Vornamen?
Maria als männlicher Mittelname ist bei katholischen Kultisten durchaus Standard und von den Standesämtern akzeptiert.
(Die arme Maria, das hat sie bestimmt nicht gewollt, zumindest nicht so)
Aber Kunigunde ist auch ok. Oder Schwertleite.
am 08.10.2025 13:32
@CurtisNewton schrieb:
@Crazyalex schrieb:
P.S.: @CurtisNewton wieso hast Du eigentlich einen Frauennamen als zweiten Vornamen?
Maria als männlicher Mittelname ist bei katholischen Kultisten durchaus Standard und von den Standesämtern akzeptiert.
(Die arme Maria, das hat sie bestimmt nicht gewollt, zumindest nicht so)
Aber Kunigunde ist auch ok. Oder Schwertleite.
am 08.10.2025 13:33
Doch - hilft schon... Wenn Du jetzt Dein (vermeintliches) Knöllchen fürs Falschparken an die "Bußgeldbehörde Hintertupfingen" überweisen sollst - und die angegebene IBAN aber "Mafia & Co" lautet, KÖNNEN bei Dir jetzt die Alarmglocken klingeln. Davor hattest Du diesbezüglich bei der Überweisung keine Chance.
Ist nur ein kleiner Baustein - aber er hilft.
Zudem fallen jetzt allgemein "Falschüberweisungen" besser dem Überweiser auf.
Gruß Crazyalex
In diesem speziell konstruierten Fall werde ich das Knöllchen ja nicht bezahlen wollen, denn ich habe ja bei der Prüfung des Sachverhalts gemerkt, dass ich zu gegebener Zeit gar nicht dort war. Und das ist doch bei jeder anderen Zahlung auch so. Was ich nicht bestellt habe, zahle ich auch nicht.
Bei Emails ist das ja auch so. Ich prüfe den Sachverhalt, ob der Absender DKB-Bank auch wirklich einen Link in der Mail hat, der tatsächlich auf die Webseite der DKB-Bank führt.
Falls das nicht so ist, dann werde ich auch Betrüger! Oder andersherum: Wollen wir denn immer dümmer werden? Wollen wir uns über den Tisch ziehen lassen?
Gruß
tria1312