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Wann wird ein Depotübertrag steuerlich berücksichtigt?

Dilaudid
Autor ★★★
53 Beiträge

Aus steuerlichen Gründen wollte ich eigentlich meine Gewinne vor Jahresabschluss realisieren. Leider musste ich am 30.12 um ca. 20 Uhr feststellen, dass die deutschen Börsen nur bis 14:00 geöffnet haben und am 31.12 komplett geschlossen sind.

 

Dann kam mir die Idee, die Aktien stattdessen per Depotübertrag an einen Dritten entgeldlich (und somit steuerrelevant) an meinen Vater zu veräußern.

 

Allerdings würde der Übertrag wohl erst irgendwann im Januar durchgeführt werden. Daher meine Frage: Welcher Zeitpunkt ist relevant für die Steuer? Ein Kaufvertrag, der Antrag auf Übertrag sowie die Überweisung des Verkaufserlös im Dezember 2021 oder die technische Durchführung der Aktienübertragung im Januar 2022?

 

Falls letzteres - Könnte die Bank den Verkauf im System auf den 2021 zurückdatieren, wenn ich einen zu diesem Zeitpunkt datierten Kaufvertrag vorlege? Oder gibt es die Möglichkeit dass der Übertrag auch technisch noch am 31.12 erledigt wird?

 

Vielen Dank für eure Mithilfe. 

23 ANTWORTEN

Fix1
Experte ★★★
524 Beiträge

@Dilaudid  schrieb:

Aber scheinbar hat sich noch nie Jemand mit der Frage beschäftigt, was steuerlich als Stichtag zählt. 


"Noch nie jemand..." Mutige Aussage! 😁

Fix1
Experte ★★★
524 Beiträge

@GetBetter 

 

Zum Thema Gestaltungsmissbrauch:

 

Ja, natürlich kann ich immer versuchen, durch Verträge mit Angehörigen Steuern zu gestalten. Das geht in allen Bereichen des Steuerrechts. Dann ist es Aufgabe des Finanzamtes, zu beurteilen, ob das funktioniert hat (Stichwort Fremdvergleich, Par 42 AO etc pp). 

 

Aber Fakt ist: Durch entgeltliche Übertragung von Anteilen zB an meinen Ehegatten kann ich steuergestaltend tätig werden. Das ist nicht per se verboten.

GetBetter
Legende
8.101 Beiträge

@Fix1 

Da hast natürlich Du auch wieder Recht.

 

Ich war nur davon ausgegangen, dass sich der Gesetzgeber irgendwas dabei gedacht hat, als er 2008 Wertpapiere aus den Regelungen für private Veräußerungsgeschäfte rausgenommen hat. Meine Annahme war, dass auf diese Art ein "kontrollierter" Prozess erreicht werden sollte, der den offiziellen Handel zur Bedingung macht.

 

Da ich das aber nicht im einzelnen ergründet habe, kann es durchaus sein, dass meine Annahme falsch ist.

 

digitus
Legende
9.096 Beiträge

Nachdem für die steuerliche Betrachtung eines Wertpapiers aus meiner Sicht nicht der Zeitpunkt der Kauforder sondern die Einbuchung auf meinem Depot maßgeblich sein dürfte, gehe ich davon aus, dass es bei einem Depotübertrag auch nicht auf den Zeitpunkt des Auftrags sondern um den Moment des Aus- bzw. Einbuchens ankommt.

 

Grüße,

Andreas

huhuhu
Legende
8.779 Beiträge

 

 

Mal an die Experten hier.

Spielen hier nicht auch die Begriffe,

Sachliche Unbilligkeit und Persönliche Unbilligkeit eine Rolle ?

 

Grüße

P.....

 

CurtisNewton
Legende
4.922 Beiträge

Hier ist eine kurze Abhandlung zu dem Thema entgeltlich / unentgeltlich bei Gläubigerwechsel. Auf das Datum wird aber auch nicht eingegangen.

 

https://magazin.comdirect.de/finanzwissen/anlegen-und-investieren/depotuebertrag-so-funktioniert-ein... 

 

Guten Rutsch

 

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"I am a dwarf and I'm digging a hole. Diggy diggy hole, diggy diggy hole. I am a dwarf and I′m digging a hole. Diggy diggy hole, digging a hole" - Wind Rose

as-1984
Experte ★★
358 Beiträge

@Fix1  schrieb:

Hallo @Dilaudid @

 

ich gebe dir Recht, dass man durch einen entgeltlichen Depotübertrag eine steuerpflichtige Veräußerung auslösen kann. Jedoch wird das in diesem Jahr nichts mehr.

 

Der Grund: Im Rahmen der sogenannten Überschusseinkünfte im Sinne des Par 2 (1) Nummer 4 bis 7 EStG ist das Zu- und Abflussprinzip des Par 11 EStG maßgeblich. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass dort Verträge oder auch Aufträge grundsätzlich unbedeutend sind. Zu  steuerpflichtigen Einkünften im Sinne des Par 20 EStG kommt es in deinem Fall also erst bei Zufluss des Veräußerungserlöses und damit definitiv nicht mehr in 2021.

 

Der Zug ist also leider für dieses Jahr abgefahren. Es tut mir leid, dir keine andere Mitteilung machen zu können und ich wünsche dir für 2022ff viel Erfolg!


Bei Überweisung hast du sicher Recht, allerdings kann man sich die paar tausend Euro auch bar geben lassen, dann wäre der Zufluss noch in diesem Jahr gegeben. In Kombination mit einem Kaufvertrag zum Schlusskurs sollte es IMHO gehen, d.h. heute Kaufvertrag aufsetzen, das Geld sofort danach bar bekommen, am Montag den Übertrag anstoßen. Das sollte gehen…

 

und so ein Kaufvertrag sollte auch kein Hexenwerk sein, ist ja nichts anderes als ein normales OTC-Geschäft außerhalb der Börse.

Dilaudid
Autor ★★★
53 Beiträge

@as-1984 Danke für die Antwort und den Paragraphen! Das war auch meine Überlegung: Kaufvertrag im Jahr 2021, Zufluss als Bargeld - Müsste laut §11 ESTG dann im Jahr 2021 zählen - oder? 

 

Die Comdirect hat aber im System nur den Datum des Übertrags. Die Frage wäre dann ob die Comdirect den Zeitpunkt manuell auf 2021 ändern kann und bereit ist dies zu tun, wenn ich den Kaufvertrag vorlege. 

 

@Fix1 Was sagst du dazu? 

 

Dilaudid
Autor ★★★
53 Beiträge

@GetBetter Nein das ginge nicht. Du kannst zwar Aktien unter Wert verkaufen, allerdings wertet der Gesetzgeber das dann als Verkauf zum Marktwert zuzüglich einer gleichzeitig stattfindenden Schenkung an den Käufer. 

digitus
Legende
9.096 Beiträge

@Dilaudid: Mal ganz neugierig gefragt: um was für aberwitzige Beträge, die du unbedingt vermeiden willst als Steuer zahlen zu müssen, geht es denn hier?

 

Was spricht tatsächlich dagegen, evtl . zuviel gezahlte Steuer über die Steuererklärung wieder zurück zu bekommen, bevor du zusätzlichen Aufwand mit Übertrag/Verkauf pipapo treibst und dabei auch nicht einschätzen kannst, was dabei an Steuerbelastung raus kommt.

 

Neugierige Grüße,

Andreas