am 10.07.2025 08:54
Hallo zusammen, eine Firma, von der ich Aktien halte, gibt jetzt an die Bestandsaktionäre Warrants (Optionen) aus. Diese berechtigen, entweder entsprechend der Anzahl der Optionen , dafür verbilligt Aktien zu kaufen oder die Optionen selbst zu verkaufen. Ich beabsichtige, die Optionen zu verkaufen, was dann zu einem Gewinn führt, der der Kapitalertragsteuer unterliegt. Meine Frage ist nun, ob ich diesen Gewinn mit einem vorhandenen Verlustvortrag im Verrechnungstopf „Aktien“ oder „Sonstige“ verrechnen kann? Vorab vielen Dank für die Antworten
am 10.07.2025 09:25
Da du 'Warrants' schreibst, vermute ich, daß du von einer ausländischen Firma sprichst. In diesem Fall solltest du zuerst klären, ob die Warrants auch in Deutschland steuerlich als Optionen gelten.
am 10.07.2025 09:34
Ja, es ist eine US-Amerikanische Firma, die in ihrer Pressemitteilung von Warrants spricht.
11.07.2025 01:09 - bearbeitet 11.07.2025 03:41
11.07.2025 01:09 - bearbeitet 11.07.2025 03:41
@Ikarus72 schrieb:Ja, es ist eine US-Amerikanische Firma, die in ihrer Pressemitteilung von Warrants spricht.
Und darum solltest du nun herausfinden, wie die deutsche Finanzverwaltung diese Produkte einstuft.
am 11.07.2025 01:27
Mich betrifft es nicht, aber wo würde man denn da suchen können? Also wer bestimmt das, die Saubande der WM-Datenservice? Ich möchte lernen. 😊
am 11.07.2025 03:45
@microsparer schrieb:Mich betrifft es nicht, aber wo würde man denn da suchen können? Also wer bestimmt das,
die Saubandeder WM-Datenservice? Ich möchte lernen. 😊
Die Entscheidung liegt bei der Finanzverwaltung. Ob sich diese an den Vorschlägen der Saubande orientiert ist nicht bekannt.
Mein Rat: bei Kleinstbeträgen einfach hinnehmen, was kommt; bei größeren Zahlen: vor der Maßnahme verkaufen