Handel für Dritte auf Girokonto
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am 04.09.2023 17:01
Hallo, ich habe seit 22 Jahren mein Konto bei CD. Meine Frau ist bevollmächtigt. Aller Zahlungsverkehr läuft über dieses Konto (ausser Gehalt der Frau). Jetzt will mir CD kündigen, weil ich Geschäfte für Dritte tätige. Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass das Kilndergeld von der Familienkasse beanstandet wird, da der Empfänger meine Frau ist. Leider wurde nicht gesagt, warum das jetzt falsch sein soll. Hatte jemand hier schon einmal dasselbe Problem?
Danke schon mal.
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am 04.09.2023 17:07
Das Problem habe ich nicht, aber die Bank ist hier im Recht: Du darfst keine Geschäfte für Dritte machen, Vollmacht hin oder her.
Ein Gemeinschaftskonto wäre hier wahrscheinlich die bessere Alternative gewesen.
Immerhin: Die Bank hat die gesagt, warum sie dir kündigt - das ist ein ziemliches Novum (normalerweise verweisen sie auf die AGB).
Solltest du die Kündigung noch abwenden können, dann lasse das Kindergeld besser auf das Konto deiner Frau überweisen...
Viele Grüße,
Jörg
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am 04.09.2023 17:12
Hallo @Ironmike, herzlich willkommen in unserer Krabbelgruppe,
schade dass der Grund für dein erstes Posting eher unerfreulich ist.
Lass es mich nochmal zusammen fassen. die comdirect will dir kündigen, weil die Familienkasse beanstandet hat, dass das Kindergeld, dessen Adressat deine Frau ist, auf dein Konto fließt?!
Wie lange bezieht Ihr den schon Kindergeld?
Grundsätzlich ist es tatsächlich so, dass die Familienkasse genau hinschaut, ob das Geld auch auf ein Konto des Kindergeldberechtigten läuft, also in deinem Fall auf das Konto deiner Frau. Wenn Ihr kein Gemeinschaftskonto habt, ist das formal richtig. Wenn deine Frau ein Gehaltskonto hat, sollte sich dieses Problem schnell aus der Welt schaffen lassen.
Im Übrigen würde ich das persönliche Gespräch mit der Bank suchen und den Irrtum darstellen und darum bitten, dass die diesbezügliche Kündigung zurückgenommen wird.
Grüße und viel Erfolg,
Andreas
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04.09.2023 17:45 - bearbeitet 04.09.2023 17:46
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04.09.2023 17:45 - bearbeitet 04.09.2023 17:46
@digitus schrieb:
Lass es mich nochmal zusammen fassen. die comdirect will dir kündigen, weil die Familienkasse beanstandet hat, dass das Kindergeld, dessen Adressat deine Frau ist, auf dein Konto fließt?!
Die Formulierung oben war nicht unbedingt eindeutig;
gemeint war aber wohl, dass die Comdirect den Zahlungseingang des Kindergeldes „ für seine Frau“, das er auf seinem Konto empfängt, beanstandet.
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am 04.09.2023 18:06
@Ironmike schrieb:Hallo, ich habe seit 22 Jahren mein Konto bei CD. Meine Frau ist bevollmächtigt. Aller Zahlungsverkehr läuft über dieses Konto (ausser Gehalt der Frau). Jetzt will mir CD kündigen, weil ich Geschäfte für Dritte tätige. Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass das Kilndergeld von der Familienkasse beanstandet wird, da der Empfänger meine Frau ist. Leider wurde nicht gesagt, warum das jetzt falsch sein soll. Hatte jemand hier schon einmal dasselbe Problem?
Danke schon mal.
Die Bank hat formal recht. Zahlungsempfänger ist deine Frau, das Konto gehört aber dir.
Ob deine Frau Vollmacht hat oder nicht ist egal.
Mittels einer Kontovollmacht ermächtigt man eine Person lediglich dazu, in Namen des Kontoinhabers Bankgeschäfte mittels des Girokontos durchzuführen. Nicht jedoch Zahlungen auf dem Konto in Empfang zu nehmen, die nicht ausweislich für den Kontoinhaber bestimmt sind.
Rein formal betrachtet muss die Kindergeldzahlung für deine Frau zumindest auf ein Gemeinschaftskonto eingehen, besser noch auf ein Konto deiner Frau.
Ob die Comdirect von der Kündigung absieht, wenn das erklärt wird und der Zahlungseingang umgehend gestoppt wird,
musst du mit der Bank klären.
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am 04.09.2023 19:32
Auch wenn die Bank formal im Recht ist, man hätte dem Kunden zunächst die Möglichkeit geben können, die beanstandeten Transaktionen zu erklären, und das Problem zu beheben, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird.
Wenn beide Eltern empfangsberechtigt sind, kann man bei der Familienkasse eine Änderung des Zahlungsempfängers vornehmen. Leider kann man nicht beide Namen eintragen, was das Problem ebenfalls lösen würde.
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am 04.09.2023 20:17
Vielen Dank für Antworten. Nochmal zur Erklärung, CD beanstandet jetzt, dass das Kindergeld für unsere gemeinsamen Kinder seit 16 Jahren auf mein Konto geht. Bei der Familienkasse läuft es auf den Namen meiner Frau. Seit wann ist das verboten? Hsbe ich da was in den AGB überlesen? Wieso kommt das jetzt hoch und wsrum soll mir dann gleich gekündigt werden? Leider gibt CD keine genaue Auskunft, die mauern also. Bin echt enttäuscht, es sieht aus als wollen die mich loswerden.
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04.09.2023 20:25 - bearbeitet 04.09.2023 20:49
Nein, ist nicht verboten, das Problem ist allerdings, dass die Bank nur den Eingang unter einem anderen Namen sieht, und vermutet, du handelst nicht gem. AGB auf eigene Rechnung. Ich finde es auch schade, dass ohne Rücksprache gleich gekündigt wurde, gehe aber davon aus, dass die Entscheidung vom System und keinem Mitarbeiter getroffen wird. Offenbar wurde bisher bei der Einzahlung kein Abgleich mit dem Namen gemacht, wenn das seit 16 Jahren ohne Beanstandung ging.
Versuche mal, den Sachverhalt schriftlich zu erläutern. Wenn es für die Bank wirklich ein Problem ist, kannst du eventuell anbieten, den Zahlungsempfängers bei der Familienkasse zu ändern.
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04.09.2023 20:34 - bearbeitet 04.09.2023 20:35
Man sollte nochmal darauf hinweisen, dass im Außenverhältnis keiner weiss, wie ihr eure persönlichen Dinge regelt. Für dich mag es ok sein, wenn das Kindergeld (Adressat: Mutter) auf DEIN Konto eingeht - aber formal handelst du auf fremde Rechnung. Das ist ähnlich wie bei Girocards/Kreditkarten - nur derjenige, dessen Name auf der Karte steht, darf damit verfügen - es spielt keine Rolle, ob man verheiratet ist, weil an der Supermarktkasse die Kassiererin sich nicht die Heiratsurkunde zeigen lässt. (Da sowieso fast nur kontaktlos gezahlt wird, entfällt diese Prüfung meist sowieso, aber es gab ne Zeit mit Unterschrift und teilw. auch Ausweiskontrolle). Auch die Ausrede, dass ist unser gemeinsames Konto = spielt für Außenstehende keine Rolle, weil nicht bekannt/nicht nachprüfbar. Von daher ist die Bank hier im Recht und in den AGBs wird sich sicherlich ein Passus dazu finden.
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04.09.2023 20:47 - bearbeitet 04.09.2023 20:48
In den AGB steht, dass man nicht auf fremde Rechnung handeln darf, ja. Ist es aber zu viel verlangt, dass die Bank den Kunden zunächst darauf hinweist und ggf. um eine Stellungnahme bittet?
