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Handel für Dritte auf Girokonto

37 ANTWORTEN

paej
Mentor ★★★
3.143 Beiträge

@syuk  schrieb:

In den AGB steht, dass man nicht auf fremde Rechnung handeln darf, ja. Ist es aber zu viel verlangt, dass die Bank den Kunden zunächst darauf hinweist und ggf. um eine Stellungnahme bittet?


Die Comdirect handelt 100% korrekt und im geschilderten Fall mindestens 150% „ kundenunfreundlich“.

 

Wenn ich nicht schon ein Konto bei der Sparkasse vor Ort hätte wäre das mein nächster Weg.

Die kennen meine Frau, mich und meine Kinder……

 

 

digitus
Legende
9.069 Beiträge

@syuk  schrieb:

Wenn beide Eltern empfangsberechtigt sind, kann man bei der Familienkasse eine Änderung des Zahlungsempfängers vornehmen. Leider kann man nicht beide Namen eintragen, was das Problem ebenfalls lösen würde.


Kindergeldempfänger:in ist der- bzw. diejenige, die den Antrag auf Kindergeld an erster Stelle unterschrieben hat. Punkt.

 

Warum @Ironmikes Frau im Kindergeldantrag nicht ihr (offenbar vorhandenes) Gehaltskonto angegeben hat, bleibt ihr Geheimnis.

 

Nachdem es Alleinerziehende, Eltern in Trennung pipapo gibt, beharrt da die Familienkasse nachvollziehbarerweise auf einer klaren Regelung.

 

Deswegen zum wiederholten Mal: Die Bank ist im Recht.

Das Kindergeld hat - wenn die Empfängerin die Partnerin ist - auf @Ironmikes Konto nichts zu suchen.

 

Und ebenso zum wiederholten Mal:

  1. Persönlichen Kontakt mit der Bank aufnehmen,
  2. den Sachverhalt schildern,
  3. sinnvollerweise zerknirscht den Irrtum einräumen und
  4. um Verzicht auf die Kündigung bitten.

 

Grüße,

Andreas

 

 

CurtisNewton
Legende
3.834 Beiträge

Natürlich ist die Bank im Recht, wenn man es aber 16 Jahre lang stillschweigend geduldet hat könnte man den Kunden ja auch mal auf sein Fehlverhalten hinweisen und ihm die Chance geben es zu ändern.

 

Dafür bräuchte man aber Personal dass sich um den Fall kümmert und das passt wohl nicht in die Gewinnerzielungsabsicht von Knof et.al. 

 

 

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"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo

syuk
Autor ★★
33 Beiträge

Man kann aber problemlos bei der Familienkasse einen Antrag auf Änderung stellen!

 

Dass die Bank formal im Recht ist, ist unbestritten. Es geht alleine um die Vorgehensweise. 

Floppy85
Mentor ★
1.055 Beiträge

Da kann man drüber streiten, aber warum sollte für eine Bank nicht das Gleiche gelten wie für Kunden, die ja immer (zumindest hier im Forum) seeeehr schnell dabei ist, die Ombudsmann-Karte zu spielen ? Die AGBs sind da eindeutig und wenn ich einen Vertrag eingehe, muss ich mir über alle Regeln und Konsequenzen im Klaren sein.

syuk
Autor ★★
33 Beiträge

Ja, für die Bank sollte das Gleiche gelten wie für Kunden: Wenn der Kunde ein Problem mit der Bank hat, geht er in der Regel zunächst auf die Bank zu. Ist das Ergebnis nicht zufriedenstellend muss man eventuell andere Maßnahmen ergreifen.

 

Man darf allerdings nicht vergessen, dass gemäß AGB sowohl der Kunde als auch die Bank jederzeit ohne die Angabe von Gründen kündigen darf. So gesehen ist die rechtliche Grundlage nur bedingt relevant, es geht also immer noch nur um eine (nicht) kundenfreundliche Vorgehensweise.

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @Ironmike,

 

wir bieten Konten ausschließlich auf eigene Rechnung an. Wenn wir eine Kontonutzung durch Dritte feststellen, kündigen wir aber trotzdem nicht sofort.

 

Wir weisen mit mehreren Schreiben darauf hin, dass die Kontonutzung durch Dritte nicht gestattet ist und geben darin eine ausreichende Frist an, zu der sichergestellt sein soll, dass die Kontonutzung durch Dritte nicht mehr stattfindet. Nur wenn das Konto nach dieser Frist nicht ausschließlich für die eigenen Bankgeschäfte genutzt wird, behalten wir uns eine Kündigung vor.

 

Beste Grüße

Jan-Ove

paej
Mentor ★★★
3.143 Beiträge

@SMT_Jan-Ove  schrieb:

 

Wir weisen mit mehreren Schreiben darauf hin, dass die Kontonutzung durch Dritte nicht gestattet ist und geben darin eine ausreichende Frist an, zu der sichergestellt sein soll, dass die Kontonutzung durch Dritte nicht mehr stattfindet. Nur wenn das Konto nach dieser Frist nicht ausschließlich für die eigenen Bankgeschäfte genutzt wird, behalten wir uns eine Kündigung vor.

Danke für die Erläuterung!

 

Das Vorgehen der Bank erscheint somit plausibel, angemessen und kundenfreundlich.

Der Eröffnungsbeitrag hatte einen etwas (irreführenden) negativen Tenor.

" Jetzt will mir CD kündigen, weil ich Geschäfte für Dritte tätige."

digitus
Legende
9.069 Beiträge

@paej  schrieb:

Das Vorgehen der Bank erscheint somit plausibel, angemessen und kundenfreundlich.



Könnte wieder das häufig auftretende Problem sein, dass Kundinnen und Kunden nicht bzw. nicht oft genug in ihre Postbox schauen ...

 

Grüße,

Andreas

Ironmike
Autor ★
3 Beiträge

Wo steht in den AGB, dass der Kindergeldbezug ( meine Frau hat den Antrag vor 16 Jahren unterschrieben) für unsere gemeinsamen Kinder auf mein Konto als Geschäft für Dritte  eingestuft wird? Auf den versprochenen Rückruf von CD warten wir seit einer Woche. 
Es geht mir um das Prinzip. CD sagt plötzlich nach den vielen Jahren, du machst was falsch, aber nicht warum. 
Ich bin echt enttäuscht.

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