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Handel für Dritte auf Girokonto
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am 10.09.2023 20:58
Ich verweise hier mal auf eine Antwort von SMT_Mario in einem ähnlichen Thema:
Hier werden explizit auch Zahlungseingänge genannt:
"Lastschrifteinzüge und Zahlungseingänge sind auch auf den Namen des Bevollmächtigten möglich."
JM2C
10.09.2023 21:20 - bearbeitet 10.09.2023 21:21
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10.09.2023 21:20 - bearbeitet 10.09.2023 21:21
Wie verhält sich das jetzt?
Laut dem von @Fondor verlinkten Thread sind gemäß der Aussage von @ehemaliger Nutzer Lastschriften und Zahlungseingänge auf den Namen eines Bevollmächtigten gestattet.
Gruß Crazyalex
An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!
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am 10.09.2023 21:23
@Fondor schrieb:Ich verweise hier mal auf eine Antwort von SMT_Mario in einem ähnlichen Thema:
"Lastschrifteinzüge und Zahlungseingänge sind auch auf den Namen des Bevollmächtigten möglich."
Das war natürlich eine klare Antwort von @ehemaliger Nutzer.
Allerdings war das vor einem Jahr.
Seitdem haben sich die AGB und sicherlich auch Rechtsvorschriften gändert.
Und an der Stellschraube Geldwäsche wird gefühlt ja ständig gedreht. 😞
Sicherlich kann Mario das morgen gleich aufklären.
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am 11.09.2023 14:44
Hallo zusammen,
ich habe das gerne noch einmal explizit erfragt.
Zahlungseingänge auf Namen Dritter - egal ob bevollmächtigt oder nicht - sind nicht zulässig. Werden Geldeingänge auf den Namen Dritter gebucht, wird das Konto nicht mehr im eigenen wirtschaftlichen Interesse genutzt.
Lastschriften können auch von Bevollmächtigten gezogen werden. Zum Beispiel wenn die Großeltern als Bevollmächtigte beim Wertpapiersparplan vom Junior das Geld von ihrem eigenen Konto einziehen lassen. Wenn die Großeltern aber das Abo für die Fernsehzeitschrift von einem fremden Konto einziehen lassen, auf dem sie nur bevollmächtigt sind, ist das auch nicht zulässig.
Beste Grüße
Jan-Ove
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am 11.09.2023 15:24
@SMT_Jan-Ove schrieb:Zahlungseingänge auf Namen Dritter - egal ob bevollmächtigt oder nicht - sind nicht zulässig.
Dann solltet ihr das in oben verlinktem Thread - auch wenn schon älter - noch richtigstellen. Sonst steht dort auf ewig eine Falschinformation, die von Suchmaschinen wieder zu Tage gefördert wird (wie hier bewiesen wurde).
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am 11.09.2023 15:24
@Ironmike schrieb:Wo steht in den AGB, dass der Kindergeldbezug ( meine Frau hat den Antrag vor 16 Jahren unterschrieben) für unsere gemeinsamen Kinder auf mein Konto als Geschäft für Dritte eingestuft wird? Auf den versprochenen Rückruf von CD warten wir seit einer Woche.
Es geht mir um das Prinzip. CD sagt plötzlich nach den vielen Jahren, du machst was falsch, aber nicht warum.
Ich bin echt enttäuscht.
Hast du schon in die Postbox geschaut, ob da vielleicht ein Schreiben ist, das du bisher übersehen hattest?
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am 11.09.2023 15:30
Es ist doch längst geklärt worden, was du falsch gemacht hast.
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am 11.09.2023 16:52
Anmerkung: Wer z.B. die Fernsehzeitschrift der Großeltern zahlt, geht die Bank nichts an. Wichtig für die Bank ist es also, dass der Name auf dem SEPA-Mandat dem Namen des Kontoinhabers entspricht. Dies hat aber nichts mit wirtschaftlichen Interessen zu tun, sondern damit, dass nur der Kontoinhaber das SEPA-Mandat erteilen darf.
@SMT_Jan-Ove schrieb:
Werden Geldeingänge auf den Namen Dritter gebucht, wird das Konto nicht mehr im eigenen wirtschaftlichen Interesse genutzt.
Hier fehlt m.E. das Wort möglicherweise, denn wie auch hier im Thread geschildert sind Zahlungseingänge auf Namen Dritter nicht automatisch Handeln auf fremde Rechnung. Dass die Comdirect das nicht möchte ist zwar legitim und völlig in Ordnung, steht aber auf einem anderen Blatt.

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