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Vorabpauschale

Joerg78
Mentor ★★★
3.151 Beiträge

Nachdem in den letzten Jahren der für die Berechnung der Vorabpauschale relevante Basiszinssatz negativ war, schaut das in diesem Jahr anders aus. Da immer wieder Fragen zur Vorabpauschale (Was ist das? Wie wirds berechnet? Was wird wann abgezogen?) auftauchen, möchte ich versuchen, nach bestem Wissen und Gewissen auf ein paar Punkte einzugehen.

Disclaimer: Dies ist keine Steuerberatung o.Ä., ich führe hier mein persönliches Verständnis der Vorabpauschale auf. Bei steuerlichen Fragen sollte immer der Steuerberater kontaktiert werden, in der Community können und dürfen wir keine Beratung zu Steuerthemen vornehmen!

 

Die Vorabpauschale wurde mit der Reform des Investmentsteuergesetz 2018 eingeführt; sie gilt für Investmentfonds und sollte die bis dahin geltende Ungleichheit der Besteuerung unterschiedlicher Fonds-Typen beseitigen, denn gerade bei ausländischen thesaurierenden Fonds gab es einen Steuerstundungseffekt.

Jetzt gilt für alle Fonds: Abhängig von der Wertsteigerung des Fonds, des Basiszinssatzes und ggf. Ausschüttungen wird eine Vorabpauschale ermittelt, die versteuert werden muss. Wie war berechnet wird, wird im schönsten Juristendeutsch in §18 InvStG "erklärt"; dort steht in Absatz 1 u.a. das hier:

 

Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen eines Investmentfonds innerhalb eines Kalenderjahres den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird ermittelt durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Investmentanteils zu Beginn des Kalenderjahres mit 70 Prozent des Basiszinses nach Absatz 4. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahres ergibt.

 

Schön, nicht?

Dröseln wir das mal auseinander, beginnend mit Satz 2, nämlich dem Basisertrag: Der berechnet sich aus dem Fondswert zu Beginn des Jahres (also jetzt 2023), multipliziert mit 70% des Basiszinses; der wurde für 2023 auf 2,55%, für 2024 auf 2,29% festgelegt.

 

Nehmen wir also mal einen nicht-ausschüttenden Fonds XY, der hat fiktiv zum 1.1.2023 einen Wert von 100€ gehabt.

Der Basisertrag pro Fondsanteil liegt dann bei 100 * 70% * 2,55% = 1,785€ (100 * 0,7 * 0,0255).

 

Am Jahresende kommt dann der Jahresendwert ins Spiel - daraus wird die Wertsteigerung berechnet und Satz 3 kommt ins Spiel: Ist die Wertsteigerung höher oder gleich dem Basisertrag (=> Rücknahmepreis eines Fondsanteils >= 101,785€), bleibt der Basisertrag unverändert; ist die Wertsteigerung geringer (Fondsanteil < 101,785), dann entspricht der Basisertrag dieser Wertsteigerung (bei einem Rücknahmepreis von 101€ am 31.12.2023 wäre der Wertzuwachs 1€ => Basisertrag = 1€).

 

Vereinfacht wird angenommen, dass innerhalb des Jahres keine Käufe oder Verkäufe stattgefunden haben - dann wird zum Jahresende der Basisertrag mit der Anzahl der gehaltenen Fondsanteile multipliziert: Das Ergebnis ist dann die persönliche Vorabpauschale, die dann versteuert werden muss (mehr dazu unten).

 

Bei einem ausschüttenden Fonds werden vom Basisertrag noch die Ausschüttungen (pro Anteil) abgezogen - und damit sind wir bei Satz 1 des o.g. Gesetzes: Sind die Ausschüttungen geringer als der Basisertrag, wird dennoch eine Vorabpauschale besteuert!

 

Zu beachten ist auch: Die Vorabpauschale kann nie negativ werden!

 

 

Hier mal 5 Berechnungen für 2023 ("gute Wertentwicklung" bzw. "schlechte Wertentwicklung" dient hier nur der Vergleichbarkeit!).

 

1. thesaurierender Fonds - gute Wertentwicklung

 

Jahresanfangswert je Anteil100€
Jahresendwert je Anteil102€
Wertzuwachs2€
Basisertrag1,785€ (100€ * 0,7 * 0,0255)
Vorabpauschale pro Anteil1,785€

 

 

2. thesaurierender Fonds - schlechte Wertentwicklung

 

Jahresanfangswert je Anteil100€
Jahresendwert je Anteil101€
Wertzuwachs1€
Basisertrag1,785€ (100€ * 0,7 * 0,0255)
Vorabpauschale pro Anteil
1€ (Wertzuwachs geringer als Basisertrag)

 

 

3. ausschüttender Fonds - gute Performance

 

Jahresanfangswert je Anteil100€
Jahresendwert je Anteil101€
Ausschüttung je Anteil2€
Wertzuwachs3€ (1€ aus Kursdifferenz zzgl. 2€ Ausschüttung)
Basisertrag1,785€ (100€ * 0,7 * 0,0255)
Vorabpauschale pro Anteil
0€ (Basisertrag abzgl. Ausschüttungen)

 

 

4. teil-ausschüttender Fonds - gute Performance

 

Jahresanfangswert je Anteil100€
Jahresendwert je Anteil102€
Ausschüttung je Anteil1€
Wertzuwachs3€ (2€ aus Kursdifferenz zzgl. 1€ Ausschüttung)
Basisertrag1,785€ (100€ * 0,7 * 0,0255)
Vorabpauschale pro Anteil
0,785€ (Basisertrag abzgl. Ausschüttungen)

 

5. ausschüttender Fonds - schlechte Performance

 

Jahresanfangswert je Anteil100€
Jahresendwert je Anteil100€
Ausschüttung je Anteil1€
Wertzuwachs

1€ (1€ aus Ausschüttung)

Basisertrag1,785€ (100€ * 0,7 * 0,0255)
Vorabpauschale pro Anteil
0€ (Wertzuwachs geringer als Basisertrag => 1€, abzgl. Ausschüttung = 0€)

 

 

 

Wie wird besteuert?

Es wird die Vorabpauschale (Berechnung s.o.) mit der Anzahl der gehaltenen Fondsanteile multipliziert und dann mit der Kapitalertagssteuer + Soli + ggf. Kirchensteuer besteuert. Je nach Fondsart greifen aber auch hier Teilfreistellungen (z.B. bei Aktienfonds 30%). Auch ein Freistellungsauftrag wird berücksichtigt. Es wird also nicht der Wert der Vorabpauschale an sich als "zu versteuernder Betrag" festgesetzt, sondern die Vorabpauschale selbst wird mit der Steuer belegt!

 

Wann wird besteuert?

Die Besteuerung erfolgt Anfang des folgenden Kalenderjahres, denn: Die Vorabpauschale für 2023 gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen. Somit greift die Besteuerung im Jahr 2024 (und eine Belastung des Sparerfreibetrages ebenfalls im Jahr 2024).

 

Wird mir die Vorabpauschale gutgeschrieben?

Nein, es handelt sich um eine vorgezogene Besteuerung, daher erfolgt der Zufluss der Vorabpauschale als "fiktiv".

 

Wie wird beim Verkauf besteuert?

Beim Verkauf eines Wertpapieres wird der Veräußerungsgewinn besteuert - abzüglich bereits festgesetzter Vorabpauschalen (ansonsten hätte man eine Doppelbesteuerung), siehe §19 Abs. 1 InvStG .

 

Ich habe einen Fondsanteil im Laufe des Jahres verkauft - wird dennoch eine Vorabpauschale erhoben?

Nein, zum Jahresende nicht mehr gehaltene Fondsanteile unterliegen keiner Vorabpauschale (die Besteuerung erfolgte ja bereits durch den Verkauf).

 

Ich habe im Laufe des Jahres Fondsanteile gekauft - wird wird hier die Vorabpauschale berechnet?

Die Vorabpauschale wird anteilig berechnet, und zwar ab dem Monatsersten, in dessen Monat entsprechende Anteile gekauft wurden (wurden Fondsanteile am 30.11. eingebucht, so werden dennoch volle 2 Monate berücksichtigt!); in die Berechnung fließt nichtsdestotrotz immer der Jahresanfangswert ein! Dies kann zur interessanten Konstellation führen, dass trotz Buchverlust eine Vorabpauschale einbehalten werden kann (Beispiel: Jahresanfangswert 100€, Jahresendwert 104€, Kaufkurs im November 106€).

 

Wie wird die Steuer eingezogen?

Normalerweise wird die Steuer vom Verrechnungskonto der depotführenden Bank eingezogen; reicht das Guthaben nicht aus, wird ein ggf. eingeräumter Dispositionskredit (Vorsicht: Überziehungszinsen!) ausgenutzt. Reicht auch das nicht aus (weil kein Dispo vorhanden oder bereits ausgeschöpft), wird die Steuer nicht einbehalten und das Finanzamt informiert.

 

Gibt es nicht auch einen Rechner, der mir die konkrete Höhe der zu bezahlenden Steuer berechnet?

Den gibt es, beispielsweise wurde bei Finanzfluss ein entsprechender Rechner programmiert (danke an @digitus für den Link!); dieser berücksichtigt (wie alle anderen von mir gefundenen Rechner) allerdings keine unterjährigen Zukäufe.

 

 

Ich hoffe, dass das Thema "Vorabpauschale" und dessen Besteuerung etwas klarer geworden ist.

 

Am Ende nochmals der Hinweis (man muss sich ja rechtlich absichern): Dies war keine Steuerberatung, nur mein persönliches, niedergeschriebenes Verständnis der entsprechenden Themenblocks.

 

 

 

213 ANTWORTEN

Crazyalex

Dem Geld nicht hiterherlaufen wollen: okay.

...aber trotzdem könnte man dem Kunden vor versuchter Abbungung ('ne Woche oder zwei vorher) ein Schroftstück in die Postbox stellen mit dem Betrag der auf ihn zukommt.

Das geht genauso automatisiert - und der Kunde wäre über die konkrete Höhe informiert.

 

Sorry - aber von meiner Bank erwarte ich da tatsächlich mehr. Insbesondere wenn sie sich den "Service" auch mit einem Mindestorderentgelt von rund 10€ bezahlen lässt.

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

ehemaliger Nutzer
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0 Beiträge

     

Storm
Mentor ★★
1.565 Beiträge

@Joerg78  schrieb:

@Storm  schrieb:

Dickes Lob an @Joerg78 .👍

 

Schön das es jemand gibt, der sich so für Steuern interessiert, ich finde das Thema in Deutschland meistens ätzend kompliziert, aber davon lebt natürlich eine ganze Branche.

 

 


Danke für das Lob - aber das Thema "Steuern" interessiert mich eigentlich ganz und gar nicht, nur dieses spezielle Thema wollte ich mal näher beleuchten 😄

 

Viele Grüße,

Jörg


Na gerade dann hast Du Dir das Lob besonders  verdient.

 

Andere haben Steuern als Beruf oder Hobby.😉


Die Börse reagiert gerade mal zu zehn Prozent auf Fakten. Alles andere ist Psychologie. — André Kostolany

GetBetter

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Ist es so wie von dir beschrieben, dass die Summe der theoretischen Ausschüttungen je Anteil verwendet und vom Basisertrag abgezogen wird (und wenn ja mit welchem Devisenkurs werden die einzelnen Ausschüttungen dann umgerechnet)? Oder werden nur die tatsächlich erhaltenen und versteuerten Ausschüttungen in der Berechnung berücksichtigt. Bei unterjährigen Käufen macht das schon einen Unterschied.


Natürlich ist es so wie von mir beschrieben 😉

 

Bei der persönlichen Berechnung der Vorabpauschale macht es daher ammeisten Sinn sich zunächst vom eigenen Depot zu lösen und nur auf die Fondsdaten zu schauen: Kurse am Jahresanfang und -ende sowie Ausschüttungen. Zum dabei anzusetzenden Wechselkurs kann ich Dir leider auch nichts Konkretes sagen, da die Abweichungen zwischen den Brokern hier aber ohnenhin unwesentlich sind, nutze ich schlicht die Werte die ariva de veröffentlicht.

 

Erst anschlißend kommt dann der Schritt in die eigene Umgebung, in dem man die Fonds-spezifische Vorabpauschale auf die eigenen Anteile anwendet. Dass dabei aufgrund der Zeitabhängigkeit Konstellationen für's Kuriositätenkabinett entstehen können, hatten wir schon ganz im Anfang dieses Threads besprochen. Das sind eben diese kleinen Logikbrüche, die durch eine vereinfachte Berechnungsmethode entstehen können.

 

Quelle für das Ganze: Eigene Kontrollrechnungen.

 

 

 


@frustrierter  schrieb:

ist dies bei euch auch so, dass nur ein Teil abgerechnet wurde

Ja.

 


@frustrierter  schrieb:

sie hat 57,6 Anteile LYX0AG und dies ergibt scheinbar 24,48€ Vorabpauschale, da NV kein Abzug, aber warum dann ein Ertrag im Topf?


Weil im Topf jegliche Gewinne (ein solcher ist die Vorabpauschale) und Verluste dokumentiert werden, nicht nur solche, die nach sämtlichen Verrechnungsschritte zu einem tatsächlichen Steuerabzug führen.

Diese Aussage gilt immer und hat nichts mit dem Sonderfall "Vorabpauschale" zu tun.

Silver_Wolf
Legende
5.271 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

Vollkommen richtig. Und genau weil das so ist, ist die einschränkende Annahme zwingend erforderlich.

 

In dem Fall muss man für die Berechnung nämlich zunächst die Anzahl der verkauften Anteile (V) subtrahieren. Da eine bedingungslose Subtraktion aber auch nicht korrekt wäre (das wäre sie nur falls X ≥ V ist), hätte man noch erwähnen müssen, dass auch V zeitgewichtete Anteile beinhalten kann.

 

Weil ich auf dieses ganze wenn/dann/aber um 1:00 Uhr nachts keine Lust mehr hatte, habe ich ersatzweise diese von Dir bemängelte Klausel hinzugefügt.


Keine Ahnung warum du es unnötig schwierig machst.

Der Bestand am Jahresanfang ist unwichtig.

Für die Pauschale ist nur der Bestand am Jahresende relevant.

Da muß man gar nichts subtrahieren.

 

GetBetter
Legende
8.088 Beiträge

@Silver_Wolf  schrieb:

Der Bestand am Jahresanfang ist unwichtig.

Für die Pauschale ist nur der Bestand am Jahresende relevant.


Da Du in steuerlichen Themen üblicherweise ganz fit bist verbuche ich Deine hartnäckigere Weigerung die Bedeutung des Jahresanfangsbestandes anzuerkennen mittlerweile als Trollerei.

 

Als letzter Versuch meinerseits hier aber noch ein maximal simplifiziertes Beispiel, anhand dessen hoffentlich jeder (Dich eingeschlossen) nachvollziehen kann, warum der Jahresendbestand nicht alleine entscheidend ist:

 

Szenario 1: Jahresendbestand: 100 Anteile, alle Anteile wurden bereits vor Beginn des Betrachtungsjahres gekauft.

Szenario 2: Jahresendbestand: 100 Anteile, alle Anteile wurden im Dezember des Betrachtungsjahres gekauft.

 

Obwohl ja angeblich (Zitat) "nur der Bestand am Jahresende relevant" ist (welcher in beiden Szenarien identisch ist), ist doch die Vorabpauschle in Szenarion 1 exakt das Zwölfache derer in Szenario 2.

 

Möglicherweilse hat das ja damit zu tun, dass es für die zeitliche Gewichtung eine Rolle spielt, für welchen Zeitraum sich ein Anteil im Depot befand, und dass der Anfangsstand infolgedessen mit 100% und spätere Käufe mit entsprechend reduzierten Faktoren die Rechnung eingehen.

 

Und jetzt bitte nicht wieder irgendwelche Nebelkerzen im Sinne von "was am Jahresende nciht mehr da ist wird gar nicht bewertet" oder "der Anfangsbestand hat keine Sonderrolle weil alles was im Januar gekauft wurde ebenfalls mit 100% eingeht" werfen. Das ist alles unbestritten und lange abgefrühstückt.

Silver_Wolf
Legende
5.271 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

@Silver_Wolf  schrieb:

Der Bestand am Jahresanfang ist unwichtig.

Für die Pauschale ist nur der Bestand am Jahresende relevant.


Da Du in steuerlichen Themen üblicherweise ganz fit bist verbuche ich Deine hartnäckigere Weigerung die Bedeutung des Jahresanfangsbestandes anzuerkennen mittlerweile als Trollerei.

 

Obwohl ja angeblich (Zitat) "nur der Bestand am Jahresende relevant" ist (welcher in beiden Szenarien identisch ist), ist doch die Vorabpauschle in Szenarion 1 exakt das Zwölfache derer in Szenario 2.

 

Und jetzt bitte nicht wieder irgendwelche Nebelkerzen im Sinne von "was am Jahresende nciht mehr da ist wird gar nicht bewertet" oder "der Anfangsbestand hat keine Sonderrolle weil alles was im Januar gekauft wurde ebenfalls mit 100% eingeht" werfen. Das ist alles unbestritten und lange abgefrühstückt.


Ich brauche keine Beispiele von dir da ich den Vorgang durchaus verstehe.  🙂

Ich sage nur wie es ist und wenn du das als Trollen empfindest ist das dein Problem.

 

Berwertet wird der Bestand am Jahresende.

Da geht natürlich die Haltedauer ein.

Wenn du einen alten Anteil verkaufst und im Dezember neu kaufst dann geht der natürlich nur mit 1/12 in die Berechnung ein.

Das ist doch nun bekannt und bedarf keiner weiteren Erklärung.

 

Der Bestand am Jahresanfang ist wie gesagt nicht relevant da er nicht in die Berechnung eingeht.

Ganz egal ob man da 100, 500 oder 1000 Anteile hat.

Wichtig ist nur was man in diesem Jahr kauft oder verkauft.

GetBetter
Legende
8.088 Beiträge

@Silver_Wolf  schrieb:

Wichtig ist nur was man in diesem Jahr kauft oder verkauft.


Und wann man das tut! Das Wann spielt eine Rolle (wobei "vor Jahresbeginn" auch eine Zeitangabe ist).

 

Da Du es nach eigener Aussage aber durchaus verstanden hast können wir das Thema an dieser Stelle vielleicht beenden.

Ich für meinen Teil tue das jedenfalls.

Silver_Wolf
Legende
5.271 Beiträge

Das ist eine gute Idee.

Ich möchte nicht auch noch diskutieren ob das Was das Wann impliziert.

ETFNewbie
Autor ★★★
63 Beiträge

@GetBettervielen Dank! Du hast mir sehr geholfen 🤗

 

Ich konnte jetzt die Berechnung von codi nachbauen.

 

Ich habe nur 3 kleine Anpassungen vorgenommen:

 

1 ) auf ariva.de unter Handelsplatz gibt es (aus welchem Grund auch immer) im Dropdown 2 Felder mit "Fondsgesellschaft".

Ich habe nicht das obere Feld, sondern jetzt das untere Feld "Fondsgesellschaft" verwendet -> Kurs zum 03.01.2023 = 99,3077 €

 

2 ) ich habe die tatsächlichen Ausschüttungen lt. Steuerermittlung von codi berücksichtigt (Ausschüttung in Dollar und Umrechnung mit dem angegebenen Kurs)

 

3 ) Runden auf 2 Nachkommastellen

 

So bin ich auf den Cent genau auf die Berechnung von codi gekommen 🤗