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Vorabpauschale

Joerg78
Mentor ★★★
2.746 Beiträge

Nachdem in den letzten Jahren der für die Berechnung der Vorabpauschale relevante Basiszinssatz negativ war, schaut das in diesem Jahr anders aus. Da immer wieder Fragen zur Vorabpauschale (Was ist das? Wie wirds berechnet? Was wird wann abgezogen?) auftauchen, möchte ich versuchen, nach bestem Wissen und Gewissen auf ein paar Punkte einzugehen.

Disclaimer: Dies ist keine Steuerberatung o.Ä., ich führe hier mein persönliches Verständnis der Vorabpauschale auf. Bei steuerlichen Fragen sollte immer der Steuerberater kontaktiert werden, in der Community können und dürfen wir keine Beratung zu Steuerthemen vornehmen!

 

Die Vorabpauschale wurde mit der Reform des Investmentsteuergesetz 2018 eingeführt; sie gilt für Investmentfonds und sollte die bis dahin geltende Ungleichheit der Besteuerung unterschiedlicher Fonds-Typen beseitigen, denn gerade bei ausländischen thesaurierenden Fonds gab es einen Steuerstundungseffekt.

Jetzt gilt für alle Fonds: Abhängig von der Wertsteigerung des Fonds, des Basiszinssatzes und ggf. Ausschüttungen wird eine Vorabpauschale ermittelt, die versteuert werden muss. Wie war berechnet wird, wird im schönsten Juristendeutsch in §18 InvStG "erklärt"; dort steht in Absatz 1 u.a. das hier:

 

Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen eines Investmentfonds innerhalb eines Kalenderjahres den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird ermittelt durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Investmentanteils zu Beginn des Kalenderjahres mit 70 Prozent des Basiszinses nach Absatz 4. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahres ergibt.

 

Schön, nicht?

Dröseln wir das mal auseinander, beginnend mit Satz 2, nämlich dem Basisertrag: Der berechnet sich aus dem Fondswert zu Beginn des Jahres (also jetzt 2023), multipliziert mit 70% des Basiszinses; der wurde für 2023 auf 2,55%, für 2024 auf 2,29% festgelegt.

 

Nehmen wir also mal einen nicht-ausschüttenden Fonds XY, der hat fiktiv zum 1.1.2023 einen Wert von 100€ gehabt.

Der Basisertrag pro Fondsanteil liegt dann bei 100 * 70% * 2,55% = 1,785€ (100 * 0,7 * 0,0255).

 

Am Jahresende kommt dann der Jahresendwert ins Spiel - daraus wird die Wertsteigerung berechnet und Satz 3 kommt ins Spiel: Ist die Wertsteigerung höher oder gleich dem Basisertrag (=> Rücknahmepreis eines Fondsanteils >= 101,785€), bleibt der Basisertrag unverändert; ist die Wertsteigerung geringer (Fondsanteil < 101,785), dann entspricht der Basisertrag dieser Wertsteigerung (bei einem Rücknahmepreis von 101€ am 31.12.2023 wäre der Wertzuwachs 1€ => Basisertrag = 1€).

 

Vereinfacht wird angenommen, dass innerhalb des Jahres keine Käufe oder Verkäufe stattgefunden haben - dann wird zum Jahresende der Basisertrag mit der Anzahl der gehaltenen Fondsanteile multipliziert: Das Ergebnis ist dann die persönliche Vorabpauschale, die dann versteuert werden muss (mehr dazu unten).

 

Bei einem ausschüttenden Fonds werden vom Basisertrag noch die Ausschüttungen (pro Anteil) abgezogen - und damit sind wir bei Satz 1 des o.g. Gesetzes: Sind die Ausschüttungen geringer als der Basisertrag, wird dennoch eine Vorabpauschale besteuert!

 

Zu beachten ist auch: Die Vorabpauschale kann nie negativ werden!

 

 

Hier mal 5 Berechnungen für 2023 ("gute Wertentwicklung" bzw. "schlechte Wertentwicklung" dient hier nur der Vergleichbarkeit!).

 

1. thesaurierender Fonds - gute Wertentwicklung

 

Jahresanfangswert je Anteil100€
Jahresendwert je Anteil102€
Wertzuwachs2€
Basisertrag1,785€ (100€ * 0,7 * 0,0255)
Vorabpauschale pro Anteil1,785€

 

 

2. thesaurierender Fonds - schlechte Wertentwicklung

 

Jahresanfangswert je Anteil100€
Jahresendwert je Anteil101€
Wertzuwachs1€
Basisertrag1,785€ (100€ * 0,7 * 0,0255)
Vorabpauschale pro Anteil
1€ (Wertzuwachs geringer als Basisertrag)

 

 

3. ausschüttender Fonds - gute Performance

 

Jahresanfangswert je Anteil100€
Jahresendwert je Anteil101€
Ausschüttung je Anteil2€
Wertzuwachs3€ (1€ aus Kursdifferenz zzgl. 2€ Ausschüttung)
Basisertrag1,785€ (100€ * 0,7 * 0,0255)
Vorabpauschale pro Anteil
0€ (Basisertrag abzgl. Ausschüttungen)

 

 

4. teil-ausschüttender Fonds - gute Performance

 

Jahresanfangswert je Anteil100€
Jahresendwert je Anteil102€
Ausschüttung je Anteil1€
Wertzuwachs3€ (2€ aus Kursdifferenz zzgl. 1€ Ausschüttung)
Basisertrag1,785€ (100€ * 0,7 * 0,0255)
Vorabpauschale pro Anteil
0,785€ (Basisertrag abzgl. Ausschüttungen)

 

5. ausschüttender Fonds - schlechte Performance

 

Jahresanfangswert je Anteil100€
Jahresendwert je Anteil100€
Ausschüttung je Anteil1€
Wertzuwachs

1€ (1€ aus Ausschüttung)

Basisertrag1,785€ (100€ * 0,7 * 0,0255)
Vorabpauschale pro Anteil
0€ (Wertzuwachs geringer als Basisertrag => 1€, abzgl. Ausschüttung = 0€)

 

 

 

Wie wird besteuert?

Es wird die Vorabpauschale (Berechnung s.o.) mit der Anzahl der gehaltenen Fondsanteile multipliziert und dann mit der Kapitalertagssteuer + Soli + ggf. Kirchensteuer besteuert. Je nach Fondsart greifen aber auch hier Teilfreistellungen (z.B. bei Aktienfonds 30%). Auch ein Freistellungsauftrag wird berücksichtigt. Es wird also nicht der Wert der Vorabpauschale an sich als "zu versteuernder Betrag" festgesetzt, sondern die Vorabpauschale selbst wird mit der Steuer belegt!

 

Wann wird besteuert?

Die Besteuerung erfolgt Anfang des folgenden Kalenderjahres, denn: Die Vorabpauschale für 2023 gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen. Somit greift die Besteuerung im Jahr 2024 (und eine Belastung des Sparerfreibetrages ebenfalls im Jahr 2024).

 

Wird mir die Vorabpauschale gutgeschrieben?

Nein, es handelt sich um eine vorgezogene Besteuerung, daher erfolgt der Zufluss der Vorabpauschale als "fiktiv".

 

Wie wird beim Verkauf besteuert?

Beim Verkauf eines Wertpapieres wird der Veräußerungsgewinn besteuert - abzüglich bereits festgesetzter Vorabpauschalen (ansonsten hätte man eine Doppelbesteuerung), siehe §19 Abs. 1 InvStG .

 

Ich habe einen Fondsanteil im Laufe des Jahres verkauft - wird dennoch eine Vorabpauschale erhoben?

Nein, zum Jahresende nicht mehr gehaltene Fondsanteile unterliegen keiner Vorabpauschale (die Besteuerung erfolgte ja bereits durch den Verkauf).

 

Ich habe im Laufe des Jahres Fondsanteile gekauft - wird wird hier die Vorabpauschale berechnet?

Die Vorabpauschale wird anteilig berechnet, und zwar ab dem Monatsersten, in dessen Monat entsprechende Anteile gekauft wurden (wurden Fondsanteile am 30.11. eingebucht, so werden dennoch volle 2 Monate berücksichtigt!); in die Berechnung fließt nichtsdestotrotz immer der Jahresanfangswert ein! Dies kann zur interessanten Konstellation führen, dass trotz Buchverlust eine Vorabpauschale einbehalten werden kann (Beispiel: Jahresanfangswert 100€, Jahresendwert 104€, Kaufkurs im November 106€).

 

Wie wird die Steuer eingezogen?

Normalerweise wird die Steuer vom Verrechnungskonto der depotführenden Bank eingezogen; reicht das Guthaben nicht aus, wird ein ggf. eingeräumter Dispositionskredit (Vorsicht: Überziehungszinsen!) ausgenutzt. Reicht auch das nicht aus (weil kein Dispo vorhanden oder bereits ausgeschöpft), wird die Steuer nicht einbehalten und das Finanzamt informiert.

 

Gibt es nicht auch einen Rechner, der mir die konkrete Höhe der zu bezahlenden Steuer berechnet?

Den gibt es, beispielsweise wurde bei Finanzfluss ein entsprechender Rechner programmiert (danke an @digitus für den Link!); dieser berücksichtigt (wie alle anderen von mir gefundenen Rechner) allerdings keine unterjährigen Zukäufe.

 

 

Ich hoffe, dass das Thema "Vorabpauschale" und dessen Besteuerung etwas klarer geworden ist.

 

Am Ende nochmals der Hinweis (man muss sich ja rechtlich absichern): Dies war keine Steuerberatung, nur mein persönliches, niedergeschriebenes Verständnis der entsprechenden Themenblocks.

 

 

 

196 ANTWORTEN

HaBe
Mentor ★
1.144 Beiträge

@ETFNewbie  schrieb:

Guten Abend,

 

ich habe auch eine Abrechnung für meinen A0F5UF (iShares Nasdaq 100 ausschüttend) ETF bekommen bzw. mein FSA wurde reduziert, obwohl ich gedacht habe, dass die Vorabpauschale nur thesaur. ETFs betrifft..

 

Wie kann ich die Berechnung nachvollziehen?

Ich brauche die Kurswerte am 01.01.2023 und 31.12.2023, wo finde ich diese? 😅

Ist bei Sparplänen etwas zu berücksichtigen?

 

VG


Wenn die Ausschüttungen niedriger ausfallen als die Vorabpauschale wird diese fällig. Historische Kurse findest Du z.B. bei onvista.de. Bei Sparplänen werden die Zugänge anteilig für die Monate ab dem Zugang gewertet.

GetBetter
Legende
7.318 Beiträge

@ETFNewbie  schrieb:

ich habe auch eine Abrechnung für meinen A0F5UF (iShares Nasdaq 100 ausschüttend) ETF bekommen bzw. mein FSA wurde reduziert, obwohl ich gedacht habe, dass die Vorabpauschale nur thesaur. ETFs betrifft..

 

Wie kann ich die Berechnung nachvollziehen?

Ich brauche die Kurswerte am 01.01.2023 und 31.12.2023, wo finde ich diese? 😅

Ist bei Sparplänen etwas zu berücksichtigen?


Hier steht der Rechenweg und hier die Datenquelle für die erforderlichen Zahlen.

Lars123
Experte ★★
295 Beiträge

@CurtisNewton  schrieb:

@solaman  schrieb:

Jetzt kann ich gerade nicht mehr folgen, hat zufällig jemand WKN A2PXG1 Warehouses De Pauw im Bestand?

Mir wurde dafür eine Vorabpauschale verrechnet, zwar in Höhe von 0€, die Wertentwicklung 2023 war ja auch negativ, aber das ist doch nach wie vor eine Aktie oder liege ich da falsch?


Soweit ich weiß werden REITS wie Fonds besteuert.

 


1.) ist das tatsächlich so? Warum bzw. wo steht das? Ist doch eigentlich unlogisch, da Vorabpauschale anzuwenden, angesichts der hohen Mindestausschüttungen auf den Gewinn.

2.) gilt das dann ggf. nur für europäische Reits? Ich hab hier ein paar Iron Mountain A14MS9 liegen, die sind ja nicht so schlecht gelaufen. Im Gegensatz zu meinem Vanguard FTSE AW ist bei mir für Iron Mountain bisher keine Abrechnung für eine Vorabpauschale eingetrudelt....

GetBetter
Legende
7.318 Beiträge

@Lars123  schrieb:

@CurtisNewton  schrieb:

Soweit ich weiß werden REITS wie Fonds besteuert.


1.) ist das tatsächlich so? Warum bzw. wo steht das? Ist doch eigentlich unlogisch, da Vorabpauschale anzuwenden, angesichts der hohen Mindestausschüttungen auf den Gewinn.

2.) gilt das dann ggf. nur für europäische Reits? Ich hab hier ein paar Iron Mountain A14MS9 liegen, die sind ja nicht so schlecht gelaufen. Im Gegensatz zu meinem Vanguard FTSE AW ist bei mir für Iron Mountain bisher keine Abrechnung für eine Vorabpauschale eingetrudelt....


Eigentlich werden REITs gerade nciht wie Foinds besteuert. Die Fonds-Besteuerung ist im InvStG geregelt, dort heißt es in § 1 Abs. 3 Nr. 5:

Keine Investmentfonds im Sinne dieses Gesetzes sind REIT-Aktiengesellschaften nach § 1 Absatz 1 des REIT-Gesetzes und andere REIT-Körperschaften, -Personenvereinigungen oder -Vermögensmassen nach § 19 Absatz 5 des REIT-Gesetzes.

 

Tatsächlich gibt es aber Aktien, die wie Fonds besteuert werden. BB Biotech ist ein anderes Beispiel.

Welche Kriteriienin EInzelnen dafür ausschlagenend sind entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.

ETFNewbie
Autor ★★
43 Beiträge

@GetBetter  danke für die Links!

 

Ich habe den Kurs zum 03.01.2023 genommen -> 99,9832€

Der Kurs zum Jahresende (29.12.2023) beträgt 148,1357 €, fließt aber nicht in die Berechnung ein, oder?

 

Mit dem Kurs zum Jahresanfang komme ich auf 1,78€ Basisertrag pro Anteil.

Die Anteile bis 31.12.2022 habe ich zu 100% berücksichtigt, die Anteile in habe ich mit einem Zeitfaktor multipliziert, je nach Sparplanausführung (zB. *1/12 für in Dezember gekaufte Anteile).

 

Also zusammengefasst:

Summe Anteile bis 31.12.2022 = X

Summe Anteile erworben in 2023 (mit Zeitfaktor) = Y

Basisertrag pro Anteil = 1,78€

Ausschüttungen gesamt 2023 = Z

 

Rechne ich jetzt Vorabpauschale = 1,78€ * (X+Y) - Z

 

oder muss ich zuerst die Ausschüttung pro Anteil (nicht nur in 2023 erworbene, sondern alle?) rechnen ( Z/(X+Y)) = Q

und dann Basisertrag (1,78€ - Q)*(X+Y)?

 

Ich hoffe das ist einigermaßen verständlich.

Danke! 😄

 

 

 

 

 

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.187 Beiträge

Der Basisertrag wird um die Ausschüttung reduziert. Falls das kleiner gleich Null ergibt entfällt die Pauschale.

Ansonsten wird dieser Betrag für den Gesamtbestand bis Ende Januar verwendet. Spätere Käufe mit 1/12 je angefangenem Monat.

Eigentlich gar nicht so schwierig.

Splitrunner
Autor ★★
31 Beiträge

Deine Rechnung oben zeigt, dass die Aussage "Der Gesetzgeber wollte mit der Vorabpauschale die Versteuerung von Fonds und ETFs vereinfachen." doch ein Treppenwitz ist!

(Anmerkung: Ich weiss, dass es hier genügend Forenteilnehmer gibt, für die die Berechnung kein Problem darstellt und alles ganz einfach und verständlich ist, für mich nicht!  Und im übrigen auch für Comdirect selbst nicht. Habe ich doch für eine Abbuchung der Vorabpauschale ein Tag später eine Stornobuchung bekommen. Dumm nur, dass die falsche Abbuchung von dem Verrechnugskonto erfolgt ist, während die Gutschrift aus dem Storno dann auf dem Girokonto erfolgt ist. )

 

Steuereinzug ohne Geldfluss ist schon vom Gefühl her falsch.

 

Sicherlich nur meine bescheidene Meinung und viele mögen das anders sehen, aber Gewinne aus Langzeitanlagen (z.B. Haltedauer über 5 Jahre) sollten sowieso für Privatanleger generell steuerfrei sein. 

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.187 Beiträge

Was mich eher nervt ist daß die Banken nicht zu Potte kommen.  😞

Consors, ING und DKB haben bisher nichts geliefert.

Wo ist das Problem so eine blöde Abrechnung zu erstellen? Die Daten sind doch alle bekannt.

Muß die Steuer nicht zum 01.02. abgeführt werden? Da wird es langsam mal Zeit.

 

Oder möchte man vielleicht absichtlich hier und da ein paar Überziehungszinsen generieren?

Ich bin ja auf die Valuta gespannt.

 

Selbst die sonst so träge HASPA hat es geschafft am 12.01. eine detailierte Abrechnung zu liefern.

GetBetter
Legende
7.318 Beiträge

@ETFNewbie 

Dein Rechenweg ist richtig, allerdings musst Du beim Abruf des Kurses bei ariva die Vereinigung Bereinigung der Ausschüttungen deaktivieren. Anstatt Deiner 99,9832 € kommt man dann auf einen Jahresanfangskurs von 100,3129 €.

 

Der Basisertrag liegt dann bei 100,3129 € x 2,55% x 0,7 = 1,7906 €.

Nach Abzug der 3 Ausschüttungen in 2023 (0,10036 € + 0,29254 € + 0,0762 € = 0,4691 €) ergibt sich damit eine Vorabpauschale pro Anteil von 1,7906 € - 0,4691 € = 1,3215 €.

 

Der Jahresendkurs würde nur eine Rolle spielen, falls er weniger als die Vorabpauschale über dem Jahresanfangskurs läge. Das ist hier nicht der Fall.

 

Die Gesamtvorabpauschale für 2023 ist dann die Multiplikation dieser Vorabpauschale pro Anteil mit der Anzahl der gehaltenen Anteile. Das hast Du korrekt beschrieben:

 


@ETFNewbie  schrieb:

Die Anteile bis 31.12.2022 habe ich zu 100% berücksichtigt, die Anteile in habe ich mit einem Zeitfaktor multipliziert, je nach Sparplanausführung (zB. *1/12 für in Dezember gekaufte Anteile).

 

Wir nehmen dabei an, dass keine zu Jahresbeginn gehaltenen oder während des Jahres gekauften Anteile vor Jahresende wieder verkauft wurden. Das dürfte aber die Regel sein.

 

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.187 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

@ETFNewbie 

Dein Rechenweg ist richtig, allerdings musst Du beim Abruf des Kurses bei ariva die Vereinigung der Ausschüttungen deaktivieren. Anstatt Deiner 99,9832 € kommt man dann auf einen Jahresanfangskurs von 100,3129 €.

 

Die Gesamtvorabpauschale für 2023 ist dann die Multiplikation dieser Vorabpauschale pro Anteil mit der Anzahl der gehaltenen Anteile. Das hast Du korrekt beschrieben:

 


@ETFNewbie  schrieb:

Die Anteile bis 31.12.2022 habe ich zu 100% berücksichtigt, die Anteile in habe ich mit einem Zeitfaktor multipliziert, je nach Sparplanausführung (zB. *1/12 für in Dezember gekaufte Anteile).

 

Wir nehmen dabei an, dass keine zu Jahresbeginn gehaltenen oder während des Jahres gekauften Anteile vor Jahresende wieder verkauft wurden. Das dürfte aber die Regel sein.

 


Diese Annahme ist unnötig, irrelevant und nur verwirrend.  🙂

Du kannst doch verkaufen was du willst. Stücke aus dem Vorjahr oder Stücke die erst im Dezember gekauft wurden.

Was für die Berechnung zählt ist der Bestahnd am Jahresende, also dem 31.12.2023.

Was vorher verkauft wurde ist weg und wurde besteuert.