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Vorabpauschale

Joerg78
Mentor ★★★
2.775 Beiträge

Nachdem in den letzten Jahren der für die Berechnung der Vorabpauschale relevante Basiszinssatz negativ war, schaut das in diesem Jahr anders aus. Da immer wieder Fragen zur Vorabpauschale (Was ist das? Wie wirds berechnet? Was wird wann abgezogen?) auftauchen, möchte ich versuchen, nach bestem Wissen und Gewissen auf ein paar Punkte einzugehen.

Disclaimer: Dies ist keine Steuerberatung o.Ä., ich führe hier mein persönliches Verständnis der Vorabpauschale auf. Bei steuerlichen Fragen sollte immer der Steuerberater kontaktiert werden, in der Community können und dürfen wir keine Beratung zu Steuerthemen vornehmen!

 

Die Vorabpauschale wurde mit der Reform des Investmentsteuergesetz 2018 eingeführt; sie gilt für Investmentfonds und sollte die bis dahin geltende Ungleichheit der Besteuerung unterschiedlicher Fonds-Typen beseitigen, denn gerade bei ausländischen thesaurierenden Fonds gab es einen Steuerstundungseffekt.

Jetzt gilt für alle Fonds: Abhängig von der Wertsteigerung des Fonds, des Basiszinssatzes und ggf. Ausschüttungen wird eine Vorabpauschale ermittelt, die versteuert werden muss. Wie war berechnet wird, wird im schönsten Juristendeutsch in §18 InvStG "erklärt"; dort steht in Absatz 1 u.a. das hier:

 

Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen eines Investmentfonds innerhalb eines Kalenderjahres den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird ermittelt durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Investmentanteils zu Beginn des Kalenderjahres mit 70 Prozent des Basiszinses nach Absatz 4. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahres ergibt.

 

Schön, nicht?

Dröseln wir das mal auseinander, beginnend mit Satz 2, nämlich dem Basisertrag: Der berechnet sich aus dem Fondswert zu Beginn des Jahres (also jetzt 2023), multipliziert mit 70% des Basiszinses; der wurde für 2023 auf 2,55%, für 2024 auf 2,29% festgelegt.

 

Nehmen wir also mal einen nicht-ausschüttenden Fonds XY, der hat fiktiv zum 1.1.2023 einen Wert von 100€ gehabt.

Der Basisertrag pro Fondsanteil liegt dann bei 100 * 70% * 2,55% = 1,785€ (100 * 0,7 * 0,0255).

 

Am Jahresende kommt dann der Jahresendwert ins Spiel - daraus wird die Wertsteigerung berechnet und Satz 3 kommt ins Spiel: Ist die Wertsteigerung höher oder gleich dem Basisertrag (=> Rücknahmepreis eines Fondsanteils >= 101,785€), bleibt der Basisertrag unverändert; ist die Wertsteigerung geringer (Fondsanteil < 101,785), dann entspricht der Basisertrag dieser Wertsteigerung (bei einem Rücknahmepreis von 101€ am 31.12.2023 wäre der Wertzuwachs 1€ => Basisertrag = 1€).

 

Vereinfacht wird angenommen, dass innerhalb des Jahres keine Käufe oder Verkäufe stattgefunden haben - dann wird zum Jahresende der Basisertrag mit der Anzahl der gehaltenen Fondsanteile multipliziert: Das Ergebnis ist dann die persönliche Vorabpauschale, die dann versteuert werden muss (mehr dazu unten).

 

Bei einem ausschüttenden Fonds werden vom Basisertrag noch die Ausschüttungen (pro Anteil) abgezogen - und damit sind wir bei Satz 1 des o.g. Gesetzes: Sind die Ausschüttungen geringer als der Basisertrag, wird dennoch eine Vorabpauschale besteuert!

 

Zu beachten ist auch: Die Vorabpauschale kann nie negativ werden!

 

 

Hier mal 5 Berechnungen für 2023 ("gute Wertentwicklung" bzw. "schlechte Wertentwicklung" dient hier nur der Vergleichbarkeit!).

 

1. thesaurierender Fonds - gute Wertentwicklung

 

Jahresanfangswert je Anteil100€
Jahresendwert je Anteil102€
Wertzuwachs2€
Basisertrag1,785€ (100€ * 0,7 * 0,0255)
Vorabpauschale pro Anteil1,785€

 

 

2. thesaurierender Fonds - schlechte Wertentwicklung

 

Jahresanfangswert je Anteil100€
Jahresendwert je Anteil101€
Wertzuwachs1€
Basisertrag1,785€ (100€ * 0,7 * 0,0255)
Vorabpauschale pro Anteil
1€ (Wertzuwachs geringer als Basisertrag)

 

 

3. ausschüttender Fonds - gute Performance

 

Jahresanfangswert je Anteil100€
Jahresendwert je Anteil101€
Ausschüttung je Anteil2€
Wertzuwachs3€ (1€ aus Kursdifferenz zzgl. 2€ Ausschüttung)
Basisertrag1,785€ (100€ * 0,7 * 0,0255)
Vorabpauschale pro Anteil
0€ (Basisertrag abzgl. Ausschüttungen)

 

 

4. teil-ausschüttender Fonds - gute Performance

 

Jahresanfangswert je Anteil100€
Jahresendwert je Anteil102€
Ausschüttung je Anteil1€
Wertzuwachs3€ (2€ aus Kursdifferenz zzgl. 1€ Ausschüttung)
Basisertrag1,785€ (100€ * 0,7 * 0,0255)
Vorabpauschale pro Anteil
0,785€ (Basisertrag abzgl. Ausschüttungen)

 

5. ausschüttender Fonds - schlechte Performance

 

Jahresanfangswert je Anteil100€
Jahresendwert je Anteil100€
Ausschüttung je Anteil1€
Wertzuwachs

1€ (1€ aus Ausschüttung)

Basisertrag1,785€ (100€ * 0,7 * 0,0255)
Vorabpauschale pro Anteil
0€ (Wertzuwachs geringer als Basisertrag => 1€, abzgl. Ausschüttung = 0€)

 

 

 

Wie wird besteuert?

Es wird die Vorabpauschale (Berechnung s.o.) mit der Anzahl der gehaltenen Fondsanteile multipliziert und dann mit der Kapitalertagssteuer + Soli + ggf. Kirchensteuer besteuert. Je nach Fondsart greifen aber auch hier Teilfreistellungen (z.B. bei Aktienfonds 30%). Auch ein Freistellungsauftrag wird berücksichtigt. Es wird also nicht der Wert der Vorabpauschale an sich als "zu versteuernder Betrag" festgesetzt, sondern die Vorabpauschale selbst wird mit der Steuer belegt!

 

Wann wird besteuert?

Die Besteuerung erfolgt Anfang des folgenden Kalenderjahres, denn: Die Vorabpauschale für 2023 gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen. Somit greift die Besteuerung im Jahr 2024 (und eine Belastung des Sparerfreibetrages ebenfalls im Jahr 2024).

 

Wird mir die Vorabpauschale gutgeschrieben?

Nein, es handelt sich um eine vorgezogene Besteuerung, daher erfolgt der Zufluss der Vorabpauschale als "fiktiv".

 

Wie wird beim Verkauf besteuert?

Beim Verkauf eines Wertpapieres wird der Veräußerungsgewinn besteuert - abzüglich bereits festgesetzter Vorabpauschalen (ansonsten hätte man eine Doppelbesteuerung), siehe §19 Abs. 1 InvStG .

 

Ich habe einen Fondsanteil im Laufe des Jahres verkauft - wird dennoch eine Vorabpauschale erhoben?

Nein, zum Jahresende nicht mehr gehaltene Fondsanteile unterliegen keiner Vorabpauschale (die Besteuerung erfolgte ja bereits durch den Verkauf).

 

Ich habe im Laufe des Jahres Fondsanteile gekauft - wird wird hier die Vorabpauschale berechnet?

Die Vorabpauschale wird anteilig berechnet, und zwar ab dem Monatsersten, in dessen Monat entsprechende Anteile gekauft wurden (wurden Fondsanteile am 30.11. eingebucht, so werden dennoch volle 2 Monate berücksichtigt!); in die Berechnung fließt nichtsdestotrotz immer der Jahresanfangswert ein! Dies kann zur interessanten Konstellation führen, dass trotz Buchverlust eine Vorabpauschale einbehalten werden kann (Beispiel: Jahresanfangswert 100€, Jahresendwert 104€, Kaufkurs im November 106€).

 

Wie wird die Steuer eingezogen?

Normalerweise wird die Steuer vom Verrechnungskonto der depotführenden Bank eingezogen; reicht das Guthaben nicht aus, wird ein ggf. eingeräumter Dispositionskredit (Vorsicht: Überziehungszinsen!) ausgenutzt. Reicht auch das nicht aus (weil kein Dispo vorhanden oder bereits ausgeschöpft), wird die Steuer nicht einbehalten und das Finanzamt informiert.

 

Gibt es nicht auch einen Rechner, der mir die konkrete Höhe der zu bezahlenden Steuer berechnet?

Den gibt es, beispielsweise wurde bei Finanzfluss ein entsprechender Rechner programmiert (danke an @digitus für den Link!); dieser berücksichtigt (wie alle anderen von mir gefundenen Rechner) allerdings keine unterjährigen Zukäufe.

 

 

Ich hoffe, dass das Thema "Vorabpauschale" und dessen Besteuerung etwas klarer geworden ist.

 

Am Ende nochmals der Hinweis (man muss sich ja rechtlich absichern): Dies war keine Steuerberatung, nur mein persönliches, niedergeschriebenes Verständnis der entsprechenden Themenblocks.

 

 

 

196 ANTWORTEN

HaBe
Mentor ★
1.146 Beiträge

Das Abrechnungs- und Datenverarbeitungsprozesse über Nacht laufen ist allerdings nichts ungewöhnliches...

Splitrunner
Autor ★★
31 Beiträge

Jo, nach 24 Uhr wäre schön, dann hätte man eine Chance auszugleichen.

 

Bzw wenn ein Tag vorher die Steuer verrechnet würde und erst ein Tag später dann die tatsächliche Buchung erfolgt.


Denke hier ist auch der Gesetzgeber gefordert. Eine Info über den einzuziehenden Betrag mindestens zwei Bankarbeitstage vor der Buchung zwingend dem Kunden bereitzustellen.

 

(Für eine kundenorientierte Bank wäre das selbstverständlich, aber in der Servicewüste Deutschland muss anscheinend alles per Gesetz geregelt werden).

 

 

Tarquin
Autor ★★★
49 Beiträge

Die Kollegen von Trade Republic weisen in der Abrechnung zur Vorabpauschale sogar ein Valutadatum 02.01.2024 aus, obwohl die Abrechnung erst am 15.01.2024 kam. Da finde ich das Handling von comdirect im Vergleich sogar ziemlich kundenfreundlich. 

Antonia
Mentor ★★★
2.656 Beiträge

@Splitrunner  schrieb:

Jo, nach 24 Uhr wäre schön, dann hätte man eine Chance auszugleichen.

 

.......


Denke hier ist auch der Gesetzgeber gefordert. Eine Info über den einzuziehenden Betrag mindestens zwei Bankarbeitstage vor der Buchung zwingend dem Kunden bereitzustellen.

.......


Was ist so schwer daran, seine Verrechnungskonten in Höhe des gut zu berechnenden Circabetrages im Plus zu halten??

 

Statt dessen willst du mit neuer Gesetzgebung gepampert werden?

 

Man kann sich das (Finanz)leben auch selber schwer machen.

Grüße von Antonia
____________________
Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau

HaBe
Mentor ★
1.146 Beiträge

@Splitrunner  schrieb:

 

(Für eine kundenorientierte Bank wäre das selbstverständlich, aber in der Servicewüste Deutschland muss anscheinend alles per Gesetz geregelt werden).

 

 


Für einen selbstverantwortlichen Anleger wäre es wohl kein Problem, ausreichend Geld auf das Verrechnungskonto zu legen. Es ist aber wohl typisch deutsch, dass jemand anders für das eigene Tun verantwortlich sein muss.

GetBetter
Legende
7.364 Beiträge

@Splitrunner  schrieb:

Denke hier ist auch der Gesetzgeber gefordert. Eine Info über den einzuziehenden Betrag mindestens zwei Bankarbeitstage vor der Buchung zwingend dem Kunden bereitzustellen.

 

(Für eine kundenorientierte Bank wäre das selbstverständlich, aber in der Servicewüste Deutschland muss anscheinend alles per Gesetz geregelt werden).


Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass die Vorabpauschale als fiktiver Gewinn am ersten Werktag des Kalenderjahres als zugeflossen gilt. Das war in diesem Jahr der 02.01.

 

Dass ein entsprechender Steuereinzug überhaupt erfolgt (so individuell nicht irgendwelche Verrechnungsmöglichkeiten greifen), ist alles andere als überraschend. Dass er erst einige Wochen nach Gewinnzufluss erfolgt ist mithin schon ein Bonus für den Anleger und bietet ausreichend Zeit sich entsprechend zu positionieren.

 

Der sofortige Ruf nach dem Gesetzgeber ist dagegen wieder falsch verstandener Verbraucherschutz. Hintergrund solcher Forderungen ist in den allermeisten Fällen nämlich nicht, den mündigen Verbraucher vor tatsächlichem Unbill zu schützen.

Die heutige Interpretation von Verbraucherschutz ist oftmals, dass der Staat dafür Sorge tragen möge, dass man trotz Passivität keine negativen Konsequenzen fürchten muss.

Lars123
Experte ★★
301 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

@Splitrunner  schrieb:

Denke hier ist auch der Gesetzgeber gefordert. Eine Info über den einzuziehenden Betrag mindestens zwei Bankarbeitstage vor der Buchung zwingend dem Kunden bereitzustellen.

 

(Für eine kundenorientierte Bank wäre das selbstverständlich, aber in der Servicewüste Deutschland muss anscheinend alles per Gesetz geregelt werden).


Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass die Vorabpauschale als fiktiver Gewinn am ersten Werktag des Kalenderjahres als zugeflossen gilt. Das war in diesem Jahr der 02.01.

 

Dass ein entsprechender Steuereinzug überhaupt erfolgt (so individuell nicht irgendwelche Verrechnungsmöglichkeiten greifen), ist alles andere als überraschend. Dass er erst einige Wochen nach Gewinnzufluss erfolgt ist mithin schon ein Bonus für den Anleger und bietet ausreichend Zeit sich entsprechend zu positionieren.

 

Der sofortige Ruf nach dem Gesetzgeber ist dagegen wieder falsch verstandener Verbraucherschutz. Hintergrund solcher Forderungen ist in den allermeisten Fällen nämlich nicht, den mündigen Verbraucher vor tatsächlichem Unbill zu schützen.

Die heutige Interpretation von Verbraucherschutz ist oftmals, dass der Staat dafür Sorge tragen möge, dass man trotz Passivität keine negativen Konsequenzen fürchten muss.


Wie würde mein Sohn jetzt sagen? "Weiß ich nich, Digga....!" 😉

 

Ich finde, dass zumindest am Tag des valutierten Geldabgangs auch die Meldung dazu da sein muss, wie viel denn genau abgeht. Egal, wer das Geld einzieht, der Staat, eine Bank, meine Versicherung oder sonst wer. Oft ist das ja eine Rechnung mit SEPA-Ankündigung oder so. 

Ich kann so ganz systematisch betrachtet nicht erkennen, warum das bei staatlich verordnetem Geldeinzug anders sein sollte, auch wenn man sich das ggf. mühselig auch selber ausrechnen kann.

 

Da ich nur auf comdirect fonds halte und dort auch der volle Freibetrag vorliegt, der zu Anfang des Jahres reicht für die Pauschale, betrifft mich das eh nicht. Aber trotzdem: WENN die comdirect natürlich einfach das Tagesgeldkonto abschaffen würde und statt dessen die Zinsen auf alle Sichteinlagen (Giro- und/oder Verrechnungskonto) gutschreiben würde, dann hätte ich auch entsprechend immer reichlich Deckung auf dem Giro und ohnehin keine Probleme. Gut, stimmt auch nicht, die besseren Mitbewerber auf dem Gebiet würden das auch schwierig machen. Aber das ist alles noch mal eine andere Baustelle....

solaman
Autor ★
7 Beiträge

Jetzt kann ich gerade nicht mehr folgen, hat zufällig jemand WKN A2PXG1 Warehouses De Pauw im Bestand?

Mir wurde dafür eine Vorabpauschale verrechnet, zwar in Höhe von 0€, die Wertentwicklung 2023 war ja auch negativ, aber das ist doch nach wie vor eine Aktie oder liege ich da falsch?

ETFNewbie
Autor ★★
43 Beiträge

Guten Abend,

 

ich habe auch eine Abrechnung für meinen A0F5UF (iShares Nasdaq 100 ausschüttend) ETF bekommen bzw. mein FSA wurde reduziert, obwohl ich gedacht habe, dass die Vorabpauschale nur thesaur. ETFs betrifft..

 

Wie kann ich die Berechnung nachvollziehen?

Ich brauche die Kurswerte am 01.01.2023 und 31.12.2023, wo finde ich diese? 😅

Ist bei Sparplänen etwas zu berücksichtigen?

 

VG

CurtisNewton
Mentor ★★★
2.948 Beiträge

@solaman  schrieb:

Jetzt kann ich gerade nicht mehr folgen, hat zufällig jemand WKN A2PXG1 Warehouses De Pauw im Bestand?

Mir wurde dafür eine Vorabpauschale verrechnet, zwar in Höhe von 0€, die Wertentwicklung 2023 war ja auch negativ, aber das ist doch nach wie vor eine Aktie oder liege ich da falsch?


Soweit ich weiß werden REITS wie Fonds besteuert.

 

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"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo