am 28.11.2023 11:33
Hallo!
Die Übernahme Vmware durch Broadcom ist ja jetzt eine knappe Woche alt.
Wann werden den die Depotpositionen getauscht, also wann werden meine Vmware-Aktien durch Broadcom-Aktien ersetzt?
Ist das bei euch schon passiert?
Viele Grüße
Peter
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 28.11.2023 13:28
Das ist ja jetzt erst ein paar Tage her: https://investors.broadcom.com/news-releases/news-release-details/broadcom-completes-acquisition-vmw...
Die Investor-Relations-Seite von Broadcom dürfte auch weiter eine gute Quelle für diesbezügliche Infos sein.
Grüße,
Andreas
am 01.12.2023 11:22
Hier wird von erfolgter Buchung des Barausgleichs berichtet: https://community.comdirect.de/t5/wertpapiere-anlage/vmware-umtausch-broadcom/m-p/292856/highlight/t...
am 08.12.2023 11:05
Guten Morgen in die Runde,
der Aktientausch und auch der Barausgleich haben vor einigen Tagen stattgefunden. Nun wundere ich mich allerdings, dass das Valutadatum für die Barabfindung der 24.11.23 ist (mit einem leider sehr schlechten USD/EUR-Devisenkurs von 1,0981), der Verkauf der Restposition des Bruchteils einer Broadcom-Aktie jedoch mit Valutadatum 7.12.23 stattgefunden hat, mit einem zu diesem Zeitpunkt ungünstigeren Broadcom-Kurs von ca. 848 EUR als zum 24.11.23, der damals noch bei über 900 EUR lag.
Wie lassen sich diese unterschiedlichen Valutadaten rechtfertigen?
Zusätzlich hat die comdirect Bank die Barabfindung in voller Höhe als Grundlage für die Ermittlung der Kapitalerstragsteuer angesetzt, was nicht der aktuellen Rechtslage entspricht. Denn die Rechtslage sieht vor, dass nur der Veräußerungsgewinn kapitalerstragsteuerpflichtig ist. Diesbezüglich habe ich schon eine E-Mail an comdirect geschickt. Antwort ausstehend.
Da ich bei einer anderen Bank in einem Depot ebenfalls Aktien von VMWare hatte, die im selben Verhältnis sowohl getauscht als auch abgefunden wurden, habe ich eine direkte Vergleichsmöglichkeit der steuerlichen Behandlung der Transaktion. In dem anderen Depot wurde nur der Veräußerungsgewinn des Barausgleichs wie oben beschrieben steuerlich berücksichtigt und dann mit dem Verlusttopf für Aktien verrechnet.
In dem anderen Depot wurde weiterhin ein für mich günstigerer USD/EUR Devisenkurs von 1,083441 berücksichtigt (ebenfalls Valuta 24.11.23), was mich zu der Frage treibt:
Wieso ist der Devisenkurs der comdirect Bank so schlecht im Vergleich zu dem anderen Devisenkurs?
Über Antworten auf meine Fragen wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
am 08.12.2023 14:12
@Philipps: Nachdem hier im Forum praktisch ausschließlich Kundinnen und Kunden der comdirect (so wie du) unterwegs sind, wird dir zu Fragen der Valutadaten für diese Kapitalmaßnahme hier (vermutlich) keine:r antworten können.
Vielleicht kann das @SMTcomdirect in der Fachabteilung nachfragen?!?
Grüße,
Andreas
am 08.12.2023 16:08
@Philipps schrieb:Guten Morgen in die Runde,
der Aktientausch und auch der Barausgleich haben vor einigen Tagen stattgefunden. Nun wundere ich mich allerdings, dass das Valutadatum für die Barabfindung der 24.11.23 ist (mit einem leider sehr schlechten USD/EUR-Devisenkurs von 1,0981), der Verkauf der Restposition des Bruchteils einer Broadcom-Aktie jedoch mit Valutadatum 7.12.23 stattgefunden hat, mit einem zu diesem Zeitpunkt ungünstigeren Broadcom-Kurs von ca. 848 EUR als zum 24.11.23, der damals noch bei über 900 EUR lag.
Wie lassen sich diese unterschiedlichen Valutadaten rechtfertigen?
Zusätzlich hat die comdirect Bank die Barabfindung in voller Höhe als Grundlage für die Ermittlung der Kapitalerstragsteuer angesetzt, was nicht der aktuellen Rechtslage entspricht. Denn die Rechtslage sieht vor, dass nur der Veräußerungsgewinn kapitalerstragsteuerpflichtig ist. Diesbezüglich habe ich schon eine E-Mail an comdirect geschickt. Antwort ausstehend.
Bruchstücke werden nicht geliefert und können daher auch nicht sofort verkauft werden.
Das macht die Bank dann irgend wann wenn sie die Aufteilung auf die Reihe bekommen hat.
Der Devisenkurs kommt von der Commerzbank und ist kaum nachvollziehbar.
Zu den Steuern kann man nichts sagen ohne deine Anschaffungsdaten zu kennen und zu wissen wie diese aufgeteilt wurden.
Das kann bei verschiedenen Banken durchaus unterschiedlich sein.
Die ursprüngliche Einstufung als Dividende war jedenfalls falsch und wurde berichtigt.
Kann sein daß hier das Storno noch kommt.
am 15.12.2023 06:43
Hallo @Silver_Wolf
Vielen Dank noch für die Antwort auf meine vorherige Frage.
Die Comdirect hat mir nun folgende Nachricht ins Postfach gestellt, dass ich ein FORM FOR CERTIFICATION OF TREATMENT OF MERGER PAYMENT auffüllen muss um Quellensteuer zu vermeiden:
bitte beachten Sie die nachfolgende wichtige Mitteilung! Sie erfordert Ihr Tätigwerden! Wenn Sie nicht tätig werden, droht Ihnen ein erheblicher steuerlicher Nachteil! Die VMware Inc. hat per 22.11.2023 mit der Broadcom Inc. fusioniert. Diese Maßnahme führte zu einem Umtausch: Für Ihre Aktien an der VMware Inc. (WKN A0MYC8) haben Sie als Gegenleistung im Verhältnis 1 zu 0,13127767 Aktien der Broadcom Inc. (WKN A2JG9Z) zuzüglich USD 68,2656033 in bar erhalten. Die darauf bezogene Umbuchungsnachricht haben wir Ihnen bereits zugeschickt. Von unserer Depotbank wurden wir jetzt über folgende steuerliche Besonderheit informiert: Steuerpflicht: Nach US-amerikanischem Steuerrecht ist die Barkomponente steuerbar und -wenn nicht bestimmte Ausnahmen vorliegen- als "Dividende" zu versteuern. Das bedeutet: Bei einer Ausschüttung von USD 68,2656033 je Aktie der VMware Inc. entsteht darauf eine von Ihnen zu tragende Quellensteuer in Höhe von 30%, also USD 20,47968099 je Aktie der VMware Inc. Da diese Ihrem Konto bislang nicht belastet wurde, kommt es ohne Ihr Tätigwerden zu einer Nachbelastung Ihres Kontos. Ausnahme von der Steuerpflicht: Die Quellensteuer entfällt bzw. wird erstattet, wenn der Tausch bzw. die Gegenleistung in bar für die Aktien der VMware Inc. nicht als "Dividende", sondern als -nach US-Recht quellensteuerfreier- Veräußerungsvorgang zu behandeln ist. Um das zu erreichen, muss jeder betroffene Inhaber ("beneficial owner") eine Erklärung ("FORM FOR CERTIFICATION OF TREATMENT OF MERGER PAYMENT") abgeben. Wir gehen für unsere Kunden davon aus, dass im Regelfall und deshalb auch in Ihrem Fall keine Quellensteuer anfällt bzw. diese erstattet wird. Dazu ist aber erforderlich, dass Sie den Vordruck "FORM FOR CERTIFICATION OF TREATMENT OF MERGER PAYMENT" vollständig ausfüllen, unterschreiben und bis zum 08.01.2024 an Ihre Filiale zurückschicken. Das Formular "FORM FOR CERTIFICATION OF TREATMENT OF MERGER PAYMENT" erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Filiale. Mit freundlichen Grüßen Ihre comdirect
Wird dadurch denn sichergestellt, dass die Auszahlung der Barabfindung auch nach deutschem Recht nicht als Dividende anerkannt wird, sondern als Tausch gegen die Gewährung eines Mischentgelts, sodass in Folge nicht die gesamte Barabfindung sondern lediglich der Veräußerungsgewinn versteuert werden muss und wird dies dann auch im Anschluss von der Comdirect Bank so in der steuerlichen Behandlung korrigiert?
Können Sie mir bitte dieses Dokument zur Verfügung stellen und meine darauf aufbauende Frage beantworten?
Vielen Dank & liebe Grüße
am 15.12.2023 12:07
Hallo zusammen!
Zusätzlich zu dem Schreiben habe ich eine Kapitalmassnahme:
Welche Bedeutung hat das?
Kann das jemand erklären?
Vielen Dank im Vorraus
Peter
am 17.12.2023 12:29
Das auszufüllende Formular 302 wurde ja leider nicht mitgeschickt.
Müsste das hier sein, oder? https://www.rbcdirectinvesting.com/pdf/Section%20302%20-%20Certification%20of%20Treatment%20of%20Mer...
Und weiß jemand, was man da z.B. unter (W) und (X) eintragen muss? Dann nach Quickborn schicken?
am 17.12.2023 16:58
Hallo @madn
das müsste das Dokument sein. Eine Ausfüllhilfe findest Du in dem folgenden Forum.
Dort ist ein Link zur Ing Diba und ein Kommentar im Forum beschreibt ebenfalls wie das Dokument auszufüllen ist.
Ich warte allerdings noch auf die Antwort der Comdirect auf meine Fragen. Für mich sind die steuerlichen Folgen in Deutschland überhaupt nicht klar. Meine Barabfindung brachte ca 56k€ und darauf wurden komplett Kapitalertragsteuern in Höhe von fast 15k€ einbehalten. Das ist für mich nicht verständlich, da ich mit Rechtsquellen belegt habe, dass diese Barabfindung von der dt. Finanzverwaltung nicht als Dividende angesehen wird sondern als Tausch gegen die Gewährung eines Mischentgelts und somit nur der Veräußerungsgewinn zu versteuern ist und dieser dann mit dem Verlusttopf Aktien verrechnet wird. Dazu empfehle ich mal die folgenden Links durchzulesen:
https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202210151/ https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Abgeltungsteuer/2023-07-11-einzelfragen-zur-abgeltungsteuer.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Einfach ein Dokument in die Postbox zu stellen mit dem lapidaren Hinweis man sollte das Ausfüllen um keine Quellensteuer nach US Recht zu bezahlen und dann nicht mal sag entsprechende Dokument beizufügen, finde ich etwas sehr schwach. Zumal bisher niemand auf meine eigentliche Fragen eingegangen ist.
Vielleicht könnten sich einer der Kollegen der Comdirect, @SMT_Erik @ehemaliger Nutzer @SMT_Chris
meine Fragen mal genauer anschauen.
Ich erwarte keine steuerliche Beratung, sondern lediglich Aufklärung, wieso die Comdirect so vorgeht wie sie vorgeht.
Da ich dieselben Aktien auch bei der OnVista im Depot hatte und hier die steuerliche Auslegung des BFH automatisch berücksichtigt wurde, frage ich mich, wieso die Comdirect anders handelt.
Viele Grüße