am 21.03.2019 11:54 - zuletzt bearbeitet am 25.07.2019 14:57 von ehemaliger Nutzer
am 21.03.2019 11:54 - zuletzt bearbeitet am 25.07.2019 14:57 von ehemaliger Nutzer
+++Update 26.03.2019+++
Nachfolgend findet ihr Links zu hilfreichen Kommentaren innerhalb dieses Threads. Einfach auf die jeweilige Frage klicken und schon landet ihr auf der entsprechenden Antwort. Die Liste werden wir bei Bedarf laufend ergänzen.
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Liebe Community,
die Abschaltung des iTAN-Verfahrens gemäß der EU-Zahlungsdiensterichtline (Payment Service Directive 2; kurz: PSD2) ist seit geraumer Zeit in aller Munde und auch in der Community gab es bereits dazu den einen oder anderen Thread. Das haben wir zum Anlass genommen, um auf die Abschaltung des iTAN-Verfahrens detailliert einzugehen.
Unterschiede zwischen photoTAN und iTAN und warum das photoTAN sicherer ist.
Anders als beim iTAN-Verfahren werden beim photoTAN-Verfahren TANs dynamisch generiert und sind nur transaktionsgebunden gültig. Eine genutzte TAN, wird nach dem Vorgang automatisch in der photoTAN-App oder im Lesegerät gelöscht.
Warum soll ich schon jetzt das photoTAN-Verfahren aktivieren, obwohl PSD 2 das iTAN-Verfahren noch bis September 2019 erlaubt?
Wir möchten sicherstellen, dass die Umstellung auf das photoTAN-Verfahren für unsere Kunden so reibungslos wie möglich verläuft. Wir haben uns deshalb dazu entschieden, unsere Kunden gestaffelt in Gruppen über die bevorstehende Abschaltung zu informieren und entsprechend die Abschaltung vorzunehmen. Alle unsere Kunden haben somit genügend Zeit, sich über die Neuerungen zu informieren und zur photoTAN zu wechseln.
Wie lange kann ich nach der Aktivierung des photoTAN-Verfahrens noch meine iTAN-Liste nutzen?
Sobald das photoTAN-Verfahren aktiviert wurde, verliert die iTAN-Liste ihre Gültigkeit.
Was passiert, wenn ich weiter das iTAN-Verfahren nutzen und nicht zum photoTAN-Verfahren wechseln möchte?
Wenn nicht zum photoTAN- oder mobileTAN-Verfahren gewechselt wird, können nach Ablauf der Frist beim Online-Banking keine Aufträge mehr erteilt werden. Wir empfehlen daher dringend, den Wechsel spätestens dann vorzunehmen, wenn wir über den jeweiligen Umstellungstermin informieren.
Auf welchen Geräten kann ich die comdirect photoTAN-App installieren?
Die photoTAN-App ist für Geräte mit den Betriebssystemen Android, iOS (Apple) und Windows verfügbar. Erhältlich sind die Apps in den offiziellen App-Stores und den Windows Phone Store.
Kann ich die photoTAN auch beim Mobile Banking mit meinem Smartphone nutzen?
Selbstverständlich! Hierbei handelt es sich um eine sogenannte App2App‐Lösung, die besonders schnell und praktisch ist. Voraussetzung ist, dass entweder die neue comdirect App, die trading App oder Mobox – die App zum JuniorGiro – auf dem entsprechenden Smartphone installiert ist. Diese verbindet sich dann automatisch mit der photoTAN‐App, und das Scannen der Grafik entfällt.
Was kann ich tun, wenn ich kein Smartphone besitze?
Selbstverständlich kann auch ohne ein mobiles Endgerät das photoTAN-Verfahren genutzt werden. In diesem Fall muss ein Lesegerät genutzt werden, das sich unsere Kunden für einmalig 34,90 Euro auf dem Postweg zuschicken lassen können.
Was muss ich beachten, wenn ich das Smartphone wechsle?
In diesem Fall gibt es mehrere Möglichkeiten:
Mit dem bisherigen aktivierten Smartphone
Mit dem Aktivierungsbrief
Mit der Wiederherstellungsnummer (ab April 2019)
Ab April wird es eine Wiederherstellungsnummer geben, die der Kunde via SMS erhält, um photoTAN auf seinem Smartphone zu aktivieren.
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 31.03.2019 21:12
@baha schrieb:Was hier in der Zwischenzeit gelaufen ist, ist einfach nur unfassbar! Es geht hier nur um ein TAN-Verfahren, nicht um den bevorstehenden Weltuntergang 🙄
Nun, das sagt sich so einfach.
Die Johannes-Offenbarung sagt: (Hervorhebung von mir)
Und es wurde ihm gegeben, dem Bilde des Tieres (= Teufel)Odem zu geben, auf daß das Bild des Tieres auch redete und bewirkte, daß alle getötet wurden, die das Bild des Tieres nicht anbeteten. Und es bringt alle dahin, die Kleinen und die Großen, und die Reichen und die Armen, und die Freien und die Knechte, daß sie ein Malzeichen annehmen an ihre rechte Hand ( Smartphone oder Lesegerät) oder an ihre Stirn (Google Glas o.ä.); und daß niemand (Wertpapiere) kaufen oder verkaufen kann, als nur der, welcher das Malzeichen hat, den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens. Hier ist die Weisheit.
Das Problem an diesen Schriften ist natürlich, daß man immer erst zu spät erkennt, daß die Vorhersage eingetreten ist.
01.04.2019 03:51 - bearbeitet 01.04.2019 03:52
@baha schrieb:[...]
Jetzt war ich eine Woche im Urlaub und habe hier nicht reingeschaut. Was hier in der Zwischenzeit gelaufen ist, ist einfach nur unfassbar! Es geht hier nur um ein TAN-Verfahren, nicht um den bevorstehenden Weltuntergang 🙄
Bei allem Respekt: Der einzige Unterschied im Forum zu vorletzter Woche war der, dass du nicht anwesend warst.
Ich hoffe, du hast dich gut erholt und bist ausgeglichen und entspannt. ![]()
hx.
am 01.04.2019 09:06
Über die Änderung des Preis-/Leistungsverzeichnisses zum 18.03.2019 wurden die Kunden am 14.01.2019 informiert. Hier wurde also eine Frist von 2 Monaten eingeräumt.
Für den "iTAN-Rauswurf" wird nur 1 Monat Frist gewährt, obwohl hier der Kunde evtl. Investitionsentscheidungen treffen muss (Kauf Lesegerät oder Einfach-Handy oder Smartphone).
Deshalb meine Frage: Aus welchen objektiven Gründen wird der "iTAN-Rauswurf" mit nur 1 Monat Frist zum 23.04.2019 "durchgeprügelt", obwohl das Gesetz erst im September 2019 greift?
Falls die Frage bis zum 05.04.2019 nicht beantwortet wird, erhält die BaFin eine entsprechende Beschwerde. Mit besten Grüßen
am 01.04.2019 09:24
@Alpaka schrieb:Über die Änderung des Preis-/Leistungsverzeichnisses zum 18.03.2019 wurden die Kunden am 14.01.2019 informiert. Hier wurde also eine Frist von 2 Monaten eingeräumt.
Für den "iTAN-Rauswurf" wird nur 1 Monat Frist gewährt, obwohl hier der Kunde evtl. Investitionsentscheidungen treffen muss (Kauf Lesegerät oder Einfach-Handy oder Smartphone).
Deshalb meine Frage: Aus welchen objektiven Gründen wird der "iTAN-Rauswurf" mit nur 1 Monat Frist zum 23.04.2019 "durchgeprügelt", obwohl das Gesetz erst im September 2019 greift?
Falls die Frage bis zum 05.04.2019 nicht beantwortet wird, erhält die BaFin eine entsprechende Beschwerde. Mit besten Grüßen
Oh Gott
...die Comdi wird schon ganz zittrig !
...Wein doch
...oder geh zu Netto ![]()
31°
am 01.04.2019 09:43
Einen wunderschönen guten Morgen @Alpaka,
die objektiven Gründe kannst du in unseren FAQ nachlesen, die du unter anderem zu Beginn dieses Threads findest.
Viele Grüße
Christoph
am 01.04.2019 10:06
@SMT_Chris schrieb:Einen wunderschönen guten Morgen @Alpaka,
die objektiven Gründe kannst du in unseren FAQ nachlesen, die du unter anderem zu Beginn dieses Threads findest.
Viele Grüße
Christoph
Guten Morgen,
Sie meinen wahrscheinlich folgenden Hinweis:
Warum soll ich schon jetzt das photoTAN-Verfahren aktivieren, obwohl PSD 2 das iTAN-Verfahren noch bis September 2019 erlaubt?
Wir möchten sicherstellen, dass die Umstellung auf das photoTAN-Verfahren für unsere Kunden so reibungslos wie möglich verläuft. Wir haben uns deshalb dazu entschieden, unsere Kunden gestaffelt in Gruppen über die bevorstehende Abschaltung zu informieren und entsprechend die Abschaltung vorzunehmen. Alle unsere Kunden haben somit genügend Zeit, sich über die Neuerungen zu informieren und zur photoTAN zu wechseln.
Aus diesem Hinweis folgt eben nicht, dass eine Frist von nur 1 Monat "reibungsloser" ist als 2-3 Monate. Man kann auch mit 2-3 Monaten Frist die Kunden "gestaffelt" informieren. Beispiel:
Kundengruppe A: Information am 01.04.2019 mit Frist 30.06.2019
Kundengruppe B: Information am 01.05.2019 mit Frist 31.07.2019
Kundengruppe C: Information am 01.06.2019 mit Frist 31.08.2019
Mit besten Grüßen
am 01.04.2019 10:53
@Alpaka schrieb:
Falls die Frage bis zum 05.04.2019 nicht beantwortet wird, erhält die BaFin eine entsprechende Beschwerde. Mit besten Grüßen
Also wenn die Codi nicht bis 11:59 reagiert und mir mein Frühstück bringt, schick ich eine Beschwerde an die BaFin...
@SMT_Chris, Kaffee bitte schwarz
am 01.04.2019 11:00
@TC_Hessen schrieb:
@Alpaka schrieb:
Falls die Frage bis zum 05.04.2019 nicht beantwortet wird, erhält die BaFin eine entsprechende Beschwerde. Mit besten Grüßen
Also wenn die Codi nicht bis 11:59 reagiert und mir mein Frühstück bringt, schick ich eine Beschwerde an die BaFin...
Die BaFin ist die falsche Adresse. Du kannst bist zum 29. Mai schriftlich Beschwerde einlegen, entweder persönlich oder per Brief. In Kürze erhältst du von deinem Wahlamt die notwendigen Unterlagen.
am 01.04.2019 11:04
Die letzten beide Beiträge
...heeeeeeeeeeeeerrlich
Süper Jeil
wie das Wetter
??°
h
am 01.04.2019 16:54
@ZasterKnaste schrieb:
"... Ich habe eben ein ChipTAN Lesegerät, warum sollte das nicht als dritte Alternative möglich sein - die Kreissparkassen könnens ja auch. ...".
So sieht's aus. Als ich vor nunmehr knapp zwei Jahren bei der DKB ein Konto eröffnete, wollten die gleich die Hälfte der Unkosten für zwei optische TAN-Generatoren von REINER SCT übernehmen, da meine Frau ebenfalls im Begriff war, ein REINER-Gerät zu erwerben (sie war bereits DKB-Kundin); nach erfreulichem und vor allem wirklich nettem Austausch einigten wir uns damals mit der DKB dahingehend, dass wir uns auf dem freien Markt selbst passende Geräte kaufen (die DKB hat eine zeimlich lange Liste passender freier/nicht-proprietärer (!) und erlaubter opt. TAN-Generatoren - also gerade eben nicht so, wie comdirect, die nur ihre ureigenen Sonderheiten freigeben und durchzudrücken versuchen), von diesen Kosten würde die DKB dann die Hälfte zahlen, maximal bis EUR 25,00.
Via einer Aktion beim REINER-Onlineshop habe ich für beide REINER-Geräte schlussendlich nur EUR 29,00 bezahlt, weshalb ich auf die mir angebotene Kostenübernahme durch die DKB verzichtete. Mir ging es nicht um's Geld, schon gar nicht bei dieser Summe. Das (nette) Entgegenkommen der DKB gegenüber einem Neukunden war für mich mehr als ausreichend.
Warum schreibe ich das hier ausführlich?
Weil ich deutlich machen will, wie man es auch (kundenfreundlich) machen kann.
Wenn also die comdirect im krassen Gegensatz zur Vorgehensweise z. B. zur DKB hier pro Lesegerät roundabout EUR 40 aufruft, obschon sie es war, die hier mit der Brechstange ihre mehr als hinterfragenswürdige Version einer Mehrfach-Authentisierung ihren Kunden auf's Auge drücken will ... dann fühle ich mich als Kunde schlechterdings erpresst und hab eigentlich ehrlich gesagt keine Lust, noch länger Kunde zu sein.
Kommt mir irgendwie sattsam bekannt vor - von meinen (einstigen ...sehr langjährigen) Deutsche Bank-Kundenzeiten. Die DB war auch überraschend oft - ich sag' mal - "reibach-orientiert" und aus Kundensicht nicht unbedingt primär kundenorientiert (aber da war die DB auch noch kein Übernahmekandidat ;-)).
Die Kunden regelrecht zu zwingen, comdirect-Hardware zu kaufen zu einem Preis, der sicher mehr als zigfach über dem EK-Preis für Großabnehmer liegt, ist schon sehr frech ...
Und nein, die hoch hinterfragenswürdige supper-dupper-comdirect-photoTAN-App kommt mir aus vielen Gründen nicht auf's Smartphone; der Kunde ist halt so, aus comdirect-Sicht wahrscheinlich nicht grade zahnlos und super-pflegeleicht aber, siehe oben, der Kunde ist König und es geht eben auch anders - nicht nur bei der DKB!
Mir geht es hier nicht um die 40 Euro, mir geht es vielmehr um ein derartig am Kunden vorbeigehendes Grundverständnis von Kundenbeziehung, wie sie leider meist erst bei derartigen (unverfänglicheren) Verfahrensweisen offenbar wird. Hätt' ich nicht unbedingt von der Online-Tochter der Commerzbank erwartet ...
Von der comdirect bin ich jedenfalls schwer enttäuscht - Kunden quasi überfallartig zu erpressen geht gar nicht!
P.S.: hatte grade ein depressivierendes Telefonat mit einem Support-Techniker der comdirect zur Frage, ob es auf dem freien Markt nicht doch (bspw. von ONESPAN / aka VASCO) kostengünstige photoTAN-fähige Hardware nach comdirect-/Commerzbank-Variation gibt; der Techniker war anscheinend ganz alte Schule: entweder ich nähme die App, oder kaufte für 40 Euro die "ganz-spezielle" comdirect-Hardware ... oder könnte ab ca. Mai hat leider keinerlei Online-Banktransaktionen mehr ausführen. Auf meine Entgegnung, dass die urplötzliche iTAN-Abschaltung ja nicht meinem kreativen Kundenhirn entspränge, und wer hier wen zu erpressen suchte um 40 Euro - diese kundensubjektive Einschätzung schien ihm schlicht egal; comdirect halt' anscheinend... 😞