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Zustimmung zu neuen Bedingungen und Preisen ~ Verwahrentgelt

KlausPeter
Autor
2 Beiträge

Hallo,

 

gestern erhielt ich eine Information, dass ich den neuen Bedingungen und Preisen zustimmen soll. Zusätzlich hatte ich im Juli 2021 eine Anfrage, dass ich der Erhebung eines Verwahrentgeltes ab 50000€ zustimmen soll.

 

Sind diese beide Vorgänge komplett unabhängig voneinander?

 

Im neuen Preis-/Leistungsverzeichnis sind für das Verwahrentgelt augenscheinlich nur Kontoverbindungungen vorgesehen, die ab 2020 eröffnet worden sind. D.h. wenn ich den neuen Bedingungen und Preisen zustimme, würde für mich (Kontoeröffnung vor 2020) nicht unmittelbar ein Verwahrentgelt fällig werden, korrekt?

 

Vielen Dank und Grüße

278 ANTWORTEN

huhuhu
Legende
8.776 Beiträge

@SMT_Erik  schrieb:

Hallo @2win,

 

ich nehme an, dass deine Anfrage ans Social-Media-Team gerichtet ist.

 

Ich kann dir dazu, wie auch schon anderer Stelle antworten, dass ohne die Zustimmung zu den neuen AGB und dem Preis- & Leistungsverzeichnis zunächst einmal die Kontoverbindung zu den bisherigen Konditionen weitergeführt wird. Zu gegebener Zeit (dieser Zeitpunkt steht nicht fest) werden wir prüfen, ob das Konto zu diesen Bedingungen weitergeführt werden kann.

 

Gruß

Erik

 

 


@SMT_Erik 

Lieber Erik, mal Hand auf`s Herz...wie steht es denn mit dem Wörtchen

"NASENPOLITIK" 😉

 

Ich kenne ein Haus, wo in ähnlichen Dingen schon mal ab 700.000.- rumgeiert wird,

und das ist kein Spruch, dass ist Tatsache.

Das Wort Konvention ist hier nicht unerheblich,

nur mal so, in den Raum geworfen, Du verstehst  😉

 

Grüße

in den Norden

...aus der Hauptstadt des Klüngels  🤡

P.....

 

1543
Experte
87 Beiträge

@SMT_Erik  schrieb:

Hallo @nico_ und herzlich willkommen in unserer Community!

 

Wenn du zu den Kunden in Zeile 1 gehörst und dir keine Individualvereinbarung zugesendet wurde, wird dir auch kein Verwahrentgelt berechnet. Anbei noch einmal die besagte Tabelle:

 

 

Gruß

Erik


Hallo @SMT_Erik :

Gilt diese Tabelle ausdrücklich nur für Girokonten? Oder ist sie allgemeingültig für bei der comdirect eröffnete "Konten"?

Also in meinem Fall wäre die konkrete Frage, ob sich das/die Tabelle auch auf mein Verrechnungskonto bezieht.

Danke & Grüsse

baha
Mentor ★★★
2.834 Beiträge

@1543 diese Grenzen gelten für alle Sichteinlagen. Also egal ob Giro-, Geldmarkt-, Verrechnungskonto oder was es sonst noch für Kontentypen hier gibt 😅

MrMacGyver
Autor ★★
34 Beiträge

Naja, die Zustimmung zu den neuen Bedingungen beinhaltet ja nicht nur die neuen Regelungen zum Verwahrentgelt. Meiner Ansicht nach zahle ich dann ja auch erstmal keine Gebühren für die normale VISA, wenn ich nicht zustimme. Mal abwarten, ob die Comdirect mich dann loswerden will - trotz nicht unerheblicher Umsätze mit dem Depot.

1543
Experte
87 Beiträge

@MrMacGyver  schrieb:

Naja, die Zustimmung zu den neuen Bedingungen beinhaltet ja nicht nur die neuen Regelungen zum Verwahrentgelt. Meiner Ansicht nach zahle ich dann ja auch erstmal keine Gebühren für die normale VISA, wenn ich nicht zustimme. Mal abwarten, ob die Comdirect mich dann loswerden will - trotz nicht unerheblicher Umsätze mit dem Depot.


Wobei die neuen Regeln zum Verwahrentgelt ja nur dann gelten, wenn Du Dein Konto gemäß der zitierten Tabellezeilen eröffnet hast. Hast Du es z.B. vor dem 17.01.2020 eröffnet, gilt bzw. gibt es für Dich kein Verwahrentgelt! Das ist doch der Clou hier bei der Sache...

MrMacGyver
Autor ★★
34 Beiträge

Ja richtig...das trifft auf mich nicht zu bzw. dann bekäme ich im Falle der Fälle ne Individualvereinbarung.

clekks

Hatte ich auch gehofft, kann ich so leider aber nicht bestätigen. Meine Kontoeröffnung war ca. 2009 (!) und ich habe heute einen Brief bzgl. einer "Vereinarung Verwahrentgelt" bekommen mit einem Freibetrag von 50000 Euro (Individualvereinbarung).

Sehr enttäuschend, dass hier Kommunikation und Realität auseinanderlaufen.

algon
Autor
1 Beiträge

Hallo @SMT_Erik ,

 

was passiert, wenn sich die comdirect zu gegebener Zeit dazu entschließen sollte aufgrund der nicht erteilten Zustimmung zu den neuen Bedingungen meine Kundenverbindung nicht weiterzuführen?

 

Bekomme ich dann eine unwiderrufliche Kündigung oder erhalte ich noch letztmalig die Chance eine Zustimmung zu den neuen Preisen bzw. AGBs zu erteilen?

 

Danke im voraus für deine Antwort.

 

Gruß algon

Michael192
Autor ★★
37 Beiträge

Auch wenn ich nicht SMT_Erik bin, antworte ich mal auf deine Frage mit gesundem Menschenverstand: die comdirect wird dir sicher keine unwiderrufliche Kündigung am Montag oder in nächster Zeit unter die Nase halten. Wie es mit denen weitergeht, die bislang nicht zugestimmt haben, wird wahrscheinlich davon abhängen, wie viele bis dahin eine Zustimmung erteilt haben. Ich gehöre jedenfalls nicht dazu und dabei wird es auch bleiben, auch weil man inzwischen geradezu genötigt wird zuzustimmen. Ich warte jetzt einfach ab und sehe dem Ganzen sehr gelassen entgegen. Notfalls wechsle ich halt die Bank, da verdient die andere eben gut an mir.

 

Es ist durchaus möglich, dass irgendwann eine einseitige Kündigung seitens der comdirect eingeht. Aber selbst dann wird man - und da bin ich mir hundertprozentig sicher - noch immer reagieren können und nachträglich innerhalb einer gewissen Frist zustimmen können. Denn eines ist auch klar: die Commerzbank will natürlich nicht 10k oder 100k Kunden verlieren, die mal mehr oder mal weniger gute Umsätze einbringen.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Sehe ich genauso. Habe mich entschieden nicht zuzustimmen und notfalls wechsel ich die Bank.