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am 17.08.2021 08:22
Hallo,
gestern erhielt ich eine Information, dass ich den neuen Bedingungen und Preisen zustimmen soll. Zusätzlich hatte ich im Juli 2021 eine Anfrage, dass ich der Erhebung eines Verwahrentgeltes ab 50000€ zustimmen soll.
Sind diese beide Vorgänge komplett unabhängig voneinander?
Im neuen Preis-/Leistungsverzeichnis sind für das Verwahrentgelt augenscheinlich nur Kontoverbindungungen vorgesehen, die ab 2020 eröffnet worden sind. D.h. wenn ich den neuen Bedingungen und Preisen zustimme, würde für mich (Kontoeröffnung vor 2020) nicht unmittelbar ein Verwahrentgelt fällig werden, korrekt?
Vielen Dank und Grüße
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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Girokonto
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am 17.08.2021 09:14
Hallo @KlausPeter und herzlich willkommen in unserer Community!
Die beiden Vereinbarungen sind unabhängig voneinander zu betrachten. Im neuen Preis-/Leistungsverzeichnis (PLV) werden unter A. I. zunächst die Verwahrentgelt-Bedingungen für Kontoeröffnungen ab 15.02.2021 und im weiteren Verlauf für Kontoeröffnungen bis 14.02.2021 geregelt.
Ab 01.07.2021 gilt für beide Varianten ein Verwahrentgelt von 0,5 % p.a., wobei ein Freibetrag von 50.000 Euro eingeräumt wird. Das Entgelt wird also nur auf Beträge oberhalb des Freibetrages berechnet und es gilt für jede Kontoverbindung separat.
Sofern deine Kontoeröffnung bis zum 14.02.2021 erfolgt ist und du den dem neuen PLV zustimmst, gilt diese Regelung ebenso.
Gruß
Erik
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am 17.08.2021 09:29
Ich bin etwas verwirrt. Bekommen diese Mitteilung mit der Bitte um Zustimmung nur bestimmte Kunden? Ich hätte jetzt gedacht, daß das prinzipiell alle Kunden betrifft.
Gruß
EP
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am 17.08.2021 09:37
Ich sehe auch nichts zur Verwahrentgelt fuer Konten die schon zum 14.12.2020 existierten. Koenntest Du bitte genau zitieren? Ich finde auf Seite 3 der PLV - Konditionsmodell ab 15.02.2021 (Gilt für Kontoeröffnungen ab 15.02.2021 sowie Kunden mit Kontoeröffnung bis 14.02.2021, welche aktiv dieses Konditionsmodell gewählt haben) - keine Angaben dazu.
Verwahrentgelt 0,5 % p. a.8
für Einlagen über 100.000 Euro für ab 14.12.2020 neu eingerichtete
Kundenverbindungen. Für zwischen 17.01.2020 und 13.12.2020
eingerichtete Kundenverbindungen gilt bis 31.10.2021 eine
Freibetragsgrenze von 250.000 Euro. Ab 01.11.2021 gilt für diese
Kundenverbindungen ebenfalls die Freibetragsgrenze von 100.000 Euro.
Für ab 10.05.2021 neu eingerichtete Kundenverbindungen gilt eine
Freibetragsgrenze von 100.000 Euro bis 30.06.2021. Diese Freibetragsgrenze wird mit Wirkung zum 01.07.2021 auf 50.000 Euro reduziert.
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am 17.08.2021 09:56
Hallo @EP07,
für Konten, die ab 15.02.2021 eröffnet worden sind, wird diese Mitteilung nicht versendet. Denn für diese Konten gilt bereits das neue Kontomodell einschließlich der AGB und dem Preis- & Leistungsverzeichnis.
für ein am 14.12.2020 eröffnetes Konto gelten die Regelungen im Abschnitt "Kontoeröffnung bis 14.02.2021".
Gruß
Erik
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am 17.08.2021 10:13
@SMT_Erik - aber..... "sowie Kunden mit Kontoeröffnung bis 14.02.2021, welche aktiv dieses Konditionsmodell gewählt haben". Wenn ich also zustimme, dann gilt dieser Abschnitt, oder nicht?
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am 17.08.2021 10:19
Und im Abschnitt "bis 14.12.2021" fehlt auch explizit die eine Zeitspanne vor dem 14.12.2020
für Einlagen über 100.000 Euro für ab 14.12.2020 neu eingerichtete
Kundenverbindungen. Für zwischen 17.01.2020 und 13.12.2020
eingerichtete Kundenverbindungen gilt bis 31.10.2021 eine
Freibetragsgrenze von 250.000 Euro. Ab 01.11.2021 gilt für diese
Kundenverbindungen ebenfalls die Freibetragsgrenze von 100.000 Euro.
Für ab 10.05.2021 neu eingerichtete Kundenverbindungen gilt eine
Freibetragsgrenze von 100.000 Euro bis 30.06.2021. Diese Freibetragsgrenze wird mit Wirkung zum 01.07.2021 auf 50.000 Euro reduziert
17.08.2021 10:24 - bearbeitet 17.08.2021 10:25
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17.08.2021 10:24 - bearbeitet 17.08.2021 10:25
Jap, @GrahamD ich habe das auch gerade nochmal aufgedröselt.
Es mag sein, dass die allgemeinen Bedingungen auch für Konten gelten, die bis zum 14.02.2021 eröffnet worden sind.
Speziell im Punkt A.I Verwahrentgelt fehlt dieser Zeitraum jedoch:
Kontostart Freibetragsgrenze 14.12.2020 100.000 Euro 17.01.2020 - 13.12.2020 bis 31.10.2021 250.000 Euro, ab 01.11.2021 100.000 Euro 10.05.2021 bis 30.06.2021 100.000 Euro, ab 01.07.2021 50.000 Euro vor 14.12.2020 ?
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am 17.08.2021 10:26
Hallo @GrahamD,
wenn du den AGB und dem PLV zustimmst, gilt der Abschnitt:
"Girokonto — Konditionsmodell ab 15.02.2021 (Gilt für Kontoeröffnungen ab 15.02.2021 sowie Kunden mit Kontoeröffnung bis 14.02.2021, welche aktiv dieses Konditionsmodell gewählt haben)"
Ich meine es gibt zwei wesentliche Abschnitte unter A. I.
1. "Seit 15.02.2021" und
2. "bis 14.02.2021"
Die darunter erwähnten Daten differenzieren dich Zeitpunkt nur noch einmal.
Gruß
Erik
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am 17.08.2021 10:29
@SMT_Erik ja - aber keins der beiden sagt mir, was (und ob ueberhaupt) ich als VE zahlen soll, wenn ich vor dem 14.12.2020 mein Konto geoeffnet habe 😉

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