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Zustimmung zu neuen Bedingungen und Preisen ~ Verwahrentgelt

KlausPeter
Autor
2 Beiträge

Hallo,

 

gestern erhielt ich eine Information, dass ich den neuen Bedingungen und Preisen zustimmen soll. Zusätzlich hatte ich im Juli 2021 eine Anfrage, dass ich der Erhebung eines Verwahrentgeltes ab 50000€ zustimmen soll.

 

Sind diese beide Vorgänge komplett unabhängig voneinander?

 

Im neuen Preis-/Leistungsverzeichnis sind für das Verwahrentgelt augenscheinlich nur Kontoverbindungungen vorgesehen, die ab 2020 eröffnet worden sind. D.h. wenn ich den neuen Bedingungen und Preisen zustimme, würde für mich (Kontoeröffnung vor 2020) nicht unmittelbar ein Verwahrentgelt fällig werden, korrekt?

 

Vielen Dank und Grüße

278 ANTWORTEN

paba

Hallo @SMT_Erik,

 

die Regelung zum Verwahrentgelt sind laut Preis-/Leistungsverzeichnis wie folgt (kursiv😞

 

Verwahrentgelt 0,5 % p.a.

  1. für Einlagen über 100.000 Euro für ab 14.12.2020 neu eingerichtete Kundenverbindungen.

  2. Für zwischen 17.01.2020 und 13.12.2020 eingerichtete Kundenverbindungen gilt bis 31.10.2021 eine Freibetragsgrenze von 250.000 Euro. Ab 01.11.2021 gilt für diese Kundenverbindungen ebenfalls die Freibetragsgrenze von 100.000 Euro.

  3. Für ab 10.05.2021 neu eingerichtete Kundenverbindungen gilt eine Freibetragsgrenze von 100.000 Euro bis 30.06.2021. Diese Freibetragsgrenze wird mit Wirkung zum 01.07.2021 auf 50.000 Euro reduziert.

  4. Für vor dem 17.01.2020 eingerichtete Kundenverbindungen wird kein Verwahrentgelt erhoben.

 

comdirect unterscheidet dem nach zwischen Kunden der Kategorien a, b und c. Die Kategorie d steht nicht explizit im Preis-/Leistungsverzeichnis, sie ergibt sich aber implizit aus der Tatsache, dass diese Kunden nirgendwo an anderer Stelle erwähnt werden. Wenn ihr das so formatiert/strukturiert hättet, hätte euch jeder sofort verstanden, gibst du mir Recht?

 

Sollte comdirect was anders meinen als oben kursiv inkl. rot steht, so würde ich euch dringend empfehlen, ein neues Preis-/Leistungsverzeichnis zu erstellen und erneut die Kundenzustimmung einzuholen.

 

Gruß paba

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

Hallo @ehemaliger Nutzer,

 

danke für deinen ergänzenden Hinweis. Ich bin wie gesagt in Klärung mit unserer Fachabteilung und werde mich im Anschluss wieder hier melden.

 

Gruß

Erik

dg2210
Legende
6.948 Beiträge

@paba  schrieb



  1. Für vor dem 17.01.2020 eingerichtete Kundenverbindungen wird kein Verwahrentgelt erhoben.

 

 

Sollte comdirect was anders meinen als oben kursiv inkl. rot steht, so würde ich euch dringend empfehlen, ein neues Preis-/Leistungsverzeichnis zu erstellen und erneut die Kundenzustimmung einzuholen.

 

@paba: nach herrschender Meinung kann die Bank per AGB-Änderung keine neue Gebührenarten einführen. Seit Anfang 2020 steht der Strafzins in PLV und darum kann die Bank an den Konditionen herumschrauben. Altkunden bekommen nach wie vor eine persönliche Einladung zum Zahlen der Strafzinsen.

 

 

paba
Mentor
954 Beiträge

@dg2210  schrieb:

@paba  schrieb



  1. Für vor dem 17.01.2020 eingerichtete Kundenverbindungen wird kein Verwahrentgelt erhoben.

 

 

Sollte comdirect was anders meinen als oben kursiv inkl. rot steht, so würde ich euch dringend empfehlen, ein neues Preis-/Leistungsverzeichnis zu erstellen und erneut die Kundenzustimmung einzuholen.

 

@paba: nach herrschender Meinung kann die Bank per AGB-Änderung keine neue Gebührenarten einführen. Seit Anfang 2020 steht der Strafzins in PLV und darum kann die Bank an den Konditionen herumschrauben. Altkunden bekommen nach wie vor eine persönliche Einladung zum Zahlen der Strafzinsen.

 

 


Hallo @dg2210 ,

 

genau das ist es ja was ich sage will: Ich habe (bisher) keine solche persönliche "Einladung" zur Zahlung von Strafzinsen bekommen. Vielleicht auch deshalb, weil ich niemals 50.000 oder gar 100.000 EUR nutzlos auf den Konten herumliegen lassen würde. Möglicherweise hat comdirect bewusst die Kundenkategorie d (in meinem Beitrag oben rot markiert) nicht in das PLV aufgenommen, um dem Konflikt zu entgehen, dass solche Kunden möglicherweise aufgefordert werden, eine persönliche Vereinbarung zu unterzeichnen, falls sie große Geldsummen auf ihren Konten herumliegen lassen.

 

Strafzinsen (oder Verwahrentgelte wie es die Banken gerne freundlicher definieren) sind aber ein sensibles Thema und ein großes Ärgernis für viele Kunden. Gerade deshalb sollte eine Bank die Konditionen für solche Entgelte sauber und unmissverständlich formulieren. An der Tatsache, dass sich offensichtlich auch @SMT_Erik schwer tut mit dieser Formulierung im PLV und hier vermutlich falsch widergibt, siehst du ja, dass das nicht gelungen ist.

 

Gruß paba

baha
Mentor ★★★
2.784 Beiträge

Ich habe das Gefühl, dass sich dieses PLV mittlerweile dermaßen verkompliziert hat, dass überhaupt niemand mehr weiß, was denn für wen gilt. Mein Mitleid gilt den Mitarbeitern im IT-Bereich, die das technisch umsetzen müssen. Fehler sind da sprichwörtlich vorprogrammiert.

 

Das PLV könnte auch gerne nochmal ins Lektorat.

 

Sowas


Guthaben, das auf Gutschriften beruht, die nicht im Interesse oder im Auftrag des Kunden auf einem seiner Konten gebucht worden sind, werden nicht in den Freibetrag eingerechnet.

ist leider kein richtiges Deutsch.

hopsing
Autor
1 Beiträge

Hallo paba,

 

danke für deine Zusammenfassung. Ich lese das neue PLV hinsichtlich des Verwahrentgelts genauso wie du.

Punkt d ergibt sich praktisch als Umkehrschluss zu den Zeitraumangaben zu a bis c in Verb. mit Fußnote 8 des PLV.

 

Hierzu passt auch, dass mich als Altkunde die comdirect in einem Anschreiben aus Juli aufgefordert hat, einer Vereinbarung zum Verwahrentgelt zuzustimmen.

 

Interessant, dass ich als Altkunde nur einen Freibetrag von 50.000€ eingeräumt bekomme und damit schlechtere Konditionen erhalte als Kunden, die zw. dem 17.01.2020 und 09.05.2021 ein Konto eröffnet haben.

 

Aber das Thema wird ja in dieser community an anderer Stelle schon ausgiebig diskutiert.

 

Gruß, hopsing

 

 

 

paba
Mentor
954 Beiträge

Hallo @hopsing,

 

ich kann dir nicht sagen, warum ich kein Anschreiben wie du es erwähnst bekommen habe. Ich bin aber der Meinung, dass wenn du der Aufforderung aus dem Juli zugestimmt hast und danach dem neuen PLV zustimmst, dass dann nur noch das neue PLV für dich gültig ist und die Vereinbarung aus dem Juli damit ihre Wirksamkeit verliert (Gegenteiliges - nämlich, dass eine ältere Vereinbarung möglicherweise höhere Priorität hat - müsste ja im neuen PLV angemerkt werden).

 

Gruß paba

Thorsten_
Legende
4.210 Beiträge

@paba: Wer nicht viel Cash auf dem Konto liegen hat, hat auch keine persönliche Aufforderung bekommen, einem Verwahrentgelt zuzustimmen.

 

Und eine solche "kundenspezifische Abmachung" kann die Bank immer mit einzelnen Kunden vereinbaren, ganz egal was im PLV steht.

dg2210
Legende
6.948 Beiträge

@baha  schrieb:

 

 

Das PLV könnte auch gerne nochmal ins Lektorat.

 

Sowas


Guthaben, das auf Gutschriften beruht, die nicht im Interesse oder im Auftrag des Kunden auf einem seiner Konten gebucht worden sind, werden nicht in den Freibetrag eingerechnet.

ist leider kein richtiges Deutsch.


Woran störst du dich, am "in...eingerechnet" statt "auf...angerechnet" ?

baha
Mentor ★★★
2.784 Beiträge

@dg2210  schrieb:


Woran störst du dich, am "in...eingerechnet" statt "auf...angerechnet" ?


Ich störe mich an dem fehlerhaften Numerus.

 

Richtige Variante A:

Guthaben, das auf Gutschriften beruht, die nicht im Interesse oder im Auftrag des Kunden auf einem seiner Konten gebucht worden sind, wird nicht in den Freibetrag eingerechnet.

 

Richtige Variante B:

Guthaben, die auf Gutschriften beruhen, die nicht im Interesse oder im Auftrag des Kunden auf einem seiner Konten gebucht worden sind, werden nicht in den Freibetrag eingerechnet.

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