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Vollmacht: Nutzung für Lastschriften?

uhirth
Autor ★★
19 Beiträge

Ich habe meiner Frau eine Vollmacht für mein Girokonto erteilt. Eine eigene Debitkarte hat sie auch.

 

Kann sie jetzt auch Einzugs-/Lastschrift-Ermächtigungen auf ihren Namen mit meiner IBAN erteilen? 

 

Konkret geht es um den Wechsel der Bankverbindung bei einer Autoversicherung. Die IBAN lässt sich ändern, als Kontoinhaber ist aber zwangsweise der Name meiner Frau vorgegeben. Funktioniert das dann mit ihrem Namen und meiner IBAN oder gibt das Probleme? Ich hätte ungern mit Gebühren für abgelehnte Lastschriften zu tun ... 

 

Danke im voraus!

7 ANTWORTEN

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @uhirth,

 

dieser Beitrag wurde aktualisiert.

Zahlungseingänge auf Namen Dritter - egal ob bevollmächtigt oder nicht - sind nicht zulässig. Werden Geldeingänge auf den Namen Dritter gebucht, wird das Konto nicht mehr im eigenen wirtschaftlichen Interesse genutzt.

 

Lastschriften können auch von Bevollmächtigten gezogen werden. Zum Beispiel wenn die Großeltern als Bevollmächtigte beim Wertpapiersparplan vom Junior das Geld von ihrem eigenen Konto einziehen lassen. Wenn die Großeltern aber das Abo für die Fernsehzeitschrift von einem fremden Konto einziehen lassen, auf dem sie nur bevollmächtigt sind, ist das auch nicht zulässig.

 

Veraltete Info im Spoiler:

Spoiler
Lastschrifteinzüge und Zahlungseingänge sind auch auf den Namen des Bevollmächtigten möglich.

Viele Grüße

Mario

Thorsten_
Legende
3.821 Beiträge

@uhirth, zu deiner Information:

Oben stand ein Jahr lang "Lastschrifteinzüge und Zahlungseingänge sind auch auf den Namen des Bevollmächtigten möglich."

Nach Diskussion in einem anderen Thread (Handel für Dritte auf Girokonto) wurde der Beitrag geändert in:

"Zahlungseingänge auf Namen Dritter - egal ob bevollmächtigt oder nicht - sind nicht zulässig."

 

Nur, um dir evtl. Ärger zu ersparen, wenn deine Versicherung unter "fremdem" Namen abbucht. Wie man in verlinktem Thread lesen kann, geht sowas schonmal jahrelang gut und dann nicht mehr. Nachtrag: Abbuchung kein Problem, Zahlungseingang schon (z. B. eine Beitragsrückerstattung.)

 

(@SMT_Jan-Ove : danke für die Berichtigung, wenn ich es auch besser gefunden hätte, den alten Beitrag nicht einfach kommentarlos zu überschreiben.)

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @Thorsten_ ,

 

danke für dein umsichtiges Mitdenken. Das war mir im Eifer des Gefechts leider untergegangen.

 

@uhirth: Den obenstehenden Beitrag von Mario habe ich mit der korrekten Information aktualisiert.

 

Beste Grüße

Jan-Ove

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Jetzt mal eine konkrete Frage:

Wenn ich ein privates Girokonto bei der Comdirect hätte aber z.B. meine Versorgungsverträge bei den Telkommunikations- und Elektro/Gas/Wasseranbieter als Eheleute VornameFrau und VornameMann, Nachname führe handel ich ja auch nicht im eigenen Namen wenn ich das von einem Comdiect Konto abbuchen lassen würde.

 

Besonders natürlich auch z.B. die Grundsteuer, da ich und meine Frau beide einen Anteil von 50% am Grundstück haben gibt es einen gesonderten Bescheid für mich und meine Frau, überwiesen wird es aber von nur einem der beiden persönlichen Konten von mir und meiner Frau.

Überhaupt kein Problem seit Jahrzehnten, da übertreibt die Comdirect maßlos.

Ich handel auch in eigenem Interesse wenn ich z.B. als Mehrverdiener in einer Ehe die Versorgungsansprüche meines Ehepartners dadurch bediene seine Rechnungen zu bezahlen.

 

 

Bitte um Kommentar.

 

 

digitus
Legende
8.360 Beiträge

@ehemaliger Nutzer: Strittig sind - wenn ich es richtig verstanden habe - lediglich Zahlungseingänge, oder?

 

Grüße,

Andreas

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Die Überschrift dieses Threat heißt

Vollmacht: Nutzung für Lastschriften?

In meiner Ehe hat jeder Ehepartner sein eigenes Konto, die gemeinsamen (also nicht ausschließlich auf einen laufenden Verträge) haben wir als Lastschrift so aufgeteilt wie es unerem Einkommen (also so ca. 50/50) enspricht. Wir handeln also beide in unseren Konten auch auf den Namen des Ehepartners bei gemeinsamen Verträgen. Wäre also bei der Comdirect verboten - oder doch nicht?

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @ehemaliger Nutzer

 

der Einzug von Lastschriften für gemeinsame Verträge von einem Einzelkonto eines der beiden Vertragspartner stellt kein Problem dar. 

 

Beste Grüße

Jan-Ove