am 10.01.2021 22:50
Hallo,
ich habe eine Frage wegen der abgeführten Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag. Gibt es eine Möglichkeit sich das Geld zurückzuholen und welche Vorraussetzungen muss man dazu erfüllen?
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 10.01.2021 22:59
Hallo @Dave0345,
ich bin mir nicht sicher, was Du meinst.
Solltest Du deinen Pauschbetrag nicht ausnutzen und vergessen haben, einen Freistellungsauftrag einzurichten, kannst Du Dir die zu viel gezahlten Steuern spätestens mit der nächsten Steuererklärung zurückholen.
Oder sind wir bei einem anderen Thema? Verlustverrechnung? Nichtveranlagungsbescheinigung? Gib uns gerne mehr Input.
am 10.01.2021 23:17
Hallo @Dave0345, herzlich willkommen in unserer Krabbelgruppe,
zunächst mal: Hast Du einen Freistellungsauftrag erteilt?
Wenn nicht kannst Du abgeführte Steuer lediglich über Deine Steuererklärung zurückholen. Dazu hilft Dir Dein Steuerberater oder ein Steuerhilfeverein weiter. Es gibt auch gute Sonderhefte und Ratgeber der Stiftung Warentest zum Thema Steuer, z.B. hier.
HTH,
Andreas
am 11.01.2021 00:27
Bei mir war es in 2019 so, dass mir zunächst Steuern abgezogen wurden. Nachdem ich einen Freistellungsauftrag noch im gleichen Jahr eingerichtet habe, hat die comdirect die bereits gezahlten Steuern automatisch zurückerstattet.
am 11.01.2021 08:24
@Tim schrieb:Bei mir war es in 2019 so, dass mir zunächst Steuern abgezogen wurden. Nachdem ich einen Freistellungsauftrag noch im gleichen Jahr eingerichtet habe, hat die comdirect die bereits gezahlten Steuern automatisch zurückerstattet.
So kenne ich das auch von anderen Brokern.
Solange uns der Fragesteller nicht ein paar mehr Infos liefert, was er sich da konkret warum und woher zurückholen will, haben wir glaube ich alle denkbaren Möglichkeiten durch ![]()
Euch allen einen schönen Wochenstart!
am 11.01.2021 08:54
Also ich habe einen Freibetrag eingereicht, welcher auch komplett in Anspruch genommen wurde. Aber ich habe gelesen, dass wenn man weniger als 15.721 Euro verdient sich die Kapitalertragssteuer und den Solidaritätszuschlag in der Steuererklärung komplett zurückerhalten kann.
am 11.01.2021 08:59
In dem Fall sind Deine Stichworte: Anlage KAP und Günstigerprüfung.
Hier geht's zum Lesestoff:
am 11.01.2021 09:32
Zusätzlich zu den hilfreichen Informationen von @t.w. sei gesagt:
Wenn Du langfristig wenig Einkommen hast, könnte es sich lohnen direkt beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu erhalten. Dann werden Dir während eines Jahres die Steuern gar nicht erst abgezogen.
am 11.01.2021 10:35
Ok danke. Wenn ich nun die Anlage KAP aufüllen möchte gibt es dafür eine Hilfe/Musterlösung von Seitens der Comdirect? Und kann ich aus der Steuerübersicht bei dem Finanzreport die Angaben einfach eins zu eins übernehmen? Habt ihr generell irgendwelche Tipps und Empfehlungen für kostenlose Programme, die bei der Ausfüllung helfen?
Ich bin etwas überfordert![]()
am 11.01.2021 14:37
Du erhälst vermutlich im April Deine Jahressteuerbescheinigung 2020 von der comdirect.
Aus dieser geht relativ genau hervor, was an welcher Stelle der Anlage KAP eingetragen werden muss (in der Regel wird das über die Zeilennummern der KAP geregelt).
Du musst also in jedem Fall auf die Jahresbescheinigung warten. Wenn die einmal da ist und Du dann noch Fragen hast, melde Dich gerne wieder!