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Freistellungsauftrag Verständnisfrage

Nico99
Autor ★★
13 Beiträge

Hallo,

 

ich habe ein Tagesgeldkonto bei der comdirect und dafür letztes Jahr (ich meine im Oktober) einen Freistellungsauftrag (für 2023) in Höhe von X € gestellt.

 

Nun wurden mir zum Quartalsende die Zinsen (Z €) ausbezahlt, allerdings wurde dafür Kapitalertragssteuer in voller Höhe abgeführt. In meiner Steuerübersicht steht auch

 

In Anspruch genommener FreibetragEUR0,00
Verbleibender FreibetragEURX

 

Meinem Verständnis nach hätte doch der Freibetrag in Anspruch genommen werden müssen und somit die Kapitalertragssteuer nur für Z-X€ abgeführt werden müssen und nicht für den ganzen Gewinn, oder habe ich den Freistellungsauftrag falsch verstanden?

 

Danke vorab und viele Grüße

6 ANTWORTEN

MaRö
Autor ★★★
60 Beiträge

Also die Steuerübersicht von heute mit Stand 29.12.2023 stimmt bei mir auch nicht.  Scheint allerdings nur die Anzeige zu betreffen und  wird wohl am Jahreswechsel liegen.

Jedenfalls wurden mir bisher keine Steuern nachträglich abgezogen, auch wenn die Anzeige meint, ich habe den Freistellungsauftrag nicht in Anspruch genommen, obwohl die Gewinne und angerechnete Quellensteuern aus 2023 noch enthalten sind.

Grüße
Mathias



digitus
Legende
8.350 Beiträge

@Nico99 Bei der comdirect gibt es das Ritual der "Jahresendverarbeitung", im Alpenraum wird jene Zeit voll Magie auch Rauhnächte genannt. In diesen Tagen treiben allerlei finstere Gestalten ihr Unwesen um noch finsterere Geister auszutreiben und es werden die Zahlen ermittelt, die dann in den FSA übernommen werden. Das dauert aufgrund der veralteten EDV der Bank etwas länger.

 

Es gilt aber auch hier das Mantra, das mein alter Kumpel @Crazyalex nächtelang murmelt, um so in den Schlaf zu finden: "Geduld wird dieses Problem lösen. Geduld wird dieses Problem lösen. Geduld wird dieses Problem lösen."

 

Und wenn dann im Laufe dieses oder des nächsten Jahres die Jahressteuerbescheinigung plötzlich in der Postbox zu finden ist, dann werden auf wundersame Weise alle Zahlen ihre Richtigkeit haben (oder auch nicht).

 

Crazyalex
Legende
7.646 Beiträge

@digitusIn diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage ab wann man in diesem Jahr wieder den Freibetrag anpassen kann. Ich meine mich erinnern zu können, dass es da in der Vergangenheit auch schon mal "unrund" lief...

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

CurtisNewton
Mentor ★★★
2.860 Beiträge

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"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo

Nico99
Autor ★★
13 Beiträge

Danke für all eure Antworten - dann werde ich mich wohl einfach mal etwas gedulden! 😃

digitus
Legende
8.350 Beiträge

@Crazyalex  schrieb:

In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage ab wann man in diesem Jahr wieder den Freibetrag anpassen kann.


Entscheidend ist ja, dass man ihn kurz vor der Jahresendverarbeitung und nach der von @nmh oder seinem in den Rauhnächten irrlichternden Wiedergänger ausgerufenen "Steuerlichen Jahresendläuterung" anpassen kann. Alles andere ist überflüssiger Schnickschnack und verzögert, weil in Quickborn nach jeder "Anpassung" in der Fachabteilung eine neue Lochkarte für den Quantencomputer gestanzt werden muss, den Prozess unnötig.