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Freistellungsauftrag / Sparerfreibetrag

Wupping
Autor ★★
33 Beiträge

Hallo zusammen,

vllt. gibt es hier einen Experten, der mir folgende Frage beantworten kann: Ich bin verheiratet, es existiert ein Gemeinschaftsdepot bei der Comdirect. Nun habe ich bei einer anderen Direktbank ein Tagesgeldkonto auf meinen Namen eröffnet, da diese Bank keine Gemeinschaftskonten anbietet. Nun stelle ich dort auf meinen Namen einen Freistellungsauftrag i. H. von 650 Euro. Das Gemeinschaftsdepot erhält einen gemeinsamen Freistellungsauftrag i. H. von 1.350 Euro. Ist das so steuerrechlich in Ordnung? Wir werden steuerlich gemeinsam veranlagt.

Vielen Dank für eine kurze Einschätzung!

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VG

Wupping 

3 ANTWORTEN

digitus
Legende
8.350 Beiträge

Jep. Alles richtig gemacht. Als gemeinsam Veranlagende dürfen eure sämtlichen Freistellungsaufträge die 2000 € nicht überschreiten.

 

Wenn Ihr also keine weiteren Freistellungsaufträge erteilt habt, passt es so.

 

Siehe auch hier: https://www.finanztip.de/freistellungsauftrag

 

Grüße,

Andreas

Wupping
Autor ★★
33 Beiträge

Herzlichen Dank! 👌

Ich war nur etwas unsicher, da ich ja dann rechnerisch 650 Euro + (1.350 ÷ 2) = 1.325 Euro freigestellt habe.

Aber das wird dann durch die Zusammenveranlagung wieder aufgehoben, da insgesamt nicht mehr als 2.000 Euro freigestellt wurden, wenn ich das richtig sehe.

VG

Wupping 

GetBetter
Legende
7.282 Beiträge

@Wupping   schrieb:

Ich war nur etwas unsicher, da ich ja dann rechnerisch 650 Euro + (1.350 ÷ 2) = 1.325 Euro freigestellt habe.

Es gibt in der von Dir beschriebenen Konstellation kein Ich sondern nur ein Wir.

Ihr dürft zusammen 2.000 € freistellen. Wem das jeweilige Konto/Depot gehört (Person A, Person B oder gemeinschaftlich) und wer am Ende des Jahres persönlich mehr davon profitiert ist (zumindest dem Staat) egal.