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Frage zu einer Kontopfändung

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Guten Abend zusammen.

 

Warum wird bei einer Kontopfändung eigentlich das gesamte Guthaben komplett gesperrt, obwohl die Höhe der Pfändung gerade mal ein Bruchteil vom aktuellen Guthaben ist ?

 

Ich rede hier nicht von ein Paar Euro, sonder über eine Pfändung von 167€ und ein Guthaben welches um ein Paar tausend € höher ist.

 

Selbstverständlich wurde bereits mehrfach die Hotline angerufen um die Begleichung dieser Forderung sofort auszulösen bzw. zu bezahlen.

 

5 Anrufe und über 3,5 Stunden verschwendete Zeit später, war keiner der Mitarbeiter willig oder befugt die Zahlung zu veranlassen. 

 

Jetzt selbstverständlich die große Frage: WARUM ????

 

Die Sache könnte doch innerhalb von wenigen Minuten gelöst sein.

Liegt dies nicht auch im Interesse der Bank ???

 

5 ANTWORTEN

dg2210
Legende
6.969 Beiträge

Hallo @ehemaliger Nutzer ,

 

willkommen in dieser Kunden-Community. Ich befürchte, hier kann die niemand helfen, da weder wir Kunden, noch die comdirect-Mitarbeiter, die ab Montag wieder mitlesen, Einblick in dein Konto haben.

digitus
Legende
9.069 Beiträge

@ehemaliger Nutzer: Blöde Geschichte. Du kannst dich mit deiner Beschwerde an den Bankenombudsmann wenden: https://bankenombudsmann.de

 

Grüße,

Andreas

Antonia
Mentor ★★★
3.068 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Guten Abend zusammen.

 

Warum wird bei einer Kontopfändung eigentlich das gesamte Guthaben komplett gesperrt, obwohl die Höhe der Pfändung gerade mal ein Bruchteil vom aktuellen Guthaben ist ?

 

Ich rede hier nicht von ein Paar Euro, sonder über eine Pfändung von 167€ und ein Guthaben welches um ein Paar tausend € höher ist.

 

Selbstverständlich wurde bereits mehrfach die Hotline angerufen um die Begleichung dieser Forderung sofort auszulösen bzw. zu bezahlen.

 

5 Anrufe und über 3,5 Stunden verschwendete Zeit später, war keiner der Mitarbeiter willig oder befugt die Zahlung zu veranlassen. 

 

Jetzt selbstverständlich die große Frage: WARUM ????

 

Die Sache könnte doch innerhalb von wenigen Minuten gelöst sein.

Liegt dies nicht auch im Interesse der Bank ???

 


Hallo @ehemaliger Nutzer 

Herzlich willkommen hier in der Community!

Wie @dg2210 schon gesagt hat, wir können hier leider nicht helfen.

 

Nur mal so grundsätzlich.

Bis es zu einer Pfändung kommt, ist ja bereits mehrfach nicht gezahlt worden. Das dauert eine ganze Weile und die Summe steigt um jede Mahnung und um Anwalt- und Gerichtskosten. Deshalb kann es sein, dass die zu zahlende Summe vielleicht unterschätzt.

 

Die Hotlinemitarbeiter sind da wohl eher nicht zuständig, sondern die Leute, die jetzt ihr Geld endlich erfolgreich eintreiben wollen.

Einige dich mit denen, damit die Pfändung wieder aufgehoben werden kann.

 

Viel Erfolg!

 

 

Grüße von Antonia
____________________
Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau

Dr. Snuggles
Experte ★★
478 Beiträge

Google kaputt?

https://www.schuldnerberatung.de/kontopfaendung-ablauf/

Die Bank muss das Guthaben sperren, sonst könntest du ja alles abziehen und vom Pfändungsbeschluss bleibt nichts mehr übrig. Ist die Pfändung erledigt, wird das Konto nach Bestätigung sicher auch wieder freigegeben. Wenn das wirklich so ein niedriger Betrag war, scheint ja was grundsätzlich falsch gelaufen zu sein. Berechtigte Forderungen am besten demnächst direkt bezahlen.

Old_Digger
Autor ★★★
63 Beiträge

Gemäß § 835 Abs. 3 S. 2 ZPO darf die Bank erst vier Wochen nach der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Schuldner das gepfändete Guthaben an den Gläubiger auszahlen. Dies ist eigentlich eine Vorschrift, die dem Schutz des Kontoinhabers dient. Daher könnte es möglicherweise (wie die diesbezüglichen Abläufe bei der comdirect sind, weiß ich nicht) helfen, gegenüber der comdirect schriftlich auf die Einhaltung der Frist zu verzichten und der vorzeitigen Auszahlung zuzustimmen.

 

Dies setzt natürlich voraus, dass es sich tatsächlich um einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss handelt und nicht nur um eine bloße Pfändung.

 

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