Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Zinseinzug auf dem Verrechnungskonto

feymo
Autor ★
6 Beiträge

Guten Morgen liebe Community,

 

heute habe ich auf meinem Verrechnungskonto einen Einzug von Zinsen für 31.12.19 - 31.03.20 in Höhe von 11 % = 27,56 € gesehen. Komischerweise, war mein Verrechnungskonto nie im Minus, vielleicht mal für ein paar Stunden, bis der Übertrag vom Tagesgeldkonto umgebucht wurde.

Habt Ihr da Ideen wo ich die Prozedur nachlesen kann?

 

Danke.

89 ANTWORTEN

Zilch
Legende
8.174 Beiträge

Danke @paej

Und weil @GetBetter schön hervorgehoben hat, dass im Überweisungsformular ein entsprechender Hinweis gegeben ist, zweifle ich sehr stark an, dass irgendwer irgendetwas zurückfordern konnte. Oder es ist so lange her, dass es damals noch keine Hinweise gab und die comdirect dieses Schlupfloch inzwischen gestopft hat. Wer weiß?

 

Wie dem auch sei, die letzten Diskussionen waren etwas erheiternd (25 Jahre Aktienhandel und meine Ahnung von Valuta) und ich verstehe selber nicht, wie man jahrelang Aktien handelt und von Valuta weiß, nach einem Verkauf von Aktien oder ähnlich aber nicht an solche Sachen denkt.

 

Es wird jedoch IMMER Leute geben, die das nicht verstehen und der Bank wegen der aus Dummheit bezahlten drei Mark fuffzig Betrug vorwerfen. Immer. 

 

Frohes neues Jahr, ihr Mäuse 🙂 

______________________
Research alone won't ensure a profit. Your main goal should be to make money, not to get an A in How to Read a Balance Sheet. - RD

mySenf.cd
Experte ★
167 Beiträge

@paej  schrieb:

Dann solltest du nicht nur ein BGH-Urteil zitieren sondern auch mal lesen und verstehen.

 

[...]

 

Deine Erstattungen erfolgten mit Sicherheit auf dem Kulanzweg; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

 


Warum unterstellt du mir, ich hätte das Urteil nicht gelesen oder nicht verstanden?

 

Wenn du meinen Beitrag gelesen und verstanden hättest, dann hättest du dort erkennen können, dass ich dem Bezug im BGH-Urteil Rechnung getragen habe, indem ich die Argumentation ja ausdrücklich auf andere Formen der Salden-Darstellung übertragen habe.

 

Die Frage ist nun, ob ein Gericht oder Ombudsmann dem im Zweifel auch folgen würde. Die Bank ist aber offensichtlich davon ausgegangen, dass das mit einer hohen Wahrscheinlichkeit der Fall wäre, sonst hätte sie nicht erstattet. Wer ein bisschen Ahnung hat, weiß zudem, dass Banken außergerichtlich grundsätzlich auf dem Kulanzweg erstatten, weil sie sonst einen Präzedenzfall schaffen könnten.

 

Ich verstehe nicht, warum ich mich hier rechtfertigen soll. Ich habe einen Tipp gegeben. Wer ihn nutzen will, kann das tun. Wer ihn doof findet, soll es halt bleiben lassen. Damit ist die Diskussion aber jetzt von meiner Seite beendet.

 

Ein gutes Neues noch an allen Forenteilnehmern!

Floppy85
Mentor ★
1.374 Beiträge

Dein Problem ist, dass du ja scheinbar genau WEISST, wie der Hase läuft, aber du willst trotz besserem Wissens dein Ding durchziehen und dir auf dem Kulanzweg was erstatten lassen. Damit verursachst du unnötig Arbeit. Würde mich nicht wundern, wenn sowas mal in einer Kündigung endet, wenn die Bank merkt, hier will uns jemand trollen und wegen 3,50 € jedesmal ein riesen Fass aufmachen und uns nötigen, dass wir kulanterweise eine Erstattung vornehmen (die m.E. dir aber nicht zusteht). 

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@mySenf.cd  schrieb:
.

Warum unterstellt du mir, ich hätte das Urteil nicht gelesen oder nicht verstanden?.

 

Weil andernfalls deine Forderungen nach Erstattung nicht nur besonders dreist wären sondern deine oben von mir zitierte Aussage eine andere Bewertung verdient.

„….dass die comdirect nichts an ihrem Verfahren ändert, obwohl sie dadurch seit Jahren gegen das BGH-Urteil verstößt

 

Du machst damit eine Aussage, in der du entgegen besserem Wissen die Unwahrheit in den Raum stellst.

Das hat die Merkmale  von Verleumdung.

 

 

Zilch
Legende
8.174 Beiträge

@mySenf.cd  schrieb:

 

Die Frage ist nun, ob ein Gericht oder Ombudsmann dem im Zweifel auch folgen würde. Die Bank ist aber offensichtlich davon ausgegangen, dass das mit einer hohen Wahrscheinlichkeit der Fall wäre, sonst hätte sie nicht erstattet. Wer ein bisschen Ahnung hat, weiß zudem, dass Banken außergerichtlich grundsätzlich auf dem Kulanzweg erstatten, weil sie sonst einen Präzedenzfall schaffen könnten.


 Ich erinnere mich an einen Fall, bei dem ich von meiner Sparkasse unrechtmäßige Kontoführungsgebühren zurück verlangt habe. Ombudsmann hat mir Recht gegeben. Die Bank hat sich geweigert. Hätte klagen müssen, was ich dann nicht mehr getan habe.

Banken weigern sich vehement irgendwas zu erstatten, selbst bei BGH Urteilen, und lassen es lieber darauf ankommen, dass du klagst. Erst dann könnte eine Kulanzlösung kommen. Ist aber auch ein wenig abhängig von der Summe nehme ich an. 

Was den Präzedenzfall angeht: den hat die Bank damit schon gemacht, denn solange du keine Verschwiegenheitsvereinbarung unterzeichnet hast wird sowas die Runde machen.

 

Edit: eine Bank ist übrigens nicht unbedingt immer verpflichtet einem Ombudsmann zu folgen. 

______________________
Research alone won't ensure a profit. Your main goal should be to make money, not to get an A in How to Read a Balance Sheet. - RD

Crazyalex
Legende
9.378 Beiträge

Die Comdirect mag mit manch einer Kündigung vorschnell sein - so zumindest die allgemeine Sichtweise auch hier in der Communty.

Man darf ihr aber echt keinen Vorwurf machen wenn sie mal faule Eier aus dem Korb wirft...

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

Klever
Mentor ★★
1.910 Beiträge

@paej  schrieb:

 

Du machst damit eine Aussage, in der du entgegen besserem Wissen die Unwahrheit in den Raum stellst.

Das hat die Merkmale  von Verleumdung.

 

und

 

@Crazyalex  schrieb:

Die Comdirect mag mit manch einer Kündigung vorschnell sein - so zumindest die allgemeine Sichtweise auch hier in der Communty.

Man darf ihr aber echt keinen Vorwurf machen wenn sie mal faule Eier aus dem Korb wirft... 


Leute, bitte tretet mal auf die Bremse. 

Gleich zum Jahresauftakt muss das doch nicht sein ... unabhängig von der Frage, wer Recht hat. 

 

Grüße 

Klever

Wandler24
Autor
1 Beiträge

Hallo an alle hier,

ich würde das Thema Buchungstag/Wertstellungsdatum und Überziehungszins als selbst Betroffener gerne wieder aufmachen.

 

Was ich überhaupt nicht verstehe: weist das Verrechnungskonto nicht die notwendige Deckung auf, ist eine Überweisung gar nicht möglich. In meinem Fall wurde ein Verkaufserlös per Wertstellung vermerkt u es war auch möglich, am gleichen Tag eine Überweisung vorzunehmen. Spätestens hier wäre ein Hinweis der Bank notwendig. Die Antwort von CD darauf war nichtssagender Standardtext. Hier im Forum gibt es einige solcher Fälle. 

Crazyalex
Legende
9.378 Beiträge

Hallo und herzlich willkommen @Wandler24 

 


@Wandler24  schrieb:

Hallo an alle hier,

ich würde das Thema Buchungstag/Wertstellungsdatum und Überziehungszins als selbst Betroffener gerne wieder aufmachen.

 

Was ich überhaupt nicht verstehe: weist das Verrechnungskonto nicht die notwendige Deckung auf, ist eine Überweisung gar nicht möglich. In meinem Fall wurde ein Verkaufserlös per Wertstellung vermerkt u es war auch möglich, am gleichen Tag eine Überweisung vorzunehmen. Spätestens hier wäre ein Hinweis der Bank notwendig. Die Antwort von CD darauf war nichtssagender Standardtext. Hier im Forum gibt es einige solcher Fälle. 


...und was wilst Du uns damit sagen?

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

buffettino
Experte ★★★
540 Beiträge

@Wandler24  schrieb:

Spätestens hier wäre ein Hinweis der Bank notwendig.


Das ist ein schöner (frommer) Wunsch, der hier im Faden hinlänglich besprochen wurde und unbestritten helfen würde. Dies ist aber branchenweit (soweit ich zumindest es von meinen paar Konten kenne, anderlsautende Beispiele dürfen gerne angebracht werden) nicht umgesetzt und wird daher auch Usance genannt.