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Wie funktioniert das mit der Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs?

Saisonziel
Autor ★
7 Beiträge

Bin seit diesem Jahr an der Börse aktiv und verstehe noch nicht alles genau. Zum Beispiel, wie das mit der Vorabpauschale funktioniert.

Auf Aktien zahlt man bei realisierten Gewinnen Steuern, sobald der Freibetrag aufgebraucht ist. Aber eben erst im Moment des Aktienverkaufs, also wenn der Gewinn realisiert wird. Bekommt man Dividende, wird die Steuer dort im Moment der Überweisung direkt abgehoben. Bei ausschüttenden ETF der gleichr Ablauf. So weit klar.

Bei thesaurierenden gibts ja aber diese Vorabpauschale. Die bezieht sich aber nicht auf die in den ETF investierte Dividende, sondern auf den Wert des ETF in meinem Bestand, verstehe ich das richtig?

D.h. doch letztendlich, dass ich immer am Jahresende so viel zahle, als hätte ich ihn 12 Monate gehabt und als würde ich den dann verkaufen?

Bedeutet das dann auch, dass ich dann irgendwann, wenn ich ihn wirklich verkaufe, keine Kapitalertragssteuer zahlen muss - bzw nur für das dann laufende Kalenderjahr - weil ich die Gewinne, wenn auch nicht realisiert, ja schon in den Vorjahren versteuert habe? Oder wie läuft das?

Und ist es richtig, dass zur Berechnung der Vorabpauschale immer der Wert vom 1.1. herangezogen wird, völlig unabhängig davon, zu welchem Kurs ich gekauft habe? Das wäre doch ziemlich unfair, wenn ein ETF zu Jahresbeginn 10 Euro kostet, ich aber erst im Oktober kaufe, wenn er schon 22 Euro kostet, und am Jahresende ist er dann 23 Euro wert. Dann müsste ich ja Steuer auf 13 Euro Gewinn zahlen? Und das, ohne den Gewinn gemacht oder realisiert zu haben?

Oder verstehe ich das falsch und die Vorabpauschake gilt nicht für den Gesamtwert sondern nur für die Dividenden, die in den ETF reinvestiert wurden?

Und wird die Vorabpauschale vom Girokonto abgebucht oder aus dem Depotbestand des ETF abgezogen?

Und eine letzte Frage: Wenn ich 2020 gekauft habe und 2021 die Vorabpauschale dann erstmals fällig wird, dann wird trotz der Abbichung Anfang 2021 der ggf offene Freibetrag von 2020 herangezogen, oder?

Vielen Dank vorab!

9 ANTWORTEN

Ihr Nickname
Experte ★★★
636 Beiträge

Ich kann nicht alles beantworten, aber ein bisschen:

 

Die Vorabpauschale ist eine Pauschale, sie richtet sich nach einer angenommenen Wertsteigerung im Kalenderjahr basierend auf dem Kurswert vom 1.1. – die Wertsteigerung entspricht aber nicht der tatsächlichen, sondern liegt wenige Punkte über einer Art Referenzzins. Details postet jemand anders.

 

Die Pauschale für 2020 wird im Januar 2021 fällig und zählt gegen Deinen Freibetrag im Jahr 2021.

 

Die Pauschale ist in der Regel deutlich geringer als der tatsächliche Gewinn, daher musst Du beim Verkauf nach vielen Jahren noch Kapitalertragssteuer zahlen. Vom Dann geltenden Kurswert werden aber neben dem Anschaffungswert zusätzlich die geleisteten Vorabbpauschalen abgezogen, so dass der dann zu versteuernde Gewinn entsprechend geringer ist.

 

Die Pauschale wird vom Referenzkonto (Giro oder Verrechnung) eingezogen.

digitus
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8.350 Beiträge

Hallo @Saisonziel, herzlich willkommen in der Krabbelgruppe,

 

das mit der Vorabpauschale ist kniffelig, wird aber hier ganz gut erklärt - Unterkapitel "Die neue Investmentbesteuerung Teil I – die Vorabpauschale".

 

Grüße,

Andreas

 

Crazyalex
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7.651 Beiträge

Auch von mir ein herzliches willkommen @Saisonziel !

 

Der @digitus hat inhaltlich Recht.

 

Mach es Dir ggf. aber noch einfacher (wenn Du Dir das Leben nicht unnötig schwer machen möchtest) und versuche nicht die Vorabbesteuerung zu verstehen.

Reiche einfach ganz normal Deinen Freistellungsauftrag in gewohnter Höhe für das Folgejahr bei der zuständigen Bank ein oder lege notfalls 5-10 Euro auf das entsprechende Konto.

Die Vorabsteuerpauschale läuft in der Größenordnung "Peanuts" und mehr Gedanken sollte man sich dazu auch nicht machen Smiley (zwinkernd)

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

digitus
Legende
8.350 Beiträge

@Crazyalex: Sehr gut. Ich stehe da auch auf dem Standpunkt, dass ich es nicht 100%ig verstanden haben muss ... zahlen muss ich sie in jedem Fall Smiley (Zunge)

 

Grüße,

An'ishaltsoundichkannesehnichtändern'dreas

Crazyalex
Legende
7.651 Beiträge

@digitus 

Dann sehen wir das in etwa gleich: Das Ding hat seine Berechtigung, alles läuft richtig und wird auch richtig miteinander verrechnet so das am Ende alles passt - und das was man jährlich vorab abdrücken muss ist nicht der Rede wert Smiley (fröhlich)

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

GetBetter
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7.288 Beiträge

Hallo @Saisonziel  und herzlich willkommen.

 

Gehen wir's an

(auch für alle anderen, die offenbar arglos in Dinge investieren, die sie nicht zu 100% verstehen Smiley (zwinkernd)):

 


@Saisonziel  schrieb:

Bei thesaurierenden gibts ja aber diese Vorabpauschale. Die bezieht sich aber nicht auf die in den ETF investierte Dividende, sondern auf den Wert des ETF in meinem Bestand, verstehe ich das richtig?

Die Vorabpauschale ist sozusagen ein fiktiver Gewinn der jährlich versteuert werden muss, selbst wenn dieser Gewinn nicht durch Verkauf realisiert wurde.

 

Die Berechnungsformel enthält ein paar relativ simple Variablen. Im wesentlichen sind dies der Kurs am Jahresanfang, der Kurs am Jahresende und der jährlich neu festgelegte Basisizins.

Die Höhe der fondsintern wiederangelegten Ausschüttungen und sonstige geheimnisvolle Zahlen gehören nicht dazu.

 

 


@Saisonziel  schrieb:

D.h. doch letztendlich, dass ich immer am Jahresende so viel zahle, als hätte ich ihn 12 Monate gehabt und als würde ich den dann verkaufen?


Klares Nein!

 

 


@Saisonziel  schrieb:

Bedeutet das dann auch, dass ich dann irgendwann, wenn ich ihn wirklich verkaufe, keine Kapitalertragssteuer zahlen muss - bzw nur für das dann laufende Kalenderjahr - weil ich die Gewinne, wenn auch nicht realisiert, ja schon in den Vorjahren versteuert habe? Oder wie läuft das?


Du musst beim Verkauf die übliche Steuer zahlen, bekommst aber die in früheren Jahren Steuern auf die Vorabpauschale voll angerechnet. Da die Höhe der Vorabpauschale aber deutlich geringer ist als der tatsächliche Kursgewinn während des jeweiligen Jahres, wirst Du bei einem Verkauf trotzdem noch einen ziemlichen Batzen zu versteuern haben.

 

 


@Saisonziel  schrieb:

Und ist es richtig, dass zur Berechnung der Vorabpauschale immer der Wert vom 1.1. herangezogen wird, völlig unabhängig davon, zu welchem Kurs ich gekauft habe?


Korrekt (siehe die Liste der Parameter weiter oben).

 

 


@Saisonziel  schrieb:

Das wäre doch ziemlich unfair, wenn ein ETF zu Jahresbeginn 10 Euro kostet, ich aber erst im Oktober kaufe, wenn er schon 22 Euro kostet, und am Jahresende ist er dann 23 Euro wert.


Das geht sogar noch krasser:

Wenn der am Jahresanfang 10 € kostet, Du kaufst im Oktober für 22 € und am Jahresende ist er noch 11 € wert, dann zahlst Du trotzdem die Steuer.

 

Ist das unfair?

Nicht wirklich. Erstens reden wir von Kleckerbeträgen (s.u.), zweitens kriegst Du die schon gezahlten Steuern ja später angerechnet. Es geht also nichts verloren.

 

 


@Saisonziel  schrieb:

Dann müsste ich ja Steuer auf 13 Euro Gewinn zahlen? Und das, ohne den Gewinn gemacht oder realisiert zu haben?

Oder verstehe ich das falsch und die Vorabpauschake gilt nicht für den Gesamtwert sondern nur für die Dividenden, die in den ETF reinvestiert wurden?


Grundsätzlich musst Du nicht die Steuer auf die 13 Euro Gewinn zahlen sondern auf die Vorabpauschale die sich errechnet würde.

 

Mit Deinen Zahlen sieht die Berechnung folgendermaßen aus:

Für das Jahr 2020 (Basiszins: 0,07%) läge die Vorabpauschale bei 0,0049 € je Anteil
[=10 € (Kurs am Jahresanfang) x 0,7 (fester Faktor) x 0,07% (Basiszins)].

 

Wenn Du also 1.000 dieser Anteile im Depot hast, ergäbe sich eine Gesamt-Vorabpauschale von 4,90 €.

Diese wird zunächst teilfreigestellt (30% bei Aktien-ETFs), so dass die Steuerbemessungsgrundlage bei 3,43 € liegt.

Darauf fällt eine Steuer von 26,375%, also 0,90 € an.

 

Das ist das, was @Crazyalex  berechtigterweise als Peanuts bezeichnet hat.

 

 


@Saisonziel  schrieb:

Und wird die Vorabpauschale vom Girokonto abgebucht oder aus dem Depotbestand des ETF abgezogen?


Nochmal sicherheitshalber: DieVorabpauschale ist ein fiktiver Gewinn.

Abgebucht würde allenfalls die Steuer auf diesen fiktiven Gewinn, nicht jedoch die Vorabpauschale also solches.

 

Folglich wird entweder die Vorabpauschale Deinem Freistellungsauftrag gegengerechnet oder, falls dieser nicht ausreichen sollte, wird die fällige Steuer auf die Vorabpauschale vom Verrechnungskonto abgebucht.

 

 


@Saisonziel  schrieb:

Und eine letzte Frage: Wenn ich 2020 gekauft habe und 2021 die Vorabpauschale dann erstmals fällig wird, dann wird trotz der Abbichung Anfang 2021 der ggf offene Freibetrag von 2020 herangezogen, oder?


Nein, es wird bereits der neue Freibetrag für 2021 herangezogen.

Crazyalex
Legende
7.651 Beiträge

@Saisonziel 

Damit hat der @GetBetter viel Text mit einer ausführlichen Erklärung für "vergiss den Sche*ß einfach!" geliefert Smiley (zwinkernd)Lachender Smiley

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

digitus
Legende
8.350 Beiträge

@Crazyalex  schrieb:

Damit hat der @GetBetter viel Text mit einer ausführlichen Erklärung für "vergiss den Sche*ß einfach!" geliefert Smiley (zwinkernd)Lachender Smiley


... aber er scheint es vollständig durchdrungen zu haben ... Chapeau Smiley (überglücklich)

 

Grüße,

Andreas

 

GetBetter
Legende
7.288 Beiträge

@Crazyalex  schrieb:

Damit hat der @GetBetter viel Text mit einer ausführlichen Erklärung für "vergiss den Sche*ß einfach!" geliefert Smiley (zwinkernd)Lachender Smiley


 

Lass es mich so sagen:

Spoiler
grmpf.jpg

Smiley (überglücklich)