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Sehr hohe Vorabpauschale für ETF abgezogen

vincevegan
Autor ★
3 Beiträge

Hallo zusammen,

 

2020 habe ich angefangen folgenden ETF zu besparen:

 

ISHSIII-CORE MSCI WLD DLA (A0RPWH), Thesaurierender ETF aus dem Ausland

 

Insgesamt sind mit einem initialen Investment plus monatlichem Sparplan 2518€ (2088 € Einsatz + 430€ Zuwachs) zusammen gekommen.

Nun wurden mir am 04.01.21 hierfür 105€ (!) Vorabpauschale vom Konto abgebucht. Bemessungsgrundlage wurde im Steuerbericht mit 399€ angegeben.  Hierfür fiel eine KeSt von ca . 100 € und der Soli mit 5 € an. 

Ich weiß, dass thesaurierende ETFs aus dem Ausland anders besteuert werden, aber diesen Betrag kann ich wirklich nicht nachvollziehen.

Es wurden ja hier dieselben Steuern berechnet als hätte ich die ETF Anteile gewinnbringend verkauft (0,25*399€), was nicht der Fall war.

 

Wird mir dieser oder ein ähnlicher Betrag nächstes Jahr wieder berechnet?

 

Sollte ich diesen ETF verkaufen und das Geld auf einen inländischen MSCI World umschichten?

 

Wenn ja sollte ich einen thesaurierenden oder ausschüttenden ETF wählen und welchen MSCI World ETF würdet ihr empfehlen?

 

 

9 ANTWORTEN

Ihr Nickname
Experte ★★★
636 Beiträge

Hallo @vincevegan , willkommen.

 

Nach allem, was ich über die Vorabpauschalen und deren Versteuerung weiß, ist bei Dir etwas schief gelaufen. Es fehlt z.B. die Teilfreistellung für einen Aktienfonds.

Wärest du vielleicht in der Lage, eine um persönliche Details wie Namen, Kontonummern, etc. geschwärzte Kopie der Abrechnung hier einzustellen, damit wir mal nachsehen können?

 

Andernfalls wird Dir nur die Reklamationsabteilung helfen können.

 

Crazyalex
Legende
7.646 Beiträge

Hallo und herzlich willkommen!

 

Um es kurz zu machen irgendwas (nur weiß ich noch nicht was!) stimmt hier nicht!

So wie Du ja schreibst gab es Deinerseits keinen aktiven Verkauf.

 

Meine Idee: Kläre das mit dem Kundenservice auf telefonischem Wege mal ab.

Das müssen die Dir mal erklären. Entweder können die Dir ganz plausibel einen vernünftigen Grund nennen der komplett logisch und nachvollziebar ist - oder es lief was schief und die müssen es wieder gerade biegen Smiley (zwinkernd)

 

In Anbetracht des Steuer-Chaos am Jahresanfang tippe ich auf zweiteres......

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

vincevegan
Autor ★
3 Beiträge

Danke für die schnellen Antworten! Ich versuche es mal beim Kundenservice und berichte dann.

ChiRho
Experte ★
164 Beiträge

@vincevegan  schrieb:

Sollte ich diesen ETF verkaufen und das Geld auf einen inländischen MSCI World umschichten?


Die Steuerthematik mit ausländisch thessaurierenden ETF war früher einmal.

Deshalb gibt es ja mittlerweile diese Vorabpauschale (auch für inländische thessaurierende ETF)

 


@vincevegan  schrieb:

Wenn ja sollte ich einen thesaurierenden oder ausschüttenden ETF wählen und welchen MSCI World ETF würdet ihr empfehlen?


Thessaurierend vs. ausschüttend kannst Du abhängig von der Ausnutzung Freistellungsauftrag festlegen. Hierzu gibt es in diesem Forum bereits mannigfalitge Beiträge.

 

GetBetter
Legende
7.282 Beiträge

Hallo @vincevegan  und herzlich willkommen.

 

Zunächst mal: Der von Dir besparte ETF ist eine erstklassige Wahl. Wenn es ein Thesaurierer sein soll, dann kannst Du den bedenkenlos weiter besparen.

 

Die von Dir vermutete Problematik aufgrund seines ausländischen Domizils ist durch das neue Investmentstsuergesetz seit 2018 Geschichte.

 

Das zur Vorrede. Jetzt zum eigentlichen Punkt und vorneweg eine Klarstellung zu den Befgrifflichkeiten:

 


@vincevegan  schrieb:

Nun wurden mir am 04.01.21 hierfür 105€ (!) Vorabpauschale vom Konto abgebucht.


Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Gewinn. Es wird also nie die Vorabpauschale vom Konto abgebucht sondern allenfalls die Steuer auf diese Vorabpauschale.

Infolgedessen gibt es für die Vorabpauschale übrigens auch keine Teilfreistellung (@Ihr Nickname) da auch diese erst bei der anschließenden Berechnung der steuerlichen Bemessungsgrundlage greift.

 

Zu den genannten Zahlen: Die sind komplett falsch!

 

Die tatsächlich anzusetzende Vorabpauschale liesse sich relativ leicht ausrechnen, dazu wäre allerdings die Information nötig seit wann genau Du den A0RPWH besparst.

 

Unter der Annahme, der Sparplan liefe seit Januar 2020 mit einer monatlichen Sparrate von 174 €, ergäbe sich eine Vorabpauschale von 0,55 €.

Daraus resultiert eine Steubemessungsgrundlage von 0,39 € und eine abzubuchende Steuer von 0,10 €.

 

Also bitte bei der comdirect reklamieren. Die schulden Dir 104,90 € Smiley (zwinkernd)

Ihr Nickname
Experte ★★★
636 Beiträge

@GetBetterDanke für Deine umfangreiche Zusammenfassung.

 

Ich möchte mich jedoch gerne rechtfertigen, denn ich finde meine Erwähnung im Kontext der Teilfreistellung irgendwie unfair. Ich habe ja aus den von Dir immer wieder geposteten Korrekturen in vergleichbaren Threads gelernt 🙂

 

Ich habe natürlich die angegebenen Zahlen von 430 Euro Gewinn mit 399 Euro Bemessungsgrundlage verglichen und erkannt, dass das keine 70 % sind. Selbst wenn also eine Vorabpauschale in Höhe von 430 Euro hätte bestimmt werden können, würde es immernoch Probleme mit dem Rest geben.

 

 

GetBetter
Legende
7.282 Beiträge

@Ihr Nickname 

Es gibt gar keinen Grund sich zu rechtfertigen, es war weder als Angriff noch als Bloßstellung gemeint Smiley (zwinkernd)

 

Ich habe bei meiner Verwendung des Begriffs "Teilfreistellung" nur Deinen Namen erwähnt weil Du diesen Begriff als erster verwendendet hattest und ich für @vincevegan  einen Bezug herstellen wollte. Die zwei Fäden Teilfreistellung und Vorabpauschale sollten sozusagen zueinander finden.

 

Tut mir leid falls das anders rübergkommen sein sollte. Evtl. war mein Feingefühl nachts um 1:00 Uhr nicht mehr ausreichend ausgeprägt Smiley (zwinkernd)

 

 


@Ihr Nickname  schrieb:

Ich habe natürlich die angegebenen Zahlen von 430 Euro Gewinn mit 399 Euro Bemessungsgrundlage verglichen und erkannt, dass das keine 70 % sind.


Weil wir schon davon reden:

Der anlegerspezifische Buchgewinn (430 €) spielt bei der Berechnung keine Rolle.

Wenn der ETF während des Jahres einen Kursgewinn erzielt hat, dann fällt die Steuer auf die Vorabpauschale in jedem Fall an. Das gilt selbst dann, wenn der Anleger einen Buchverlust erlitten hat, z.B. weil er während des Jahres zu einem Kurs eingestiegen ist, der höher als der Jahresschlußkurs war.

vincevegan
Autor ★
3 Beiträge

Kurzes Update:

 

Laut Kundendienst gibt es wohl wirklich gerade ein gewisses Steuerchaos, was wohl durch die IT verursacht wurde. Ich sollte nun den Freibetrag von 801  € auf 800 € ändern, damit die Steuerberechnung "resettet" wird. Bis nächsten Dienstag soll angeblich alles gerade gezogen sein.

 

@GetBetter@Ihr NicknameBei der Teilfreistellung kann ich euch leider nicht mehr folgen. Heißt das, dass von meiner Vorabpauschale nur 70% versteuert werden müssen? Dh meine abzuführenden Steuern wären dann:

 

Wert des ETF im Januar 2020 X ETF Anteile X 0,7 X Basiszins (0,0084) X 0,3 X 0,26375?

 

Bedeutet dies auch gleichzeitig, dass es egal ist wann ich im Jahr 2020 die ETF Anteile gekauft habe? Ich hätte Anteile für 1200€ am 25.12.2020 kaufen können und würde die gleichen Steuern bezahlen als hätte ich den ETF 12 Monate lang mit je 100 € bespart.

GetBetter
Legende
7.282 Beiträge

@vincevegan  schrieb:

Heißt das, dass von meiner Vorabpauschale nur 70% versteuert werden müssen?


Wir reden von einem Aktien-ETF mit einer Teilfreistellung von 30%. Bei einem solchen müssen tatsächlich nur 70% des Gewinns versteuert werden. Und da die Vorabpauschale nichts anderes als ein fiktiver Gewinn ist (s.o.), gilt das natürlich auch für sie.

 


@vincevegan  schrieb:

Dh meine abzuführenden Steuern wären dann:

 

Wert des ETF im Januar 2020 X ETF Anteile X 0,7 X Basiszins (0,0084) X 0,3 X 0,26375?


Der Rechnung kann wiederum ich nicht folgen.

 

Schritt 1: Berechnung der Vorabpauschale

Dazu muss jede Monatsrate (174 €) separat betrachtet werden da diese jeweils unterschiedlich lang angelegt waren.

 

  • Januar: 174 € x 0,7 x 0,07/100 x 12/12 = 0,09 €
  • Februar: 174 € x 0,7 x 0,07/100 x 11/12 = 0,08 €
  • ...
  • Dezember: 174 € x 0,7 x 0,07/100 x 1/12 = 0,01 €

Die gesamte Vorabpauschale (Summe der 12 Monate) beträgt 0,55 €.

 

0,7: Festgelegter Faktor, hat nichts mit der Teilfreistellung zu tun.

0,07/100: Basiszins für 2020 von 0,07%

x/12: Anteil des Jahres für den der Betrag angelegt war

 

Schritt 2: Berechnung der fälligen Steuer

0,55 € x 0,7 x 0,26375 = 0,10 €

 

0,7: Zu versteuernder Anteil des Gewinns bei 30% Teilfreistellung

0,26375: Kapitalertragsteuersatz

 

 


@vincevegan  schrieb:

Bedeutet dies auch gleichzeitig, dass es egal ist wann ich im Jahr 2020 die ETF Anteile gekauft habe? Ich hätte Anteile für 1200€ am 25.12.2020 kaufen können und würde die gleichen Steuern bezahlen als hätte ich den ETF 12 Monate lang mit je 100 € bespart.


Nein, die Vorabpauschale und damit die Steuer wäre unterschiedlich.

Wenn nicht monatlich 174 € sondern im Dezember einmalig 2.088 € (= 12 x 174 €) angelegt worden wären, dann betrüge die Vorabpauschale

2.088 € x 0,7 x 0,07/100 x 1/12 = 0,09 €

Die Steuer läge entsprechend bei 0,09 x 0,7 x 0,26375 = 0,02 €.

 

Ohnehin handelt es sich um Vorauszahlungen. Bei einem zukünftigen Verkauf werden die bereits versteuerten Vorabpauschalen angerechnet und reduzieren die dann fällige Steuerlast.