Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Vorabpauschale

Joerg78
Mentor ★★★
2.746 Beiträge

Nachdem in den letzten Jahren der für die Berechnung der Vorabpauschale relevante Basiszinssatz negativ war, schaut das in diesem Jahr anders aus. Da immer wieder Fragen zur Vorabpauschale (Was ist das? Wie wirds berechnet? Was wird wann abgezogen?) auftauchen, möchte ich versuchen, nach bestem Wissen und Gewissen auf ein paar Punkte einzugehen.

Disclaimer: Dies ist keine Steuerberatung o.Ä., ich führe hier mein persönliches Verständnis der Vorabpauschale auf. Bei steuerlichen Fragen sollte immer der Steuerberater kontaktiert werden, in der Community können und dürfen wir keine Beratung zu Steuerthemen vornehmen!

 

Die Vorabpauschale wurde mit der Reform des Investmentsteuergesetz 2018 eingeführt; sie gilt für Investmentfonds und sollte die bis dahin geltende Ungleichheit der Besteuerung unterschiedlicher Fonds-Typen beseitigen, denn gerade bei ausländischen thesaurierenden Fonds gab es einen Steuerstundungseffekt.

Jetzt gilt für alle Fonds: Abhängig von der Wertsteigerung des Fonds, des Basiszinssatzes und ggf. Ausschüttungen wird eine Vorabpauschale ermittelt, die versteuert werden muss. Wie war berechnet wird, wird im schönsten Juristendeutsch in §18 InvStG "erklärt"; dort steht in Absatz 1 u.a. das hier:

 

Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen eines Investmentfonds innerhalb eines Kalenderjahres den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird ermittelt durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Investmentanteils zu Beginn des Kalenderjahres mit 70 Prozent des Basiszinses nach Absatz 4. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahres ergibt.

 

Schön, nicht?

Dröseln wir das mal auseinander, beginnend mit Satz 2, nämlich dem Basisertrag: Der berechnet sich aus dem Fondswert zu Beginn des Jahres (also jetzt 2023), multipliziert mit 70% des Basiszinses; der wurde für 2023 auf 2,55%, für 2024 auf 2,29% festgelegt.

 

Nehmen wir also mal einen nicht-ausschüttenden Fonds XY, der hat fiktiv zum 1.1.2023 einen Wert von 100€ gehabt.

Der Basisertrag pro Fondsanteil liegt dann bei 100 * 70% * 2,55% = 1,785€ (100 * 0,7 * 0,0255).

 

Am Jahresende kommt dann der Jahresendwert ins Spiel - daraus wird die Wertsteigerung berechnet und Satz 3 kommt ins Spiel: Ist die Wertsteigerung höher oder gleich dem Basisertrag (=> Rücknahmepreis eines Fondsanteils >= 101,785€), bleibt der Basisertrag unverändert; ist die Wertsteigerung geringer (Fondsanteil < 101,785), dann entspricht der Basisertrag dieser Wertsteigerung (bei einem Rücknahmepreis von 101€ am 31.12.2023 wäre der Wertzuwachs 1€ => Basisertrag = 1€).

 

Vereinfacht wird angenommen, dass innerhalb des Jahres keine Käufe oder Verkäufe stattgefunden haben - dann wird zum Jahresende der Basisertrag mit der Anzahl der gehaltenen Fondsanteile multipliziert: Das Ergebnis ist dann die persönliche Vorabpauschale, die dann versteuert werden muss (mehr dazu unten).

 

Bei einem ausschüttenden Fonds werden vom Basisertrag noch die Ausschüttungen (pro Anteil) abgezogen - und damit sind wir bei Satz 1 des o.g. Gesetzes: Sind die Ausschüttungen geringer als der Basisertrag, wird dennoch eine Vorabpauschale besteuert!

 

Zu beachten ist auch: Die Vorabpauschale kann nie negativ werden!

 

 

Hier mal 5 Berechnungen für 2023 ("gute Wertentwicklung" bzw. "schlechte Wertentwicklung" dient hier nur der Vergleichbarkeit!).

 

1. thesaurierender Fonds - gute Wertentwicklung

 

Jahresanfangswert je Anteil100€
Jahresendwert je Anteil102€
Wertzuwachs2€
Basisertrag1,785€ (100€ * 0,7 * 0,0255)
Vorabpauschale pro Anteil1,785€

 

 

2. thesaurierender Fonds - schlechte Wertentwicklung

 

Jahresanfangswert je Anteil100€
Jahresendwert je Anteil101€
Wertzuwachs1€
Basisertrag1,785€ (100€ * 0,7 * 0,0255)
Vorabpauschale pro Anteil
1€ (Wertzuwachs geringer als Basisertrag)

 

 

3. ausschüttender Fonds - gute Performance

 

Jahresanfangswert je Anteil100€
Jahresendwert je Anteil101€
Ausschüttung je Anteil2€
Wertzuwachs3€ (1€ aus Kursdifferenz zzgl. 2€ Ausschüttung)
Basisertrag1,785€ (100€ * 0,7 * 0,0255)
Vorabpauschale pro Anteil
0€ (Basisertrag abzgl. Ausschüttungen)

 

 

4. teil-ausschüttender Fonds - gute Performance

 

Jahresanfangswert je Anteil100€
Jahresendwert je Anteil102€
Ausschüttung je Anteil1€
Wertzuwachs3€ (2€ aus Kursdifferenz zzgl. 1€ Ausschüttung)
Basisertrag1,785€ (100€ * 0,7 * 0,0255)
Vorabpauschale pro Anteil
0,785€ (Basisertrag abzgl. Ausschüttungen)

 

5. ausschüttender Fonds - schlechte Performance

 

Jahresanfangswert je Anteil100€
Jahresendwert je Anteil100€
Ausschüttung je Anteil1€
Wertzuwachs

1€ (1€ aus Ausschüttung)

Basisertrag1,785€ (100€ * 0,7 * 0,0255)
Vorabpauschale pro Anteil
0€ (Wertzuwachs geringer als Basisertrag => 1€, abzgl. Ausschüttung = 0€)

 

 

 

Wie wird besteuert?

Es wird die Vorabpauschale (Berechnung s.o.) mit der Anzahl der gehaltenen Fondsanteile multipliziert und dann mit der Kapitalertagssteuer + Soli + ggf. Kirchensteuer besteuert. Je nach Fondsart greifen aber auch hier Teilfreistellungen (z.B. bei Aktienfonds 30%). Auch ein Freistellungsauftrag wird berücksichtigt. Es wird also nicht der Wert der Vorabpauschale an sich als "zu versteuernder Betrag" festgesetzt, sondern die Vorabpauschale selbst wird mit der Steuer belegt!

 

Wann wird besteuert?

Die Besteuerung erfolgt Anfang des folgenden Kalenderjahres, denn: Die Vorabpauschale für 2023 gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen. Somit greift die Besteuerung im Jahr 2024 (und eine Belastung des Sparerfreibetrages ebenfalls im Jahr 2024).

 

Wird mir die Vorabpauschale gutgeschrieben?

Nein, es handelt sich um eine vorgezogene Besteuerung, daher erfolgt der Zufluss der Vorabpauschale als "fiktiv".

 

Wie wird beim Verkauf besteuert?

Beim Verkauf eines Wertpapieres wird der Veräußerungsgewinn besteuert - abzüglich bereits festgesetzter Vorabpauschalen (ansonsten hätte man eine Doppelbesteuerung), siehe §19 Abs. 1 InvStG .

 

Ich habe einen Fondsanteil im Laufe des Jahres verkauft - wird dennoch eine Vorabpauschale erhoben?

Nein, zum Jahresende nicht mehr gehaltene Fondsanteile unterliegen keiner Vorabpauschale (die Besteuerung erfolgte ja bereits durch den Verkauf).

 

Ich habe im Laufe des Jahres Fondsanteile gekauft - wird wird hier die Vorabpauschale berechnet?

Die Vorabpauschale wird anteilig berechnet, und zwar ab dem Monatsersten, in dessen Monat entsprechende Anteile gekauft wurden (wurden Fondsanteile am 30.11. eingebucht, so werden dennoch volle 2 Monate berücksichtigt!); in die Berechnung fließt nichtsdestotrotz immer der Jahresanfangswert ein! Dies kann zur interessanten Konstellation führen, dass trotz Buchverlust eine Vorabpauschale einbehalten werden kann (Beispiel: Jahresanfangswert 100€, Jahresendwert 104€, Kaufkurs im November 106€).

 

Wie wird die Steuer eingezogen?

Normalerweise wird die Steuer vom Verrechnungskonto der depotführenden Bank eingezogen; reicht das Guthaben nicht aus, wird ein ggf. eingeräumter Dispositionskredit (Vorsicht: Überziehungszinsen!) ausgenutzt. Reicht auch das nicht aus (weil kein Dispo vorhanden oder bereits ausgeschöpft), wird die Steuer nicht einbehalten und das Finanzamt informiert.

 

Gibt es nicht auch einen Rechner, der mir die konkrete Höhe der zu bezahlenden Steuer berechnet?

Den gibt es, beispielsweise wurde bei Finanzfluss ein entsprechender Rechner programmiert (danke an @digitus für den Link!); dieser berücksichtigt (wie alle anderen von mir gefundenen Rechner) allerdings keine unterjährigen Zukäufe.

 

 

Ich hoffe, dass das Thema "Vorabpauschale" und dessen Besteuerung etwas klarer geworden ist.

 

Am Ende nochmals der Hinweis (man muss sich ja rechtlich absichern): Dies war keine Steuerberatung, nur mein persönliches, niedergeschriebenes Verständnis der entsprechenden Themenblocks.

 

 

 

196 ANTWORTEN

ae
Mentor ★★★
2.955 Beiträge

@ETFNewbie  schrieb:

@GetBettervielen Dank! Du hast mir sehr geholfen 🤗

 


 

So bin ich auf den Cent genau auf die Berechnung von codi gekommen 🤗


Auch von meiner Einer, Dank an @GetBetter 

 

Somit werde ich mir die Mühe ersparen und die Berechnung der CoDi als richtig anerkennen 

 

gruss ae

—————————
>>> Meine Glaskugel funktioniert, ist geputzt und auf dem neuesten Stand der Technik
>>>> Leider weigert sie sich konsequent, mit mir zu reden

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.187 Beiträge

@ae  schrieb:

@ETFNewbie  schrieb:

@GetBettervielen Dank! Du hast mir sehr geholfen 🤗

 

Somit werde ich mir die Mühe ersparen und die Berechnung der CoDi als richtig anerkennen 

 

gruss ae


Ich persönlich rechne Dinge die nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind gerne nach.

Das macht mir eher Spaß als Mühe. Aber das ist natürlich Ansichtssache.

 

Was ich allerdings immer noch nicht gemacht habe ist mich mal über die verzögerte Wertstellung von Erträgen zu beschweren.

Da ist halt der Aufwand im Vergleich zum Nutzen etwas groß.

CurtisNewton
Mentor ★★★
2.894 Beiträge

Naja, man kann das ja auch zeitoptimiert mal auf Plausibilität prüfen.

 

Wenn bei 1000 EUR ETF die Vorabpauschale 0 EUR beträgt ist man fertig

Wenn bei 1000 EUR ETF die Vorabpauschale 500 EUR beträgt ist es wohl offensichtlich falsch.

Wenn bei 1000 EUR ETF die Vorabpauschale zwischen 0 und 12,50 EUR liegt wird es wohl richtig sein (30% Teilfreistellung vorausgesetzt)

 

Das Finanzamt prüft deine Steuererklärung in Normalfall auch nur auf Plausibilität und die werden mit Sicherheit häufiger von Steuerzahlern besch*ssen  als du von der Bank.

 

 

--------------------
"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo

Splitrunner
Autor ★★
31 Beiträge

Klingt witzig, ist es aber nicht…

 

Mir wäre es daran gelegen ein/zwei Tage vor dem Abzug informiert zu werden wieviel ich auf dem Verrechnungskonto haben muss.

 

Kann eigentlich auch nicht so schwer sein, sollte man meinen.

Klar haben einige recht mit, man kann es pi mal Daumen mit der pro 10000€ ->  € 33€ Regel abschätzen, aber wie hier bereits umfangreich diskutiert wurde, gibt es Ausnahmen bei denen das nicht so klar ist.

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.187 Beiträge

@Splitrunner  schrieb:

Klingt witzig, ist es aber nicht…

 

Mir wäre es daran gelegen ein/zwei Tage vor dem Abzug informiert zu werden wieviel ich auf dem Verrechnungskonto haben muss.

 

 


Das Thema wird schon seit Monaten überall diskutiert.

Da kann man wohl erwarten daß sich die Leute auf dieses überraschende Ereignis vorbereiten.

Entweder legt man vorher ausreichend Geld auf das Konto, oder hat einen ausreichenden FSA oder eben einen Kreditrahmen.

Gerade hier, da die Comdirect sonst sofort das FA aufhetzt. Das finde ich sehr kundenunfreundlich und unnötig.

 

Vielleicht habe ich es übersehen.

Aber wann war hier die Wertstellung für diese Steuern?

CurtisNewton
Mentor ★★★
2.894 Beiträge

@Silver_Wolf 

Laut Aussagen hier im Thread mit Buchungstag = Valutatag, was schon sehr kulant wäre, andere Banken arbeiten mit Valuta 2.1.

Bei meinen 7 ETF / Fonds ist bisher nix eingetrudelt.

 

Davon abgesehen ist die Vorabpauschale nicht neu sondern wurde schon 2018-2020 erhoben.

 

--------------------
"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.187 Beiträge

@CurtisNewton  schrieb:

@Silver_Wolf 

Laut Aussagen hier im Thread mit Buchungstag = Valutatag, was schon sehr kulant wäre, andere Banken arbeiten mit Valuta 2.1.

Bei meinen 7 ETF / Fonds ist bisher nix eingetrudelt.

 

Davon abgesehen ist die Vorabpauschale nicht neu sondern wurde schon 2018-2020 erhoben.

 


Dann ist das doch in Ordnung.

Wenn dann jemand mit einem nackten Konto geschlafen hat kann er das noch taggleich ausgleichen ohne Zinsen zu zahlen.

 

Wuffi
Autor ★★★
49 Beiträge

Hallo und Danke!

In den Beispielen wird immer Jahresanfang und Jahresende verglichen.

Was passiert aber (z.B. Sparpläne), wenn die Werte je Anteil

2022 Anfang 100Euro

2022 Ende 200 Euro

2023 Anfang 200 Euro

2023 Ende 100 Euro

2024 Anfang 200 Euro

2024 Ende 400 Euro

2025 Anfang 400 Euro

2024 Ende 100 Euro sind  ?

Bezahlt man dann auf die Buchgewinne Steuern und auf den Verlusten bleibt man beim Verkauf sitzen? ...oder wird das über die Verrechnungstöpfe berücksichtigt?

Gruß Wuffi

 

GetBetter
Legende
7.320 Beiträge

@Wuffi  schrieb:

Bezahlt man dann auf die Buchgewinne Steuern und auf den Verlusten bleibt man beim Verkauf sitzen? ...oder wird das über die Verrechnungstöpfe berücksichtigt?


In Deinem Beispiel zahlst Du tatsächlich für die Jahre 2022 und 2024 Steuern.

Für 2023 und 2025 fallen demgegenüber keine Steuern an, Du erhälst aber auch keine Gutschrift oder unmittelbare Buchung in den Verrechnungstopf.

 

Wenn man Dein Beipiel weiterdenkt und annimmt, dass Du die Anteile sofort Anfang 2026 zu einem Kurs von 100 € verkaufst, dann würde der Ertrag aus dem Wertpapierverkauf bei 0 € liegen (gekauft und verkauft zu jeweils 100 €, Gebühren lassen wir der Einfachheit halber unberücksichtigt).

 

Von diesem Ergebnis werden nun die während der Haltezeit angefallenen Vorabpauschalen abgezogen*. Somit liegt das Gesamtergebnis also im Negativen und zwar exakt um die Höhe der Vorabpauschalen*.

Dieses negative Ergebnis beim Verkauf wird nun behandelt wie in allen anderen Fällen auch: Es fällt keine Steuer an und der Verlust wird im Verrechnungstopf Sonstiges festgehalten.

 

 

* Genau genommen werden nicht die Vorabpauschalen abgezogen sondern deren Steuerbemessungsgrundlage (Stichwort Teilfreistellung).

GetBetter
Legende
7.320 Beiträge

@Silver_Wolf  schrieb:

@CurtisNewton  schrieb:

Laut Aussagen hier im Thread mit Buchungstag = Valutatag, was schon sehr kulant wäre, andere Banken arbeiten mit Valuta 2.1.


Dann ist das doch in Ordnung.

Wenn dann jemand mit einem nackten Konto geschlafen hat kann er das noch taggleich ausgleichen ohne Zinsen zu zahlen.


Bei der comdirect ist zwar Buchungstag = Valutatag, allerdings kommt die Abrechnung erst einen Tag später.

Wer also "mit einem nackten Konto" ins Bett geht und erst durch das neue Dokument in der Postbox aufmerksam wird, der war eine Nacht im Minus und kann das auch nicht mehr reparieren.

 

Weiter oben hatte ich aber schon geschrieben, dass ich das zwar nicht für optimal halte, dass aber andererseits niemand kalt erwischt worden sein dürfte und somit genug Zeit für Gegenmaßnahmen hatte.

 

Wie man es wirklich schlecht macht kann man sich dagegen derzeit beim Smartbroker+ ansehen:

Mittlerweile habe ich auch dort die erste von zwei Abrechnungen bekommen. Datiert ist dieses auf den 20.01., im Postfach ist sie aber erst seit dem 22.01. abrufbar. Nichtsdestotrotz ist die Buchung bereits am 19.01. ausgeführt worden – mit Valuta 02.01.

 

Zwischen Wertstellung und Verfügbarkeit der Abrechnung liegen also satte 20 Tage und bei der noch ausstehenden zweiten Abrechnung dann wohl entsprechend mehr. Bei der comdirect reden wir von nicht perfekten aber immerhin verkraftbaren 24 Stunden.