am 25.01.2024 17:38
Hallo zusammen!
Vielleicht gabe ich mich falsch ausgedrückt: Wenn ich einige Order aufgebe, die sagen wir -20% unter dem derzeitigen Kurs (liquide Werte) liegen, dann kann ich das nur, wenn äquivalent mindestens diese Summe auf dem Verrechnungskonto liegt. Diese kann also nicht auf dem Tagesgeld Plus angelegt werden, und daß für den Zeitraum der Nichtausführung dieser Order. Es geht nicht um 24 Stunden sondern eher längere Zeiträume bis zu einer Korrektur des Markes. Daher ist das WPK für mich sinnvoll, denn dann kann ich ausgleichen, wenn die Order auch ausgeführt wurden... bei niedrigen Zinssätzen und hoher Ausführungswahrscheinlichkeit spielt das eine untergeordnete Rolle, aber bei höheren, entsprechenden Ordervolumina = Rückstellung und längeren Zeiträumen schon.
am 25.01.2024 18:31
Und das hat jetzt genau was mit der Vorabpauschale und diesem Thread zu tun? 🤔
am 25.01.2024 18:35
@Wuffi schrieb:Vielleicht gabe ich mich falsch ausgedrückt
Ich vermute eher: Du hast Dich richtig ausgedrückt, aber im falschen Thread 😉
am 27.01.2024 13:08
Eine Frage zum Verständnis:
Angenommen, es wird auf einen Fonds eine jährliche Vorabpauschale von 200€ erhoben, die mit dem FSA verrechnet wird und ich halte den Fonds 10 Jahre (10 x 200€ = 2000€) und verkaufe ihn dann mit 4000€ Gewinn, fallen dann bei dem Verkauf keine Steuern mehr an? (2000€ bereits in 10 Jahren vorab besteuert, FSA für das 11. Jahr = 2000€, damit dann der Gewinn von 4000€ steuerfrei?) Wenn dem so wäre, hätte ich es verstanden (-;
VG Wupping
27.01.2024 13:52 - bearbeitet 26.05.2024 14:07
27.01.2024 13:52 - bearbeitet 26.05.2024 14:07
30.01.2024 11:33 - bearbeitet 30.01.2024 11:34
Es gibt Dinge, die will ich gar nicht verstehen, die nehme ich einfach so hin.
Würde ich sie verstehen, würde ich mich ärgern über diese teure, deutsche, komplizierte Ineffizienz, deren Nutzen in keinem Verhältnis zum Aufwand steht. Ich sage nur: Umsatzsteuer 🙄
Also gilt doch mehr oder weniger: Wenn man keine extremen Ausnahmepapiere und keine voll komplizierten Wohn- und Steuerangelegenheiten hat und einfach nur 08/15 anlegt ist die ganze Prozedur aufwandsneutral nur zeitversetzt und die comdirect macht alle Arbeit.
Ist das korrekt @Joerg78 ? Dann versuche ich lieber weiter an Geld zu kommen, dazu sind wir nämlich da. ![]()
am 31.01.2024 13:06
Ja, das ist sehr ärgerlich. Habe versucht mich einmal schlau zu machen wie andere Banken das handhaben. Um siehe da, z.B. Copnsorsbank viel kundenfreundlicher und besser - Auszug aus der Website u.a.:
Consorsbank Information für Kunden
Wann wird die Vorabpauschale belastet?
Wir ziehen die Steuer aus der Vorabpauschale im ersten Quartal direkt vom Verrechnungskonto ab. Bitte achten Sie darauf, dass dort ausreichend Guthaben zur Verfügung steht. In unserem Hilfe-Bereich lesen Sie die Details zur Abbuchung.
Steuern aus der Vorabpauschale buchen wir im Laufe des ersten Quartals von Ihrem Verrechnungskonto ab. Das gilt nur, wenn die Steuer nicht mit Ihrem allgemeinen Verlustverrechnungstopf oder Ihrem Freistellungsauftrag von 2024 verrechnet werden kann.
Hinweis: Reicht Ihr Guthaben nicht aus, versuchen wir es noch zwei weitere Male. Wenn Ihr Verrechnungskonto bei keinem dieser drei Versuche ausreichend gedeckt ist, können wir Ihre Vorabpauschale nicht an das Finanzamt abführen. Das müssen wir dann dem Finanzamt melden.
Fazit: damit dürftigen sind in den meisten Fällen (kein ausreichendes Guthaben) erledigen.
Aber die comdirect (Mutter: commerzbank) ist halt überkorrekt, nicht flexibel genug und gewährt dem Kunden keinen Millimeter "Spielraum"!
Hoffe auf gute Besserung und Ärgerersparnis...
Grüße an alle "Mit-Betroffenen"
HILARO
am 31.01.2024 13:12
Das geht auch anders, kundenfreundlicher und viel besser gehandhabt:
Consorsbank Information für Kunden
Wann wird die Vorabpauschale belastet?
Wir ziehen die Steuer aus der Vorabpauschale im ersten Quartal direkt vom Verrechnungskonto ab. Bitte achten Sie darauf, dass dort ausreichend Guthaben zur Verfügung steht. In unserem Hilfe-Bereich lesen Sie die Details zur Abbuchung.
Steuern aus der Vorabpauschale buchen wir im Laufe des ersten Quartals von Ihrem Verrechnungskonto ab. Das gilt nur, wenn die Steuer nicht mit Ihrem allgemeinen Verlustverrechnungstopf oder Ihrem Freistellungsauftrag von 2024 verrechnet werden kann.
Hinweis: Reicht Ihr Guthaben nicht aus, versuchen wir es noch zwei weitere Male. Wenn Ihr Verrechnungskonto bei keinem dieser drei Versuche ausreichend gedeckt ist, können wir Ihre Vorabpauschale nicht an das Finanzamt abführen. Das müssen wir dann dem Finanzamt melden.
Fazit: damit dürftigen sich in den meisten Fällen (kein ausreichendes Guthaben) erledigen.
Aber die comdirect (Mutter: Commerzbank) ist halt überkorrekt, nicht flexibel genug und gewährt dem Kunden keinen Millimeter "Spielraum"!
Hoffe auf gute Besserung und keinen weiteren Ärger.
Grüße
HILARO
am 01.02.2024 23:45
Nun ja, da ist wohl auch ein bischen Zugzwang gegenüber den Aktionären von wegen der Rentabilität... wer aus 10 Aktien eine macht :-)...
Grüße Wuffi
am 01.02.2024 23:56
...übrigens warte ich schon mehr als einen Monat auf mein Wertpapirkreditkonto. Damit könte man ja die Forderungen der Vorabpauschale erst mal begleiche, und wenn dann bekannt ist, um welche Summe es sich handelt, kann vom Tagesgeld Plus oder... ausgleichen. Aber leider scheint außer dem mit der eiteleitung von Anfragen beschäftigte Call Center die restliche Belegschaft nicht mehr erfügbar zu sein
In diesem Sinne - Wuffi