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Vorabpauschale

213 ANTWORTEN

HaBe
Mentor ★
1.152 Beiträge

@ETFNewbie  schrieb:

Guten Abend,

 

ich habe auch eine Abrechnung für meinen A0F5UF (iShares Nasdaq 100 ausschüttend) ETF bekommen bzw. mein FSA wurde reduziert, obwohl ich gedacht habe, dass die Vorabpauschale nur thesaur. ETFs betrifft..

 

Wie kann ich die Berechnung nachvollziehen?

Ich brauche die Kurswerte am 01.01.2023 und 31.12.2023, wo finde ich diese? 😅

Ist bei Sparplänen etwas zu berücksichtigen?

 

VG


Wenn die Ausschüttungen niedriger ausfallen als die Vorabpauschale wird diese fällig. Historische Kurse findest Du z.B. bei onvista.de. Bei Sparplänen werden die Zugänge anteilig für die Monate ab dem Zugang gewertet.

GetBetter
Legende
8.087 Beiträge

@ETFNewbie  schrieb:

ich habe auch eine Abrechnung für meinen A0F5UF (iShares Nasdaq 100 ausschüttend) ETF bekommen bzw. mein FSA wurde reduziert, obwohl ich gedacht habe, dass die Vorabpauschale nur thesaur. ETFs betrifft..

 

Wie kann ich die Berechnung nachvollziehen?

Ich brauche die Kurswerte am 01.01.2023 und 31.12.2023, wo finde ich diese? 😅

Ist bei Sparplänen etwas zu berücksichtigen?


Hier steht der Rechenweg und hier die Datenquelle für die erforderlichen Zahlen.

Lars123
Experte ★★
392 Beiträge

@CurtisNewton  schrieb:

@solaman  schrieb:

Jetzt kann ich gerade nicht mehr folgen, hat zufällig jemand WKN A2PXG1 Warehouses De Pauw im Bestand?

Mir wurde dafür eine Vorabpauschale verrechnet, zwar in Höhe von 0€, die Wertentwicklung 2023 war ja auch negativ, aber das ist doch nach wie vor eine Aktie oder liege ich da falsch?


Soweit ich weiß werden REITS wie Fonds besteuert.

 


1.) ist das tatsächlich so? Warum bzw. wo steht das? Ist doch eigentlich unlogisch, da Vorabpauschale anzuwenden, angesichts der hohen Mindestausschüttungen auf den Gewinn.

2.) gilt das dann ggf. nur für europäische Reits? Ich hab hier ein paar Iron Mountain A14MS9 liegen, die sind ja nicht so schlecht gelaufen. Im Gegensatz zu meinem Vanguard FTSE AW ist bei mir für Iron Mountain bisher keine Abrechnung für eine Vorabpauschale eingetrudelt....

GetBetter
Legende
8.087 Beiträge

@Lars123  schrieb:

@CurtisNewton  schrieb:

Soweit ich weiß werden REITS wie Fonds besteuert.


1.) ist das tatsächlich so? Warum bzw. wo steht das? Ist doch eigentlich unlogisch, da Vorabpauschale anzuwenden, angesichts der hohen Mindestausschüttungen auf den Gewinn.

2.) gilt das dann ggf. nur für europäische Reits? Ich hab hier ein paar Iron Mountain A14MS9 liegen, die sind ja nicht so schlecht gelaufen. Im Gegensatz zu meinem Vanguard FTSE AW ist bei mir für Iron Mountain bisher keine Abrechnung für eine Vorabpauschale eingetrudelt....


Eigentlich werden REITs gerade nciht wie Foinds besteuert. Die Fonds-Besteuerung ist im InvStG geregelt, dort heißt es in § 1 Abs. 3 Nr. 5:

Keine Investmentfonds im Sinne dieses Gesetzes sind REIT-Aktiengesellschaften nach § 1 Absatz 1 des REIT-Gesetzes und andere REIT-Körperschaften, -Personenvereinigungen oder -Vermögensmassen nach § 19 Absatz 5 des REIT-Gesetzes.

 

Tatsächlich gibt es aber Aktien, die wie Fonds besteuert werden. BB Biotech ist ein anderes Beispiel.

Welche Kriteriienin EInzelnen dafür ausschlagenend sind entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.

ETFNewbie
Autor ★★★
63 Beiträge

@GetBetter  danke für die Links!

 

Ich habe den Kurs zum 03.01.2023 genommen -> 99,9832€

Der Kurs zum Jahresende (29.12.2023) beträgt 148,1357 €, fließt aber nicht in die Berechnung ein, oder?

 

Mit dem Kurs zum Jahresanfang komme ich auf 1,78€ Basisertrag pro Anteil.

Die Anteile bis 31.12.2022 habe ich zu 100% berücksichtigt, die Anteile in habe ich mit einem Zeitfaktor multipliziert, je nach Sparplanausführung (zB. *1/12 für in Dezember gekaufte Anteile).

 

Also zusammengefasst:

Summe Anteile bis 31.12.2022 = X

Summe Anteile erworben in 2023 (mit Zeitfaktor) = Y

Basisertrag pro Anteil = 1,78€

Ausschüttungen gesamt 2023 = Z

 

Rechne ich jetzt Vorabpauschale = 1,78€ * (X+Y) - Z

 

oder muss ich zuerst die Ausschüttung pro Anteil (nicht nur in 2023 erworbene, sondern alle?) rechnen ( Z/(X+Y)) = Q

und dann Basisertrag (1,78€ - Q)*(X+Y)?

 

Ich hoffe das ist einigermaßen verständlich.

Danke! 😄

 

 

 

 

 

Silver_Wolf
Legende
5.271 Beiträge

Der Basisertrag wird um die Ausschüttung reduziert. Falls das kleiner gleich Null ergibt entfällt die Pauschale.

Ansonsten wird dieser Betrag für den Gesamtbestand bis Ende Januar verwendet. Spätere Käufe mit 1/12 je angefangenem Monat.

Eigentlich gar nicht so schwierig.

Splitrunner
Autor ★★
31 Beiträge

Deine Rechnung oben zeigt, dass die Aussage "Der Gesetzgeber wollte mit der Vorabpauschale die Versteuerung von Fonds und ETFs vereinfachen." doch ein Treppenwitz ist!

(Anmerkung: Ich weiss, dass es hier genügend Forenteilnehmer gibt, für die die Berechnung kein Problem darstellt und alles ganz einfach und verständlich ist, für mich nicht!  Und im übrigen auch für Comdirect selbst nicht. Habe ich doch für eine Abbuchung der Vorabpauschale ein Tag später eine Stornobuchung bekommen. Dumm nur, dass die falsche Abbuchung von dem Verrechnugskonto erfolgt ist, während die Gutschrift aus dem Storno dann auf dem Girokonto erfolgt ist. )

 

Steuereinzug ohne Geldfluss ist schon vom Gefühl her falsch.

 

Sicherlich nur meine bescheidene Meinung und viele mögen das anders sehen, aber Gewinne aus Langzeitanlagen (z.B. Haltedauer über 5 Jahre) sollten sowieso für Privatanleger generell steuerfrei sein. 

Silver_Wolf
Legende
5.271 Beiträge

Was mich eher nervt ist daß die Banken nicht zu Potte kommen.  😞

Consors, ING und DKB haben bisher nichts geliefert.

Wo ist das Problem so eine blöde Abrechnung zu erstellen? Die Daten sind doch alle bekannt.

Muß die Steuer nicht zum 01.02. abgeführt werden? Da wird es langsam mal Zeit.

 

Oder möchte man vielleicht absichtlich hier und da ein paar Überziehungszinsen generieren?

Ich bin ja auf die Valuta gespannt.

 

Selbst die sonst so träge HASPA hat es geschafft am 12.01. eine detailierte Abrechnung zu liefern.

GetBetter
Legende
8.087 Beiträge

@ETFNewbie 

Dein Rechenweg ist richtig, allerdings musst Du beim Abruf des Kurses bei ariva die Vereinigung Bereinigung der Ausschüttungen deaktivieren. Anstatt Deiner 99,9832 € kommt man dann auf einen Jahresanfangskurs von 100,3129 €.

 

Der Basisertrag liegt dann bei 100,3129 € x 2,55% x 0,7 = 1,7906 €.

Nach Abzug der 3 Ausschüttungen in 2023 (0,10036 € + 0,29254 € + 0,0762 € = 0,4691 €) ergibt sich damit eine Vorabpauschale pro Anteil von 1,7906 € - 0,4691 € = 1,3215 €.

 

Der Jahresendkurs würde nur eine Rolle spielen, falls er weniger als die Vorabpauschale über dem Jahresanfangskurs läge. Das ist hier nicht der Fall.

 

Die Gesamtvorabpauschale für 2023 ist dann die Multiplikation dieser Vorabpauschale pro Anteil mit der Anzahl der gehaltenen Anteile. Das hast Du korrekt beschrieben:

 


@ETFNewbie  schrieb:

Die Anteile bis 31.12.2022 habe ich zu 100% berücksichtigt, die Anteile in habe ich mit einem Zeitfaktor multipliziert, je nach Sparplanausführung (zB. *1/12 für in Dezember gekaufte Anteile).

 

Wir nehmen dabei an, dass keine zu Jahresbeginn gehaltenen oder während des Jahres gekauften Anteile vor Jahresende wieder verkauft wurden. Das dürfte aber die Regel sein.

 

Silver_Wolf
Legende
5.271 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

@ETFNewbie 

Dein Rechenweg ist richtig, allerdings musst Du beim Abruf des Kurses bei ariva die Vereinigung der Ausschüttungen deaktivieren. Anstatt Deiner 99,9832 € kommt man dann auf einen Jahresanfangskurs von 100,3129 €.

 

Die Gesamtvorabpauschale für 2023 ist dann die Multiplikation dieser Vorabpauschale pro Anteil mit der Anzahl der gehaltenen Anteile. Das hast Du korrekt beschrieben:

 


@ETFNewbie  schrieb:

Die Anteile bis 31.12.2022 habe ich zu 100% berücksichtigt, die Anteile in habe ich mit einem Zeitfaktor multipliziert, je nach Sparplanausführung (zB. *1/12 für in Dezember gekaufte Anteile).

 

Wir nehmen dabei an, dass keine zu Jahresbeginn gehaltenen oder während des Jahres gekauften Anteile vor Jahresende wieder verkauft wurden. Das dürfte aber die Regel sein.

 


Diese Annahme ist unnötig, irrelevant und nur verwirrend.  🙂

Du kannst doch verkaufen was du willst. Stücke aus dem Vorjahr oder Stücke die erst im Dezember gekauft wurden.

Was für die Berechnung zählt ist der Bestahnd am Jahresende, also dem 31.12.2023.

Was vorher verkauft wurde ist weg und wurde besteuert.