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Vorabpauschale

Joerg78
Mentor ★★★
2.744 Beiträge

Nachdem in den letzten Jahren der für die Berechnung der Vorabpauschale relevante Basiszinssatz negativ war, schaut das in diesem Jahr anders aus. Da immer wieder Fragen zur Vorabpauschale (Was ist das? Wie wirds berechnet? Was wird wann abgezogen?) auftauchen, möchte ich versuchen, nach bestem Wissen und Gewissen auf ein paar Punkte einzugehen.

Disclaimer: Dies ist keine Steuerberatung o.Ä., ich führe hier mein persönliches Verständnis der Vorabpauschale auf. Bei steuerlichen Fragen sollte immer der Steuerberater kontaktiert werden, in der Community können und dürfen wir keine Beratung zu Steuerthemen vornehmen!

 

Die Vorabpauschale wurde mit der Reform des Investmentsteuergesetz 2018 eingeführt; sie gilt für Investmentfonds und sollte die bis dahin geltende Ungleichheit der Besteuerung unterschiedlicher Fonds-Typen beseitigen, denn gerade bei ausländischen thesaurierenden Fonds gab es einen Steuerstundungseffekt.

Jetzt gilt für alle Fonds: Abhängig von der Wertsteigerung des Fonds, des Basiszinssatzes und ggf. Ausschüttungen wird eine Vorabpauschale ermittelt, die versteuert werden muss. Wie war berechnet wird, wird im schönsten Juristendeutsch in §18 InvStG "erklärt"; dort steht in Absatz 1 u.a. das hier:

 

Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen eines Investmentfonds innerhalb eines Kalenderjahres den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird ermittelt durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Investmentanteils zu Beginn des Kalenderjahres mit 70 Prozent des Basiszinses nach Absatz 4. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahres ergibt.

 

Schön, nicht?

Dröseln wir das mal auseinander, beginnend mit Satz 2, nämlich dem Basisertrag: Der berechnet sich aus dem Fondswert zu Beginn des Jahres (also jetzt 2023), multipliziert mit 70% des Basiszinses; der wurde für 2023 auf 2,55%, für 2024 auf 2,29% festgelegt.

 

Nehmen wir also mal einen nicht-ausschüttenden Fonds XY, der hat fiktiv zum 1.1.2023 einen Wert von 100€ gehabt.

Der Basisertrag pro Fondsanteil liegt dann bei 100 * 70% * 2,55% = 1,785€ (100 * 0,7 * 0,0255).

 

Am Jahresende kommt dann der Jahresendwert ins Spiel - daraus wird die Wertsteigerung berechnet und Satz 3 kommt ins Spiel: Ist die Wertsteigerung höher oder gleich dem Basisertrag (=> Rücknahmepreis eines Fondsanteils >= 101,785€), bleibt der Basisertrag unverändert; ist die Wertsteigerung geringer (Fondsanteil < 101,785), dann entspricht der Basisertrag dieser Wertsteigerung (bei einem Rücknahmepreis von 101€ am 31.12.2023 wäre der Wertzuwachs 1€ => Basisertrag = 1€).

 

Vereinfacht wird angenommen, dass innerhalb des Jahres keine Käufe oder Verkäufe stattgefunden haben - dann wird zum Jahresende der Basisertrag mit der Anzahl der gehaltenen Fondsanteile multipliziert: Das Ergebnis ist dann die persönliche Vorabpauschale, die dann versteuert werden muss (mehr dazu unten).

 

Bei einem ausschüttenden Fonds werden vom Basisertrag noch die Ausschüttungen (pro Anteil) abgezogen - und damit sind wir bei Satz 1 des o.g. Gesetzes: Sind die Ausschüttungen geringer als der Basisertrag, wird dennoch eine Vorabpauschale besteuert!

 

Zu beachten ist auch: Die Vorabpauschale kann nie negativ werden!

 

 

Hier mal 5 Berechnungen für 2023 ("gute Wertentwicklung" bzw. "schlechte Wertentwicklung" dient hier nur der Vergleichbarkeit!).

 

1. thesaurierender Fonds - gute Wertentwicklung

 

Jahresanfangswert je Anteil100€
Jahresendwert je Anteil102€
Wertzuwachs2€
Basisertrag1,785€ (100€ * 0,7 * 0,0255)
Vorabpauschale pro Anteil1,785€

 

 

2. thesaurierender Fonds - schlechte Wertentwicklung

 

Jahresanfangswert je Anteil100€
Jahresendwert je Anteil101€
Wertzuwachs1€
Basisertrag1,785€ (100€ * 0,7 * 0,0255)
Vorabpauschale pro Anteil
1€ (Wertzuwachs geringer als Basisertrag)

 

 

3. ausschüttender Fonds - gute Performance

 

Jahresanfangswert je Anteil100€
Jahresendwert je Anteil101€
Ausschüttung je Anteil2€
Wertzuwachs3€ (1€ aus Kursdifferenz zzgl. 2€ Ausschüttung)
Basisertrag1,785€ (100€ * 0,7 * 0,0255)
Vorabpauschale pro Anteil
0€ (Basisertrag abzgl. Ausschüttungen)

 

 

4. teil-ausschüttender Fonds - gute Performance

 

Jahresanfangswert je Anteil100€
Jahresendwert je Anteil102€
Ausschüttung je Anteil1€
Wertzuwachs3€ (2€ aus Kursdifferenz zzgl. 1€ Ausschüttung)
Basisertrag1,785€ (100€ * 0,7 * 0,0255)
Vorabpauschale pro Anteil
0,785€ (Basisertrag abzgl. Ausschüttungen)

 

5. ausschüttender Fonds - schlechte Performance

 

Jahresanfangswert je Anteil100€
Jahresendwert je Anteil100€
Ausschüttung je Anteil1€
Wertzuwachs

1€ (1€ aus Ausschüttung)

Basisertrag1,785€ (100€ * 0,7 * 0,0255)
Vorabpauschale pro Anteil
0€ (Wertzuwachs geringer als Basisertrag => 1€, abzgl. Ausschüttung = 0€)

 

 

 

Wie wird besteuert?

Es wird die Vorabpauschale (Berechnung s.o.) mit der Anzahl der gehaltenen Fondsanteile multipliziert und dann mit der Kapitalertagssteuer + Soli + ggf. Kirchensteuer besteuert. Je nach Fondsart greifen aber auch hier Teilfreistellungen (z.B. bei Aktienfonds 30%). Auch ein Freistellungsauftrag wird berücksichtigt. Es wird also nicht der Wert der Vorabpauschale an sich als "zu versteuernder Betrag" festgesetzt, sondern die Vorabpauschale selbst wird mit der Steuer belegt!

 

Wann wird besteuert?

Die Besteuerung erfolgt Anfang des folgenden Kalenderjahres, denn: Die Vorabpauschale für 2023 gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen. Somit greift die Besteuerung im Jahr 2024 (und eine Belastung des Sparerfreibetrages ebenfalls im Jahr 2024).

 

Wird mir die Vorabpauschale gutgeschrieben?

Nein, es handelt sich um eine vorgezogene Besteuerung, daher erfolgt der Zufluss der Vorabpauschale als "fiktiv".

 

Wie wird beim Verkauf besteuert?

Beim Verkauf eines Wertpapieres wird der Veräußerungsgewinn besteuert - abzüglich bereits festgesetzter Vorabpauschalen (ansonsten hätte man eine Doppelbesteuerung), siehe §19 Abs. 1 InvStG .

 

Ich habe einen Fondsanteil im Laufe des Jahres verkauft - wird dennoch eine Vorabpauschale erhoben?

Nein, zum Jahresende nicht mehr gehaltene Fondsanteile unterliegen keiner Vorabpauschale (die Besteuerung erfolgte ja bereits durch den Verkauf).

 

Ich habe im Laufe des Jahres Fondsanteile gekauft - wird wird hier die Vorabpauschale berechnet?

Die Vorabpauschale wird anteilig berechnet, und zwar ab dem Monatsersten, in dessen Monat entsprechende Anteile gekauft wurden (wurden Fondsanteile am 30.11. eingebucht, so werden dennoch volle 2 Monate berücksichtigt!); in die Berechnung fließt nichtsdestotrotz immer der Jahresanfangswert ein! Dies kann zur interessanten Konstellation führen, dass trotz Buchverlust eine Vorabpauschale einbehalten werden kann (Beispiel: Jahresanfangswert 100€, Jahresendwert 104€, Kaufkurs im November 106€).

 

Wie wird die Steuer eingezogen?

Normalerweise wird die Steuer vom Verrechnungskonto der depotführenden Bank eingezogen; reicht das Guthaben nicht aus, wird ein ggf. eingeräumter Dispositionskredit (Vorsicht: Überziehungszinsen!) ausgenutzt. Reicht auch das nicht aus (weil kein Dispo vorhanden oder bereits ausgeschöpft), wird die Steuer nicht einbehalten und das Finanzamt informiert.

 

Gibt es nicht auch einen Rechner, der mir die konkrete Höhe der zu bezahlenden Steuer berechnet?

Den gibt es, beispielsweise wurde bei Finanzfluss ein entsprechender Rechner programmiert (danke an @digitus für den Link!); dieser berücksichtigt (wie alle anderen von mir gefundenen Rechner) allerdings keine unterjährigen Zukäufe.

 

 

Ich hoffe, dass das Thema "Vorabpauschale" und dessen Besteuerung etwas klarer geworden ist.

 

Am Ende nochmals der Hinweis (man muss sich ja rechtlich absichern): Dies war keine Steuerberatung, nur mein persönliches, niedergeschriebenes Verständnis der entsprechenden Themenblocks.

 

 

 

196 ANTWORTEN

Joerg78
Mentor ★★★
2.744 Beiträge

@Ralf0204  schrieb:

Woran sieht man das die Anschaffungsdaten nicht richtig übertragen wurden?


Das ist bei jeder Bank anders; bei der comdirect siehst du das in der Depotansicht unter "Steuersimulation". Bei Überträgen, bei denen die Anschaffungsdaten (noch) nicht übertragen wurden, steht da (wenn du das entsprechende Wertpapier aufklappst) einfach nur "Einbuchung" mit Anschaffungskosten von "0". Bei unvollständigen Übertragungen dürften nur bei manchen Einbuchungszeilen was hinterlegt sein, fehlerhafte (also solche mit falschem Wert) siehst du nur durch Abgleich mit den Kaufabrechnungen des Altbrokers (ich gehe nicht davon aus, dass so etwas vorkommt - meist wird entweder alles korrekt oder eben gar nichts übertragen, wobei letzterer Fall beim abgebenden Broker reklamiert werden muss (was ich gerade übrigens auch mache)).

 

 

vdmeijr
Autor ★
8 Beiträge

Wann wird ungefähr die Vorabpauschale von comdirect abgebucht?

GetBetter
Legende
7.315 Beiträge

@vdmeijr  schrieb:

Wann wird ungefähr die Vorabpauschale von comdirect abgebucht?


Diese Frage wurde hier auch schon gestellt und in den folgenden Beiträgen dann beantwortet.

VHH
Autor ★
4 Beiträge

Vorabpauschale!

Hallo, es ist wahnsinn, so lange Text zu lesen...und wenn das spaß noch macht, beim Lesen. Also, man soll nicht thesaurierender Fonds kaufen, würde ich sagen. Und noch besser gar keine Fonds, Etf zu kaufen. 😀, nur Aktien, ausser wenn man nicht mehr kann.

Antonia
Mentor ★★★
2.629 Beiträge

Hallo @VHH 

 

Herzlich willkommen hier in unserer Community!

 


@VHH  schrieb:

...

Also, man soll nicht thesaurierender Fonds kaufen, würde ich sagen. Und noch besser gar keine Fonds, Etf zu kaufen. 😀, nur Aktien, 



Das ist eine sehr pauschale Aussage ohne Kontext, die aber wohl deine Meinung darstellt, sie aber leider nicht erklärt.

 

Ich habe alles davon 😉

Grüße von Antonia
____________________
Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau

CurtisNewton
Mentor ★★★
2.891 Beiträge

Insbesondere sollte man bedenken dass, zumindest bei Aktienfonds, aufgrund der Teilfreistellung, die Steuerlast ja eh schon mal 30% niedriger als bei Aktien ist. Diese 30 % sind natürlich auch dafür gedacht ein paar andere Effekte zu kompensieren, aber im Allgemeinen halte ich die Annahme wegen 1,x% Vorabpauschale mit Aktien steuerlich günstiger zu sein für sehr gewagt.

 

 

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"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo

PitPestgeld
Autor ★★
34 Beiträge

Schade, daß die Banken den Fall "Konto nicht gedeckt" nicht einheitlich handhaben. Das Vorgehen der Comdi finde ich am unkomfortabelsten - wenn der Betrag beim ersten Mal nicht sitzt, bekommt man einen "grauen Brief" vom FA. Die 1822 macht es am besten: entgegen der Info aus dem Video oben hatte ich eine Nachricht in der Postbox, daß ich nach Abrechnung 10 Tage Zeit habe, um auszugleichen. Naja, mal sehen, wie's kommt, ich habe versucht, meine Mittel zur Tilgung sinnvoll auf meine Depots zu verteilen.

 

Eine Frage, auf die ich keine Antwort gefunden habe: was passiert mit den Steuerdaten, wenn die Position, auf die Vorabpauschale anfällt zwischen dem 1.1. und der Abrechnung übertragen wurde? Eigentlich müßte die abgebende an die empfangende Bank nachmelden, sonst wird's beim Verkauf später spaßig - eine sichere Info dazu konnte ich bislang nicht finden. Hat jemand hier dazu Infos oder bereits Erfahrung?

 

Der Pit

KWie2
Mentor ★★
1.565 Beiträge

Hallo,

 

Vorabpauschale 2024

Genauer: Basiszinssatz 2024

 

Unter bundesfinanzministerium.de > Service > Publikationen finden wir im dort verlinkten *.pdf Dokument vom 5.1.2024 die Bekanntmachung des Basiszinssatzes 2024 in Höhe von 2,29%.

 

Gruß: KWie2

 

 

... irgendwo in 'nem Portfolio zwischen Graham und Bogle ...

Joerg78
Mentor ★★★
2.744 Beiträge

@KWie2  schrieb:

 

Unter bundesfinanzministerium.de > Service > Publikationen finden wir im dort verlinkten *.pdf Dokument vom 5.1.2024 die Bekanntmachung des Basiszinssatzes 2024 in Höhe von 2,29%.

 

 


Danke, ich habe das Eingangsposting entsprechend angepasst/ergänzt.

 

Viele Grüße,

Jörg

HaBe
Mentor ★
1.144 Beiträge

Ich habe heute die erste Abrechnung zur Vorabpauschale bekommen. Bei Trade Republic. DKB und comdirect rechnen noch.