- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 21.01.2024 11:09
Hallo zusammen,
im Zuge der Erhebung der Vorabpauschale habe ich mich gefragt, wie diese im Zusammenhang der FIFO-Regelung beim Verkauf berücksichtigt wird.
Wird die gesamte Pauschale gleichmäßig auf alle vorhandenen Anteile verteilt, so dass bei einem Teilverkauf von z.B. 10% der Anteile auch 10% der Vorabpauschale berücksichtigt werden?
Oder wird bei einem Verkauf die Vorabpauschale zunächst komplett berücksichtigt?
Wie ist hier die steuerliche Regelung?
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
- Labels:
-
ETF
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 21.01.2024 13:14
Hier gibt es einen Thread zum Thema, wo du eine Antwort auf deine Frage finden solltest oder sie - wenn nicht - noch einmal stellen kannst.
FAQ zu Finanz-Informationsquellen im Internet | FAQ zu Apps | Papiere mit monatlicher Aussschüttung
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 21.01.2024 16:43
@gaddagah schrieb:Hallo zusammen,
im Zuge der Erhebung der Vorabpauschale habe ich mich gefragt, wie diese im Zusammenhang der FIFO-Regelung beim Verkauf berücksichtigt wird.
Wird die gesamte Pauschale gleichmäßig auf alle vorhandenen Anteile verteilt, so dass bei einem Teilverkauf von z.B. 10% der Anteile auch 10% der Vorabpauschale berücksichtigt werden?
Oder wird bei einem Verkauf die Vorabpauschale zunächst komplett berücksichtigt?
Wie ist hier die steuerliche Regelung?
Die auf der Abrechnung eines Jahres ausgewiesene Vorabpauschale ist nichts weiter als die Summe über alle Vorabpauschalen eines jeden einzelnen gehaltenen Anteils. Insofern ist es eindeutig, welchem Anteil in jedem Jahr welche Vorabpauschale zuzurechnen ist und damit ist auch klar, wie hoch die Summe aller Vorabpauschalen dieses Anteils während seiner Haltezeit ist.
Genau diese anteilspezifische Summe wird dann beim Verkauf des jeweiligen Anteils vom Gewinn abgezogen. Der restliche Gewinn unterliegt anschließend den üblichen Besteuerungsregeln.

- Kontovollmacht geben / Wertpapierkenntnisse in Konto, Depot & Karte
- Depotwechsel und Freistellungsauftrag in Konto, Depot & Karte
- Vorabpauschale auf ausschüttenen ETF (A0NCFR) in Wertpapiere & Anlage
- ETF und Fonds Vorabpauschale Praxis in Wertpapiere & Anlage
- Vorabpauschale/Storno - Konten in Wertpapiere & Anlage