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Vorabpauschale und FIFO

gaddagah
Experte
80 Beiträge

Hallo zusammen, 

im Zuge der Erhebung der Vorabpauschale habe ich mich gefragt, wie diese im Zusammenhang der FIFO-Regelung beim Verkauf berücksichtigt wird.

Wird die gesamte Pauschale gleichmäßig auf alle vorhandenen Anteile verteilt, so dass bei einem Teilverkauf von z.B. 10% der Anteile auch 10% der Vorabpauschale berücksichtigt werden? 

Oder wird bei einem Verkauf die Vorabpauschale zunächst komplett berücksichtigt? 

Wie ist hier die steuerliche Regelung?

2 ANTWORTEN

digitus
Legende
9.069 Beiträge

Hier gibt es einen Thread zum Thema, wo du eine Antwort auf deine Frage finden solltest oder sie - wenn nicht - noch einmal stellen kannst.

 

GetBetter
Legende
7.867 Beiträge

@gaddagah  schrieb:

Hallo zusammen, 

im Zuge der Erhebung der Vorabpauschale habe ich mich gefragt, wie diese im Zusammenhang der FIFO-Regelung beim Verkauf berücksichtigt wird.

Wird die gesamte Pauschale gleichmäßig auf alle vorhandenen Anteile verteilt, so dass bei einem Teilverkauf von z.B. 10% der Anteile auch 10% der Vorabpauschale berücksichtigt werden? 

Oder wird bei einem Verkauf die Vorabpauschale zunächst komplett berücksichtigt? 

Wie ist hier die steuerliche Regelung?


Die auf der Abrechnung eines Jahres ausgewiesene Vorabpauschale ist nichts weiter als die Summe über alle Vorabpauschalen eines jeden einzelnen gehaltenen Anteils. Insofern ist es eindeutig, welchem Anteil in jedem Jahr welche Vorabpauschale zuzurechnen ist und damit ist auch klar, wie hoch die Summe aller Vorabpauschalen dieses Anteils während seiner Haltezeit ist.

 

Genau diese anteilspezifische Summe wird dann beim Verkauf des jeweiligen Anteils vom Gewinn abgezogen. Der restliche Gewinn unterliegt anschließend den üblichen Besteuerungsregeln.

 

 

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