am 02.11.2022 17:57
Hallo zusammen,
es gab ja u.a. hier einen ausgedehnten Thread, aber da glitt das Thema irgendwie ab.
Wie im Betreff angedeutet, geht mir die Frage im Kopf um, dass eine limitierte Teil-Verkaufsorder ja die gewählte Anzahl an Stücke für andere VK-Transaktionen blockiert.
Werden diese Stücke eigentl. auch nach der FiFo-Regel blockiert oder zählt letztlich der ausgeführte Verkauf an Stücken? Also blockierte Stücke nicht identisch mit der Anschaffungsreihenfolge?
Bsp:
100 Aktien (50 ohne AbgSt vor 2009 + 50 mit AbgSt nach 2009)
Aktion:
Umweg über Zweitdepot damit umgehbar?
Ich vermute fast, nicht, aber vll. hat's einer schon mal so ausprobiert?
Danke
MC
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 02.11.2022 18:05
Da wird gar nichts blockiert.
Beim Verkauf werden die ältesten Stücke ausgebucht.
am 03.11.2022 09:36
@MikeCharly schrieb:Wie im Betreff angedeutet, geht mir die Frage im Kopf um, dass eine limitierte Teil-Verkaufsorder ja die gewählte Anzahl an Stücke für andere VK-Transaktionen blockiert.
Werden diese Stücke eigentl. auch nach der FiFo-Regel blockiert oder zählt letztlich der ausgeführte Verkauf an Stücken? Also blockierte Stücke nicht identisch mit der Anschaffungsreihenfolge?
Diese "Blockierung" gilt nur für dich, sodass du über die Stücke nicht doppelt verfügst. Auf die Verwertung hat die keinen Einfluss, da die erst bei Ausführung bzw. eigentlich erst der steuerlichen Abrechnung erfolgt. Dabei ist übrigens auch die Verwahrart unerheblich, denn es werden nicht die Stücke verwertet, sondern die steuerlichen Anschaffungsdaten.
Beispiel:
Du kaufst 100 St. im Ausland.
Du kaufst weitere 100 Stück im Inland.
Du verkaufst 100 Stück im Inland.
Verkauft und ausgebucht werden die inländisch verwahrten Stücke, aber aus steuerlicher Sicht werden die ausländisch verwahrten Stücke verwertet (das sieht dann in der Depotübersicht entsprechend "speziell" aus).
Die steuerliche Verwertung kennt keine Verwahrart, gesetzlich ist nur die Verwertung der zuerst angeschafften Stücke geregelt.
Das gilt meines Wissens sogar bei Mitarbeiteraktien die noch gesperrt sind. Die Stücke können nicht verkauft werden, deren steuerliche Anschaffungsdaten allerdings verwertet. Da bin ich mir aber nicht 100% sicher (war ja aber auch nicht die Frage).
@MikeCharly schrieb:Umweg über Zweitdepot damit umgehbar?
Ja das geht. Die Anschaffungsdaten werden beim Depotübertrag (ob extern oder intern) mit den Stücken nach FiFo-Prinzip übertragen und sind dann entsprechend nicht mehr verwertbar (da nicht mehr vorhanden).
Zu beachten ist dabei nur, dass der Depotübertrag auch verbucht sein muss. Das heißt ein interner Depotübertrag und eine anschließende sofortige bestens Order lässt dich ein langes Gesicht haben, denn der Übertrag braucht auch sein Zeit bis er gebucht ist. Wie lange das bei internen Überträgen dauert weiß ich nicht genau, aber ich würde mich da einfach nach den Depotumsätzen richten. Sobald bei beiden Depots die Buchungen ersichtlich sind solltest du auf der sicheren Seite sein.
Das Zweitdepot ist ja ursprünglich mal für Altbestand eingeführt worden, sodass man seinen Alt- und Neubestand trennen kann. Wenn die Anschaffungsdaten dabei nicht getrennt wären, würde das gar nicht funktionieren 😉
am 04.11.2022 15:13
Danke für eure Anworten & @Tarulia insbes. für deine detailreichen Zusatzerläuterungen.
Über die Verwahrstelle/-art habe ich bislang allenfalls bzgl. Handelbarkeit nachgedacht, aber dahingehend noch keine Probleme gehabt. Die Shell A/B Zusammenlegung bspw. verlief hier bei codi zwar etwas holprig, aber störte mich nicht akut.
Da ich kein Zweitdepot habe, wollte ich sowas extra nur für eine Altlast auch nicht eröffnen. Zumindest derzeit nicht. Ob es steuerlich für andere Zwecke für mich sinnvoll wäre, bin ich mir noch im Unklaren.