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Steuerliche Bewertung Bitcoin ETC

Silver_Wolf
Legende
5.297 Beiträge

Ich habe hier noch eine Position Bitcoin ETC herum liegen die im Verlust ist.

WKN:   A27Z30

 

Da der Markt gerade ruhig ist hatte ich überlegt diesen Verlust mal zu reaslisieren.

Dann die Überraschung: Die Steuersimulation zeigt mir zwar den Verlust an, dieser wird aber nicht in den Verlusttopf Sonstige übernommen.

 

Ich hatte dieses Papier in den letzten Jahren bei anderen Banken mehrfach gehandelt. Gewinn wurden versteuert und Verluste wurden verrechnet.

Was ist da hier jetzt anders?

 

Entweder wurde die steuerliche Einstufung geändert so daß der Verkauf wie bei XETRA Gold steuerfrei ist. Davon habe ich nichts gelesen.

Oder die CoDi behandelt solche Zertifikate fälschlicherweise als Termingeschäft und verrechnet die Verluste nicht. Ich meine so etwas schon in anderen Threads gelesen zu haben.

 

Ich bitte da @SMT_Chris oder andere mal zu einer klaren Aussage.

 

Ich habe keine Lust wegen der Unfähigkeit der Bank hier anrechenbare Verluste zu verlieren und dann auf Schadensersatz klagen zu müssen.

 

Die gleiche Frage auch zu WKN:  A3GPMN

27 ANTWORTEN

CurtisNewton
Legende
4.898 Beiträge

Da die "steuerfreien" Zertifikate bei einer Haltedauer von weniger als einem Jahr nicht nach der Kapitalertragssteuer sondern mit dem individuellen Einkommensteuersatz versteuert werden müssen kann die Bank das auch gar nicht versteuern.

Und ob Du über den Freibetrag für Privatveräußerungen kommst ist der Bank auch nicht bekannt.

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Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

Gut zu wissen, der Zusammenhang war mir auch nicht bewusst 🙂

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo zusammen,

 

es gibt hier ein neues BMF-Schreiben vom 10.05.2022 „Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token“, welches bei uns ab 02.06.2022 umgesetzt wurde. Demzufolge unterliegen Geschäfte in den betreffenden Gattungen nicht mehr der Abgeltungsteuer und werden daher auf Bankebene nicht mehr steuerlich betrachtet. Eine eventuelle Steuerpflicht muss durch den Kunden im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung geprüft bzw. erklärt werden. 

 

Die Klassifizierung, inwieweit einzelne Wertpapiere durch das o. g. BMF-Schreiben betroffen sind, erfolgt regelmäßig durch unseren Datenlieferanten WM-Datenservice. Die genannten Gattungen A27Z30 und A3GPMN unterliegen aufgrund der Neueinstufung nicht mehr der Abgeltungsteuer. Vor diesem Hintergrund kann auch eine eventuelle Verlustanrechnung ausschließlich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erfolgen.     

 

Viele Grüße

Mario

Silver_Wolf

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

 

Die Klassifizierung, inwieweit einzelne Wertpapiere durch das o. g. BMF-Schreiben betroffen sind, erfolgt regelmäßig durch unseren Datenlieferanten WM-Datenservice. Die genannten Gattungen A27Z30 und A3GPMN unterliegen aufgrund der Neueinstufung nicht mehr der Abgeltungsteuer. Vor diesem Hintergrund kann auch eine eventuelle Verlustanrechnung ausschließlich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erfolgen.     


 

Danke, das ist mal eine klare Aussage.

Kann ich das auch schriftlich von der Bank erhalten?

 

Ich fände es gut wenn man solchen wichtigen Änderungen den betroffenen Kunden mitteilen würde.

Das könntest du ja mal anregen.

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

Ist doch... schriftlich? 🤔

Silver_Wolf
Legende
5.297 Beiträge

Aber sicher nicht rechtsverbindlich was hier geschrieben wird.

 

Crazyalex
Legende
9.408 Beiträge

🙄


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

Dann schreib dem Kundenservice ne Mail (per Kontaktformular), damit dir das dort nochmal individuell bestätigt werden kann.

 

Wage zu bezweifeln, dass wegen einer einzelnen Frage im Forum ein bankenweites Schreiben verfasst 😉

 

Davon abgesehen... rechtsverbindlicher als ein BMF Schreiben wird's doch nicht? Und wenn irgendwas an der Abrechnung am Ende nicht stimmen sollte, kann man immer noch reklamieren mit Verweis auf das Schreiben, und dann wird es eben individuell geprüft und entweder korrigiert oder dir geantwortet, warum es doch korrekt ist.

Für die Reklamationsbearbeitung macht eine vorherige Bestätigung dann auch keinen Unterschied.

Silver_Wolf
Legende
5.297 Beiträge

@Tarulia  schrieb:

 

Wage zu bezweifeln, dass wegen einer einzelnen Frage im Forum ein bankenweites Schreiben verfasst 😉

 


Das ist nun schon eine ärgerliche Sache.   😞

Wenn man da als Kunde rechtzeitig informiert würde, also vor der Umsetzung, dann könnte man noch sinnvoll reagieren.

 

Gerade kamen die beiden Abrechnungen von Consors.

Bei beiden Papieren wurden die Verluste auch nicht mehr verrechnet.  😞

 

Wenn ich von dieser Änderung gewusst hätte dann hätte ich im April/Mai noch alle Verluste realisieren und die Steuern dafür sparen können.

Das ist einfach ein Unding daß so etwas unterjähring gemacht wird ohne die Anleger vorher zu informieren. 😞

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

Das heißt du willst dass die Bank dir hilft bei den Steuern zu schummeln? Viel Glück damit 😉

 

Selbst mit einer Vorabinfo ist aber fraglich inwiefern dir das helfen würde. Die Regelungen vom BMF gelten in der Regel ab der Gültigkeit des BMF Schreibens (dann erfolgt in der Regel auch eine nachträgliche Korrektur), oft auch erst im Folgejahr (oder anhand einer Kulanzregelung des BMF á la "es wird nicht beanstandet, wenn ..."), oder hin und wieder auch rückwirkend. Wenn das Schreiben außerdem im Mai erst kommt, wie willst du dann im April schon eine Info der Bank haben um eventuell noch was zu drehen?

 

Unabhängig davon wird es technisch eben schnellstmöglich umgesetzt (bzw. hier vmtl. eh automatisiert weil das auf einem Datensatz von WM beruht), und die Umsetzung zu verschieben damit Kunden da noch entgegen der Regelung was selbst machen können wird wohl eher nicht erfolgen.

 

Klar, ist ärgerlich, aber da geht ein Dank in Richtung BMF 😉