Elster und die Jahressteuerbescheinigung
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am 12.04.2023 22:34
Hallo in die Runde,
vorab, ich bin gerade dabei meine erste Steuererklärung unter Einbeziehung von Kapitalerträgen aus Wertpapiergeschäften zu erstellen.
Ich habe im Jahr 2022 mehrere kleine Dvididendenbeträge aus ausländischen Wertpapieren erhalten.
Demnach sind in der Jahressteuerbescheinigung für das Jahr 2022 anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern enthalten.
Wenn ich die Werte der Steuerbescheinigung in Elster übertrage, werde ich darauf hingewiesen, dass keine Kapitalerträge eingetragen wurden. In der Jahressteuerbescheinigung sind aber eben auch keine Kapitalerträge ausgewiesen, die ich in Elster eintragen könnte.
Vermutlich wurden die erzielten Dividendenbeträge mit den Verlusten verrechnet? Einen Freistellungsauftrag habe ich nicht erteilt.
Kann mir mit diesen Informationen jemand weiterhelfen? Ist vielleicht auch einfach die Steuerbescheinigung fehlerhaft?
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Aktien
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am 12.04.2023 22:44
@pxlheld schrieb:Hallo in die Runde,
vorab, ich bin gerade dabei meine erste Steuererklärung unter Einbeziehung von Kapitalerträgen aus Wertpapiergeschäften zu erstellen.
Ich habe im Jahr 2022 mehrere kleine Dvididendenbeträge aus ausländischen Wertpapieren erhalten.
Demnach sind in der Jahressteuerbescheinigung für das Jahr 2022 anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern enthalten.
Wenn ich die Werte der Steuerbescheinigung in Elster übertrage, werde ich darauf hingewiesen, dass keine Kapitalerträge eingetragen wurden. In der Jahressteuerbescheinigung sind aber eben auch keine Kapitalerträge ausgewiesen, die ich in Elster eintragen könnte.
Vermutlich wurden die erzielten Dividendenbeträge mit den Verlusten verrechnet? Einen Freistellungsauftrag habe ich nicht erteilt.
Kann mir mit diesen Informationen jemand weiterhelfen? Ist vielleicht auch einfach die Steuerbescheinigung fehlerhaft?
Von welchen Verlusten sprichst du?
Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verechnet werden.
Hattest du jetzt oder im Jahr davor Sonstige Verluste, also etwa Derivate verzockt?
Aber egal, wenn du keine Steuern gezahlt hast dann ist die anrechenbare Quellensteuer verloren.
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12.04.2023 23:19 - bearbeitet 12.04.2023 23:20
@pxlheld: In der JStB ist aufgeführt welche Werte du in welche Zeilen eintragen musst. Die für das Jahr 2022 anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuern kommen in Zeile 41 der Anlage KAP.
Ist die Meldung von ELSTER lediglich ein Hinweis oder kannst du aufgrund des Fehlers nicht speichern?
[@Silver_Wolf: Warum der Fullquote?]
Grüße,
Andreas
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am 13.04.2023 06:22
Das Problem habe ich auch, allerdings schon bei der Eingabe in die Steuersoftware. Depot A hat einen Verlustvortrag im Topf Sonstige und es wurden ausländische Dividenden gezahlt. Ergo Summe der Kapitalerträge null, noch anrechenbare ausländische Quellensteuer ungleich null. Die könnte ich mit den Gewinnen aus Depot B verrechnen, nur kann ich es im Programm nicht eintragen ohne dass ein Fehler kommt. Das gleiche Problem hatte ich letztes Jahr auch. Workaround war die Steuererklärung mit Kugelschreiber und Papier zu erledigen. Wurde auch alles vom FA akzeptiert.
"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo
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am 13.04.2023 08:59
@CurtisNewton: Na fupa 🙄. Das kann es ja eigentlich tatsächlich nicht sein ...
Grüße,
Andreas
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am 13.04.2023 13:51
Vielen Dank für Eure Antworten.
@CurtisNewton: Das scheint genau mein Problem zu sein.
@digitus Ich bin mit der Steuererklärung noch nicht durch, so dass ich nicht sagen kann, ob das Programm (WISO) am Ende meine Erklärung annimmt/übertragen kann oder nicht. Ich kann vorerst das Problem ignorieren (Option des Steuerprogramms) und im besten Falle sehen was der Finanzbeamte damit macht.
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am 13.04.2023 14:22
@pxlheld: Okay. Wäre interessant zu wissen ob die Übertragung zum FA trotzdem klappt. Bitte dann hier posten. Danke!
Grüße,
Andreas
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am 13.04.2023 17:08
Rufe beim Finanzamt an (kalkuliere aber ein paar Stunden Warteschleife mit ein - Du bist nämlich nicht der einzige, der mit ELSTER nicht klarkommt!). Die ELSTER ist ein derartig billig und unprofessionell zusammengebasteltes Programm, das bei den kleinsten "Spezialfällen" kläglich versagt.
Solange Du nur Lohn bekommst und Lohnsteuer bezahlst, vielleicht auch noch in einen Riester-Vertrag einzahlst, könnte die ELSTER ganz "nützlich" sein. Aber wehe, Du bist selbständig oder hast Erträge aus dem Ausland!

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