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Steuersachverhalt nach Aktiensplitt - Ausbuchung - Pauschalbesteuerung

Zebra
Autor ★
8 Beiträge

Hallo zusammen!

Ich habe leider einen Steuersachverhalt Sachverhalt, welcher sich meiner Logik entzieht!

Nach mehreren Aktiensplitts eines Papiers wurde, es einfach ausgebucht, ohne meine Veranlassung.

Der Restwert betrug 0,97 Euro im Depot.

Gekauft (Anschaffungspreis) für ca. 3000 Euro mit einer Wertpapierabrechnung.

Nach Rücksprache unterliegt und Schriftverkehr mit der Bank unterliegt es der „Pauschalbesteuerung“, worauf 30 % als Gewinn im Verrechnungstopf eingestellt wurden.

Den Verlust von ca.2000 Euro soll ich bei dem Finanzamt zum Abzug bringen. Ein Eintrag in der Jahressteuerbescheinigung ( nicht verrechenbare Verluste auf Bankenebene) wird es nicht geben .

 

Der zugrunde liegende Anschaffungspreis ist nicht feststellbar, obwohl es eine Kauf- Wertpapierabrechnung gibt. Das Unternehmen existiert aber weiter, gelistet  - selbiger Börsenplatz.

 

Die zu Grunde liegende Bemessungsgrundlage ergibt aus der Pauschalbesteuerung der Anschaffungskosten, so die Mitteilung der Bank.

Eine Steuermitteilung wurde nicht erstellt, auch keine Umsatzanzeige.

Der fiktive Gewinn von ca. 1000 Euro wurde dennoch als Gewinn gewertet und Verrechnungstopf gestellt.

 Mich interessiert der Steuer § worauf sich dieser Vorgang bezieht.

Auch bei Abrechnungsvorgängen im Wertpapiergeschäft auch.

Sehe auch unter den AGB´S keine Info.  

 

Bestimmt gibt noch andere „Fälle „mit ähnlichem Zusammenhang.

Wer kann mich aufklären, rechtlich.

Schade das die Bank , unter Wertpapierhandel/Steuerthemen/Hilfe dies nicht ersichtlich, für den Kunden erkennen lässt. Oder habe ich das überlesen?

Hatte in der Vergangenheit mit der Glaubhaftmachung bei dem Finanzamt, wegen fehlender und falscher Jahressteuerbescheinigungen.

Habt Ihr das 2 Mal gelesen und Verstanden?

Geht es anderen Kunden ebenso ? Beispiele ?

Danke für Eure Hilfe.

Gruß Zebra

3 ANTWORTEN

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@Zebra  schrieb:

 

Wer kann mich aufklären, rechtlich.

 


Dein Steuerberater, der alle Details kennt. Google hilft zum Einstieg in das Thema 'Pauschalbesteuerung'

 

Grundsätzlich scheint der Vorgang bei dir korrekt abgelaufen zu sein.

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

Zebra
Autor ★
8 Beiträge

Meinen Sie das damit ?

Grundlage der Anwendung der Pauschalbesteuerung der Pauschalmethode auf Basis einer Ersatzbemessungsgrundlage ist § 43a Absatz (2) Satz 7 des Einkommensteuergesetz (ESTG)

„Sind Anschaffungskosten nicht nachgewiesen, bemisst sich der Steuerabzug nach 30% der Einnahmen aus der Veräußerung oder Einlösung der Wirtschaftsgüter.

 

Nur Anschaffungskosten waren da.

 

Bestimmt können noch andere was dazu schreiben.

Gruß Zepra

Inkognito
Experte ★
293 Beiträge

@Zebra  schrieb:

 

 

Nur Anschaffungskosten waren da.

 

 


Offensichtlich bei der Bank aber nicht.

 


@Zebra  schrieb:

 

Bestimmt können noch andere was dazu schreiben.

 


Nein, @dg2210 hat als Antwort auf den Informationen aus dem Eröffnungsbeitrag alles geschrieben.